Full text : 32.1927 (0032)

Inhalt des Amtsblattes der Regierungskommission
Nr. 5 vom 4. Februar 1927.
Amtliches.

Verwaltung des Innern.
Verfügung betr. das Wohnungswesen in den Gemeinden
Uchtelfangen und Wustweiler, Kreis Ottweiler.
Erlaß betr. Enteignung von Grundstücken.
Bekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises, für den
Monat Februar 10927.
Ernennung zum Standesbeamten.
Bekanntmachung betr. Verlust eines Führerscheines (7755).
Bekanntmachung betr. Verlust von Zulassungsbescheinigungen
(5650, 10199, 9253).
Oeffentliche Arbeiten, Eisenbahnund
 Postwesen.
Bekanntmachung betr. Zuteilung des «Ortes Urexweiler an den
Anschlußbereich der Fernsprechvermittelungsstelle in Illinger
(Saar).
Bekanntmachung betr. den Personen- und Gepäckverkehr
zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen
 und der Eisenbahnen des Saargebietes einerseits
und Stationen der schweizerischen Transportanstalten ander
seits.
Justizverwaltung und
Bekanntmachung betr. Eintragung in die Liste der beim
Amtsgericht Saarbrücken zugelassenen Rechtsanwälte.
Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung betr. gewerbliches Privatschulwesen.
Bekanntmachung betr. Ladenschluß innerhalb der Stadt Saarrücken.


Sozialversicherung.
Bekanntmachung zur Wahl der nichtständigen Mitglieder
des Landesversicherungsamtes für das Saargebiet aus den
Versicherten.
Privatversicherung.
Bekanntmachung betr. Angabe der Bruttoprämien seitens der
im Saargebiet zugelassenen Versicherungsunternehmungen.
Rokanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung betr. Ausschreibung einer Gemeindesekretär:
stelle.
Bekanntmachung betr. Errichtung eıner unterirdischen Telegraphenlinie.


Bekanntmachung betr. Ladenschluß
innerhalb der Stadt Saarbrücken.
(Amtsblatt der Reg.-Komm. Nr. 5 vom 4. Februar 1027.)
Mehr als ein Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber innerhalb
 der Stadt Saarbrücken haben bei dem Unterzeichneten
gemäß 8 139f, Abs. 2, der Gewerbeordnung sich für eine
Verlängerung des Ladenschlusses erklärt.
Demgemäß sollen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen
 sein:
a) offene Verkaufsstellen ab 6,30 Uhr nachmittags;
b) Lebensmittel- und Zigarrengeschäfte ab 7 Uhr nachmittags;

ct) Verkaufsstellen, welche ausschließlıch Zeitungen und Zeitschriften
 feilbieten, ab 9 Bhr nachmittags.
Gemäß 8 5 der Bekanntmachung betr. das Verfahren bei
Anträgen auf Verlängerung der Ladenschlußzeit vom 25.
Januar 1902 (Reichsgesetzblatt S. 38) fordere ich alle beteiligten
 Geschäftsinhaber einschließlich der Antragsteller auf
eine Erklärung für oder gegen obigen Antrag abzugeben.
Als Kommissar zu deren Entgegennahme bestimme ich den
Herrn Bürgermeister zu Saarbrücken bzw. dessen Stell:
vertreter.
Die hierzu aufgestellte Liste liegt in der Zeit vom 7. bis
21. Februar 1927 auf Zimmer 310 des Rathauses während
der Dienststunden aus. Die Erklärungen müssen einzeln
schriftlich oder persönlich zu Protokoll abgegeben werden,
Zur Feststellung der für die Genehmigung des Antrages
notwendigen Zweidrittelmehrheit werden nur diejenigen Gesahäftsinhaber
 gezählt, deren Aeußerungen in obiger Liste vermerkt
 wurden. Nach Ablauf obiger Frist ist die Abgabe einer
Erklärung nicht mehr möglich. Die Liste selbst liegt daraufhin
noch für die Dauer von zwei weiteren Wochen zur öffentlichen
 Einsicht aus.

Die Bekanntmachung betr. Ladenschluß innerhalb des Stadt
bezirks Saarbrücken vom 19. Januar 1927 (Amtsbl. S. 13
ist hiermit aufgehoben.
Saarbrücken, den 28. Januar 10927.
Der Leiter der Abteilung Handel und Gewerbe:
gez. Dr. Tils.

In der angezogenen Bekanntmachung vom 19. Januar 1927
war für den Stadtbezirk Saarbrücken die Ladenschlußzeit
für alle offenen Verkaufsstellen auf 6.30 Uhr nachmittags
für die Lebensmittel- und Zigarrengeschäfte, sowıe Verkautsstellen,
 in denen ausschließlich Zeitungen und Zeitschriften
feilgeboten werden, auf 7 Uhr nachmittags mit Wirkunp
I. Februar 1927 festgesetzt worden.

Die Mietpreisteuerungszahl für Monat Februar 1927.
Die Regierungskommission hat beschlossen, den Umrech:
nngsfaktor für den Monat Februar auf der bisherigen Höhe
zu belassen, derart, daß 1 Mark Friedensmiete = 3.55 Fr
gerechnet wird.

Die Indexziffer für die Stadt Saarbrücken und das
Saargebiet im Monat Januar 1927.
Nach Mitteilung des Statistischen Amtes der Regierungs
kommission des Saargebietes stellen sich die Indexzifferr
für die Stadt Saarbrücken und das Saargebiet im Mona
Januar 1927 folgendermaßen:

Stadt
Saarbrücken Saargebie!
Gesamtlebenshaltungskosten 637,6 625
Gesamt!ebenshaltungskost. ohne Wohng. 714,0 693
Ernährung 667,6 656
Wohnung 338,7 338,7
Heizung und Beleuchtung 727,5 6832
Bekleidung 810,3 766
Sonstiger Bedarf und Verkehr 812,7 878
Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung
 und Bekleidung 616,6

Zollhandbuch für die Schweiz.
Der Verlag Reimar Hobbing, Berlin, ist im Begriffe, ein
„Zollhandbuch für die Schweiz‘ nach dem Muster des hieı
bekannten „Zollhandbuches für Frankreich und das Saarzebiet‘“
 herauszugeben. Das Buch, das im Buchhandel 14
Mark kosten soll, wird bei Eingang genügender Bestellunger
durch die Handelskammer zum Preise von 12 Mk. geliefert
Wir bitten, uns Bestellungen auf das Zollhandbuch hald
möglichst zukommen zu lassen.

Das italienische Goldzollaufgeld.
Das italienische GoldzolMlaufgeld beträgt in der Zeit vom
7. bis 13. Februar 1927 351 00.

Konkurseröffnungen im Saargebiet.
Firma Automobilia Franco Sarrois F. Poulleau & Redel
offene Handelsgesellschaft in St. Ingbert. Eröffnungstermin:
 7. Februar 1927, nachmittags 3 Uhr. Konkurs
verwalter: Rechtsanwalt Rickert, St. Ingbert.

Devisennotierungen in Berlin und Paris
vom 3. bis 9. Februar 1927.

Berlin.
Börse

Pariser Börse

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London

PP

a „York! Holland ! Schweiz | Belgier
rn 100 Fl. 100 Fr. | 100 Fr
allar

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488.25 | 353.5(
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