Full text : 32.1927 (0032)

Unter französischem Delegation du Haut-Com-Mandat
 stehende Ge- missariat de la Repubiete:
 Syrien und Li- blique Francaise en Sybanon
 rıe et au Levant, Paris
(7°), rue de Puniversität 156.
Französische Kolonienu. Die Generalgouverneure
Mandatsgebiete in und die Gouverneure
Afrika lieser Kolonien sowie
nachstehende Organisationen:
\gence Economique, Paris (8°),
rue du General Foy 40,
Agence Economique, Paris (8°),
Boulevard Haussmann 159.
Französisch Aequatorial Agence Economique, Paris (1“),
afrika rue Saint-Honore 217.
Togo und Kamerun Agence Economique, Paris (4°),
Boulevard des Italiens 27.
Französisch-Indochina Agence Economique, Paris (8°),
rue de Ia Boetie 20.
Andere Kolonien Agence Generale des Colonies, Paris
 (1er), Galerie d’Orleans 34
Palais Royal.
Außerdem ist der „Office National du Commerce Experieur“
Paris (8°), 22 Avenue Victor Emanuel II1 in der Lage,
Auskünfte über französische und ausländische Zölle sowie
über die Zölle der iranzösischen Kolonien zu erteilen

Ausdehnung der zeitweiligen Zulassung
auf vorgeblockte Rohre aus Spezialstahl.
Nach einem Schreiben der Generalzolldirektion in Parıs,
jas im „Bulletin Douanier“ Nr. 518 vom 13. Dezember
veröftentlicht ist, hat das Dekret vom 2. Oktober 1925,
das eine grundlegende Aenderung der Bestimmungen über
dıe zeitweilige Zulassung von Metallen brachte (SWZ Nr. 43
von 1925), eine Erweiterung erfahren. Danach können vorgeblockte
 Rohre (ebauches de tubes) aus Spezialstahl zeitweihg
 zollfrei eingeführt werden, obgleich Spezialstahl selbst
aıcht zum Verfahren der admission temporaire zugelassen ist.

Verzollung ungarischer Medikamente.
ın einer Mitteilung im „Journal Officiel‘‘ vom 11. Dezember
1927 wird darauf hingewiesen, daß in dem französisch-unzarischen
 Handelsabkommen bei der französischen Zolltarifnummer
 316 „zusammengesetzte Heilmittel, nicht genannt“
angegeben war, daß der günstigste Tarif nur im Falle der
Gegenseitigkeit gewährt werde. Diese Bedingung seı von
Ungarn erfüllt, so daß die für diesen Fall vorgesehene Zollvergünstigung
 gegenüber Ungarn in Kraft trete.

Einfuhrumsatzsteuer für denaturierten Speck
zu industriellen Zwecken...
Auf eine an die Generalzolldirektion gerichtete Anfrage
eilte diese nach dem „Bulletin Douanier‘“ Nr, 518 vom
13. Dezember 1927 mit, daß analog den Bestimmungen
ür Schweinedärme und Schmalz zur Seifenbereitung de-1aturierter
 Speck für industrielle Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer
 von 2% und nicht etwa der Schlachtabgabe (taxe
jd’abatage) unterliegt.

Verteilung des im deutsch-französischen
Handelsabkommen vom 17. August 1927
vorgesehenen Weinkontingentes.
Nach einem Erlaß vom 6. Dezember 1927 im „Journal
Officiel“ Nr. 284 vom 8. Dezember 1927 ist das im deutschiIranzösischen
 Handelsabkommen vom 17. August 1927
vorgesehene Weinkontingent von 360000 dz zu 210000 dz
auf Wein mit dem Recht auf eine resp Ss hezeichniing und
zu 150000 dz auf anderen Wein verteilt worden. Hinsichtlich
jer Weine mit dem Recht auf eine Ursprungsbezeichnung
wird der nach Verteilung der 75000 dz, die Gegenstand
des Erlasses vom 1. September 1927 waren, noch bleidende
 Rest auf Anordnung der Kommission für die

\usfuhr französischer Weine (rue d’Aguesseau in Paris)
sach den in dem genannten ErlaBß vorgesehenen Bedingungen
‚erteilt, ohne daß jedoch jedem der interessierten Weinbauzebiete
 ein besonderes Kontingent zugeteilt wird.
Die Anträge zur Erlangung von Kontingentsbescheinigungen
ür andere als die genannten Weine sind in doppelter Ausertigung
 an das Landwirtschaftsministerium, office de reneignements
 agricoles, Paris, rue Varenne, zu richten. Sie
nüssen von einem festen, handelsüblich bestätigten Kaufvertrag
 begleitet sein. Für die Genehmigung dieser Anträge
st eine aus 5 Mitgliedern bestehende Kommission eingesetzt
Die Vertreter des Ministeriums in dieser Kommission haben
las Recht, gegebenenfalls Ermäßigungen der Anträge vor-'unehmen,
 Wenn am 15. Mai 1928 ‚ein unausgenützter Teil des
Contingentes vorhanden sein sollte, wird ein ministerieller
Srlaß die Bedingungen für die Verteilung dieses Restes fest
egen.

