Die im Berichtsmonat einsetzende günstige Witterung hat
uf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine wohl fühlbare
Entspannung gebracht, jedoch hat sich eine einheitliche
Entwicklung zur Besserung noch nicht deutlich durchsetzen
<önnen. Während in einzelnen Berufsgruppen die Zahl
jer Arbeitsuchenden noch leicht gestiegen ist, haben die
Beschäitigungsmöglichkeiten in anderen Berufszweigen
;twas zugenommen. Im ganzen ist infolge der milden
Witterung eine Aufwärtsbewegung der Beschäftigungslage
ınverkennbar, die sich allerdings noch in engen Grenzen
jält. Eine größere Maschinentabrik nahm im Laufe des
Zerichtsmonats verschiedene Entlassungen vor. Weitere
‚sollen folgen.
In der Landwirtschaft ist die Vermittlungstätigkeit etwas
gestiegen. Die Einstellungen der Schwerindustrie erstreck-:en
sich lediglich auf den Ersatz der normalen Abgänge.
in der Metallverarbeitung war die Arbeitsmarktlage im
zroßen und ganzen unverändert, zeitweise befriedigend.
im Holzgewerbe war die Lage meist ungünstig. Eine
weitere Abwärtsbewegung ist unverkennbar. Das Nahrungsmittelgewerbe
zeigt weiter eine ungünstige Arbeitsnarktlaye.
Ebenfalls unbefriedigend ist die Beschäftigungs-Verke
age im Bekleidungsgewerbe. Das Baugewerbe zeigt unter
jem Einfluß der milden Witterung Ansätze zu weiteren
Zesserungen, Der kaufmännische Stellenmarkt zeigt keine
wesentliche Aenderung. In den weiblichen Berufen ist
;ine Steigerung der Arbeitsucherzahl festzustellen, die auf
len Jahreswechsel zurückzuführen ist. Der Ueberschuß an
Arbeitskräften erstreckt sich hauptsächlich auf ungelernte
Aausangestellte.
Eerufsamt. Die Inanspruchnahme des Berufsamtes
war sehr rege. In Verbindung mit einigen Arbeitgeberyrganisationen
und der Gewerbeschule wurden für einzelne
3Zerufe Eignungsprüfungen vorgenommen; die durchweg
1jn verhältnismäßig gutes Resultat zeigten. Groß war der
Andrang zu folgenden Berufen: Schreiner, Friseur, Buchirucker,
Koch und Konditor. In diesen Berufen sind Lehr-;tellen
nicht mehr frei. In folgenden Berufen sind noch
_ehrstellen frei: Schmiede, Dreher, Former, Kernmacher,
Zimmerer, Maurer, Maler und Anstreicher. Für Schüler
ıöherer Lehranstalten und auch für Volksschüler sind
mehrere gute Lehrstellen im kaufmännischen Beruf vorhanden.
N,
Eise-bahn.
Die Tariferhöhungen auf den französischen Bahnen und
Erhöhung der Gemeinsmafistariie Saargebiet- Frankreich,
Am 1. März dieses Jahres ist die Erhöhung der Tarife
der französischen Bahnen, ausgenommen die Fahrpreise
für den Personenverkehr, in Kraft getreten. Im Anschluß
an unsere Veröffentlichungen in der vorhergehenden Nummer
der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘ lassen wir nachstehend
die wichtigsten, aus Anlaß der Tariferhöhung eingetretenen
Aenderungen folgen.
