Full text : 33.1928 (0033)

seitens der französischen Regierung ausgeglichen werden.
 Es ist im übrigen ein geradezu {iragisches Zusammentreffen
 und ein neues Beispiel {für die Widrigkeiten,
 mit denen das Saargebiet bei der Lösung seiner
wichtigsten Probleme immer zu rechnen hat, daß die
Zolnovelle gerade im Augenblick der Unterzeichnung
des neuen Abkommens erschienen isi. so daß es, abzgeschen
 von einer einzigen Ausnahme Schuhe‘, nicht
nehr möglich war, den Zollerhöhungen bei den Verharndlungen
 Rechnung zu tragen.
An die Liste A schließt sich als Neuerung die
sleine Liste Al. die ausschließlich Vergünstigungen
‘ür den Bezug industrieller Rohstoffe oder Fertigfabri-<ate
 enthält, Die Vergünstigungen bewegen sich
zwischen Zollfreibeit und Abschlägen vom Minimaltarif.
Der ursprüngliche Antrag ging bekanntlich dahin. diese
Yır die Industrie sehr wichtige Frage unter Verzicht
auf Kontingente durch cine entsprechende weitherzige
Ausdehnung der Bestimmungen über die „Admission
'(emporaire‘ zu regeln. Da man sich französischerseits
mit diesem Vorschlag nicht abfinden konnte oder
wollte, einigte man sich schließlich auf das in Ariikel
 2 des Abkommens sowie in Ziffer IX des
Zeichnungsprotokolls näher gekennzeichnete Verfahren
 der Liste Al, das sich im wesentlichen an die
Vorschriften über die „Admission temporaire‘ anzupassen
 sucht, darüber hinaus aber sirenge Kontrollnaßnahmen
 vorsicht, deren praktische Durchführbarkeit
 sich erst noch erweisen muß. Im übrigen ist es
bedauerlich, daß diese Erleichterungen sich nur auf
die in der Liste angegebenen wenigen Erzeugnisse beschränken.


Von weittragender Bedeutung ist die Liste C 1. die
ın Verbindung mit Artikel 5 die sogenannte ..Maschinenformel‘“
 darstellt. Die Vorschriften zu
Artikel 5 sind, abgeschen von kleinen redaktionellen
\enderungen. sachlich unverändert geblieben. Dagegen
st der Umfang der Liste C1 gegenüber ihrer Vorsängerin
 aus dem Jahre 1926 wesentlich gewachsen.
was zum Teil auf die in der Zwischenzeit eingetretenen
A\enderungen des Tarifschemas zurückzuführen ist. Das
anzustrebende Ziel war ein zweifaches: Einmal mußie
Jarauf gesehen werden, daß alle für die Saarindustrie
wichtigen Maschinenpositionen in die Liste aufgenomnen
 wurden, zum anderen aber galt es, eine Senkung
les mit Inkraftsetzung des Handelsvertrags vom 17.
August für nahezu alle Maschinenpositionen eingeführlen
 stark erhöhten Minimaltarifs herbeizuführen. Beide
Ziele sind im wesentlichen als erreicht zu bezeichnen.
wenn auch die vereinbarten Abschläge vom Minimal-:arifs
 sich teilweise in so mäßigen Grenzen bewegen,
1aß der Zustand. wie er vor dem 6. September 1927
bestand, nicht auf der ganzen Linie wiederhergestellt
werden konnie. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen.
laß der französisch-schweizerische und der französischpelgische
 Vertrag auch gewisse Zollsenkungen gebracht
haben. Es liegt im übrigen auf der Hand, daß gerade
bei der Liste C 1 alles auf ihre sinngemäße Anwendung
ankommt. Da sie sich aber bis jetzt im allgemeinen
bewährt hat, wird man in Zukunft das gleiche erhoffen
lürfen. Kin bedauerlicher Nachteil dieser Liste besteht
 darin, daß sie im Gegensatz zu früher nunmehr
nicht weniger als 35 Kontingente aufweist, obwohl
lie kontingentsmäßige Beschränkung technischer Proluktionsmittel
 zweifellos in einem nicht zu leugnenden
Widerspruch zu dem Sinn der Maschinenformel steht.
/Zweckmäßigerweise wird man von einer Verteilung
dieser Kontingente, die auf große Schwierigkeiten
stoßen dürfte, ganz absehen

Die Liste C2 mit den hinzugehörigen unverändert
gebliebenen Bestimmungen des Arlikels 6 wird als
sogenannte erweiterte Maschinenformel bezeichnet,
 weil bekanntlich beim Bezug der hier aufzefünrten
 Erzeugnisse die Einschaltung des Handels
zulässig und möglich ist. Demgemäß enthält diese
iste in der Hauptsache Waren, bei denen der Weg
iber den einschlägigen Handel üblich ist. wie beispielsweise
 Wasser- und Gaszähler und Zählerteile -— deren
Kontingente, nebenbei bemerkt, völlig unzureichend benessen
 sind —, Grasmähmaschinen, Nähmaschinen,
AMektrische Apparale für den Hausgebrauch. wie
Küchenmotoren. Bohr-. Dolier- und Waschmuschinen