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25.

Die Wirtschaft in den deutschen Grenzgebieten
im Osten und Westen, von Oberbürgermeister
Farwick, Vorsitzender des Vereins zur Förderung
 des Aachen-Rhein-Kanals, 1927.
in der Vollsitzung der Handelskammer zu Saarbrücken am
. September d. Js. hat bereits der Syndikus von den Bestreyungen
 berichtet, ein Hand-in-Hand-Arbeiten der industriellen
kandgebiete Deutschlands, nämlich des schlesischen Indutriereviers,
 des Wurmreviers und des Saargebietes, in den
:ahlreichen Fällen herbeizuführen, wo ihre Wünsche und
nteressen gleich gerichtet sind. Es ist einleuchtend, daß
licse Industriegebiete, deren Einzelinteressen gegen die Interssen
 größerer Wirtschaftsgebiete oft zu leicht befunden
verden, bei gemeinsamem Vorgehen das beachtenswerte Gevicht
 ihrer Gesamtstärke — beispielsweise ihrer Produktionsınd
 Arbeiterzahlen — in die Waagschale werfen können.
die sich hier auftuenden Fragen und wirtschaftspolitischen
Zrfordernisse werden in der obengenannten Schrift behandelt,
lie den Vorsitzenden des Vereins zur Förderung des Aachenthein-Kanals,
 Oberbürgermeister Farwick, Aachen, zum
Verfasser hat. Farwick erörtert die ungünstige Frachtlage der
dandgebiete im Vergleich zum Ruhrgebiet und zeigt, wohin
lie Entwicklung zu führen droht: „Wenn den Kohlenrevieren
ler Grenzgebiete nicht rechtzeitig Wasserstraßentarife zur
/erfügung gestellt werden, so muß demnächst Schlesiens
md des linken Rheinufers Kohlenwirtschaft als Opfer interıatıonaler
 Rationalisierung zum Erliegen kommen“. Das
\achener Revier, das sich von dem emporblühenden hollänlischen
 Bergbau stark bedroht fühlt, verlange daher den
\achen-Rhein-Kanal, Oberschlesien fordere eine brauchbare
Vasserstraße zur Oder (Klodnitz-Kanal) und das Saargebiet
nüsse mit dem ganzen deutschen Markt durch den Rhein-;trom
 verbunden werden, Sonst werde das Saargebiet bei
ler Rückgliederung wohl politisch, aber nicht wirtschaftlich
um Reich zurückkehren, Die Grenzgebiete müssen, so lauet
 die Schlußfolgerung der Schrift, in dem Transport ihrer
3jüter tatsächliche Parität mit dem Ruhrrevier verlangen
Diese Ausführungen von maßgeblicher Seite dürften gerade
m Saargebiet besonderes Interesse finden.

Reichstelegramm-Adreßbuch, nach den amtlichen
Quellen bearbeitet, Druck und Verlag: Reichstelegramm-Adreßbuch
 G.m.b.H., Berlin SW 10
Leipziger Straße 76.
Ende Oktober dieses Jahres erschien die 5. Ausgabe des
‚Reichsteiegramm-Adreßbuches‘“. Die Anordnung des Buches
st dieselbe, wie sie bisher gewesen ist. Nur der Brancheneil
 ist vervollständigt und erweitert worden. Für die Praxis
‚usschlaggebend und wichtig ist, daß das Buch jedes Jahr
nm neuer Auflage erscheint, so daß man immer mit neuesten
Angaben arbeiten kann.
Interessenten steht das Buch bei der Handelskammer zu
Verfügung.

aranto-Diet.



Esperanto in Südamerika.
Die Esperantobewegung in Südamerika nimmt wieder ihren
/orkriegsumfang an. In Peru und Paraguay sind soeben
ı1ationale Vereinigungen für die Verbreitung des Esperanto
zegründet worden. In Chile ist eine nationale Gesellschaft
n der Bildung begriffen. Seit einigen Jahren steht der
            
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