Full text : 32.1927 (0032)

ru Kartellverträgen oder ähnlichen‘ Abreden geführt haben.
Ss gibt heute eine große Anzahl führender europäischer
Wirtschaftler, die gerade im der direktem internationalen
Verständigung zwischen einzelnen Unternehmungen oder Proluktionszweigen
 einen geeigneten Weg sehen, die europäischen
 Wirtschaftsschwierigkeiten zu überwinden, und es ist
auch sicher zuzugeben, daß man am diese Bewegung gewisse
 Hoffnungen knüpfen kann, wenn man sich natürlich
auch vor ciner VUeberschätzung oder Verallgemeinerung hüten
nuß. Im übrigen gibt es ja, wenn ich mich so ausdrücken
darf, viele Wege, die nach Rom führen, und auch in bezug
ıuf die endgültige Sanierung Europas gibt es unendlich viele
Sinzelmaßnahmen und Wege, die im dieser Richtung wirken.
Wir sehen z. B., daß fast von Tag zu Tag die internationale
Verständigung auf dem Gebiete des Verkehrswesens erfreuiche
 Fortschritte macht. Die technische Ueberwindung von
Raum und Zeit, zz. B. durch die Intensivierung der internationalen
 Verkehrslinien, den Ausbau des europäischen Flugnetzes,
 die Fortschritte in der Telegraphie, Telephonie und
m Radiowesen, dies alles wirkt, gesamteuropäisch gesehen,
darauf hin, daß die geographische und politische Zersplitterung
 Europas gemildert wird. Auch die Bestrebungen auf
lem Gebiete der Rechtsvereinheitlichung gehören hierher.
Europa schließt sich erfreulicherweise immer mehr zu einem
auf dem internationalen Recht basierenden Gefüge zusammen,
z.B. hat sich auch das Netz der zwischen den einzeinen
Staaten geschlossenen Schiedsgerichtsverträge, insbesondere
ın Zentrum des Kontinents, recht eindrucksvoll eniwickelt,
Die Maschinerie für friedliche Regelung von Streitfälien ist
umfangreich und mannigfaltig geworden, und wenn es auch
noch große Lücken im Bilde der europäischen Rechtsorganisation
 gibt, so sind doch unzweifelthaft Fortschritte zu verzeichnen,
 und es ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die
Lücken nach Möglichkeit zu füllen. Denn ohne Rechtssicherheit
 gibt es auch keine Wirtschaftssicherheit.
Eine besonders wichtige und dringliche Aufgabe liegt aber
‚or allem in der Erleichterung des europäischen Warenaus-:ausches,
 CGestatten Sie, meine sehr verehrten Herren, daß
ch mich nunmehr im zweiten Teil meines Vortrages diesem
‚peziellen Problem ausführlicher zuwende.

IH. Probleme der europäischen Handelspolitik.
Il. Zollfragen.
a) Zollerhöhungen trotz Empfehlung
der 1.W.K.: Zollabbau.
Die Handel:politik Europas wird auch für die nächste Zu-<unft
 maßgeblich beeinflußt sein von den Beschlüssen der
jenfer Weitwirtschaftskonigrenz. Es hat nicht an Stimmen
zefehlt, die bei aller Anerkennung der in Genf geleisteten
Arbeit immer wieder zum Ausdruck bringen, daß die Erörterungen
 auf dieser Konferenz blasse Theorien sein und
bleiben würden, Eine Reihe von Tatsachen gibt diesen Skepkern
 sicherlich recht. Eime Auswirkung der Empfehlung
der Weiltwirtschaftskonferenz, zu einem allmählichen Abbau
der gegenseitigen Zolmauern zu schreiten, läßt sich im der
Tat bisher nicht feststellen, im Gegenteil, Zollerhöhungen
n einer Vielzahl europäischer Staaten sind an der Tagesordnung,
 und bedauer.icherweise muß dami: gerechnet wercen,
daß diese Entwickiung in der nächsten Zeit kein Ende finden
wird. Als symptomatisches Zeichen hierfür betrachte ich insbesondere
 die Zoilerhöhungen für Porzellan, die das sonst
so freihändlerisch eingestellte Holland einzuführen sich anschickt.
