Serie A verzinslich zu 6 vo am 16. März 1927 zum Kurse
von 978/,, während Serie B am 27. Oktober 1927 einen
Kurs von 95 0% erzielte. Die Emission der Serie A fiel
n die Zeit flüssigen Geldstandes und gab uns die Möglichkeit,
Hypotheken zu relativ günstigen Bedingungen
abzugeben. Die Emission der Serie B erfolgte dagegen
zu einem Zeitpunkt großer Versteifung des CGeldmarktes.,
Die Zinssätze hatten stark angezogen, und andere Hypoihekeninstitute
waren gezwungen, bei der Ausgabe von
Goldmarkpfandbriefen zu dem 7proz. und kurz darauf
zu dem 8proz. Pfandbrieftyp zurückzukehren. Wir entschlossen
uns, obgleich mit einem erheblichen Disagio zu
rechnen war, auch bei der Serie B den 6proz. Zinstyp
jeizubehalten. Beide Zeichnungen brachten einen vollen
Erfolg. Wir selbst übernahmen bei der Zeichnung der
Serie A einen Betrag von 455300 Dollar und bei der
Zeichnung der Serie B einen Betrag von 100000 Dollar
auf Grund eines uns vertragsmäßig zustehenden Rechtes,
Sehr hinderlich für die Abwicklung der Hypothekenzeschäfte
war, wie in früheren Jahren, auch im Jahre
1927 der Umstand, daß die Aufwertungsfifrage im
Saargebiet noch keine gesetzliche Regelung gefunden
hat. Nach Ablauf des Berichtsjahres ist nunmehr ein
Sntwurf einer Aufwertungsverordnung für Hypotheken,
Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, Schiffs- und
Bahnpfandrechte den Mitgliedern des Landesrates zur Bezutachtung
zugegangen. Ob er in der vorliegenden
Fassung Gesetz wird, läßt sich nicht voraussagen.
Bedauerlicherweise bringt der Verordnungsentwurf nur
sine Teillösung. Er erstreckt sich nicht auf Pfandbriefe,
Jemeindeanleihen. Kommunal-Obligationen, Sparguthaben
usw“
Bericht der Vereinsbank Saarbrücken.
„Neben den sattsam bekannten ungünstigen Faktoren,
die uns die Abschnürung des Saargebietes vom Reiche
gebracht hat, drückten im Berichtsjahr 1927 die Auswirkungen
der kurz vorher erfolgten erheblichen Besserung
des derzeitig als Landeswährung geltenden französischen
Franken noch ganz besonders schwer auf unser heimisches
Wirtschaftsleben, da der Dollarstand innerhalb weniger
Monate von rund 50 auf rund 25 Franken zurückgegangen
war, während die Preisgestaltung auf den Warenmärkten
dieser Besserung der Frankenwährung weder im Tempo
noch im Ausmaße zu folgen vermochte. Das Saargebiet
sah sich plötzlich in einen neuen Leidensabschnitt, eine
schwere Deflationskrisis, gestellt, die keine Branche verschonte,
aber viele Existenzen ernstlich gefährdete und
manches Unternehmen völlig vernichtete. Dies fand natürlich
bei den Banken seinen Niederschlag: erhöhte Betriebskosten,
verminderte Verdienstmöglichkeiten.
Eine der Kurserholung des Franken entsprechende Senkung
der Gehälter, die den Hauptteil der laufenden
_asten ausmachen, konnte nicht vorgenommen werden, da
a der Lebenshaltungsindex kaum zurückgegangen war
Das Aufhören der Währungsschwankungen ließ Umfang
ınd Ertrag des Devisengeschäftes auf einen Bruchteil der
Ziffern des Vorjahres zusammenschrumpfen. Ein Ersatz
‘ur diesen großen Gewinnausfall konnte nicht geschaffen
verden.
Die eingetretene Verringerung des Arbeitspensums der
3anken zwang auch uns, die Zahl der Angestellten zu
‚ermindern. Daß wir mit diesem Personalabbau in gevissen
Zeitabschnitten vorgingen und es uns angelegen
;jein ließen, Härten möglichst zu vermeiden, ist selbstverständlich.
Ebenso selbstverständlich erscheint es aber
ıuch, daß eine solche Beachtung sozialer Rücksichten
lie angestrebte Verbilligung des Betriebes verlangsamen
nußte.
Da wir nun noch obendrein den Interessen unserer Mit-‚lieder
durch mehrmalige Ermäßigung der Leihgeldsätze
Zechnung getragen haben, ist es erklärlich, daß das Gevinnergebnis
trotz herbeigeführter Vereinfachung und erzielter
Verbesserung unserer Betriebseinrichtungen ver-1ältnismäßig
bescheiden ausfiel. Es wäre aber noch geinger
gewesen, wenn sich die Weiterentwicklung unserer
3ank nicht sonst recht erfreulich gestaltet hätte.
„In der Aufwertungsfrage ist zu berichten, daß
lie Regierurvskommission des Saargebietes dem Landesrat
Znde Januar 1928 den Entwurf einer Aufwertungsverordung
zur Beratung übergeben hat. Der Entwurf befaßt
äich nur mit der Aufwertung von Hypotheken, Grundschulden,
Grundrenten und anderen dinglichen Rechten.
Wann er, ob ohne oder mit Abänderungen, zum Gesetze
;:rhoben werden wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls
viederholen wir, daß es für uns, wenn auch eine geetzliche
Regelung der Aufwertung von Spareinlagen nicht
<ommen wird — im Reiche sind Banken und Genossenchaften
für Spareinlagen nicht aufwertungspflichtig —,
elbstverständlich ist, daß, wenn uns ein Gesetz Aufvertungsforderungen
an unsere ehemaligen Markschuldner
‚uerkennen wird, der Erlös aus jenen Aufwertungsiordeungen
unseren ehemaligen Markspareinlegern und Markzeschäftsanteilinhabern
in erster Linie zustatten kommen
wird.
Was unsere Bedingungen für Kreditgewäh-‚ung
anbetrifft, so hoffen wir, daß im Interesse der
Nirtschaft bald weitere Ermäßigungen möglich sein werlen.
‘ Allerdings ist zu beachten, daß sich Aufsichtsrali
ınd Vorstand, die die von den Schuldnern zu fordernden
Leihgeldsätze ebenso wie den Zinsfuß für Einlagen jeweils
nn gemeinsamen Beratungen festsetzen, im wesentlichen
nach der allgemeinen CGeldmarktlage richten müssen.
Vebermäßig hohe Zinsgebote der Konkurrenz für Einlagen
haben schon oft eine Herabsetzung der Sollsätz“
‚erhindert.‘
Saarländische Konkursstatistik für das Jahr 1927.
Von dem Amtsgericht Saarbrücken ist uns freundlicherweise nachstehende Konkursstatistik für das lahr 1927
zugestellt worden:
jahr
Zahl der
Anträge
Zahl der
aröffneten!
erfahren
mangels
Masse
nicht eröäffnat
Antrag
zurückgerommen
aus
anderen
Gründen
Konkursverfahren eröffnet und
angestellt | nach
mangels |Verteilung
Masse aufgehob.
durch
Zwangsvergleich
erlediet
noch nicht! in der Beschwerde.
beendet ! instanz abgelehn‘
1977
|. Halbjahr -
ZU
“anehet
1927
2. Halbjahr |
7 1927
1926
1925
1924 |) 79
| 124
‚JJ
|
Ze+
12