"Jammöfen), auch zerkleinert, Räumasche aus Zinköfen
(Muffelrückstände):
Kohlenasche, Koksasche;
Kohlenschlacken, Koksschlacken, Asche und Schlacken
der Müllverbrennung;
Rauchkammerlösche;
Scherben oder Brocken von Ton-, Zement- oder
Betonwaren, Ziegelbrocken, Ziegelmehl;
Haldenmassen und Waschberge;
;ämtlich zum Wege-, Bahn- und Wasser-DpDau
mit Ausschluß von Kunstbauten*%).
» Steingruß, Steinsplitt,
Steinschutt und Abraum aus Steinbrüchen, ungereinigt
ausgenommen Oipsstein-Grus, -Splitt, -Schutt und -Abh-‚aum:
sämtlich zum Wege-, Bahn- und Wasserbau
sowie zur Herstellung von Beton,
Zetonwaren, Kunststeinen und Kunststeinwaren.
©. Grenz-, Nummer- und Vermessungssteine, nur gespalten
der geschlagen, auch roh (nur mit Spitzhammer, Spitzmeißel,
Charrier-, Schlag- oder Stockhammer) behauen
für alle Verwendungszwecke,
D. Sandsteinhorzeln (Abfallsteine oder Bruchsteine aus Sandstein,
nur gespalten oder geschlagen, nicht behauen,
Hır Werkstücke nicht geeignet)
für alle Verwendungszwecke.
Unter Bordschwellen, Bordsteinen und Randsteinen sind
zespaltene oder roh behauene Steine in verschiedenster
Drofilierung zu verstehen, bei denen die Sichtflächen
auch mit dem Spitzmeißel, Charrier-, Schlag- oder Stock-1amımer
bearbeitet sein können. Bei schlechtspaltendem
Gestein können auch die Endflächen soweit bearbeitet sein,
ıls zum ordnungsgemäßen Aneinanderschließen der Steine
>rforderlich ist.
In den Abmessungen (Höhe, Breite und Länge) bestehen
<eine Begrenzungen. Für Straßenecken und Krümmungen
st auch Bogenform zugelassen.
Profilierungen: Wie beim bisherigen Ausnahmetarif 5
Seite 64 des Heftes CI).
Anwendungsbedingungen:
ı. Unter Wege-, Bahn- und Wasserbau im Sinne dieses
\usnahmetarifs fällt die Herstellung oder Unterhaltung von:
a) Wegen, Bürgersteigen, Fahr- und Giehbahnen auf
Brücken, Zufuhrstraßen, Lagerplätzen, Höfen, Spielplätzen
und als Wege dienenden Uferbefestigungen, mit
Ausschluß von Kunstbauten*);
5) Eisenbahnen, auch Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen,
mit Ausnahme von Kunstbauten*);
:) Wasserläufen, Kanälen oder Küstenanlagen, mit Ausschluß
von Kunstbauten*).
2. Der Ausnahmetarif gilt auch beim Versande an
"eerungsanstalten.
3. Stoffe, die nicht unmittelbar zu den im Warenverzeichnis
angegebenen Zwecken verwendet werden, fallen
nicht unter den Ausnahmetarif. Unmittelbare Verwendung
ijegt auch dann vor, wenn die Stoffe auf der Baustelle
der in besonderer Anlage am Verbrauchsort zunächst
‚or dem Einbau noch weiterverarbeitet werden.
Geltungsbereich:
Zu A—C des Warenverzeichnisses: Allgemein,
Zu D des Warenverzeichnisses: Zwischen allen Stationen
Jer Reichsbahndirektion Dresden.
Ausnahmetarif 2
für
Kies, Grand und Sand, sämtlich roh, auch einfach
zesiebt, gewaschen (geschlämmt), auch getrocknet;
(Künstlich gefärbter Kies fällt nicht hierunter.)
Bimssand, Bimskies, roh, auch gesiebt.
(Gültig bis auf jederzeitigen Widerruf.)
Geltungsbereich: Zwischen allen Stationen der
Jeutschen Reichsbahn-Gesellschaft.
(Die Ausdehnung auf den Verkehr mit Privatbahnen
wird später bekanntgegeben.)
