Jer Bedingung, daß es sich um wirklich gebrauchsfertige
Gegenstände handelt.
Dagegen fallen Fransen, die iu Stücken von verschie-Jener
Länge vorgeführt werden und für konfektionierte
‘iegenstände abgeschnitten sind, unter den Vvorhersehenden
Abschnitten „Blumen und Zierrat etc.“ mit einem
Zoöllsatz von 12 0% im Minimaitarif. Blumen, Blätter, Blattwerk,
Stäbchen, die das Rohmaterial für Grabkränze
bilden, werden auch in diese Klasse eingeordnet.
Hinsichtlich der auf Baumwoll-, Seide-, Florettseideoder
Kunstseidetressen befestigten Clasflüsse oder hinsichtlich
solcher Glasflüsse, die aus Zubehörteilen bestehen, wie
Kugeln, Quasten, Litzen, hedeckt mit Seide, Florettseide
nd künstlicher Seide, ist der Zollsatz für Glasflüsse oder
Posamentierwaren anzuwenden, je nachdem, welcher deı
1öhere ist (B. D. Nr. 534.)
Gegenstände aus Kupfer mit Silbereinlagen.
Nach den Bestimmungen des Repertoire General unteracyen
Platten und ähnliche Gegenstände aus Kupfer mit
Finlagen oder in anderer Verbindung mit Edelmetallen
‚japanische, orientalische, andere Artikel) dem Zollsatz
Hır Waren aus kostbaren Metallen (Z.-T.-Nr. 495), der
ım Minimaltarif 7°. vom Wert beträgt. Da Waren dieser
Art mit Silbereinlagen auf Grund ihres verhältnismäßig
veringen Wertes auf dieser Grundlage geringeren Zöllen
als den in Nr. 496 tür versilberte, ziselierte Waren vorveschenen
Zöllen unterliegen, käme für mit Silber einzelegte
Kupferplatten mit einem mittleren Wert von 150 Fr.
üır das Kilogramm als Silberware ein Zollsatz von
150: 7 10,50 Fr, für das Kilogramm in Frage statt
100
3,4053 - 17 Fr. als versilherte Ware zur Anwendung,
Zur Vermeidung dieser Möglichkeit bestimmt die Generalzolldirektion,
daß der Zollsat- für Silberwaren
nur angewandt werden darf, wenn der auszerechnete
Zollsat- mindestens so hoch ist
wie der für vergyoldete oder versilberte
X'aren der Zolltaritnummer 406. (B.D. Nr. 534.)
Zeitweilige Ausfuhr von Messegütern
aus dem französischen Zollgebiet.
Nach einer Mitteilung im „Bulletin Douanier“ Nr. 534
hat die Generalzolldirektion über die zeitweilige Ausfuhr
von Messegütern für die Brüsseler Messe (vom 12. April
his 19. Juni), Posener Messe (29. April bis 6. Mai),
Luxemburger Messe (14. bis 24. August), Leipziger Messe
‘4. bis 10. März), Frankfurter Messe (13. bis 26. April),
Prager Messe (23. bis 30. Dezember), Budapester Messe
(28. April bis 17. Mai), Wiener Messe (2. bis 9, September)
die Bestimmung getroffen, daß bei derartigen
Sendungen die Plombierung und Stempelung wegfällt
unter dem Vorbehalt, daß den Ausfuhrdeklarationen
eine genaue Inventaraufstellung oder Rechnungen beizefügt
sind, in denen die ausgeführten Gegenstände beschrieben
werden, so daß die Identität bei ihrer Wiedereinfuhr
leicht festgestellt werden kann. Nach der Untersuchung
der Waren wird den betreifenden Firmen ein
passavant descriptif, dessen Gültigkeit 3 Monate nach
Schluß der Messe endet. ausvestellt.
Einfuhrluxussteuer
{ür eingeführte unvollständige Automobile.
Nach dem „Bulletin Douanier‘** Nr. 535 hatte die fran-‚ösische
Automobilindustrie sich darüber beklagt, daB
bei der Erhebung der Luxussteuer für unvollständige
"ahrzeuge, d. h. solche ohne Reifen und Zubehörteile,
in geringerer Wert zugrunde gelegt werde als bei fran-‚ösischen
Wagen, die immer in vollständigem Zustand ver-;teuert
werden, Nach den Feststellungen der Generalzolllirektion
ist jedoch die Belastung durch die Luxussteuer
'ür inländische und ausländische Wagen gleich, da sie
n Frankreich nur mit einem Verkehrserlaubnisschein (pernis
de circulation) verkehren können, der die Entrichtung
jer Luxussteuer auf das ganze Fahrzeug zur Voraussetzung
aat. Während jedoch bei einem Automobil französischer
“Jerstellung die indirekte Steuerverwaltung sich durch eine
Nachprüfung der Bücher davon überzeugen kann, ob der
ıngegebene Wert derienive eines vollständigen Wagens
st, ist man bei eingeführten Automobilen nur auf die
\ngaben in den Zollquittungen angewiesen. Aus diesem
irunde gibt die Generalzolldirektion die Anweisung, daß
uf den Zollquittungen für Automobile folgende Bemerzungen
anzubringen sind: „Vollständiges fahrbereites Fahr-'‚eug‘‘,
„unvollständiges Fahrzeug ohne Bereifung‘‘ oder
unvollständiges Fahrzeug ohne Bereifung und Zubehöreile“‘.
