Full text : 33.1928 (0033)

Auf Einzelteile von Maschinen für Landwirtschaft
der Gartenbau (außer Milchzentrifugen und ähnlichen
 Zentrifugalapparaten sowie Traktoren) anzuwendende
 Zollsätze auf Grund des Erlasses
vom 23. Januar 1928.

Zolltarif
No.

Bezeichnung der Ware

=» E
= ©
ES
=
oo ©
= 9
nn

General- Minimaltarif
 tarif
für 100 wol für 1C0 kg

aus 3532

Finzelteile von Maschinen
 aus Formguß, abyedreht,
 gefeilt oder
ıdjustiert, im Stückgevichte!l)
 von:
1000 kg und mehr
0 kg einschl. bis,
1000 kg ausschl.
weniger als 200 kg
Zinzelne Teile von Maschinen
 aus geschmiejetem
 oder gepreßtem
Zisen oder Stahl, aus
zeformtem Eisen oder
Stahl, aus schmiedba-:em
 Gußeisen, bearbei-;et,
 im Stückgewichte‘!)
„on:
mehr als 1000 kg
nehr als 300 bis 1000
kg einschließlich i
nehr als 100 kg bis
300 kg einschl. ;
nehr als 15 kg his
1C0 kg einschl. :
nehr als 1 kg bis
15 kg einschl.
nehr als 500 g bis
1 kg einschl.
nehr als 200 g bis
500 g einschl.
200 g oder weniger
"ransmissionsteile (Stellringe,
 Kupplungen, Lager,
 Hängelager, Büchsen,
 Spurlager, Böcke
ınd ähnliche Organe,
Reibungskupplungen
mit ihrem Ausrücknechanismus;
 Lager-;chalen
 m. Weißmetalluffer,
 in denen dieses
Metall nicht mehr als
53 Proz. des (CGesamtzewichtes
 beträgt) aus
Formguß, aus geform-:em
 oder gepreßtem
Eisen oder Stahl und
aus schmiedbarem Guß,
zleichviel, ob diese Me-:alle
 zusammengesetzt
sand oder nichtl)-U,


64

13.50
16. —

aus 533A

52.
80. —
0. —
10). —
120.—

15
2l-22,50


2h.—

3}

140.- -

“2

150. —
160. —

37.00
40.-Zölle

 der bearbeiteten
 Einzelteile,
je nach Gewicht
und Klasse, mit
50 % Abschlag.
Liste der auf die Einfuhr mit Einzelteilen landwirtschaftlicher
 Maschinen spezialisierten Händler.
ir dem Erlaß vom 23. Januar 1928 ist von einer Liste
lerjenigen Händler die Rede, die zur zollbegünstigten
Cinfuhr von Einzelteilen landwirtschaftlicher Maschinen
berechtigt sind. Wie im „Bulletin Douanier‘ Nr. 532, in
jem diese Liste veröffentlicht ist, erwähnt wird, kann
sie auf Antrag ergänzt werden. Bis zum Augenblick sind
‘olgende Firmen in die Liste aufgenommen:

1) Der anzuwendende Tarif ist der Minimal- oder
der Generaltarif, je nachdem, ob das Ursprungsland für
die Nummern 532, 533 A und 533B ein Recht auf den
»inen oder den anderen Tarif hat.

zociete Anonyme Th. Pilter, 24, rue Alibert, Paris.
Zompagnie Massey-Harris, 138, avenue Jean Jaures
daris.
darrison Mac Gregor et Co., 65, rue de Meaıux.
daris.
4. Perrier, 102, avenue Philippe-Auguste, Paris.
50ciete Anonyme R. Wallut et Cie., 170, boul. de la
Villette, Paris.
The Johnston Harvester Co., 18, boul. de la Villette,
Daris,
Die Internationale des Machines Agricoles, 251 fb
;t-Martin, Paris.
\. Melotte, 15, boul, de Gourgues, Aulnay-sous-Bois
S.-et-O.).
/. Faul, 47, rue Servan, Paris,
\merican Equipment Co., 4, boul. Voltaire, Asnieres
Seine).
Ztabl. Louis Billard, Societe€ An., 30, boul. Baudin,
Alger.
Societe Anonyme des Etablissements Roffo, 8, place
/oltaire, Paris.
\gricultural (Goujon Successeur), 25, av. Jean Jaures
Aubervwilliers,
C. Deutsch, 69, boul. Haussmann, Paris (Repres
de Rudolf Bacher).
L. Bonnet, 55, boulevard Montparnasse, Paris.
Etablissements G. Houyvet, Saint-Lö (Manche).
Maleville et Pigeon, 8, place Sainte-Croix, Bordeaux
(Gironde).
Melichar freres (Ste An.), 7 bis, place du Combat
Paris.

£.
5.

3

x

9.
10.

11

12.
13.
14

5.
16.
17.
18.

Sanitäre Untersuchung tierischer Erzeugnisse
bei der Einfuhr.
Im „Journal Officiel‘‘ vom 26. Januar 1928 ist folgende:
Dekret veröffentlicht, das drei Monate nach seiner Ver
Öffentlichung in Kraft tritt: .
Artikel 1. — Nachstehende Erzeugnisse, die dem Genera
tarif unterworfen sind:
Z.-T.-Nr,
In Frisches Fleisch und gekühltes und durch ei
Kälteverfahren haltbar gemachtes Fleisch:
a) vom Hammel,
b) vom Schwein,
c) vom Rind und anderes;
Schinken ohne Knochen und gerollt, gekocht“
Schinken, gesalzenes Fleisch:
a) vom Schwein (Schinken, Speck etc.),
b) vom Rind und anderes;
17 bis Wurstwaren;
17 ter Ochsenmaulsalat (zerschnittenes Maulfleisch, ge
kocht oder in Tönnchen oder Töpfen einvmacht);

19 Fleischkonserven in Büchsen;
20) bis Därme:
a) frisch, roh,
b) getrocknet oder gesalzen;
Tierische Fette, andere als von Fischen:
a) Talg,
b)-Schweineschmalz,
c) anderes, zu Ernährungszwecken bestimmt,
verden zur Einfuhr in Frankreich nur zugelassen, wenn
je von einem vVveterinärpolizeilichen Zeugnisse des Herzunftsstaates
 begleitet sind, das bestätigt, daß diese Waren
‚on Tieren herstammen, die im Augenblick des Schlachens
 als gesund und von jeder Krankheit frei angesehen
vurden, daß sie keine antiseptischen Substanzen enthalten
ınd daß sie unter den allen Forderungen der Nahrungsnittelhygiene
 entsprechenden Bedingungen zubereitet und
‚ersandt worden sind. Trotzdem werden die vorgenannten
Irzeugnisse einer sanitären Kontrolle unterzogen. Eine
\usnahme wird gemacht bei Fleischkonserven (außer den:
enigen von Wurstwaren), die nach dem Verfahren von
’hevalier-Appert oder nach. einem ähnlichen Verfahren
ıergestellt werden, sowie für trockene Därme.
Artikel 2. — Als zu Ernährungszwecken bestimmt wer:
ıen Talg, Fette und Schweineschmalz angesehen, gleich
el, ob sie in natürlichem Zustand sind oder eine entprechende
 Verarbeitung erfahren haben. Waren diesel
\rt, die nicht zur Ernährung bestimmt sind, müssen nack
inem der für Schweineschmalz vorgesehenen Verfahren
            
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