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Eisenbahn.
Saarbahnen.
Güterverkehr Deutsche Reidisbalın — Saarbahnen.
Gütertarif Teil II Heft 3.
Mit Gültigkeit vom 15. Februar 1928 ist im Ahschnitt 5
die Station Ettenheimmünster mit folgenden Entfernungen
naeCchzutragen:
von Ettenheimmunster Zu nach:
Zweibrücken Einöd (Saar), Grenze 228 km:
Eichelscheid Hombury (Saar), Grenze =» 239 km;
Schöncberg-Kühbelberg Jägersburg, Grenze 2530
Kilometer;
Üiurkismühle Namborn, Grenze 321 km;
Züschfeld Limbach (Kr. Saarlouis), CGirenze
350 kın:
Taben Saarhölzbach, Grenze 428 km.
Mit Gültigkeit vom I. April 1928 erhöhen
ıch die Entfernungen für Karlsruhe Hhbk:
von 6 auf 170 km über Bruchsal x.
135 „159 km & Haysfeld x.
, 112. „1653 km „ Epygenstein A.
Die Station Ludwigshafen CGiulimwerk ist mit Gültigkeit
vom April 1928 mit allen Angaben auf Seite 14
Jos vorgenannten Taritheftes zu streichen.
Gütertarif Teil IE Heft +
(Sondertarife).
Im Sondertarit Nr, 9 ist mit Gültigkeit vom 1. Februar
Q28 ab neu aufgenommen:
Gips (schwefelsaurer Kalk):
* a) auch gemahlen oder zerkleinert, zum Düngen
oder zur Bereitung von Düngemitteln bestimmt
e ® 4 © ® ik f & m 8
ı) natürlicher, roher (rohe Gipssteine), im
Falle der Beförderung nach dem Saargebiet
natürlicher, auch zerkleinert, oder gebrannt,
auch zerkleinert, soweit nicht unter 1b genannt
künstlicher, in Breitorm . @ RO OROUB Us om
Chemisch reiner schwefelsaurer Kalk in Pulver-‚orm
gehört zur Klasse A.
unbrauchbare yebrauchte Gipstormen und Abtälle
aus erhärtetem Gipsbrei ; @ % 8 4_L ® 4 4
Gipsbauplatten und Gipsbausteine sowie Gipsdielen
(ein Gemenye aus gebranntem Gips und Kohlenısche
oder Sägemehl oder Infusorienerde, auch
init Rohr- oder anderen Einlagen) 200.000 E
Gipsformen zur Herstellung von Tonwaren. .. D
Außerdem sind die Allgemeinen Taritvorschritten des
35 15 wie folgt neugefaßt worden:
„SS 15 (1) Wenn zu einer Wagenladung gehörige
Üegenstände wegen ihrer Länge auf ein Schemel- oder
X<uppelwagenpaar verladen werden müssen, so gilt für
die Frachtberechnung ein Wagenpaar als ein Wagen.
(2) Bei Einstellung eines Zwischenwagens zur Verlndung
der beiden Schemelwagen wird außer der
Fracht nach Absatz (1) für den Zwischenwagen die
Schutzwagengebühr nach & 14 (1) erhoben. Die Beadımz"
des Zwischenwagens ist unter den in 8 14 (2)
gegebenen Bedingungen gestattet.‘
Veber die zum 1. März dieses Jahres
“ungen der Sondertarife werden wir
„erichten.
Klasse
Semmerfahrplan.
Der Sommerfahrplan 1928 tritt am 15. Mai dieses
tahres in Kraft. Anträge auf Aenderung bestehender
Cahrpläne können nur geprüft werden, wenn sie bis
spätestens 15. März der Eisenbahndirektion des
saargebietes vorliegen. Anträge auf Einlegung neuer Züge
jedürfen eingehender 3egründung ihrer Notwendigkeit.
Sonderzug zur Leipziger Frühjahrsmesse.
