Full text : 33.1928 (0033)

Zollsatz

Nr. des
Zolltarıfs

5 bis |

ID ter
(5 quater.

7 quing.|

(A) ter

7
8

8 bis 4

A bis

Bezeichnung der Waren

Buchweizen:
Körner 8 Sa
Körner, gequetscht, und Mahlgut, nicht mehr als
10 v.H. Mehl enthaltend
Mehl WR
Malz (gekeimte Gerste):
ganz .
Mehl 0 ni
diätbrot aus Kleber und in kleinen Formen (brioche}
Bretzeln:
ohne kristallisierbaren oder nicht kristallisierbaren
Zucker, noch Honig . .
mit Zusatz von:
kristallisierbarenı oder nicht kristallisierbarem
Zucker :
Honig
Matzen .
Teig aus Mehl und Satzmehl:
in Blättern, nicht bearbeitet, für Oblaten, Arzneiumhüllungen,
 zum Einwickeln von Nugat, Backwerk usw.
;n Blättern, verziert, mit gaufrierten oder gestanzten
Motiven oder geschnitten oder bearbeitet zu:
Oblaten oder Hostien . .
in Cachets oder Röhren . .
sogenannte Phantasie- oder Luxusbiskuits, mit oder ohne
kristallisierbarem Zucker noch Honig, einschließlich des
gerösteten Brotes und des Zwiebacks . . 2. 2...
‚irütze ‚grober Grieß (feines oder grobes Mehl) (farine
ronde ou grosse farine), Perlkörner oder Graupen,
Flocken, Grützmehl, feiner Grieß und andere ähnliche
Erzeugnisse:
von Weizen, Spelz oder Mischkorn
von anderem Cietreide
Kleber:
trocken 2 ;
feucht, mit 60°, Wasser oder mehr. .
Mehl, mit Kleber angereichert (mehr als ‚20
Kleber enthaltend) . . 2. 2...
Grießteigwerk und italienische Nudeln .
-xotische Satzmehlerzeugnisse und Satzmehl:
Mandioka, roh oder getrocknet, und ähnliche .
sago, Salep, arrow-root, Mehl und Stärkemehl von Mandioka,
 von Tavolo und anderen ähnlichen exotischen
Pflanzen, nicht auf Metallplatten behandelt
Aülsenfrüchte:
Puff- und Pferdebohnen:
an den Stengeln oder in Schoten .
in Körnern ı 5 ® 4% 8 @® Rs
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Kichererbsen!)
Bohnen:
in Körnern, nicht ausgelesen (grain nature)
in Körnern, ausgelesen, sortiert”) .
geschält, gebrochen oder zerkleinert
_insen:
in Körnern WO
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Erbsen:
in Körnern WO
geschält, gebrochen oder zerkleinert
andere:
in Körnern » 5 4% 8 mo
geschält, gebrochen oder zerkleinert
Mehl von Hülsenfrüchten:
Puff- und Pferdebohnen:
roh ;
gekocht
anderes:
roh
gekocht

Masstab

{ Generaltarif | Minimaltari'

Fr

Fr.

100 ka

192 501

siehe €

17,50
Da

Wert

830 v. H.
30 vv H

15 v. HH
15 v FF

100 ka I

(8

) siehe G

Zollbehandlung der gezuck. Bishuit:
Zollbehandlung der Lebkuchen.
100 ka | 196 60

Of

(x
fr

x

10) ka

7 Ad

ajehe

SU
10

96. —
un

96.
DE)

‘Mi

Dir

siehe *

4‘
20.
frei

15.
25.
4) -

20.
35

15
30

10
Mi

*) Kichererbsenmehl wird wie gewöhnliches Erbsenmehl je nach der Art verzollt. Die durch das Verfahrer
Chevallier-Appert oder durch ein anderes ähnliches Verfahren konservierten Kirchererbsen sind wie Gemüse
konserven zu verzollen,
*) Eine ministerielle Verfügung wird die Kennzeichen für die nicht ausgelesenen und die ausgelesenen sowie sor
Herten Bohnen festlegen.
            
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