Verkeh;
Eisenbahn.
Erhöhung der belgischen Gütertarife.
Nach neuerer Meldung sollen sich auch die belzischen
Staatsbahnen entschlossen haben. die bereits
*nde vorigen Jahres in Aussicht gestellte Tariferhöhung
zum 1. April dieses Jahres durchzuführen. Die KEröhungen
sollen voraussichtlich 10 bis 20 % belragen,
‚udem sei eine völlige Acnderung der Klasseneinteilung
a erwarten. Die bisher vorgeschenen 6 Klassen
‚oollen auf 8 Wagenladungsklassen erweitert werden.
Eine endgültige Entscheidung über die Erhöhung der
Farife ist nach den neuesten uns zugegangenen Miteilungen
noch nicht erfolgt.
Deutscher Fisenbahn-Gütertarif Teil I Abteilung B.
Am 1. April dieses Jahres tritt ein neuer deutscher
Eisenbahn-Gütertarif Teil I Abt. B mit Erläuterungen und
Entscheidungen in Kraft, Der gleichnamige Tarif, gültig
vom 1. Februar 1927, und die Nachträge 1—3 desselben
werden dadurch aufgehoben. Dem bisherigen Tarif war
ein Sachverzeichnis fest angefügt, das mit dem neuen
Farif als besondere Anlage herausgegeben wird. Als
wichtige Aenderung ist die Einführung einer neuen,
zwischen den bisherigen Wagenladungsklassen D und E
ängeschohenen Wagenladungsklasse (E) mit den Nebenxlassen
für 5 und 10 t zu nennen. Infolgedessen sind uJie
früheren Wagenladungsklassen E und Fin F und G geindert,
während die Benennung der Wagenladungsklassen
A bis MD bestehen bleibt. Der neue Tarif enthält ferneı
wesentliche Aenderungen der Allgemeinen Tarifvorschrif
‚en, der Gütereinteilung und die bisher im Verfügungs
wege durchgeführten bzw. durch Tarif- und Verkehrs
anzeiger bekanntgegebenen Aenderungen,
Gleichzeitig erscheint auch zum deutschen Eisenbahn:
Hütertarif Teil I Abt. A vom 15. März 1926 der Nachtrag
VIE mit Aenderungen und Ergänzungen der Anlage €
zur EVO., sowie Aenderungen und Ergänzungen der Anlage
III. Zum Anhang zum deutschen Eisenbahn-Gütertarif
Teil I Abt. A wird am 1. April 1928 das 7. Beichtigungsblatt
herausgegeben.
l’eberblick über den Betrieb und Verkehr im Bezirk
der Eisenbahndirektion des Saargebietes während des
Monats Januar 1928.
Der Personenverkehr hat wie alljährlich um diese
Zeit gegenüber dem Vormonat erheblich abgenommen, und
zwar um etwa 9,6 v.H. Von der Fahrkartenausgabe Saarbrücken
Hbf. wurden während des Berichtsmonats insgesamt
254524 Fahrkarten (281614 Stück im Vormonat)
verkauft, was einem täglichen Durchschnitt von 8210 Karten
entspricht. Vom Amtlichen Reisebüro Saarbrücken wurden
247 feste Fahrkarten ausgegeben und 1584 Fahrscheine auszefertigt;
daneben wurden 86 Bettkarten und 4 Paßvisa
desorgt.
Zur Bewältigung des Verkehrs waren im Laufe des
Monats in 12 Fällen Zugverstärkungen erforderlich.
Der Gepäckverkehr hat gegenüber dem Vormonat
ım etwa 9 v.H. zugenommen, während im Expreßzutverkehr
gegenüber dem Vormonat mit seinem
Weihnachtsverkehr eine Abnahme um etwa 43 v. H.
zu verzeichnen ist. In Saarbrücken Hbf. wurden 2859
Zepäcksendungen (4215 Stücke) mit einem Gesamtgewicht
von 126 t und 15 102 Expreßgutsendungen (21856 Stücke)
nit einem Gewicht von 390 t behandelt. Außerdem wurden
14005 Expreßgut- und Gepäckstücke mit insgesamt
20 t in Saarbrücken Hbf. umgeladen (Uebergangsversehr)
und 9806 Gepäckstücke bei der dortigen Gepäckiufbewahrungsstelle
hinterlegt.