*) Kunstbauten im Sinne des Ausnahmetarifs 3 sind
Bauwerke aus Beton oder solcher Mauerwerk, das durch
lüssige Bindemittel (Mörtel, Zement u.a.) oder durch
Metallklammern fest verbunden ist. Fugenguß allein gilt
nicht als teste Verbindung
Ausnahmetarif 2f
für
Hochofenschlacken, auch zerkleinert, auch in Form
von Schlackenmehl, Schlackensand, Schlackenkies zur
Herstellung von Beton und Betonwaren, Kıumnststeinen
und Kunststeinwaren.
(Gültig bis auf jederzeitigen Widerruf.)
Geltungsbereich: Zwischen allen Stationen der
deutschen Reichsbahn-CGesellschaft.
(Die Ausdehnung auf den Verkehr mit PDPrivatbahnen
vird später bekanntgegeben.)
Durchfuhrausnahmetarif D 83: Holzverkehr Oesterreich
und bayerische Donauumschlagplätze -- Frankreich
— Luxemburg — Saargebiel vom 10. Augusi 1927,
In der „Uebersicht der Österreichischen Versandstationen
ind aufgenommen:
\Nlensteig,
lörhag,
lorn,
dandegg-Franzensreith,
steinakirchen am Forst,
<leinstätten
sämtlich der Gruppe Nr. IV
tür die Uehergänge Simbach
(Inn) ımd Salzburg.
der Gruppe IV tür den
Ucherpang Salzburg.
Ciültiz ab 26. Januar 1928.
<alsdorft, der Gruppe IV für den
Jeutsch-Landsberg Vebergang Salzburg.
Ciültig ab 2. Februar 1928.
Adolzapfel, der Gruppe IV für die
„unz am See, ‘chergänge Simbach (Inn)
und Salzburg.
Gültig ab 13. Februar 1928
Deutsch-Halienischer Gütertarif.
Die Deutsche Reichsbahn-Verwaltung glaubt schon jetzt
‚arauf aufmerksam machen zu müssen, daß die Ausnahmearife
1201--1802 des vorgenannten Ciütertarits im Verehr
über die Schweiz erhöht oder aufgehoben werden
nüssen, sobald die von Frankreich beabsichtigte Erhöhung
ler französischen Cütertarife zur Durchführung gelangt.
die dann neu aufzustellenden Tarife des direkten Deutschtalienischen
Tarifs, Teil III, sollen auch den Tariflagen
jer ausländischen Strecken angepaßt werden. Oh diese
Farifänderungen schon zum 1. März eintreten werden,
;rscheint zunächst noch fraglich, da bis zur Stunde noch
ıicht feststeht, ob die von Frankreich geplante Tarifrhöhung
in Kraft tritt und der eventuelle Eintührungsermin
noch nicht festgesetzt ist.
Wir werden später noch auf diese Tarifänderungen 7utuckkommen.
Reederei oder Spediteur?
In dem Meinungsautausch, welcher in der letzten
Zeit in den Fachblättern über die schwierige Lage
les Speditionsgewerbes geführt wurde, ist wiederholt
iuch auf das Interesse hingewiesen worden, welches der
/erlader daran hat, daß der Spediteur nicht als nützliches
3indeglied zwischen ihm und. den Schiffahrts-Linien ausreschaltet
wird, und es dürfte interessant sein, diesen
dunkt einmal in einigen Einzelheiten zu beleuchten, um
lenjenigen Kreisen Gelegenheit zu geben, ihn von einer
ıöheren Warte aus zu beurteilen, welche entweder nur auf
Zahlen starren oder sich durch schlechte Erfahrungen mit
;peditionsfirmen, seien es nun Neugründungen oder unszenügend
bzw. unzweckmäßig organisierte Unternehmunzen,
dazu verleiten lassen, das Kınd mit dem Bade aususchütten,
--Lassen
wir uns zu diesem Zweck zunächst die Frage
ıntersuchen: Welche Vorteile bietet die Vermittlung eines
5pediteurs? Sie sind zweierlei Art, nämlich direkte, zahlennäßige
und indirekte nicht auf den ersten Blick sichtbare