Verkce
sen.
Eiscnhahkn,
Fahrplanänderungen auf Saarbahnstrecken. ‚
infolge Ausführung von Oberbauarbeiten auf der Fisch-»achbahn
werden die Teilstrecken Camphausen—Brefeld
ınd Quierschied—Merchweiler eine gewisse Zeit einzleisig
befahren. Die während der Dauer der Umbauarbeiten
im Bildstocktunnel über die Fischbachbahn umzeleiteten
Schnell- und beschleunigten Personenzüge werden
nit Ausnahme des Nachtschnellzuges D 146 vom 12. März
dieses Jahres ab wieder über Sulzbach geleitet. Vom
zleichen Zeitpunkte ab hält Pz. 377 Saarbrücken Hbf. ab
[8.50 auch in Reden. Einige auf der Fischbachbahn ver-<ehrende
Personenzüge erfahren für die Dauer des einzleisigen
Betriebes geringfügige Verlegungen, worüber die
Fahrkartenausgabestellen auf Wunsch Auskunft geben.
Die Grundfracht für diese Güter wird bei Ent
fernungen von mindestens 75 km oder Frachtzah
lung für diese Entfernung um 10% ermäßigt
‘flastersteine, gewöhnliche:
Die Grundiracht wird bei Entfernungen von min.
destens 75 km oder Frachtzahlung für diese Ent
fernung bis 888 km um 10% ermäßigt. Be:
darüber hinaus gelegenen Entfernungen wird die
Fracht zu den Sätzen des Bareme 27 — statt 9f
minus 10% — berechnet.
Spezialtarif P.V. 12112:
Im Warenverzeichnis dieses Spezialtarifs ist fü
„Dolomit“ eine Unterscheidung nach „Dolomit, roh‘
Frachtberechnung nach Bar. 26, und „Sinter-Dolomit“
Frachtberechnung nach Bar. Spezial Nr. 1, aufgenom
men worden,
Gleichzeitig ist für Sinter-Dolomit französischer Her.
zunft bei direktem Versand an Hüttenwerke und be
ajner Mindestentfernung von 400 km eine Ermäßi.
zung der vorgenannten Grundfrachten um 10% vor
gesehen.
Spezialtarif P.V. 22.122 Kap. I:
Schlammdünger; kohlensaures Ammoniak; Asche vor
Seepflanzen; Asche, nicht besonders genannt; Ammon
hydrat; Chlorkalium; Hornmehl; Kreide, phosphor
haltige; Lederkuchen, auch gemahlen (Lederdünger
Ledermehl); Kalkstickstotf, roh; Abfälle von Hort:
ınd Knochen; Lederabfälle; Leimkalk; Abfälle vor
Fellen und Häuten (feucht oder trocken); Fischabfälle
Gerbereiabfälle; Wollschlamm; Ammoniakwasser (Gas
wasser); Abfälle der Zuckerfabrikation; Düngemittel
zusammengesetzte; Meeresdünger; Fische, Fischmeh
zum Düngen; Muschelkalk, Muschelgries; Blätter zun
Düngen; Dünger, natürlicher (Mist); Rasenstücke; Kai
nit; Apfel- und Traubentrester (gebrannt) zum Düngen
Mergel; Gasreinigungsmasse, gebrauchte, eisen- ode
manganhaltige; Ammoniumnitrat; Kalk, salpetersaurer
salpetrigsaurer (Kalksalpeter), in Fässern oder Säcker
oder in undurchlässigen und wasserdichten Säcken
Kali, salpetersaures und salpetrigsaures (Kalisalpeter)
Natron, salpetersaures und salpetrigsaures (Natron
zalpeter, Chilesalpeter); Knochenkohle; Knochen, rol
der zerkleinert, entleimt (Knochengrieß und Knochen
schrot); Knochen, roh oder zerkleinert, nicht entleim
(Knochengrieß und Knochenschrot); Knochenmehl
Traubenkörner, gebrannt und entölt; Perlasche; Kalk
ohosphorhaltiger; Poudrette; Wollstaub; Hornspäne
Rückstände aus Schlächtereien; Blut, getrocknet (Blut
zuchen, Blutdünger und Blutmehl); Blut und Blut
wasser in Fässern; Ruß; schwefelsaures Ammoniak
Zisenvitriol; schwefelsaures Kali; schwefelkohlensaure
<ali oder Natron; Walderde; Torf; Fleischdünge:
Abtrittsdünger:
Für sämtliche vorgenannten Güterarten wird di
Grundiracht um 5% ermäßigt.
