Full text : 33.1928 (0033)

Wirtschaft, Zoll, Außenhandel und Exportförderung.

Frankreich.

Bestimmung des zu versteuernden Wertes
bei der Einfuhrumsatzsteuer.
Das „Bulletin Douanier‘‘ Nr. 538 vom 21.24. Februar
1928 enthält nachstehende Mitteilung der Generalzolllirektion
 an die‘ Zolldirektoren:
An die Generalzolldirektion war die Anfrage gerichtet
worden, ob in Anwendung der Entscheidung Nr. 8336
vom 21. Dezember 1927 bei den der Einfuhrumsatzsteuer
unterliegenden Waren der Deklarationswert (ausschließlich
 der Zölle) unbedingt der Fakturenwert sein und
öb sich die Einfuhrdeklaration zwangsläufig auf eine
egalisierte Rechnung stützen müsse.
Zs versteht sich von selbst, daß die Definition des
steuerbaren Wertes, die durch Artikel 6 des ministeriellen
Erlasses vom 6. November 1926 gegeben worden ist, noch
Desteht. Aber sie darf nur unter Berücksichtigung der
Grundsätze für die Bestimmung des Warenwertes, die
in Artikel 7 des deutsch-französischen Handelsabkommens
‚om 17. August 1927 niedergelegt sind, angewandt werden.
Wie die Entscheidung vom 21. Dezember 1927 bestimmt,
nuß der der Einfuhrumsatzsteuer zugrundeliegende Wert
zrundsätzlich dadurch festgelegt werden, daß man zum
Kaufpreis die späteren Kosten und Ciebühren sowie die
‚ur Erhebung gelangenden inneren Abgaben hinzufügt.
Andererseits muß der zu deklarierende Wert, der immer
an Zollwert bleibt, den Kaufpreis, vermehrt um die bis
zum Augenblick der Zollvorführung entstehenden Kosten,
darstellen, d. h. nach der Addition der Gesamtsumme
Jer Zölle und inneren Abgaben durch die Zollbehörde den
‘tür die Entrichtung der Steuer maßgebenden Betrag bilden.
Hinsichtlich der Waren, für die im „Bulletin Douanier‘*
hesondere Preistateln veröffentlicht sind, besteht eine
Milderung der Bestimmungen. Die Anwendungsmöglichkeiten
 dieser Preisnotierungen bleiben so wie sie in verschiedenen
 Entscheidungen, vor allem in der vom 12. September
 1927, angegeben sind: Sie binden die Abschätzunzen
 der Zollbehörde nicht, aber in den allermeisten Fällen
st auf geringe Unterschiede, die zwischen den Preisen der
Tabelle und den auf Grund der Rechnungen deklarierten,
in der oben angegebenen Weise erhöhten Werten bestehen,
 kein besonderes Gewicht zu legen.
Im übrigen hat sich hinsichtlich der Berichtigung von
Irrtümern bei der Vorlegung von Rechnungen als Grundlage
 für die Abschätzung des Wertes nichts geändert,

Mes_.en.

Tagungen und Kongresse .
während der Frankfurter Frühjahrsmesse 1928.
Line Reihe von fachwirtschaftlichen Tagungen und Zusammenkünften
 wird wiederum während der Frühjahrsmesse
 in Frankfurt a. M. (15.—25. April) stattfinden.
Narurgemäß werden die Ausstellungen „Deutsche Qualitätsmarken
 im rechten Licht“, „Der Fremdenverkehr“, „Nahrungs-
 und Genußmittel“ und die Baumesse mit deı
Scnderschau „Das flache Dach‘ ihrerseits dazu beitragen,
Mitglieder von Fachverbänden nach Frankfurt a. M. zu
bringen, die alle hier die Gelegenheit zu Erfahrungsaustausch,
 zu Generalversammlungen und Landesgruppensitzungen
 benutzen. So werden z. B. die Teilnehmer
des Internationalen Kongresses von Lebensmittelproduzenten
 und -importeuren
in Straßburg sich in großer Zahl nach Frankfurt a. M.
begeben, um die Messe und die Nahrungs- und Genußmittelausstellung
 zu besichtigen. Der Kongreß ist ja, wie
schon mitgeteilt worden ist, zeitlich so gelegt worden,
daß die Kongreßteilnehmer eine Reise nach Frankfurt
ım Main anschließen können.
Am 22. April wird außerdem die Generalversammlung
des Landesverbandes des Kolonialwaren-,
Feinkost- und Lebensmitteleinzelhandels

wenn er nur tür die Anwendung der Einfuhrumsatzsteuer
leklariert wird. Die Rechnung ist in dieser Hinsicht nicht
»ndender, als sie es bisher war, da es der Zollbehörde
mmer freisteht, alles andere Informationsmaterial zur Betimmung
 des wirklichen Wertes zu benutzen und da sie
lie Pflicht hat, im Falle von Streitigkeiten die gesetzliche
zxpertise zu beantragen.

Schließung des Zollamtes Sierck und Verlegung des
Zollamtes nach Apach (Bahnhof).
Nach Mitteilung im „Bulletin Douanier‘“‘ Nr. 338 vom
1./24. Februar 1928 hat das Zollamt Sierck (Zolldirektions:
yjezirk Metz) am 5. März 1928 seine Tätigkeit eingestellt.
jemäß der Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankeich
 vom 13. April 1925 ist das Zollamt von diesem
"age an nach dem an der Linie Trier—Diedenhofen gegenen
 Bahnhof von Apach verlegt worden. Das neue
Zollamt Apach (Bahnhof) hat dieselben Befugnisse wir
usher das Zollamt Sierck

Verlängerung des Handelsvertrages
zwischen Frankreich und Paraguay.
Der zuletzt bis zum 28. Fehruar 1928 verlängerte Hanjelsvertrag
 zwischen Frankreich und Paraguay ist nach
iner Mitteilung an die Exporteure im „Journal Officiel“
om 28. Februar 1928 um ein weiteres Jahr verlängert
vorden. Im Laufe dieses Jahres sollen Verhandlungen
um Abschluß eines neuen Vertrages aufgenommen werden

Handelspolitische Rundschau.
Spanien.
Goldzollzuschlag.
Der Goldzollzuschlag beträgt in der Zeit vom 21. bi
20. Februar 13,78 00: vom 1. bis 10. März 14,24 0a

‚on Hessen-Nassau und Waldeck in Frankfurt a. M. aır
Anlaß der Frühiahrsmesse stattfinden.

Ebenso wird der Reichsverband der Herrenyusstattungsgeschäfte
 seine süddeutsche Gruppe
u einer Tagung vereinigen; das gleiche beabsichtigt der
zeichsverband Deutscher Huthändler zu tun
ınd verschiedene andere wirtschaftliche Interessenvertre
ungen.
Auch eine bauwissenschaftliche Tagung
m Anschluß an die Baumesse geplant

Mit‘

ranto-‚gebiet.


Die Stadt Saarbrücken und Esperanto.
Das Bürgermeisteramt Saarbrücken hat für die mit der
Aädchen-Mittelschule verbundene höhere Handelsschule die
stelle einer Handelslehrerin ausgeschrieben, für die von
len Bewerberinnen außer für Französisch und Englisch
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.