‚ingehenden Fleisch- und Wurstwarensendungen * vor
jer Zustellung an die Empfänger untersucht, so daß
Jadurch das Wiederhinbringen in Wegfall kommt.
Dieses Verfahren ist mit dem 1. März von den
‚eleiligten Stellen in Wirkung gesetzt worden.
Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 10 vom 3. März 1928.
Amtliches.
Arbeitswesen.
/erordnung über die Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge.
(Veröffentlicht in vorliegender Nummer der ‚„Saar-Wirtschaftszeitung‘‘.)
Verordnung
jber die Höchstsätze in der Erwerbslosenfürsorge.
‘Amtsblatt der Reg.-Komm. Nr. 10 vom 3. März 10928.)
Auf Grund des 8 19 der Anlage zum Abschnitt IV
‘Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles und gemäß
hrem Beschlusse vom 2. März 1928 verordnet die Rezierungskommission
was folgt:
81.
Die Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung betragen
vochentäglich:
. für männliche Personen:
a) über 21 Jahren, sofern sie nicht in dem
Haushalt eines anderen leben 7 Fr
b) über 21 Jahren, sofern sie in dem Haushalt
eines andern leben 6 Fr.
c) unter 21 Jahren 4 Fr.
! für weibliche Personen:
a) über 21 Jahren, sofern sie nicht in dem
Haushalt eines anderen leben Jo *
b) über 21 Jahren, sofern sie in dem Haushalt
eines anderen leben 4 Fı
c) unter 21 Jahren 3 FF.
3. als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten und sonstige unterstützungsberechtigte
Angehörige 4 Fr.
b) jedes Kind 3 Fr
8 2.
Bis auf weiteres erhält jeder Erwerbslose über 18 Jahren
einen Sonderzuschlag von 2 Fr. zu der wochentäglichen
Unterstützung. Dieser Zuschlag verteilt sich anteilig auf
die Landeskasse (fünf Sechstel) und die Gemeinden (ein
Sechstel).
Nach Maßgabe der Vorschrift des Absatzes 1 betragen
lie Höchstsätze der Erwerbslosenunterstützung demnach
Dis auf weiteres wochentäglich:
|. für männliche Personen:
a) über 21 Jahren, sofern sie nicht in dem
Haushalt eines andern leben
b) über 21 Jahren, sofern sie in dem Haushalt
eines andern leben 8 Fı.
c) unter 21, aber über 18 Jahren 6 Fr.
d) unter 18 Jahren 4 Fr.
X. für weibliche Personen:
a) über 21 Jahren, sofern sie nicht in dem
Haushalt eines andern leben
b) über 21 Jahren, sofern sie in dem Haushalt
eines andern leben
c) unter 21, aber über 18 Jahren
d) unter 18 Jahren
), als Familienzuschläge für:
a) den Ehegatten und sonstige unterstützungsberechtigte
Angehörige
}) jedes Kind
FE
83.
„Einschließlich der Familienzuschläge darf die wochenägliche
Unterstützung, die ein Erwerbsloser erhält, in
seinem Falle den Betrag von 30 Fr. übersteigen.
8 4.
Mit der Durchführung dieser Verordnung wird das
Mitglied der Regierungskommission für die Angelegenıeliten
des Arbeitswesens beaulftraegt.
S 5.
Die Verordnung tritt am 1. März 1928 rückwirkend in
<raft. Mit dem gleichen Tage tritt die Verordnung Nr. 84
betr. die Erhöhung der Unterstützungssätze in der Erverbslosenfürsorge
im Saargebiet (Amtsblatt 1927 Nr. 7
ieite 28) außer Kraft.
Saarbrücken, den 2. März 1928.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident: gez. E. C. Wilton.
Konkurseröffnungen im Saargebiet.
Frau Emma Wagner, geb. Schirmbeck, Jägersfreude, St. Johannerstraße
11. Eröffnungstermin: 29, Februar 1928,
nachmittags 4,30 Uhr. Konkursverwalter: Rechtsanwalt
Dr. Jacob, Saarbrücken.
<aufmann Johann Adam Schmidt, Inhaber der Firma
gleichen Namens, zu Wemmetsweiler, Gerberstr. 13.
Eröffnungstermin: 3. März 1928, vormittags 11,30 Uhr.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Fuchs, Öttweiler.
Devisennotierungen in Berlin und Paris
vom 1. bis 7. März 1928.
Berlin
Börse
Pariser Börse
Frankr,
Ay RR
Deutsch
la: 4
1 R
London !New-York
ı Pfd. Ster1 | 1 Dollar
Holland
100 FI.
Schweiz | Belgien
100 Fr 190
Belgas
ROT 12402 25.419
07V 124.02 25,42%
6.07'/2: 124.03'/2 25.4272
6.07 |124.03'/2 25.424
6.07'/4' 124.04 25.42
: 6.07'/2| 124.05 125.421
1022,50 1 354,25
1022,50 8354.50
1028.—1 854.50
1022,50 489.25 354.25
1022,50° 489.25 | 354.25
1023.25; 489.50 | 354.50
6
46
646
zb
‚de
bs an et ..K.
Die Indexziffern der Stadt Saarbrücken und des Saargebieies
im Februar 1928.
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes der Regierungskommission
hatten die Indexziffern der Stadt Saarbrücken
ınd des Saargebietes im Februar 1928 folgende Höhe:
Stadt
Saarbrücken Saargebiet
Gesamtlebenshaltungskosten 591,0 584
Gesamtlebenshaltung ohne Wohnung655,8 647
Ernährung 600,4 602
Wohnung 335,7 3387
Heizung und Beleuchtung 603,2 611
Bekleidung 144 1 755
Sonstiger Bedarf einschl. Verkehr 309,8 815
Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung
und Bekleidung 5688 560
la * olz<ohlen
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aaarbrücken 388.