Full text : 32.1927 (0032)

Gestehungskosten einer: Ware.in Frankreich darstellt. Noch ist
der Wert dieses amerikanischen Zugeständnisses für die Praxis
problematisch. Niemand kann voraussagen, zu welchem Ergebıs
 die’ von der Regierung der Vereinigten Staaten zugesagte
Prüfung der amerikanischen Zollsätze kommen wird, Zweuife.haft
erscheint es auch, ob Amerika eine etwaige Senkung einzeiner
Zollsätze im Wege handelsvertraglicher Bindung festiegen
wird, oder ob es im Rahmen seiner bisherigen Zollpolitik
diese. Senkung auf autonomem Wege durchführen wird. Eine
Tatsache scheint mir jedoch aus dem Ergebnis der französisch-amerikanischemn
 Handelksvertragsverhandlungem unabweisbar
 hervorzugehen, die Tatsache nämlich, daß es einem
europäischen. Staat zum ersten Male gelungen ist, eine,
wenn auch vorläufig nur theoretische Bresche in das angelsächsische
 Prinzip der starren Zollautonomie hereinzulegen.
Und nun, meine sehr verehrten Herren, lassen Sie mich
zum Ausgangspunkt dieser zollpolitischen Betrachtungen zurückkehren.
 Ich erwähnte eben, daß die von freiheitlichem
Geiste getragenen Beschlüsse der Weltwirtschaftskonferenz
in handelspolitischen Fragen dem größten Skeptizismus begegnen.
 Ich halte diesen Skeptizismus sicherlich nicht für
unberechtigt. Es darf aber in diesem Zusammenhang auch
micht übersehen werden, daß die zoMlpolkitischen Entschließunzen
 in Genf bereits gerade in dem Ausgang des französischımern,kanischen
 Zolikonflüiktes eine Wirkung gezeigt haben, die
für die Gestaltung der handelspolitischen Beziehungen zwischen
Europa und Amerika von zur Zeit noch unabsehbarem Wert
sein können, und die — das ist meine feste Ueberzeugung —
ohne die Verhandlungen in Genf nicht zustande gekommen
wäre,
Hiermit möchte ich die Erörterung der
abschließen: und zu einem augenblicklich
>oltischen Problem übergehen, das mit der
aölhe in engem Zusammenhang steht: Die
ler Zollnomenklatur.
2. Vereinheitlichung der Zolltarifschemata.
a) Geschäftliche Entwicklung.
Die Versuche einer internationalen Verständigung über das
Zolltarifschema gehen zurück bis in die Mitte des vorigen
Jahrhunderts. Schon im Jahre 1853 ist auf einer internationalen
 Konferenz in Brüssel der Versuch gemacht worden,
werigstens für die Statistik ein einheitliches Warenverzeichnis
zu schaffen. Der Versuch schlug damals fehl, Eine spätere
Konferenz, der Internationale Handels- und Industrie-Kongreß
mn Paris im Jahre 1889, hat die gleiche Frage zum Gegenstand
der Erörterung gemacht und ist wenigstens zu einer Resohution
 gekommen, die den einzelnen Staaten empfiehlt, in
;hren Zolltarifen und ihren offiziellen Statistiken vergleichbare
Warengruppen einzuführen. Auf dem Congres international
de la reglementation douaniere im Jahre 1900 im Paris, auf
lem Congres d’expansion Economique mondiale im Jahre
1905 in Mons, auf dem Internationalen Handelskammer-Kongreß
 im Jahre 1906 in Mailand hat die Frage ebenfalls
eine Rolle gespielt und ist endlich im Jahre 1910 auf der
Conf£frence Internationale de statistiqgue douaniere in Brüssel
insofern einer vorläufizen Lösung zugeführt worden, als
man dort ein internationales statistisches Warenverzeichnis
mit 5 Hauptgruppen und 185 Positionen geschaffen hat, das
die Grundlage für die für das Jahr 1922 vom dem Brüsseler
Institut erstmalig aufgestellte Internationale Hande'sstatistik
bildet. Bezogen sich diese von mir erwähnten Versuche zunächst
 nur auf die Schaffung einer internationalen Außenhandelsstatistik,
 die die Möglichkeit zur Aufstellung verzleichbarer
 Zahlengruppen geben soll, so ist für die Versinheitlichung
 der Zolltarifschemata bis zur Weltwirtschaftsxonferenz
 nur ein einziger ernsthafter Versuch gemacht worlen,
 der den Bedürfnissen des Warenaustausches wenigstens
zwischen zwei Ländern Rechnung tragen sollte. Es sind dies
lie Verhandlungen, die zwischen Deutschland und der ehenaligen
 Donaumonarchie geführt worden sind und die zur
Aufstellung eines gemeinsamen Zolltarifschemas, des soge-1annten
 Salzburger Schemas, geführt haben. Dieses Salzyurger
 Schema ist jedoch infolge der Kriegsereiznisse niemals
n Kraft getreten. Die Tatsache, daß zwischen Frankreich
und JHtalien im Jahre 1923 ein Vertrag abgeschlossen wurde,
jer ein gemeinschaftliches Zolltarifschema lediglich für das
wirtschaftlich und zolltechnisch allerdings schwierige Gebiet
ler Seide aufsteilt, bedarf noch der Erwähnung. Diese Vereinheitlichung
 des Zolltarifschemas auf einem kleinem Spezialzebiet
 hat im übrigen den europäischen Seidenkongreß in
Paris im Juni 1925 veranlaßt, eine Arbeitskommission. für
lie Aufstellung eines Internationalen Seidentarifschemas einzusetzen,
 die bereits mehrfach getagt und schon fruchtoaringende
 Arbeit geleistet hat.
b) Arbeiten des Völkerbundes.
Alle diese Arbeiten sind jedoch‘ nur als Versuche‘ für
rewisse  Teilösungen zu betrachten. Das Problem. der Aufreinen

