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Die Anschlußfrachten der Saarbahnen sind, wie der
Vergleich ergibt, schon in der miedrigsten Gruppe der
Anschilsse von 1—3000 jährlichem Wagenumschlag höher
als bei der Deutschen Reichsbahn. Im Vergleich "zu den
von der Deutschen Reichsbahnverwaltung für die folgenden
Gruppen, d. h. für die Anschlüsse mit einem Wagenverkehr
von 3000—10 000 und für Anschlüsse über 10000
Vagen pro Jahr bereitgestellten weitgehendst ermäßigten
Anschlußfrachten, sind die hiesigen Anschlußinhaber ganz
srheblich im Nachteil. Es bleibt nur zu hoffen, daß eine
jaldiyge Ermäßigung und Staffelung der Anschiußfrachten
zach dem Muster der Deutschen Reichsbahnverwaltung
auch für den hiesigen Bezirk eingeführt werden.
Fahrplanänderungen.
ınd bezweckt die Einbeziehung Rheinatuhafens in den
Stationstarif vom 1. August 1927. Die Ermäßigungen für
Yheinauhafen betragen I0 bis 70 Pfennig pro Tonne. Der
susfuhrfrachtsatz ab Rheinauhafen nach Basel, Bad. Bahn-1of,
wurde einschließlich der Zuschlagsfracht auf 5.70
Wark pro Tonne festgesetzt. Neben der Ermäßigung für
Zheinauhafen wurden ab den anderen Mannheimer Staäonem
und Ludwigshafen verschiedene Sätze teils ernäßigt,
teils erhöht. Die Erhöhungen treten erst zwei
VER nach Veröffentlichung, am 29. Februar 1928, in
KL Talt.
Infolge Einführung der Sommerzeit in den westlichen
Ländern trät am 22. April dieses Jahres auf den Strecken
der Eisenbahndirektion. des Saargebietes im Fahrplan der
Personen- und Schnellzüge eine Reihe von Aenderungen
ein. Im wesentlichen handelt es sich um Wiedereinführung
des im Sommer 1927 (ab 13. Mai 1927) maßgebend gewesenen
Fahrplanes, weshalb auch der Taschenfahrplan
vom 15. Mai 1927 gleichzeitig den Gültigkeitsvermerk
vom 22. April bis 14. Mac 1928 trägt. Seine Aufbewahrung
wurde seinerzeit im der Presse empfohlen. Zw diesem
Taschenfahrplan erscheint ein Berichtizungsblatt, Von der
Neuherausgabe ist mit Rücksicht auf die kurze Gültigkeitsdauer
des Fahrplanes (bis 14. Mai dieses Jahres) abgesehen.
In beschränktem Maße sind diese Fahrpläne bei
der Drucksachenverwaltung und den Fahrkartenausgabestellen
moch erhältlich. Als Ersatz für fehlende Taschenfahrpläne
kann auch der ab 22. April 1028 gültige. Aushangfahrplan
der Eisenbahndirektion des Saargebietes von
den vorgenannten Stellen bezogen werden (6 Fr.).
Ausnahmetarif 6 p für Steinkohle usw. von niederschlesischen
Steinkohlengewinnungsstätt.n nach
deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergangsstationen.
(Reichsbahngütertarif Teil 11.)
Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1928 tritt eim neuer
vusnahmetarif 6 p für Steinkohle usw. von miederschleischen
Steinkohlengewinnungsstätten nach deutsch-‚schechoslowakischen
Grenzübergangsstationen in Kraft.
Der Tarif sieht bei einer monatlichen Mindestverfrachtung
;on 35680 Tontnen auf Grund des deutsch-tschechosloyakischen
Kohlentarifs, Heft 11, eine Rückvergütung an
jen Versender in Höhe von 20% des deutschen Frachtanteils
vor.
Ausnahmetarif 6 q für Steinkohle, Steinkohlenkoks
und Steinkohlenbriketts von sächsischen
Steinkohlengewinnungsstätten nach deutsch-tschechoslowakischen
Grenzübergangsstationen.
Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1928 wird ein Ausnahmeart
6 q für Steinkohlen, Steinkohlenmbriketts und Steinc<ohlenkoks
von sächsischen G ewinnungsstätten nach
he ol tschechusio um kischen Grenzübergangsstationen einreführt.
Deutsche Reichsbahn.
Neuausgabe
von Tarifen der deutschen Reichsbahn.
Folgende Durchfuhr-Ausnahmetarife werden am 1. März
1928 neu ausgegeben: D42, D44, D93, D93a, D95.
Am 1. Januar 1928 sind neu erschienen: Reichsbahn-Gütertariıf
Heft A, Heft CIb und Heft Clc.
Kohlenumschlagtarif 6 u.
Laut Tarif- und Verkehrsanzeiger der Deutschen Reichsvahn-Gesellschaft
vom 29. Dezember 1927 Nr. 123, Verfügung
Nr. 2133, werden mit sofortiger Wirkumz neue
Stationsfrachtsätze ab Mannheim, Mannheim-Industriehafen,
Mannheim-Rheinau-Hafen und Ludwigshafen nach südbadischen
und südwürttembergischen Stationen eingeführt.
Die Maßnahme ist veranlaßt durch die Handelskammer
Mannheim und das Kohlenkontor Weyhenmeyer & Co.
Neues internationales Übereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr (IUG.)
Das neue Internationale Übereinkommen über den Fisenyahnfrachtverkehr
(10UG.), das am 1. Cktober 1928 in
Craft ttretem wird, sieht ein vom bisherigen stark abveichendes
Frachtbriefformular vor. Eine Frist für die
Veiterverwendung der alten Frachtbriefformulare ist im