Zollsatz
Nr. des
Zolltarifs
4) DIS
+ Bıs
Bezeichnung der Waren
E) Vorstehend nicht genannt:
wasserstoffhaltig:
für die Seifenbereitung bestimmt!)
anderes 3 m &
nicht wasserstoffhaltig „x %
„anolin (Auszugsfett von Schweißfett und gereinigter
Wolle*) . u B 8x . .@
Yeomargarin, nicht emulsioniert, aus entsteariniertem Talp
herrührend, ohne Mischung und irgendeine Bearbeitung
Margarine, Speisefette und ähnliche Stoffe .
‚jerbefette (degras) von Häuten ;
NVachs:
roh, einschließlich der Wachsschuppen (crasse de cire)
weiß 2
Wachsrückstände
Zier von zahmem und wildem Geflügel:
a) in Schalen, frisch oder durch ein Gefrierverfahren oder
irgendein anderes /ulässiges Verfahren haltbar vemacht
WR
b) Eiweiß oder Album") 20.0.
x) Eigelb:
nicht yezuckert:
MNüssig, unbrauchbar für den Genuß und zuvor
auf Kosten des Einführenden nach den von
der Verwaltung festegelegten Verfahren denaturiert
anderes
yezuckert
J) ganze Eier (Eiweiß und Eigelb), fMuüssig, In Stücken
oder Pulver
seidenwurmeier:
in der Hülle ,
andere
<äse:
Hartkäse, sogenannter Holländer und CGruyere
feiner Weichkäse, frisch oder verfeinert (affine)
halbharter und anderer
Butter:
Frisch nm s «8
ausgelassen oder gesalzen
üonig:
natürlicher, rein WR
Surrogate oder Ersat/mittel von Honig
VI. Abschnitt.
Mehlhaltige Nahrungsmittel)
Hafer:
Körner VL
Körner, gequetscht, und Mahlgut (boulanges), nicht
mehr als 10 \.H. Mehl enthaltend
Mehl
erste:
Körner „0 WO
Körner, gequetscht, und Mahlgut, nicht mehr al
10 v.H. Mehl enthaltend
Mehl
Mais:
Körner‘) DL .
Körner, geyuetscht, und Mahlgut, nicht mehr als
10 v.H. Mehl enthaltend *
Mehl
Masstab
Generaltarif | Minimaltarif
br
Fr.
(X) ha
20.-40,
frei
10.
20.-frei
AO.
125
100
180,
192
0.
0,
6
45. +
240.
frei
12.
60.
frei
EOS.
Mr
24
10
trei
48.
AN on
frei
24,
4 x
Zollbehandlung des nicht
Eigelbs, anderes oder des
Eigelbs, je nach der
gezuckerten
gezuckerten
Art
' ha
frei
1000. —
frei
250. -
A) ka
120.
200.
200.
(50.—
100. --100.
AH). —
200.
200.
380 - 5)
100,—
100,
100.--165.—
*)
siehe G.
22,50
5A
!) Vorbehaltlich der Denaturierung und des Transportes zum Werk unter Zollaufsicht auf Kosten der Ein
ührenden.
„ Das medizinische Lanolin entrichtet den Zoll für zusammengese1zte Medikamente, nicht genannt.
) Blutalbumin ist wie Eiweißalbumin zu verzollen.
;) Verbrauchs- und Raffinierungsabgabe auf die Menge des durch die Analvse ermittelten Zuckers und
zegehenenfalls Verbrauchsabgabe für Alkohol.
>) Verbrauchs- und Raffinierungsabgabe für den darin enthaltenen Zucker, wenn notwendig.
5) Getreide in Garben (Weizen, Spelz und Mischkorn, Hafer, Cjerste und‘ Roggen) entrichten den ZoH der
ntsprechenden Getreidearten in Körnern für 30 v.H. ihres Gewichts. — Wenn die innere Gesetzgebung Einschränzungen
für die Herstellung von Mehl erläßt, sind diese Maßnahmen voll auf die eingeführten Mehle anwendbar
"x Mais in Kolben entrichtet den Zoll des Mais in Körnern auf 80 v.H. seines Gewichtes