Full text : 32.1927 (0032)

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: „Reform des
saarländischen Steuerwesens‘* weist der Syndikus, Herr
Assessor Lütke, darauf hin, daß den Handelskammernitgliedern
 zır der heutigen Sitzung zwei Drucksachen vorzelegt
 seien, erstens die aus Anlaß der Hauptversammlung
Jes Wirtschaftlichen Vereins von dem neu eingerichteten Saarwirtschaftsarchiv
 herausgegebene Saar-Wirtschaftsstatistik und
(weitens eine gemeinsame Denkschrift der Handeissammer
 und des Wirtschaitlichen Vereins über die „Steuereistung
 der französischen Grubenverwaltung zum örtlichen
öaushalt des Saargebietes. und zu den Gemeindeabgaben‘‘, die
4m 6. Dezember 1927 der Regierungskommission übermittelt
worden sei. 1Me Jetztere Denkschrift wird als Sonderdruck
der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ hbeigegeben werden. Unter
<urzer Keniuzeichnung des Imhalts der Denkschrift verweist
der Syndikus darauf, daß die Geschäftsführung den Auftrag
erhalten habe, der Regierungskommission eine eingehend
segründete Eingabe über die Notwendigkeit der Reform des
saarländischen Sieuerrechtes vorzulegen. Nach umfangreichen
Vorarbeiten sei munmehr der erste Teil über die Steuerleistung
der Grubenverwaltung abgeschlossen. Die Regelung dieser
Steuerpflicht bilde bekanntlich die Voraussetzung für den
Neuaufbat dies saarländischen Steuerrechts. Es werde nmunmehr
 unverzüglich der zweite Teil der geplanten Arbeit, die
Jenkschrift über die gesamten Wünsche zur Aenderung des
Steuerwesens im Saargebiet, in Angriff genommen werden.
ie Vorarbeiten dafür seien schon in starkem Umfange geeistet.
 Es erübrige sich wohl, die Wünsche noch einmal
ın einzelnen darzulegen, nachdem sie bereits in früheren
Sitzungen auf das eingehendste behandelt worden seien.
Zu beachten sei, daß in der Denkschrift über die Grubensteuerpflicht
 für den wichtigsten Wunsch betreffend die
Revision des Umsatzsteuerrechts bereits eine sehr wichtize
Grundlage geschaffen sei, was sich aus dem innigen Zusammenhang
 der Umsatzsteuerregelung im Saargebiet mit
der Grubensteuerpflicht ergebe. Weiter sei zu beachten, daß
Dei der geplanten zweiten Denkschrift eine Zusammenfassung
Aller Wünsche unter Berücksichtigung des ganzen Systems
erfolgen müsse, weil es naturgemäß zu keinem Ziele führe,
wenn man Einzelwünsche ohne Rücksicht auf das Ganze
herausgreife

Zu Punkt 4 der Tagesordnung: „Bericht über
den Stand der Verkehrspolitik: Saarländische Verkehrswünsche;
 Stand der Kanalirage‘* führt Herr Wallacher
folgendes aus: Bei der Erstattung eines Berichtes über den
Stand der Verkehrspolitik sei notwendig von der Betrachtung
ler Tariffragen, und zwar‘ derjenigen des Güterverkehrs,
‘)hrer besonderen Bedeutung für das Wirtschaftsiehen wegen.
auszugehen,
Bekanntlich sei Ende 1926 trotz Besserung der Frankenwährung
 eine Erhöhung der saarländischen Binnentarife um
7,50 der bis Ende November 1926 gültigen Sätze eingetreten.
Damit sei im Verlauf des Vorjahres in den Durchschnitts->ntfermungen
 von 30 km des saarländischen Binnenverkehrs
ine Steigerung der Frachtsätze in der teuersten Klasse um
7,90%, bei den Gütern der Klasse WII eine Steigerung um
36,3%, bei Gütern der Klasse WII eine solche von 76,7 °o0
ind bei Gütern der niedrigsten Klasse W IV eine solche von
57,100 zu verzeichnen gewesen. Die Frachtsätze der Ausıahmetarife
 seien teihveise in gleicher Höhe wie diejenigen
ler Hauptklassen, bei einzelnen Ausnahmetanifen sogar bis zu
106% erhöht worden. Im Vergleich zu den Frachterhöhungen
Jjer französischen Bahnen sei somit eine wesentlich stärkere
Erhöhung der Saarbahnfrachten erfolgt, die sich besonders
auf die Nahentfernungen um so ungünstiger auswirken mußte,
la der gesamte Binnenverkehr sich überwiepend in diesen
Entternungen bewege, und zur Stärkung des Durchgangsverxehrs
 die Frachtsätze bei den Entfernungen über 35 km weniger
scharı verteuert wurden und der dadurch verursachte Ausfall
lem Verkehr auf Entfernungen bis zu 35 km zur Last falle.
in eingehenden Verhandlungen mit der Regierungskommission
and der Eisenbahndirektion im Januar dieses Jahres sei die
Unhaltbarkeit der Frachterhöhungen des Jahres 1926 an
4and umfangreichen Materials nachgewiesen und eine Ermäßizung
 um 35% al unbedingt erforderlich bezeichnet worden.
dabe man auch angesichts der Einstellung der Regierungs-Kommission
 kaum mit einer restlosen Befriedigung der bevechtigten
 Forderung der Saarwirtschaft rechnen dürfen, so
‚ei die ab 15. März 1027 gewährte Ermäßigung der Saaraahnfrachten
 weit hinter allen Erwartungen zurückgeblieben.
Zs seien folgende Ermäßigungen gewährt worden: Bei Tarif-Klasse
 WI = 200, Tarifklasse WII = 3%, Tarifklasse
WHE = 4% und bei Tarifklasse WIV == 500 der bis
lahin geltenden Frachtsätze. Für die Kohlen, ausschließlich
jer Kokskohlen, seien die Frachten auf den Stand vom.
30. November 1926 zurückgeführt, d. h. um 712% ermäßigt
worden. Kokskohlen erreichten dagegen nur eine 4prozentige
Srmäßigung. Erneute Vorstellungen bei der Regierungs-<ommission,
 die eindringlichst anf die völlige Unzulänglichkeit

ter Frachtermäßigungen hinwiesen, hätten bedauerlicherweise
:eine Berücksichtigung gefunden. Man habe an maßgebender
;telle geglaubt, die schärferen Frachterhöhungen im Jahre
926 damit rechtfertigen zu können, daß im Laufe der letzten
ahre die Frachten trotz ungünstiger Beeinflussung des Etats
m Interesse der saarländischen Wirtschaft niedriger als bei
ijen Nachbarverwaltungen, namentlich bei der Deutschen
teichsbahn, gehalten worden seien. Zur erforderlichen Aus-'leichung
 des Etats ließe sich die in früheren Jahren beriebene
 Tarifpolitik micht weiter rechtfertigen. Auch die
Jeuausgabe des Frachtsatzzeizers am 1. Mai 1927 habe keine
vjesondere Ermäßigungen gebracht. Um Sich ein ungefähres
3ild über das Ausmaß der gewährten Frachtermäßigungen
m internen Gesamtverkehr machen zu körnen, sollen die
tatistischen Erhebungen über den Güterverkehr für 1926,
lie man wohl auch für das Jahr 1927 als zutreffend anehmen
 könne, zum Vergleich herangezogen werden. Der
jinnmenverkehr, der etwa 410% des Gesamtverkehrs ausmache,
ei auf die Normailklassen des Saarbahn-Gütertaräis etwa wie
olgt verteilt: Klasse WI etwa 1,6%, Klasse WII etwa 2,3 %,
lasse WIN etwa 6% und Klasse WIV etwa 20,5 00.
Jer Klasse WII wäre der Anteil des Kohlenverkehrs mit
twa 69,4% noch hinzuzurechnen, die jedoch infolge Einügung
 in einen Ausnahmetarif besomderer Betrachtung zu
nterziehen seien, Daraus ergebe sich folgende Verteilung
er Frachtermäßigungen auf den Gesamtverkehr: 2“ Frachtrräßigung
 auf 1,000 des Binnenverkehrs; 309 Frachtrmäßigung
 auf 2,300 des Binnenverkehrs; +4 v9 Frachtrmäßigung
 auf 6%0 des Binnenverkehrs und 50%, Frachtrmäßigung
 auf 20,50. des Binnenverkehrs. 69,40% des
jinnenverkehrs (Kohlen) erreichten, wie bereits dargelegt,
560% bzw. 40) Ermäßigung. Der Anteil an Kokskohlen
jei statistisch nicht erfaßt. Eine genaue Aufteilung nach
lem Verkehrsumfange beider Sorten sei also unmözlich