 Vor wenigen Tagen erst hat. eine dritte Zolltarifnoveile
 in Oesterreich für eine Reihe wichtiger Waren neue
ZoMerhöhungen gebracht. Ihr voraus ging die im protektinnistischen
 Sinne durchgeführte Revision des rumänischen
Zoiltarifs, und nicht zuletzt müssen an dieser Stelle die zum
Teil außerordentlich beträchtächen Zollerhöhungen erwähnt
werden, die Frankreich im Zusammenhang mit dem Abschiuß
des deutsch-französischen Handelsvertrages eingeführt hat.
Darüber hinaus bereitet Spaniem einen neuen Zolltarif vor.
Die Formulierung der Aufforderung der spanischen Regie-"ung
 an den spanischen Wirtschaftsrat, diesen Tarif vorzubereiten,
 läßt nur allzu deutlich erkennen, daß Spanien nicht
zewillt ist, die Empfehlungen der Genfer Konferenz in der
Richtung des Zollabbaues zu berücksichtigen. Wenn. ich
trotzdem die Vermutung ausspreche, daß der vom Genf aus
empfohlene Zollabbau in irgendeiner Form doch einmal kommen
 wird, so geschieht dies nicht etwa deswegen, weil die
Reichsregierung zur Zeit die Vorbereitung für einen solchen
Zaltabbau trifft, sondern aus einem anderen, etwas tiefer
Gegenden Grunde,
b) Zollerhöhungen aus verhandlungstaktischen
 Gründen. .
Wie, Ihnen allen bekannt ist, hat die Cenfer Konferenz
unter‘ -besonderer Betonung der Bedeutung ‘der Handelsverräges-
 die ’atıf Basis der‘ Meistbegünstioung (aufgebaut «ld,

lie Ergänzung solcher Meistbegünstigungsabkommen: durch
Tarifabreden empfohlen. Die Erhöhung der Zollsätze, denen
vir in so vielen Ländern in den letzten Monaten begegnet
ind, ist vielfach nichts anderes als die Vorbereitung auf
len Abschluß von Tarifverträgen. Man wollte sich für die
"arifverhandlungen mit seinem Vertragspartner ein Verhandungsinstrument
 beschaffen, das die Durchsetzung der eigenen
“orderungen auf Abbau der Zollschranken des Vertragssegners
 ermöglichen sollte. Somit haben also nicht in alien,
‚ber in viclen Fällen die gegen die Empfehlung der Weltwirtschaftskonferenz
 vorgenommenen Zolerhöhungen vielfach
seinen materiellen, sondern nur taktischen Charakter.
c) Europäisches Handels- und Tarifvertragssystem
 im Kampfmitderangel
sächsischen Zollautonomie.
i. Zollkonflikt Frankreich— Amerika
in diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Tatsache ein-;ehen,
 deren Bedeutung im Rahmen der europäischen Hanleispolitik
 meines Wissens bisher noch nicht genügend gevürdigt
 worden ist. Unmittelbar nach dem Abschluß des
leutsch-firanzösischen Handelsvertrages kam es zu einem
’ollkonflikt zwischen Frankreich und Amerika. Obgleich
wischen diesen beiden Staaten ein die handelspolitischen
beziehungen regelnder Vertrag nicht besteht, hat Amerika
;jegenüber Frankreich den Anspruch erhoben, als meistbe-‚Uünstigte
 Nation behandelt zu werden, mit anderen Worten.