 Zollfrage
akuten handels-Frage
 der Zoll-Vereinheitlichung


ellung eines einheitlichen internationalen. Zollschemas ist erst
lurch die Beschlüsse der Weltwirtschaftskonferenz in seiner
sanzen Größe aufgerollt worden. Während noch auf der
Mitteleuropäischen Wirtschaftskonferenz in Brüssel im Jahre
912 der Vertreter Deutschlands, Herr Ministerialdirektor
‚usensky, in einer damals viel beachteten Rede zu dem
3rgebnis kam, daß eine Vereinheitlichung der Tarifschemata
ıus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar sei, hat sich
lie deutsche Regierung in Genf, und zwar aus wohlerwogenen
jründen für die Aufstelung eines internationalen Zolltarifchemas
 eingesetzt. Im übrigen ist es bei der Empfehlung der
Veltwirtschaftskonferenz, die Zolltarifschemata aller Länder
:u vereinheitlichen, nicht geblieben. Bis vor wenigen Wochen
yat in Genf eine von fünf Ländern, darunter auch von
Jeutschland, beschickte Kommission getagt, die sich dieses
’roblems angenommen hat und in ihrer Arbeit schon so weit
ortgeschritten ist, daß der Rahmenentwurf eines internatioıalem
 Zolltarifschemas vorliegt. Die Einzelheiten der in Genf
releisteten Arbeiten werden vorläufig nicht bekanntgegeben,
la die erwähnte Kommission zunächst die Zustimmung der
degierungen zu ihren Arbeiten einzuholen gedenkt. Die
Creise der Wirtschaft sind bislang zu diesen Beratungen nicht
ıinzugezogen worden, Es ist jedoch damit zu rechnen,
laß im Frühjahr nächsten Jahres die Arbeiten unter Hinzuiehung
 von Sachverständigen wieder aufgenommen werden,
c) Bedeutung des internationalen Zoll.
tarifschemas für die Produktion.
Auf die Bedeutung, die die Vereinheitlichung der Zolltarifchemata
 für den internationalen Warenaustausch haben wird,
wauche ich in diesem Kreise nicht näher einzugehen. Nur
ine Folge, die sich aus einer derartigen Vereinheitlichung
ür die Produktion ergeben wird, und die, soweit mir bekannt
st, bisher in der Oeffentlichkeit noch keine Würdigung
zefunden hat, sei hier kurz erwähnt. Die Verschiedenheit
ter Zolltarifschemata in dem einzelnen Ländern ist ein Hemmchuh
 für die Rationalisierung und Verbilligung der Proluktion.
 Diese Behauptung erscheint auf den ersten Blick
ıinverständlich. Ich werde Ihnen aber am zwei kleinen Bei-‚pielen,
 die sich in fast allen Industriegebieten beliebig ver:
nehren lassen, die Richtigkeit dieser These nachweisen.
n der Woilweberei ist es in den letzten Jahren üblich geworten,
 die Gewebe mit einigen wenigen Seidenfäden, den
ogenannten Seideneffektfäden, zu durchsetzen. Ich meine
Nermit nicht etwa die seit langem bekannten Mischgewebe