Die Frachtsätze aller Güter im Eil- und Frachtverkehr,
lie bisher um 320 bzw. 290% der Grundfrachten eraöht
wurden, sind um 50 Punkte weiter erhöht, also auf
370 bzw. 340 © der Grundpreise. Gleichzeitig ist die Verkehrssteuer,
die in Höhe von 11,5% der Gesamtiracht
sowohl für Eilgüter (ausgenommen Lebensmittel als Eilgut)
als auch für Frachtgüter der Serien 1—4 des Generaltarifs
erhoben wurde, auf 10% ermäßigt. Für Lebensmittel
als Eilgut und für Frachtgüter der 5. und 6. Serie
des Generaltarifs ist die Steuer von 5,75% der Gesamtiracht
auf 500 ermäßigt. Die Steuerzuschläge für Wertzendungen
und Gepäck, Hunde usw., sind unverändert
zeblieben. Die Gesamterhöhung gegenüber den bisherigen
Frachtsätzen beträgt demnach:
a) für Eilgüter und Frachtgüter der Serien 1—4
des Generaltarifs Wr 10,406
5) für Frachtgüter der Serien 5 und 6 des
Generaltarifs BR 11,100
c) für Düngemittel als Frachtgut der Serien
ID 11,30 9%
4) für Düngemittel der Serien 5 und 6 des
Generaltarifs KR 12%
ee) für Lebensmittel als Eilgut . 12 06
Gleichzeitig sollen die Grundfrachten für gewisse Güterarten
um 5—10 0° ermäßigt worden sein, Als wichtigste
Güterarten, die diese Ermäßigung genießen, werden folzende
genannt:
Gemüse: Karotten, Kohl, Rüben, Pastinake; Weizen,
Weizenmehl und Kartoffeln; Baumaterialien
folgende: Fliesen, verschiedene Plattenarten, Marmorabfall,
Pflastersteine, Bruchsteine, Hausteine, künstliche
Steine, Dachziegel, Zementrohre, Röhren aus Beton,
Steingut und Tonröhren; Dolomit, gebrannt, französischen
Ursprungs; Düngemittel, Kalk, Kalkabfall,
phosphorsaurer Kalk, Gips, kalkhaltiger Sand,
phosphorhaltige Schlacken, Sylvinit, Meerschlamm, Meersand,
Superphosphat; gebrauchte Packmittel,
‚ger zurück als Fracht- und Eilgut.
Wir geben diese Meldungen unter Vorbehalt, da eine
amtliche Bestätigung noch nicht erreicht wurde,
Ferner sind die Einschreibegebühren der Er-1öhung
unterworfen, die unter Berücksichtigung der
Steuerzuschläge wie folgt neu festgesetzt sind:
1. Beförderung von Hunden, Gepäck
und Expreßgut:
a) für Hunde 2 2,20 Fr.
b) für Gepäck . 1,80
c) für begleitetes Gepäck £ #* Ko . 1,20 ,
d) für Fahrräder, Fahrstühle usw. als Gepäck,
begleitet ;. 0,85 ,
Expreßgut 0 „0.0. 1,80 ,,
— sämtlich ohne Stempelgebühr —
2. für Eilgüter:
für Kunstgegenstände, Wertsendungen und
Hunde bei Frachtberechnung nach dem Gewichte
2000
für Eilgutsendungen, die zu den ermäßigten
Frachtsätzen des Spezialtarits P.V. 3 103
befördert werden BR 1,60 ,,
c) für Zeitungen und andere Zeitschriften zu den
Bedingungen des P.V. 18/118 ; ‚=: 00
e) für andere Eilgüter, die dem Steuerzuschlag
von 100, unterliegen A -
f) für andere Eilgüter, die dem Steuerzuschlag
von 5% unterliegen . @ Lö x
3. für Frachtgüter:
a) für Frachtgüter, die dem Steuerzuschlag von
10 00 unterliegen BR 260
b) für Frachtgüter, die dem Steuerzuschlag von
50% unterliegen Ks 2
°:) für Düngemittel des P.V. 22/122 mit 10-prozentigem
Steuerzuschlag 1.0.0... 240 ,
:) für Düngemittel des P.V. 22:122 mit 5prozentigem
Steuerzuschlag 2,30
Zu beachten ist auch, daß alle übrigen Nebengebühren
vie z. B. Bahnhofsgebühren, Gebühren für das Auf- und
Abladen, der 370prozentigen Erhöhung unterliegen. Da-‚on
sind nur diejenigen Güter ausgenommen, für die die
Tracht nach dem Spezialtarif G.V. 3/103, G.V. 18/118
ınd P.V. 22/122 berechnet wird. Für diese beträgt die
Srhöhung nur: 340 00. Demnach ergeben sich für die Ernittelung
der Frachtsätze (Grundfracht plus Abfertigungsrebühren)
folgende neue Vervielfältigungsziffern: