Full text : 32.1927 (0032)

vor. Daß eine Rückgewinnung der Wettbewerbsfähigkeit
jes Saargebietes auf dem deutschen Markte unter diesen
Auswirkungen des Staffeltarıfs nicht mehr erreichbar sein
verde, dürfe an Hand der nachgewiesenen Frachtverteuerung
zenügend dargelegt sein, Es sei sicher, daß es der Deutschen
zeichsbahn-Verwaltung nicht mehr möglich sein werde, im
Rahmen des heutigen Normalgütertarifs den wirtschaftlichen
3Zelangen des Saargebietes Rechnung zu tragen. Darum
bleibe eine Lösung dieser für das Saargebiet bedeutsamen
Frage nur durch besondere Tarifmaßnahmen möglich, wie
sie in der Saar-Pfalz-Kanal-Politik ihre Grundlage finden.
Bezüglich der Kamalfrage kann der Syndikus über
den Stand der technischen Prüfung mitteilen, daß diese bisher
schon den Kanal als technisch nicht nur möglich, sondern
auch als viel weniger schwierig ergeben habe, als man ursprünglich
 mit Rücksicht auf die zu überwindende Geoirgsstrecke
 vermutet habe. Auch bei der Hauptversammlung
lies Wirtschaftlichem Vereins hat der Syndikus entsprechende
Ausführungen gemacht. Diese sind. offenbar teilweise dahin
verstanden worden, als ob die Prüfung abgeschlossen sei und
das offizielle Ergebnis bereits vorläge. Auf eine Anfrage
ın die bayerische Regierung hat diese alsdann den Tatsachen
sntsprechend mitgeteilt, daß die Prüfung vor Mitte nächsten
Jahres kaum abgeschlossen sei, Der Syndikus hat aber etwas
anderes gar micht behauptet und auch nur von dem bisnerigen
 Verlauf der technischen Prüfung, wobei neben der
amtlichen Prüfung auch an die Prüfung durch private Fachnänner
 gedacht ist, gesprochen. Die Kammer nimmt mit Beriedigung
 von dem bisherigen Ergebnis Kenntnis, das für
jie Zukunftsmöglichkeiten der saarländischen Wirtschaft von
allergrößter Bedeutung ist. Weitere Schritte im der Anzelegenheit
 werden naturgemäß erst dann wieder in größerem
Umfange zu erfolgen haben, wenn das offizielle Ergebnis
sekannt geworden ist.
Es wird hierauf außerhalb der Tagesordnung eine Aussprache
 über die der Versammlung vorgelegte, soeben fertigzestellte
 Ehrenurkunde der Kammer für langjährige treue
Dienstzeit eingeschoben. Der Präsident berichtet dazu,
daß der Arbeitsausschuß nach langer Prüfung einen Entwurf
jes Malers H. Kewuth, Saarbrücken, zur Ausführung bestimmt
 habe. Die nımmehr vorliegende Urkunde ist eine
Radierung, die dem Blick vom Schwarzenberg auf die Stadt
saarbrücken und saarabwärts auf das Saartal mit seiner
industrie zeigt. An der Aussprache beteiligen sich die Merren
