Full text : 32.1927 (0032)

beteiligt ist, lassen sich am leichtesten auf der Linie des
zeringsten Widerstandes abschließen. Diese allgemein gültige
Erkenntnis auf das vorkegende Problem angewandt, bedeutet,
daß ein internationales Zolitarifschema dann am leichtesten
erreichbar sein wird, wenn den Sonderwünschen der einzelnen
Nationen in weitestem Umfange Rechnung getragen würde:
Geschieht dies aber, so läuft man Gefahr, aus dem internationalen
 Zolltarifschema ein Werk vom ungeheurem Umlang
 durch eme allzu große Spezialisierung der Positionen
zu machen. Ich würde es nicht als einen Fortschritt betrachten,
 wenn das internationale Zolltarifschema etwa den
Umfang des Zolltarifs vom Haiti haben würde, der bekanntlich
 nicht weniger als 13000 Positionen aufweist. Je
größer die Anzahl der Positionen, um so größer die Gefahr,
daß das internationale Zolltarifschema, wenn die einzelnen
Staaten später die Zollsätze festlegen, Anlaß zu einer neuen
protektionistischen Welle gibt, Bei den demnächst beginnenden
 Vorarbeiten der Wirtschaftskreise für die Ausfüllung des
in Genf aufgestellten Rahmens betrachte ich es daher als
ein nobile officium, daß alle Kreise sich in der Aeußerung
von Sonderwünschen die größstmögliche Beschränkung auferlegen.
 Nur unter dieser Voraussetzung wird es möglich
sein, einem internationalen Zolltarifschema Geltung zu verschaffen,
 das micht nur einen Wert für die Aeußerlichkeiten
des Zollwesens — also Statistik, Verzollungsmodalitäten usw.
— hat, sondern gleichzeitig auch zollpolitisch in günstigem
Sinne auf den internationalen Güteraustausch einwirkt.
3. Ein- und Ausfuhrverbote.

Genfer Konferenz.
Steht die Erfüllung der von der Weltwirtschaftskonferenz
vorgeschlagenen Einführung eines einheitlichen Zolltarifschemas
 vorläufig noch in weiter Ferne, so ist eine andere,
lie Handelspolitik Europas außerordentlich maßgeblich beeinflussende
 Frage einer Lösung schon näher Et Ich
denke hierbei am die ebenfalls von der Weltwirtschaftskonferenz
 aufgestellte Forderung der Beseitigung der Einund
 Ausfuhrverbote. Im der Zeit vom 17. Oktober bis 8. November
 1927 hat in Genf die internationale Konferenz für
lie Abschaffung der Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen
 getagt. 34 Staaten haben diese Konferenz beschickt,
und zwar mit Ausnahme von Rußland sämtliche Großmächte.
Das Frgebnis der Konferenz ist im drei Aktenstücken miedergelegt:
 der internationalen Konvention für die Beseitigung
der Verbote und Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr,
einem Protokoll und einem Schlußakte. Die Konvention ist
im der Schlußsitzung vom 8. November 1927 von 18 Staaten
gezeichnet worden, darunter Deutschland, Oesterreich, Belgien,
 England, Frankreich, Italien, die Schweiz und die
Tschechoslowakei. Es fehlt von wichtigen Ländern noch
die Unterschrift der Vereinigten Staaten und der englischen
Dominien.

Wie Ihnen allen bekannt sein wird, hat ein vom der
Wirtschaftlichen Sektion des Völkerbundes ausgearbeiteter
Entwurf eines internationalen Vertrages über die Aufhebung
jer Ein- und Ausfuhrverbote die Grundlage für die Arbeiten
der Konferenz gebildet. Schon dieser Entwurf, der auf
Grund langwieriger internationaler Beratungen aufgestellt worden
 ist, ließ die Aussichten für das Ergebnis dieser Konferenz
 in außerordentlich trübem Licht erscheinen. Der Entwurf
 verpflichtete zwar die unterzeichnenden Staaten ganz
allgemein zur Aufhebung der Ein- und Ausfuhrverbote, sah
jedoch in seinen Artikeln 4 und 5 Ausnahmen vor, die
‚jedem Lande die Möglichkeit gaben, trotz der eingegangenen
Verpflichtung Ein- und Ausfuhrverbote einmal aus Gründen
der nationalen Verteidigung, andererseits aus wirtschaftlichen
der finanziellen lebenswichtigen Interessen aufrecht zu erhalten
 oder auch meu einzuführen. Durch diese Kautschuk-Bestimmungen
 würde es also jedem Lande möglich gewesen
sein, den Zweck der Konvention illusorisch zu machen. Es
kann mit größter Befriedigung festgestellt werden, daß es
yelhungen ist, diese Kautschuk-Bestimmungen, die insbesondere
im Deutschland berechtigte Mißstimmung gegen den Vertrags->ntwurf
 ausgelöst haben, zır beseitigen. Dieser Fortschritt
war alterdings nur dadurch erreichbar, daß man einen mehr
oder weniger langen Katalog der einzelnen noch zulässigen
Ausnahmen aufstellte, Innerhalb dieser Ausnahmen müssen
verschiedene Kategorien unterschieden werden. Zunächst handelt
 es sich dabei um diejenigen Ein- und Ausfuhrverbote, die
auch schon in Friedenszeiten üblich gewesen sind, so z. B.
Einfuhrverbote zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Einund
 Ausfuhrverbote aus moralischen und humanitären Gründen,
 Ein- und Ausfuhrverbote zum Schutz der Gesundheit von
Menschen, Tieren und Pflanzen, ferner solche, die sich auf
lien Schutz künstkrischer, historischer und archäologischer
Na ONLSCHR und auf die Produkte der Staatsmonopole
eziehen.

