; Amtlicher Teil.
Die Handelskammer zu Saarbrücken und der Verein
zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen
Interessen im Saargebiet für eine Verlängerung des
Saarzollabkommens.
Die Handelskammer und der Verein zur Wahrung
der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen im
Saargebiet haben im Hinblick auf den bevorstehen:
den Ablauf des deutsch-französischen Hande!sprovi
soriums und des Saarzollabkommens vom 5. Augus
1926 beschlossen, der deutschen und der franzö
sischen Regierung sowie der Regierungskommissior
des Saargebietes unter dem 8. Februar 1927 nach
stehenden telegraphischen Antrag auf Verlängerung
dieser Abkommen zu übermitteln:
„Das saarländische Wirtschaftsleben blickt mit
Besorgnis auf den 20. Februar als den Tag, an
dem das Saarzollabkommen und das deutschfranzösische
Provisorium vom 3. August 1926
ablaufen. Da selbst zu dem heutigen vorgerückten
Zeitpunkte über Verhandlungen betr. Verlängerung
noch nichts bekannt ist, halten sich die
unterzeichneten Körperschaften im Namen der
von ihnen vertretenen Gesamtwirtschaft des Saargebietes
für verpflichtet, die beteiligten Regizrungen
und die Regierungskommission des Saargebietes
auf die großen Gefahren hinzuweisen, die
dem Saargebiet bei Störung seines lebenswichtigen
Güteraustausches erwachsen müßten. Auf
die an sich schon herrschende überaus ernste
Wirtschaftslage des Saargebietes sei mit Nachdruck
hingewiesen. Unbeschadet aller berechtigten
Verbesserungswünsche bitten wir, falls wegen
drohenden Fristablaufs Verbesserung untunlich,
beide Abkommen in der bestehenden Form zu
verlängern.“
Zur Wahl des Herrn Arnold Becker zum Ehrenmitglied
der Handelskammer.
Die Handelskammer hat Herrn Arnold Becker mit fol
gendem Schreiben vom 26. Janıar 1927 seine Wahl zum
Ehrenmitglied der Handelskammer mitgeteilt:
„Hochverehrter Herr Becker!
Mit Bedauern hat die Handelskammer davon Kenntnis
genommen, daß Sie im Zusammenhang mit Ihrem Ausscheider
aus der unmittelharen Betätigung im Wirtschattsleben den
Wunsch ausgedrückt haben, man möge von einer Wiederwahl
Ihrer Person zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden deı
Handelskammer absehen und dieses Amt auf jüngere Schul.
tern legen.
Der Handelskammer ist es aufrichtiges Bedürfnis, Ihnen
bei dieser Gelegenheit den tiefempfundenen Dank für alles
dasjenige zu sagen, was Sie bislang in Ihrer Tätigkeit in
der Handelskammer, insbesondere im Präsidium derselben,
für die Saarwirtschaft geleistet haben. Mit einer ganz kurzen
Unterbrechung sind Sie seit 1890 Mitglied unserer Handelskammer
gewesen. 1908 wählte Sie das Vertrauen der Kammer
zu ihrem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und 1914
übernahmen Sie das Amt des 1. stellvertretenden Vorsitzenden
unserer Kammer, das Sie bis zum Ablauf des vergangenen
Jahres innegehabt haben. Immer und überall haben
Sie mit vorbildlicher Pflichtreue die Ihnen anvertrauten Interessen
gewahrt. Besonders unvergessen muß Ihnen bleiben
das hohe Verdienst, das Sie sich erworben haben, als Sie
gerade in schwerster Zeit, während und unmittelbar nach
dem Krieg, in Vertretung des erkrankten damaligen Vor
sitzenden ständig dessen Geschäfte führten. Die Handelskammer
gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auch in künftigeı
Zeit Ihr Mitarbeiten und wohlabgewogener Rat der saarländischen
Wirtschaft zur Verfügung stehen, und daß Sie in
anger Verbundenheit mit unserer Kammer bleiben werden
Sie hat in dieser Erwartung und zum Zeichen ihres tiefmpfundenen
Dankes in der gestrigen Vollsitzung einstimmig
beschlossen, Sie zum Ehrenmitglied unserer Kammer
zu wählen.