Kalk, lose; Kalkabfälle; Dung (natürlicher); Kalk
phosphorhaltiger: Koprolith (Kotsteine), Kalk, phos
phorhaltiger, natürlicher, in Stücken, in loser Schüt
tung, Sand, phosphorhaltiger, natürlicher, in lose
Schüttung, Erde, phosphorhaltige, natürliche, in lose
Schüttung; Gips, roher; Gips, eisenhaltiger; Gips
Rückstände aus der Fabrikation; Sand, kalkhaltiger
Schlacken, phosphorhaltige, roh; Eisenschlacken (Puc
del- und Herdirischschlacken, Luppen-, Schweißofen
Hammer- und Walzenschlacken) und Herd-(Taschen-Glas;
Sylvinit in Sendungen. von 1000 kg und Wager
ladungen von 5000 kg: .
Für sämtliche vorgenannte Güter wird die Grun“
fracht um 100 ermäßigt.
Kalk, verpackt; Abfälle (Kalk), verpackt; Kalk, phos
phorhaltiger, anderer; Schlacken, phosphorhaltige, g€
mahlen; Superphosphat; Svlvinit in Ladungen VO
10000 kg:
Für sämtliche vorgenannte Güterarten wird be
Entfernungen von mindestens 75 km oder Fracht
zahlung für diese Entfernung‘ die Grundfrach
ım 100% ermäßigt.
„Zulassung von Nachnahmen im Expreßgutverkehr und
Rinführung neuer Expreßgulkarten bei der Deutschen
Reichsbahn.“ (Berichtigung.)
Im letzten Absatz der in unserer vorigen Nummer veröffentlichten
Notiz ist durch Ausfall einiger Worte der
Sinn des Satzes geändert worden. Vollständig muß er
lauten: „Im Binnenverkehr der Saarbahnen und im
Wechselverkehr zwischen Stationen der Saarbahnen und
Stationen der Deutschen Reichsbahn werden obige Neuerungen
mit Wirkung vom 1. April dieses Jahres eben-’alls
eingeführt.“
Erhöhung der französischen Gütertarife,
ım Anschluß an unsere eingehenden Veröffentlichungen
iber die Erhöhung der französischen Gütertarife zum
|. März 1928 in „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ Nr. 9 vom
3. März 1928, in der wir auch bereits auf die Ermäßigunyen
der Grundfrachten für eine Reihe verkehrswichtiger
Güter unter Aufzählung der davon betroffenen wichtigsten
Güterarten hingewiesen haben, lassen wir nachstehend
ain genaues Verzeichnis dieser Güter und die
1äheren Bestimmungen über die Ermäßigung der Grundirachten
nach amtlicher Darstellung folgen. Folgende
Grundfrachten sind ermäßigt worden:
Spezialtarif P. V. 2/102:
Weizen, Weizenmehl; Kartoffeln, unverpackt:
Ermäßigung der Grundfracht beträgt 10 0%.
Spezialtarif P. V. 3/103:
Karotten, Kohl, Kohlrüben, Pastinake:
Ermäßigung der Grundfrachten beträgt 10 0.
Spezialtarif P. V. 11/111:
Dachschiefer; Bord- und Saumsteine (Bordschwellen),
‚oh oder roh vorgearbeitet; Grenz-, Prelil-, Meilenzteine,
aus gewöhnlichen Steinen; Backsteine aus Asphalt
Kalk, Zement, Schlacken oder gebranntem Ton, nicht
ylasiert; Fliesen aus Asphalt, Kalk, Zement, Beton,
Schlackensteine, Gips, mit oder ohne Armierung, unverziert;
Steingut- oder Tonplatten, einfarbige; Steinplatten,
roh; Bruchsteine (Möllons), zugerichtet;
Dflastersteine aus Asphalt, aus Steingut oder Kunststeinen;
Zement- oder Betonsteine, mit oder ohne
Armierung; Hau- und Quadersteine, roh oder roh
vorgearbeitet; Schiefersteine; Dachziegel aus gebranntem
Ton, nicht glasiert; Röhren aus Zement, Beton
oder Schlackensteinen, mit oder ohne Armierung; Röh-;en
aus Steingut; Tonröhren; Düsen (Blasrohre) aus
Ton:
Ermäßigung der Orundfracht beträgt für sämtliche
vorgenannten Güter 10% bei Entfernungen von
mindestens 50 km oder Frachtzahlung für diese
Entfernung.
3löcke, zur Steingrundierung; Marmorabfälle; geteerte
Steine zum Straßenbau, Bruchsteine (Möllons), roh
ader roh behauen; Macadamsteine; Bruchsteine für
Z3auzwecke”