Zu dem am 3. März 1928 anläßlich der Leipziger
Frühjahrsmesse verkehrenden Messesonderzug nach Leipig
kommen besondere Sonderzugkarten mit 331 ,"a Fahroreisermäßigung
zur Ausgabe, entweder nur für die Hinfahrt
nach Leipzig oder für Hin- und Rückfahrt. Einfache
7ahrkarten mit Ermäßigung für die Rückfahrt allein werden
ıicht ausgegeben. Der Sonderzug wird aus D-Zug-Wagen
zebildet und führt einen Speisewagen von Saarbrücken Hhf.
»s Leipzig. Die Preise der Sonderzugkarten und der
Messeabzeichen werden noch bekanntgegeben.
Deutsche Reichsbahn.
Aenderungen der Ausnahmetarife für Steine
(Ausnahmetarif 5, 5a).
Einführung neuer Ausnahmetarife für Kies, Grand.
Sand, Bimssand und Bimskies und Hochofenschlacken.
Mit dem 1. April dieses Jahres nimmt die Deutsche
zeichsbahn die seit längerer Zeit beabsichtigte Neuordjung
der Steintarife vor. Aus dem Ausnahmetarif 5 fällt
he bisherige Abteilung b fort. Entsprechend den neuen
;traßenbaumethoden ist vielfach eine weitere Verarbeitung
ugelassen. Der Ausnahmetarif 53c fällt künftig ohne
Irsatz fort. Der Ausnahmetarif 5a wird in seinem Gelungsbereich
auf den Verkehr von allen Reichsbahnstatioı1cn
nach den Stationen der Reichsbahndirektion Köniysjerg
(Pr.) eingeschränkt. Außerdem sind zwei neue Ausıahmetarife
für Kies, Sand usw. und Hochofen-;chlacken
eingeführt. Die bei der Neuordnung in
\ussicht genommene Einbeziehung des geteerten Steinınd
Schlackenmaterials in den Ausnahmetarif 5 ist nach
Abschluß der Verhandlungen über die Regelung der Veradung
von geteertem Material, worüber in der Anlage Il
Jer EVO. ergänzende Vorschriften aufgenommen werden
sollen, zu erwarten. Warenverzeichnis, Anwendungsbelingungen,
Geltungsbereich der Ausnahmetarife 5, 2 und
2f lassen wir nachstehend folgen. Ueber die Frachtsätze
erteilt das Verkehrs- und Tarifbürno
jer Handelskammer Auskunft.
Ausnahmetarif 5
für
Steine aus Naturgestein, folgende:
a} Steine, rohe (Bruchsteine, Feldsteine, Findlinge):
Pflastersteine (auch Setzsteinschlag);
Mosaikpflastersteine, gespalten oder
sonst unbearbeitet;
Bordschwellen, Bord-, Rand-, Streck- und Sperr
steine;
Baum-, Prell- und Schutzsteine;
Wasserbausteine: Säulen- und Kopisteine, Satzsteine,
Böschungs- und Sohlenpflastersteine, Senk-Schütt-)steine;
zu €) sämtlich nur gespalten oder geschlagen,
auch roh (nur mit Zweispitz — Spitzhammer
- Spitzmeißel, Charrier-, Schlag- oder Stockhammer)
behauen;
Packlage- (Stick-J)steine, Steinschrotten (Krotzen):
Steinschlag (Kfeinschlag) und Schotter;
Steine, gemahlen, gekörnt, auch gewaschen oder
entstaubt;
Schlackenpflastersteine (hierunter fallen auch Schlacken-»flastersteine,
die aus Schlacken der Müllverbrennung
ıergestellt sind);
Mergel, roh, Lehm;
Kies, Grand, Sand, sämtlich auch zerkleinert, genahlen,
gewaschen und yesiebt;
Hochofenschlacken, Schlacken aus Elektroöfen, auch
‚erkleinert, auch in Form von Schlackenmehl.
Schlackensand, Schlackenkies;
Schlacken aus Blei- und Kunferöfen (Hoch- ımd
e)