Im Laufe des verflossenen Jahres, in dem weitere wesentche
 Aenderungen der Saarbahntarife nicht eingetreten seien,
€: wiederholt über die Frachtbelastung der Saarbahnen
‚eklagt und dabei bemerkt worden, daß die Frachten in den
vachbargebieten günstiger seien. Man habe andererseits
viederholt versucht, zum Gegenbeweis die Frachtsätze der
yaarbahnen denjenigen der Nachbarverwaltungen für *betimmte
 verkehrswichtige Güter und gleiche Entfernungen
‚egenüberzusteilen und in dem ziffernmäßigen Zurückbleiben
ter Saarbahnfrachten gegenüber den Reichsbahnfrachten eine
ür die hiesige Wirtschalt günstige Tarifentwicklung erblickt.
Zn derartiges Vergleichsverfahren sei bereits früher
on uns als abwegig bezeichnet worden. Eine sorgsame
Jntersuchung beim Vergleich der Frachthöhe verschiedener
Zahnen müsse aber die Unterschiede in den wirtschaftlichen
Zuständen der betreffenden Gebiete berücksichtigen. Diese
änden Ausdruck in den Indexziffern, und zwar Goldindexiffern,
 wie sie jüngst von ums veröffentlicht worden seien.
“ür Oktober 1927 gelte als Goldindex im Saargebiet 119,19,
m Reich 150,2. Ziehe man diese Goldindexziffern und die
“rachthöhe des Saargebietes und im übrigen Reichsgebiet
ür die einzelnen Güterarten auf gleiche Entfernungen von
0 km zum Vergleich heran, so ergebe sich, ohne aut die Ausvirkungen
 bei den einzelnen Güterarten, vorbehaltlich einer
päteren Veröffentlichung, näher einzugehen, die Feststellung,
aß bei 360 des saarländischen Binnenverkehrs die Frachthöhe
nit derjenigen der Deutschen Reichsbahn übereinstimme, bei
+20 geringwerliger Massenzüter des gesamten saarländischen
Minnenverkehrs die Saarlahnfrachten gering unter den Reichsahnfrachten
 bleiben, während 81,2 00 des Binnenverkehrs die
leichsbahnfrachten übersteigen, teilweise sogar sehr erheblich,
vie dies namentlich bei Kohlem zutreffe, die schon in der
iffernmäßigen Höhe der Frachten auf 30 km höher liegen
‚Js bei der Deutschen Reichsbahn. Diese Frachtenpolitik der
\aarbahnen habe dazu geführt, daß die von Herrn Assessor
‚ütke gelegentlich der Hauptversammlung des Wirtschaftichen
 Vereins dargelegte Ueberteuerung der Saarkohlen
jegenüber der Ruhrkohle verstärkt werde, so daß die Ruhr-:ohle,
 z. B. Förderkohle, einschließlich der Fracht, des
Zolles, der Umsatzsteuer und sonstiger Zolinebengebühren um
„50 Mark pro Tonne billiger nach dem Saargebiet bezogen
verden könne als die einheimische Saarkohle auf Entfernun-‚en
 von durchschnittlich 30 km. Solle darum die Lebensähigkeit
 der auf dem Örtlichen Kohlenvorkommen aufge-»auten
 saarländischen Industriewirtschaft und damit die wirt-‚schaftliche
 Existenz des Saargebietes erhalten werden, so
yedürfe es nicht nur einer Senkung der Kohlenpreise, sonlern
 auch einer Senkung der als überteuert nachgewiesenen
Cohlenfrachten des Binnenverkehrs.
Zum 1. Januar 1928 solle, wie bereits in der „Saar-Virtschaftszeitung“
 Nr, 50 angedeutet, eine Neuausgabe
tes Saarbahn-Gütertarifs Teil III, enthaltend örticke
 Bestimmungen, Frachtsatzzeiger, Nebenzebührentarif usw.,
n Kraft treten. Zum Nebengebührentarit der Saarbahnen
nüsse erwähnt werden, daß die ZoNlnchengebühren durch
            
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