Indem wir Ihnen von dieser Ehrung, die die Kammer seit
ihrer 64 Jahre zurückliegenden Gründung zum ersten Male
verleiht, Kenntnis geben, dürfen wir zum Schluß noch dem
Wunsche Ausdruck geben, es möge Ihnen nach Ihrer arbeitsreichen
Tätigkeit ein langer Lebensabend in wungetrübter
geistiger und körperlicher Frische beschieden sein.
Handelskammer zıt Saarbrücken.
Der Präsident: Der Syndikus:
gez. L. v. Boch. gez. Lütke *
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Darauf ging von Herrn Arnold Becker folgendes Antwort.
schreiben vom 4. Februar 1927 ein:
„An die
Handelskammer zu Saarbrücken.
Von der großen Ehrung, die mir die Vollversammlung
ier Handelskammer vom 253. Januar 1927 durch die Wahl
zum Ehrenmitglied der Kammer erwiesen hat, habe ich mit
tiefer Herzensbewegung Kenntnis genommen. Ich darf meinen
aufrichtigsten Dank für diesen neuen Akt des Vertraucns
zum Ausdruck bringen. Wenn aber die Kammer in ihrem
liehenswürdigen Schreiben vom 26. Januar, mit dem sie
nich über die beschlossene Ehrung unterrichtet, glaubt, mir
Dank für besondere Verdienste um das saarländische Wirtschaftslceben
atssprechen zu müssen, so darf ich demgegenüber
feststellen, daß ich nichts als meine reine Pflicht getan
habe, wenn ich meine bescheidenen Kräfte auf allen Posten,
auf die mich das Vertrauen der Wirtschaftskreise berufen
hat, in den Dienst der Allgemeinheit stellen durfte. Dabei
arfüllt mich allerdings mit Befriedigung, daß ich während
jes Krieges, wo der damalige Vorsitzende, Herr Kommerienrat
Paul Röchling krank und der Syndikus, Herr Dr.
Schlenker, teilweise im Felde war, einiges im Interesse
der Kammer wirken konnte. — Wer es weiß, wie eng
ich mıch in den langen Jahren des Zusammenarbeitens mit
der Handelskammer verbunden fühlte und wie das Arbeiten
n ihr mır selbst autrichtige Befriedigung schaffte, der er-<ennt,
daß bei alledem der Dank auf meiner Seite liegen
muß.
Es ist mir eine ganz besondere Genugtuung, daß die hewiesene
Ehrung mır eine weitere Mitarbeit an den Aufgaben
der Kammer ermöglıcht, und ich dart die Versicherung abzeben,
daß ich nach wie vor, soweit es mir mein VOryerücktes
Alter erlaubt, für diese Mitarbeit zur Verfügung
stehe. Meine ganzen Dankesempfindungen glaube ich schließlich
am besten ausdrücken zu können in dem Wunsche,
daß die Handelskammer und mit ihr die gesamte Ssaar-Ändische
Wirtschaft sich bald aus den Schwierigkeiten der
gegenwärtigen Zeit hinüberretten möge in eine gesicherte
sessere Zukunft.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Arnold Becker“
Bekanntmachung
der Sektion III der Gewerblichen Berufsgenossenschaft
für das Saargebiet.
Unsere Mitglieder machen wir ergehenst darauf aufmerksam,
daß die Lohn- und Beschäftigungsnachweise
für das Jahr 1926 bis spätestens 11. Februar
1927 ahgegeben sein müssen. Gegen Mitglieder, we!che die
zeforderten Nachweise nicht oder verspätet einsenden, wird
der Vorstand mit den gesetzlichen Strafen bis zu 3% Fr.
ınd der schätzungsweisen Feststellung des anzurechnenden
Entgelts vorgehen. Da gegen letztere ein Beschwerderecht
1icht zulässig ist, so legt es im dringenden Interesse aller
Mitglieder, die Nachweise bis zu dem festgesetzten Zeitaunkte
an die Sektion einzureichen.
Mitglieder, die im vergangenen Jahre versicherungspflichtige
Personen nicht beschäftigt haben, und Selbstversicherte, die
auch für ihre eigene Person im Gewerbe nicht tätig waren,
hahen die satzungsgemäße Fehlanzeige rechtzeitig zu erstatten,
sonst freien auch für sie die vorerwähnten Nachteile
ein.
Saarbrücken, den 1. Februar 1927.
Der Vorstand der Sektion III der Gewerblichen
Berufsgenossenschaft für das Saargebiet:
Alfred Anterist.