Zaollsatz
Nr. des
Zolltarifs
us 89
Bezeichnung der Waren
Früchte, im Treibhaus gezogen (Trauben und andere
Früchte) WO .
Fatelfrüchte, getrocknet oder gedörrt‘
Mandeln:
in der Schale . .
ohne Schale 2
Bananen, getrocknet und Bananenmehl
Datteln, getrocknet, andere als eßbare
Zeigen:
zum Cienuß Yveeignet
andere .
Haselnüsse:
in der Schale
ohne Schale
Wallnüsse:
in der Schale
ohne Schale ; K%
Pfirsiche und Aprikosen
DPistazien ee
Aepfel und Birnen:
{ür die Tafel... .
für Apfelwein und Birnenmost, einschliellich des
trockenen Apfel- und Birnentresters, nicht mehr
als 13 v.H. Feuchtigkeit habend
Zweischen und Pflaumen!):
0 Früchte und weniger auf 500 gr, sowie yetrocknete
Pflaumen in Schachteln oder Kisten ohne
Rücksicht auf die Größe
andere . Um @ .
Tafelirüchte oder andere, eingelegt oder haltbar gemacht:
1. mit Alkohol oder Branntwein, mit oder ohne Zucker
2. mit Zucker (kristallisierbar oder nicht) oder Honig,
wie Konfitüren, Marmeladen, in Zucker eingelegte
oder glasierte Früchte usw...
' in natürlichem Zustand haltbar gemacht, ganz oder
nicht:
a) in einer gezuckerten, nicht alkoholhaltigen Flüssig
keit (Sirupfrüchte oder ähnliche):
Ananas 2
andere @ 4% 28 3 W
3) ohne Zucker, noch Sirup, noch Alkohol:
Ananas WR
Cornichons, Gurken, Picholinen und Kapern
nicht genannt
Früchte zum Brennen:
grüner Anis WO
Wachholderbeeren und Fenchel . .
Heidelbeeren, Preiselbeeren, Schlehen, Kaktusfeigen
Maulbeeren usw... . .
elhaltige Samen und Früchte
Leindotter x
Raps, europäischer
Baumwollsamen, geschält
3Zucheckern
Rübsen
Nigersamen
Mohn
Ackersenf
50jabohnen
andere .
mereien zur Saat?)
Blumensamen
| uzerres)}
Masstah
100 ka brutto |
100 ka
Generaltarıf \ Minimaltari
Pr
Fr
1 92006)
(0
24.
40.
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241
12.
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siehe Nr. 93 bis und Nr
300.)
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siehe Nr >
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1) Unter Vorbehalt der Bestimmungen bezüglich der Warenmarke der Zwetschen und getrockneten Dflaumen
Die Zwetschen oder Pflaumen, mit Zucker oder gezuckertem Teig überzogen, unterliegen der Zollbehandlung de‘
nit „Zucker eingemachten Früchte“, Die nach dem niedrigsten Zoll deklarierten Packungen mit Pflaumen müsser
:ine Anmerkung über die Anzahl der Früchte bei 500 gr tragen. Bei Fehlen dieses Zusatzes wird der Zoll de
ıöchstbelegten Art erhoben.
*) Ausschließlich der Verbrauchs- und Ausgleichsabgabe für Alkohol.
;) Verbrauchs- und Raffinierungsabgabe für raffinierten Zucker, anderer, auf das Gesamtnettogewicht.
‘) Gegebenenfalls ausschliellich der inneren Abgabe und des Zuschlags für Essig und der inneren Abgah
ür Salz.
5) Unter Vorbehalt der besonderen Bestimmungen für die Einfuhr von Flachsseidensamen (cuscute) und de
Vorschriften des Gesetzes vom 20. Juli 1927