Hausen, Tgahrt, Heckel, Levacher und Lampert.
 Allerseits wird der künstlerische Wert der Urkunde
anerkannt, wobei allerdings der Zweifel offen bleibt, ob
dieser Wert von dem Empfänger immer voll gewürdigt
werde, Es ist einstimmige Ansicht der Versammlung, daß
die Urkunde sowohl an Angestellte als auch an Arbeiter vergeben
 werden soll. Die Geschäftsführung wird beauftragt,
präzise Vorschläge für ein Verleihungsstatut auszuarbeiten,
Zi diesem Zweck sollen die deutschen Handelskammern
durch Umfragen um Uebersendung der diesbezüglichen Bestimmungen
 gebeten werden. Herr Tgahrt gibt noch die
Anregung, für die Belegschaft einzelner Werke besondere
Urkunden zu schaffen, die auf die Arbeitsstätten und auf den
Arbeitsort unmittelbar Bezug nehmen, Er bittet weiter, zu
erwägen, ob meben der Unterschrift des Präsidenten und des
Syndikus nicht auch noch dasjenige Handelkskammermitglied;,
das dem Unternehmen, in dem der Jubilar beschäftigt ist,
1ahesteht, mitunterschreiben sol. Herr Lampert weist
10ch darauf hin, daß wegen der Dauer der Dienstzeit, nach
welcher die zu verleihende Urkunde im Frage kommt, ein
Jnterschied zwischen Arbeiter und Angestellten gemacht
werden muß, weil die Angestellten in einem viel späteren
Lebensalter eine Dauerstellung antreten als die Arbeiter.
Ebenfalls außer der Tagesordnung nimmt die Versammung
 alsdann Stellung zu einem Schreiben des Mitgliedes
 der Regierungskommissiomnm für wirtschaftliche
 Angelegenheiten, des Herrn Ministers
Morize, vom 9. Dezember 1927, worin dieser umter Bezugıahme
 ‚auf einen Beschluß der letzten Handelskammersitzung
vom 5. September um die Uebersendung des endgül-:jgen
 Haushaltplanes bis zum 19, Dezember erzucht.
 Auf dieses Schreiben ist unterm 13. Dezember folgende
 Antwort von der Handelskammer erteilt worden:
„Die Handelskammer bestätigt den Empfang des dortigen
Schreibens vom 9. Dezember betreffend Einreichung des
endgültigen Haushaltplanes bis zum 19. Dezember und
beehrt sich, mitzuteilen, daß ihre nächste Vollversammlung
am 19. Dezember stattfindet und zu der Frage der Verabschiedung
 des endgültigen Haushaltplanes Stellung
nehmen. wird, Wir dürfen bemerken, daß die für Oktober
 und November vorgesehenen Handelskammersitzungen
aus verschiedenen triftigen Gründen ausfallen mußten. Wir
gestatten uns, weiter mitzuteilen, daß uns am 3. November
das letzte Veranlagungsergebnis von 1926 mitgeteilt worden
ist, Wir fügen aber hinzu, daß wir von. Saarbrücken-Stadt
das Ergebnis nur um deswillen früher in Besitz bes

