Zollsatz
Nr. des
Zolltarıfs
5 bis |
ID ter
(5 quater.
7 quing.|
(A) ter
7
8
8 bis 4
A bis
Bezeichnung der Waren
Buchweizen:
Körner 8 Sa
Körner, gequetscht, und Mahlgut, nicht mehr als
10 v.H. Mehl enthaltend
Mehl WR
Malz (gekeimte Gerste):
ganz .
Mehl 0 ni
diätbrot aus Kleber und in kleinen Formen (brioche}
Bretzeln:
ohne kristallisierbaren oder nicht kristallisierbaren
Zucker, noch Honig . .
mit Zusatz von:
kristallisierbarenı oder nicht kristallisierbarem
Zucker :
Honig
Matzen .
Teig aus Mehl und Satzmehl:
in Blättern, nicht bearbeitet, für Oblaten, Arzneiumhüllungen,
zum Einwickeln von Nugat, Backwerk usw.
;n Blättern, verziert, mit gaufrierten oder gestanzten
Motiven oder geschnitten oder bearbeitet zu:
Oblaten oder Hostien . .
in Cachets oder Röhren . .
sogenannte Phantasie- oder Luxusbiskuits, mit oder ohne
kristallisierbarem Zucker noch Honig, einschließlich des
gerösteten Brotes und des Zwiebacks . . 2. 2...
‚irütze ‚grober Grieß (feines oder grobes Mehl) (farine
ronde ou grosse farine), Perlkörner oder Graupen,
Flocken, Grützmehl, feiner Grieß und andere ähnliche
Erzeugnisse:
von Weizen, Spelz oder Mischkorn
von anderem Cietreide
Kleber:
trocken 2 ;
feucht, mit 60°, Wasser oder mehr. .
Mehl, mit Kleber angereichert (mehr als ‚20
Kleber enthaltend) . . 2. 2...
Grießteigwerk und italienische Nudeln .
-xotische Satzmehlerzeugnisse und Satzmehl:
Mandioka, roh oder getrocknet, und ähnliche .
sago, Salep, arrow-root, Mehl und Stärkemehl von Mandioka,
von Tavolo und anderen ähnlichen exotischen
Pflanzen, nicht auf Metallplatten behandelt
Aülsenfrüchte:
Puff- und Pferdebohnen:
an den Stengeln oder in Schoten .
in Körnern ı 5 ® 4% 8 @® Rs
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Kichererbsen!)
Bohnen:
in Körnern, nicht ausgelesen (grain nature)
in Körnern, ausgelesen, sortiert”) .
geschält, gebrochen oder zerkleinert
_insen:
in Körnern WO
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Erbsen:
in Körnern WO
geschält, gebrochen oder zerkleinert
andere:
in Körnern » 5 4% 8 mo
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Mehl von Hülsenfrüchten:
Puff- und Pferdebohnen:
roh ;
gekocht
anderes:
roh
gekocht
Masstab
{ Generaltarif | Minimaltari'
Fr
Fr.
100 ka
192 501
siehe €
17,50
Da
Wert
830 v. H.
30 vv H
15 v. HH
15 v FF
100 ka I
(8
) siehe G
Zollbehandlung der gezuck. Bishuit:
Zollbehandlung der Lebkuchen.
100 ka | 196 60
Of
(x
fr
x
10) ka
7 Ad
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siehe *
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frei
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25.
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20.
35
15
30
10
Mi
*) Kichererbsenmehl wird wie gewöhnliches Erbsenmehl je nach der Art verzollt. Die durch das Verfahrer
Chevallier-Appert oder durch ein anderes ähnliches Verfahren konservierten Kirchererbsen sind wie Gemüse
konserven zu verzollen,
*) Eine ministerielle Verfügung wird die Kennzeichen für die nicht ausgelesenen und die ausgelesenen sowie sor
Herten Bohnen festlegen.