owie Einzelteile von Fahrrädern und Kraftwagen
uch diese Liste konnte gegen früher erweitert wer
len. Die Kontingente sind teilweise, insbesondere so
veit es sich um elektrotechnische Erzeugnisse handelt
;ehr knapp bemessen. In Anbetracht der Schwierig
ceiten, die sich bei der erstmaligen Verteilung deı
iste C 2 des Novemberabkommens vom 6. Novembay
926 hinsichtlich der Auslegung des Begriffs ..Wieder.
‚erkäufer‘“ und damit des Kreises’ der nes
yerechtigten Firmen ergeben haben. hat man sich be
nüht. diesen Begriff in Ziffer XII des Zeichnungs
yrotokolls klarer zu umreißen. Man ist übereingekom
nen, dem Wiederverkauf nur diejenigen Handelsge.
chäfte gleichzustellen., die ..yon Händlern oder In.
ıabern von Konsignationslägern. die am 10. Januar
925 seit mindestens zwei Jahren im Saargebiet an.
ässig gewesen sind. mil bereits in das Saargebiet ein.
jeführten Waren vorgenommen werden”. Bei dieser
definition ist zu hoffen. daß nunmehr alle in Be.
racht kommenden Wirtschaftskreise erfaßt worder
ind, Die Bestimmung. daß es sich beim Wicderver.
auf der in Liste C2 enthaltenen Waren um solche
1andeln muß. die bereits eingeführt sind. erschein
ragbar. da ja gerade im Wesen des Handels die Ver
eilung sofort lieferbarer Waren liegt. Bedauerlich
leibt dagegen die Tatsache. daß man sich nicht zı
»iner Vorrückung des Ansässigkeitstermins hat ver
;itehen können. Es ist naturgemäß ein Unding. die
antwicklung des Wirtschaftslebens auf einen nunmehr
‚jereits über drei Jahre zurückliegenden Zeitpunk
Jjewissermaßen erstarren zu lassen

Wer mit den Existenziragen des Saurgebieles auch
iur einigermaßen vertrau{ ist. der kennt die entschei
lende Bedentung, die der Möglichkeit der zollfreier
Zelieferung der deutschen Absatzgebiete und dami
len die Ausfuhrkontingente enthaltenden Listen B. B1
32 und B 3 für den Gang unserer Wirtschaft zukommt
‘ür die Schlüsselindustrien Eisenerzeugung unc
Zisenverarbeitung, Glas, Keramik ist dies ja eine
ltbekannte Tatsache, Die seit der Zollabtrennung ver
jossenen Jahre haben indes in steigendem und teil
veise überraschendem Maße erwiesen, daß auch die
niltleren und kleinen Industriegruppen ohne einen ge
icherten und deshalb nolwencdigerweise zollfreien Ab
;atz im Reich für einen mehr oder weniger großer
Peil ihrer Produktion nicht leben können. Im Zeitalter
ler Rationalisierung und Massenerzeugung gibt es kaur
nen Industriezweig mehr, für den das Saargebie
ıucht viel zu eng ist. Die wirtschaftlichen Gesetze
ınserer Zeit verlangen mehr denn je weite Absalz
‘‚äume. Daß sie im Westen nicht zu finden sind. is!
jaachgerade eine Binsenwahrheit geworden. die nu!
;olche Leute bestreiten können, die die Dinge nich!
ichtig sehen wollen. Es ist überdies nicht mehr als
ine selbstverständliche kaufmännische Klugheit und
/oraussicht unserer Industrie, daß sie möglichst früh
‚eilig den Wettbewerbskampf aufnimmt mit der inner
leutschen Wirtschaft. Nichts wäre verkehrter und
zurzsichtiger als eine Abkapselung hinter der künst
ichen Zollinie. Die schwersten Erschütterungen fül
ınser gesamtes Wirtschaftsleben wären bei der Rück
:;liederung die unausbleibliche Folge

Bei dieser Sachlage ist cs verständlich, daß die
\nträge auf zollfreie Einfuhrkontingente sich geger
Trüher nicht unwesentlich vermehrt hatten. Als be
sonders schwerwiegendes Moment kam hinzu. daß
nan mit dem Aufhören der Zollstundungsmöglichkeiter
ı1ach Inkrafttreten des neuen Abkommens rechner
nußte., eine Voraussichl, die auch tatsächlich einge:
reten ist. In Artikel 9 des Abkommens hat sich di
Zeichsregierung wenn auch unter ausdrücklichem „Vor
jehalt ihrer entgegengesetzten Auffassungen über da:
ziecht Deutschlands zugunsten der Erzeugnisse des
saargebietes eine besondere Zollbehandlung anzuwen
len“ damit einverstanden erklärt. mindestens für die
Jauer des Inkraftbleibens des deulsch-Iranzösischer
Jandelsabkommens vom 17. August 1927 Sonderver
zünstigungen nur für diejenigen Waren zu gewähren
ıuf die sich diese Vereinbarung bezieht. Mit anderer
Vorten, es gibt nicht nur wie bisher keine Zoll
stundung. über die genehmiglen Kontingente hinaus
andern auch nicht für andere nich! berücksichtigte
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.