kommen haben, weil wir mit unseren eigenem Schreibkräften
 das Veranlagungsergebnis beim Finanzamt abgeschrieben
 haben, Das Finanzamt erklärte sicher außer-;tande,
 uns in absehbarer Zeit die durch das Gesetz vorzeschriebene
 Abschrift des Veranlagungsergebnisses überjenden
 zu können, Die Verarbeitung der Veranlagungsgebnisse
 durch unsere Kassenabteilung ist zur Zeit noch
n vollem Gange, Hierbei entstehen noch immer erhebliche
;chwierigkeiten, die sich erst in einer späteren Zeit bei
änger andauernden normalen Verhältnissen und bei völliger
Zinspielung des Apparates ausmerzen lassen. Diese Schwieigkeiten
 beruhen zunächst darauf, daß bei den physischen
dersonen nicht die Firmen, sondern die Firmeninhaber zur
Jewerbesteuer veranlagt werden, während wir die bereffenden
 Firmen heranziehen: müssen, Dies macht Schwieigkeiten
 bei allem offenen Handelsgeselkchaften. oder Komnanditgesellschaften
 und auch bei Einzelkaufleuten in denenigen
 Fällen, wo sich Name der Firma und Name des
7irmeninhabers unterscheiden. Eine besondere Schwierigzeit
 besteht dann noch im Saarbrücken, weil hier die Gewverbesteuerveranlagung
 nach Straßen geschieht, während
ınsere Listen, die auf dem Handelsregister beruhen, ledigich
 nach dem Datum der Eintragung und nach dem
Alphabet registriert werden können. Wir hatten gehofft,
laß sich auf Grund der im früheren Jahren geleisteten
Vorarbeiten die Schwierigkeiten diesmal leichter bewältigen
assen, aber sie sihnd erneut in einem stärkeren Umfang
wufgetaucht, als sich erwarten ließ. Die erwähnten Umtände
 haben es mit sich gebracht, daß wir mit der
‘ölligen Durcharbeitung der Ergebnisse noch eine gewisse
Zeit zu tun haben werden; die Ergebnisse von Saarbrücken-Stadt
 sind erst zur Hälfte durchgearbeitet, mit den Errebnissen
 der anderen Finanzämter sind wir so gut wie
iertig. Danach ist es ıms auch heute nur möglich, auf
3rund vom Schätzungen zu arbeiten. Genaue Unterlagen
jegen uns nämlich erst bei der vollständigen Durcharbeiung
 vor. Die Gesamtergebnisse können nicht zugrunde
zelegt werden, weil aus ihnen die nichthandelskammer-»eitragspflichtigen
 Gewerbetreibenden (Handwerker, Klein-<aufleute)
 ausgeschieden werden müssen. Da uns aus der
Erfahrung der Vergangemheit noch ‘keine genügend sicheren
Unterlagen für den voraussichtlich von den Gesamtergebıssen
 abzusetzenden Prozentsatz gegeben sind, muß unsere
Schätzung naturgemäß immer noch willkürlich sein. Die
Vollversammlung unserer Handelskammer vom 19. dieses
Monats wird nach dieser Lage der Dinge entscheiden müssen,
 wie die Aufstellung des Haushaltplanes zu geschehen
at.
Da, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, die Stellungı1ahme
 unserer Vollversammlung erst zum 19. dieses Monats
nöglich ist, dürfen wir wohl das dortige Einverständnis
lamit als gegebem ansehen, daß die abschließende Beantwortung
 des dortigen Schreibens auf Grund der Beschlüsse
 der Vollversammlung erfolgt.“
Nach einem Bericht des Syndikus stellt sich entsprechend
ien Ausführungen des Schreibens vom 13. Dezember die
°rage so, ob die Handelskammer noch einmal bis Anfang
rächsten Jahres wartet, wo ihr alsdann ganz zuverlässige
Zahlen vorliegen, wo aber dann die Aufstellung eines Etats
ıur mehr rückschauende Wirkung 'hat, oder ob sie heute auf
Jrund des bisher vorlkegenden Materials einen „endgültigen“
laushaltplan beschließt. Die Versammlung entscheidet sich
ür die letztere Möglichkeit, wobei in die Wagschale fällt,
laß einem solchen endgültigen Haushaltplan angesichts des
chon beimahe abgelaufenen Geschäftsjahres eine wesentlich
ormelte Bedeutung zukommt.
Der endgültige Haushaltplan wird in folgender Form bechlossen:

Einnahmen:
Gebühren 2. 1000000000000... 200000 Fr
Beiträge der Handelskammer 1927 . ... . 740000
Beiträge des Wirtschaftlichen Vereins. . . 312000 ,
Cıtrag der Häuser . ... . 62000
sonstiges 5 4 8 wg © ROM © kr m 2 8000 ,
Beiträge aus früherem Jahren und Heranzicehung
 von Reserven .000000.0. 4. 286000 ‚
Summe der Einnahmen: 1608000 Fr.
Ausgaben:
Gehälter .
Reisespesen: .
Bücherei *, 5 OR A Ho
Porto, Telephon, Telegramme
Büromaterial 5 ® 4
Allgemeine Unkosten
Pariser Büro
Pensionen 2 .
Unkosten der Häuser und Umbau . .
Summe der Ausgaben:

1015000 Fr.
110000 ,,
33000
60000 ;
83000 |;
124000
58000
25000 ,,
100 000-1608000
 Fr.
            
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