Die . zweite Kategorie der Ausnahmen euthält die sogeıannten
 temporären Ein- und Ausfuhrverbote, die von den
;taaten, denen sie zugestanden worden sind, nach Ablauf
ner bestimmten Frist aufgehoben werden sollen. Zu diesen
rehören die Ein- und Ausfuhrverbote für Kohle in Deutschand
 und der Tschechoslowakei, das Ausfuhrverbot für Schrott
n fast allen mitteleuropäischen Ländern und das. Einfuhrverbot
ür synthetische Farbstoffe in England und! Japan. Wird
He Verpflichtung der Aufhebung dieser Verbote im fest-‚esetzten
 Zeitraum nicht erfüllt, so hat jeder der Vertragstaaten
 die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.
Die dritte Kategorie der Ausnahmen sind solche, die im
nternationalen Handeksverkehr keine Bedeutung haben und
lie anscheinend. mehr oder weniger aus Prestigegründen ein-‚einen
 Staaten zugestanden werden mußten. Ein typisches
Zeispiel hierfür ist die Aufrechterhaltung des ägyptischen Ausuhrverbotes
 für Taubenmist, Im dem von der Konferenz aufzestellten
 Protokoll ist aber auch für diese Ausnahmen erklärt
vorden, daß sie nicht endgültig bestehen bleiben sollen, die
Notwendigkeit ihrer Abschaffung aber eine Frage zweiter
Irdnung Sei,
Ueber das Inkrafttreten der Konvention ist Endgültiges. noch
richt bestimmt. Die Frage, wieviele Staaten und welche Staa-‚en
 der Konvention beitreten müssen, um ihre Inkraftsetzung
xt ermöglichen, wird Gegenstand einer im Sommer nächsten
lahres zusammentretenden zweiten Konferenz sein. Sie wird
»s zum 1. Januar 1929 zur Zeichnung in Genf offenliegen.
Zedenkt man, daß die Notwendigkeit besteht, diese Konention
 zum Gegenstand der inneren Gesetzgebung zu
machen, und berücksichtigt man ferner, daß die übernommene
/erpflichtung der Konventionsteiinehmer zur Aufhebung der
lin- und Ausfuhrverbote erst 6 Monate nach ihrem Inkraftreten
 effektiv wird, so wird man mit der Erreichung des
lien ganzen Verhandlungen zugrunde liegenden Zieles etwa
m Ende des Jahres 1929 rechnen können. Selbst unter
lerücksichtigung dieses noch verhältnismäßig fernliegenden
Zeitpunktes kann als das Gesamtergebnis der Behandlung
;#eses für die gesamte Handelspolitik wichtigen Problems
estgestellt werden, daß von alien betei'igten Staaten folgender
irundgedanke anerkannt worden ist: Ein- und Ausfuhrverbote
ind auf die Dauer kein geeignetes Mittel der Handelspolitik.
»e haben in den wirtschaftlichen Wirren der Nachkriegs-;‚eit
 vielleicht eine gewisse Berechtigung gehabt, müssen
ıber seit der fortschreitenden Konsolidierung der wirtschaft:
ichen Verhältnisse verschwinden.
Meine sehr verehrten Herren! Damit bin ich am Schluß
meiner Ausführungen angelangt, Ich hoffe, Ihnen einen anchaulichen
 Ausschnitt aus einigen besonders a euro-)ischen
 Wirtschaftsproblemen gegeben zu haben. Der Welt-<rieg
 öst in erster Linie ein europäischer Bürgerkrieg gewesen,
 und alle, Sieger und Besiegte und Neutrale, haben
mter dieser Menschheitskrise gelitten und leiden in weitem
Jmfange auch heute noch. Im Gegensatz zu der wirtschaftichen
 Einheit der Vereinigten Staaten von Amerika, wo die
'‚erschiedensten Rassen, Angehörige der verschiedensten Relisonen
 friedlich zusammen Jjeben, produzieren und ihre Prolukte
 ohne Schwierigkeiten verkaufen, ist die Weltbedeutung
les geschwächten und zerstückelten Europas und seim wirtchaftlicher
 Wohlstand schweren Erschütterungen ausgesetzt.
Venn Europa heute auch zweifellos in weitem Umfang
„uf die Hilfe anderer Kontinente angewiesen ist, so ist es
‚och grundsätzlich selbst Herr seines Schicksals. Gelingt es,
lie großen Naturschätze und Hälfsmittel Europas nutzbar zu
nachen und die gewaltigen europäischen Möglichkeiten in
imer gesunden europäischen Wirtschaftspolitik zusammenzuassen,
 und gelingt es vor allem, zu einem internationalen
ichuklenausgleich zu kommen, dann glaube ich, daß über
curz oder lang auch wieder bessere gesamteuropäische Verrältnisse
 eintreten und daß an dem Gesamtaufschwung dann
ıuch Deutschland in der gleichen Weise profitiert, wie es
or dem Kriege sowohl Mitträger wie Mitnutznießer der
suropäischen Wohlstandsbesserung gewesen ist.“ (Lebhafter
3eifall.}

Buchdruckerei Gebr, Hofer A.-G,
Völklingen, Wilhelmstr, 24
Fernsp:. Amt. Völklingen Nr. 13, Amt Saarbrücken Nr. 1184.

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