ıus Wolle und Seide, sondern an sich reine Wollgewebe, die
ediglich zur Hebung eines bestimmten Farb- oder Muster-;Afektes
 einige wenige Seidenfäden aufweisen. Diese wenigen
jeidenfäden haben nun zur Folge, daß das Gewebe "in
inzelnen Ländern als Seidengewebe, in anderen Ländern
ıls Gewebe teilweise aus Seide, in einer Gruppe von dritten
„ändern schließlich als Wollgewebe verzollt wird, je nachdem,
vieviele Seidenfäden auf eine bestimmte Gewebelläche Komnen.
 Der Fabrikant ist also gezwungen, bei der Herstellung
on Geweben dieser Art, die für den Export bestimmt sind,
lie Zahl der Seideneffektfäden für das Gewebe nach dem
inen Land anders zu bestimmen wie für das Gewebe, das
ıach einem anderen Lande ausgeführt werden soll. Die
dücksichtnahme auf derartige unterschiedliche Zollbehandlung
ler gleichen Ware in den einzelnen Ländern erschwert, wie
ıuf der Hand liegt, jede Rationalisierungsmaßnahme.
Ein zweites Beispiel: Maschinen werden in den einzelnen
‚ändern verschiedenen Zollsätzen unterworfen, je nach ihrem
zewicht. N schwerer die: Maschine, um so niedriger der
Zoilsatz. jese in den Zolltarifen immer wiederkommende
Tendenz bei der Verzollung von Maschinen ist an sich nicht
inberechtigt, Die Tatsache jedoch, daß die Gewichtsgrenzen,
we für die Verzollung einer Maschine nach dem niedrigeren
Zollsatz aufgestellt sind, in den einzelnen Ländern sehr stark
oneinander abweichen, zwingt den Produzenten, eine Machine
 für den gleichen Zweck mit dem gleichen Nutzeffekt
»ei dem Export nach dem einen Land gewichtsmäßig anders
u konstnuieren als beim Export nach einem anderen Lande.
\uch dies ist wiederum ein Beispiel, wie die Verschiedenheit
ler Zolltarifschemata der Rationalisierung der Produktion entregenwirkt.

d) Die Gefahren eines einheitbicheo
Zolltarifschemas.
ich glaube, hiermit bewiesen zu haben, daß die Vereinheitichung
 der Zolltarifschemata nicht nur vom Standpunkt des
aternationalen Güteraustausches, sondern auch im Hinblick
ıuf die Rationalisierungsbestrebungen einen in seinen Folgen
ınabsehbaren Fortschritt bedeuten würde. Der auf der von
nir eben erwähnten Genfer Konferenz aufgestellte Vor-;ntwurf
 eines internationalen Zolltarifschemas ist nur ein
»rster Anfang zur Lösung dieses bedeutungsvollen, aber
ıuch außerordentlich schwierigen Problems. Es darf hierbei
licht. unerwähnt bleiben, daß bei solchen Arbeiten auch gewisse.
 Gefahrenmomente für. den internationalen Handel aufreten,
 Vereinbarungen, an denen eine Vielzahl von Partnern
            
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