Im Güterverkehr ist gegenüber dem Vormonat
eine weitere Zunahme festzustellen.
Es wurden insgesamt 137820 Wagen an 26 Arbeitsagen
gestellt, was einem arbeitstäglichen Durchschnitt
‚on 3300 Wagen entspricht. Von den gestellten Wagen
ntfielen auf Kohlen 94173, im arbeitstäglichen Durchıchnitt
unter Berücksichtigung der von der Grubenverwalung
eingelegten Feierschichten 4155 Wagen. Nicht recht:
‚eitig gestellt wurden 206 Wagen.
An Gütern wurden 1767 464 € (1758 049 t im Vormonat)
‚efördert: hiervon entfallen 12334 t auf Stückgut.
Im Bergbau wurden im Berichtsmonat 3*-, Feierschichten
ingelegt.
Ausgeführt wurden insgesamt 717570 t; davon entfallen
uf Kohlen 541164 t, auf sonstige Wagenladungsgüter
741370 t und auf Stückgutsendungen 2036 t.
Eingeführt wurden insgesamt 449308 t; davon entfallen
ıuf Kohlen 46450 t, auf sonstige Wagenladungsgüter
397 363 t und auf Stückgutsendungen 5495 t.
Im Binnenverkehr wurden 6095386 t bewegt. Hiervon
>ntfallen auf Kohlen 425484 t, auf sonstige Wagenadungsgüter
170299 t und auf Stückgutsendungen 4803 t.
Gegenüber dem Vormonat ist die Ausfuhr um 834 t und
lie Finfuhr um 13 268 t zurückgegangen; dagegen hat sich
der Binnenverkehr um 23517 t gesteigert.
Die Betriebslage während des Berichtsmonats war
sefriedigend. Der Bewältigung des Personenverkehrs dien-‚en
412280 Zugkilometer und 12027 243 Wagenachskilometer,
der Bewältigung des Güterverkehrs 138040 Zugkilometer
und 106453022 Wagenachskilometer
Verkehrssperren.
Die angeordnete Verkehrssperre nach Como-Lago Or!
ınd Vebergang (italienische Staatsbahn) ist aufgehoben.
Dost.
Wesentliche Erleichterungen im postalischen Geldverkehr
mit dem Reich und mit Frankreich,
Die Aufhebung der französischen Gesetze gegen die
‚apitalflucht hat der Regierungskommission des Saarrebietes
ermöglicht, folgende Erleichterungen im posta:
ischen Geldverkehr zu schaften:
1. Im Verkehr mit dem Reich.
Mit Wirkung vom 10. März 1928 ab wird der Meistjetrag
für Postanweisungen nach dem Reich von 200
auf 800 Reichsmark und aus dem Reich von 1000 auf
5000 Franken erhöht. Die Einzahlung erfolgt im Saargebiet
wie bisher in Franken; ebenso können im Saargebiet auch
veiterhin nur Frankenbeträge ausbezahlt werden. Die
Zrhöhung der Meistbeträge erstreckt sich auch auf tele
rraphische Postanweisungen.
Nach dem Reich sind Postnachnahmen his 5000 Fr.
und Postaufträge bis 800 RM. zugelassen.
2. Im Verkehr mit Frankreich,
Seit 5. März sind gewöhnliche Postanweisungen und
Dostaufträge bis zu 10000 Fr., statt bisher 1000 Fr.,
zugelassen. Für telegraphische Postanweisungen und für
Briefnachnahmen ist der Meistbetrag von 1090 auf 5000 Fr.
srhöht. Bei Nachnahmen auf Postpaketen gilt vorerst
10ch der bisherige Meistbetrag von 1000 Fr.
Die Beschränkung, daß die an einem Tag dem Empfänzer
ausgezahlte Summe den Meistbetrag nicht übersteigen
larf, ist weggefallen.
3. Im Verkehr mit Korsika und Algerien gelten die für
Frankreich festgesetzten Meistbeträge ebenfalls vom 5. März
ab, während sie im Verkehr mit Tunis am 10. März in
Kraft treten.