Mitteilr- 75 -
Verbar.
>antopbiet,
Fortschritte der Esperantobewegung.
Der Senat der Freien Stadt Danzig hat einen Erlaß
eröffentlicht, in welchem er zur Einrichtung freiwilliger
Zsperantokurse im sechsten bis achten Unterrichtsjahr in
len Volksschulen seine Genehmigung erteilt,
Der Vorstand der „Akademischen Lesehalle SSS“, Berin
NW 6, Albrechtstraße 11, hat sich bereit erklärt,
'sperantistische Zeitungen auszulegen, die ihm regelmäßig
ınd kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Unter
«nderem befinden sich hierunter die Zeitschriften: „Espeanto‘‘,
„Espero Katolika‘‘, „Ciermana Esperantisto“, ‚„Inernacia
medicina Revue“, „Katolika Mondo‘ und „Unuirzita
Tuthomaro“.
Die Kongresse, auf denen Esperanto als Verhandlungsprache
oder als einzige Uebersetzungssprache für die
'‚erschiedenen nationalen Sprachen zugelassen wird, mehren
‘ich. In diesem Jahr haben bereits folgende Kongresse
ich in diesem Sinne für Esperanto entschieden: Inter-1ationaler
Katholiken-Kongreß, der im Juli oder August
an einem noch zu bestimmenden Ort Hollands stattfinden
soll, Interreligiöser Friedenskongreß, vom 31. Juli bis
2. August im Haag; Internationale Konferenz der Führer
der Jugend-Friedensbewegung, vom 12. bis 14. August
n Ommer (Holland), Internationaler religiös-sozialistischer
<ongreß, vom 30. August bis 2. September in Le Locle
Französische Schweiz).
Zum Präsidenten der Pariser Handelskammer ist Andre
saudet, ein alter Pionier der Esperantobewegung in Frankeich,
gewählt worden. Da Herr Baudet in dieser Eigen,
chaft auch gleichzeitig Vorsitzender aller Kongresse der
ranzösischen Handelskammern ist, kann die Wichtigkeit
ler Wahl eines überzeugten Esperantisten auf einen so
influßreichen Posten für die Ausbreitung der Esperanto-‚ewegung
in Frankreich gar nicht hoch genug bewertet
verden.
In Frankreich besteht jetzt eine Vereinigung unter dem
Jamen „Esperanto kaj Komerco‘“ (Esperanto und Handel)
nit dem Ziel, Esperanto für Handel und Industrie praktisch
ı1utzbar zu machen. Neben ihr und von ihr gegründet
ınd unterstützt entstand des weiteren eine Aktien-Gesell:
chaft unter der Bezeichnung „Helpa Societo por komercaı
ıplikoj de Esperanto‘ (Gesellschaft zur Unterstützung de’
ıraktischen Anwendung von Esperanto im Handel}.
a
NN
’bungen.
Syrien,
1. März: Inspection Gendcdrale des Postes
‚;tdes Telegraphes de la Syrie in Beyrouth
'00 Telegraphenstangen zu 8 m; 2000 Telegraphenstangen
u 6,530 m; 34000 gefräste und galvanisierte Schrauben;
4500 galvanisierte Träger; 1500 kg gehärteter Eisendrahi
! mm; 49500 kg galvanisierter Eisendraht zu 3 und 4 mm:
000 kg Kupferdraht zu 2 und 3 mm; 375 Glasvasen und
jlasisolatoren. Lastenhefte durch die Ausschreibungsbeıörde
bzw. durch das Office National du Commerce Exerieur
in Paris, Avenue Victor Emmanuel IN, 22. Zu
len Wettbewerben in den französischen Mandatsgebieten
ind alle Länder zugelassen, die dem Völkerbund an:
zehören.
»
Belgien,
29. Februar: Hoteldes Chemins de Fer, 21.
:ue de Louvain. Brüssel: Ersatzteile für Lokomotiven und