:merikanische Waren sollten in Frankreich durchweg nur
lem Minimaltarif unterworfen werden. Begründet wurde diese
mer/kanische Forderung mit dem Hinweis darauf, daß. das
merikanische Zollsystem cine unterschiedliche Behandlung
remder Einfuhrwaren nicht kenne und der gleichen Beandlung
 der Waren aller Länder die Gewährung der Meist-‚egünstigung
 entspreche. Frankreich wiederum hat sich auf
ten Standpunkt gestellt, daß in der Gewährung des georderten
 Minimaltarifs für amerikanische Waren ein derırtiger
 Vorteil läge, daß er durch die Gleichstellung der
Varen aller Länder auf dem amerikanischen Markt nicht auf-‚ewogen
 werden könne. Es sei vielmehr notwendig, dıß
ı\merika für die typisch französischen Exportwaren, also
asbesondere Seide, Parfümerien und andere Luxusartikel,
'urch Ermäßigung seiner Zollsätze Zugeständnisse mache,
Me dern französischen Exporteuren die seit langem geforderten
Zrleichterungen auf dem amerikanischen Markt bringen. Zum
3elege, wie berechtigt eine solche Forderung gerade im Hin-»®lick
 auf die zum Teil exorbitant hohen amerikanischen
Zollsätze ist, hat die französische Regierung darauf hinrewiesen,
 daß Amerika seine Ausfuhr nach Frankreich im
/ergleich zur Vorkriegszeit verdoppelt habe, während der
imfang des französischen Exports nach Amerika der
;beiche geblieben ist.
Dieser Tatbestand, aus dem der französisch-amerikanische
"ollkonflikt entstanden ist, enthält eine Reihe von typischen
Aerkmalen, die mit den Grundproblemen. der europäischen
tandelspolitik zusammenhängen. "Dieser Konflikt ist mehr als
ne handelspolitische Meinungsverschiedenheit zweier Staaen.
 Dieser Konflikt ist der Ausdruck des Kampfes zwischen
tem System einer europäischen Handelspolitik und der angelächsischen
 Zollautonomie, England und Amerika haben sich
»sher geweigert, Tarifverträge mit anderen Staaten abzuchließen.
 Die Folge hiervon ist, daß sie in der Gestaltung
hrer Zolltarife gegenüber allen Ländern vollkommen freie
land haben. Was das für die mit diesen Ländern Handel
reibenden Staaten bedeutet, zeigt am deutlichsten das Bolspicl
nglands, jenes Staates, der einmal als der Vorkämpfer des
“reihandelsprinzips galt und dessen handelspoltische Betätisung
 sich heute in der Einführung immer neuer Schutzzölle
ınd der Ausgestaltung des Präferenz-Systems zwischen
Autterland und seinem großen Kolonialreich, insbesondere
‚en Dominien, zum Nachteil aller anderen Staaten erschöpft.
\inrerika und England nehmen durch die Meistbegünstigungs-‚erträge,
 die sie mit allen wichtigen europäischen Staaten
zeschiossen haben, an allen Zollvergünstigungen ieil, die
ich diese Staaten gegenseitig abhandeln. Die europäische
NVirtschaft dagegen Sieht sich gerade in Amerika einer Zollnauer
 gegenüber, die zıt überspringen vielen Zweigen deı
ndustrie einfach unmöglich ist, Wenn Frankreich in seinem
Confülkt mit Amerika gegen das anyelsächsische System
ler starren Zollautonomie Front gemacht hat, so durfte es
;jicher sein, daß es in diesem Kampf micht allein stand, Dir
Sympathie Europas war auf seiner Seite,
Der französisch-amerikanische Zollkonfükt ist vor kurzem
lurch den Abschluß eines Provisoriums vorläufig beigelegt
vorden. Die Zugeständnisse, die Frankreich an Amerika
nachen mußte, interessieren im Rahmen meiner Ausführungen
richt, Wichtig ist dagegen die Tatsache, daß sich Amerika
‚erpflichtet hat, 412 eine Prüfurg darüber einzutreten, ob Cie f:an-:Ösischen
 Forderungen auf Herabsetzung amerikanischer Zölle
ınter dem Gesichtspunkt erfüllt werden kann, daß der americanische
 Zo‘l einer Ware ledigtch den Ausgleich der niedrige er
            
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