Französische Stimmen über das Saargebiet.
Die Folaen des 10. Janır'?r 19975,
Wir haben bereits wiederholt Veranlassung genommen,
iranzösische Presseveröffentlichungen, Entschließungen
iranzösıscher Handelskammern und ähnliche Aeußerungem,
die sich mit saarländischen Wirtschaftsfragen beassen,
unseren Lesern zur Kenntnis zu bringen, da wir
eine fortlaufende Unterrichtung über die Stellungnahme
der französischen Wirtschaft zu den uns bewegenden
Fragen für wertvoll, ja sogar notwendig halten. In
diesen Zusammenhang gehört auch der nachstehend zum
Abdruck gelangende Artikel, den die „Lothringer Volkszeitung“
in ihrer Nr. 21 vom 26. Januar 1927 gebracht
hat. Wir glauben, diese Aeußerungen unseren Lesern
um so weniger vorenthalten zu dürfen, als sie sich weitgehend
mit denen des Saargebietes decken.
Die Schriftleitung.
Als am 10. Januar 1925 auf Grund der Bestimmungen
des Friedensvertrages von Versailles
zwischen dem Saargebiet und dem Deutschen
Reiche die Zollschranken errichtet wurden, hielt
die „Lothringer Volkszeitung‘‘ nicht mit ihren Bedenken
hinter dem Berge; wir waren uns damals
bereits voll und ganz der verhängnisvollen Folgen
des radikalen Eingriffes in das kräftig pulsierende
Leben eines Industriegebietes bewußt und konnten
den 10. Januar nur als einen „dies ater‘‘ für das
Saargebiet bezeichnen. Die Gründe, die vor zwei
Jahren unsere Bedenken wach riefen, waren einfach
und einleuchtend. Deutschland war für das Saargebiet
sowohl naturgegebenes wie historisches Absatz-
und Bezugsgebiet. Eine rücksichtslose Eingliederung
in das französische Zollgebiet durfte nur
dann zur Tat werden, wenn Frankreich dem Saargebiete
das sein konnte, was Deutschland ihm war;
der französische Markt mußte die saarländischen
Erzeugnisse aufnehmen und gleichzeitig die saarländischen
Bedürfnisse befriedigen können. Wie wir
damals vorausgesagt haben, konnte unser Land
dieser Aufgabe nicht in vollem Umfange gewachsen
sein; denn ein Land, welches selbst darauf angewiesen
ist, seine Erzeugnisse — es kommen vor
allen Dingen industrielle Erzeugnisse in Betracht —
auf den Auslandsmarkt zu werfen, ist außerstande,
die Produktion eines fremden Wirtschaftsgebietes
unterzubringen. Die Erfahrung der letzten zwei
Jahre hat unsere Voraussage bestätigt. — Durch
die Zollabschnürung war vor allen Dingen die saarländische
Eisen- und Stahlindustrie im innersten
Kern getroffen; sie wäre rettungslos dem Untergange
verfallen gewesen, wenn nicht Mittel und
Wege ausfindig gemacht worden wären, die Auswirkungen
des Friedensvertrages abzuschwächen,
d. h. der Ausgliederung des Saarlandes aus dem
deutschen Wirtschaftsgebiet die Wiedereingliederung
langsam folgen zu lassen.
Die erste Bresche in die französisch-saarländische
Zollgemeinschaft wurde von Deutschland geschlagen,
indem es der saarländischen Industrie die für
die nach Deutschland eingeführten Erzeugnisse fälligen
Zölle stundete. Auf diese Weise wurde der
saarländischen Industrie das deutsche Absatzgebiet
gesichert, und zwar in ungeschwächter Konkurrenzfähigkeit;
gleichzeitig wurde so das drohende
Gespenst der Existenzunfähigkeit verscheucht.
Unserm Lande konnte dieses Vorgehen Deutschlands
nur lieb und recht sein; wir hatten im Saargebiet
Lasten übernommen, weil sie uns, wie man
in Paris in falscher Erkenntnis der Sachlage hoffte,
politische Vorteile bringen sollten. Die politischen
Hoffnungen zerschlugen sich, und die Lasten blieben.
Deutschland, politisch im Vorteil, nahm sie uns
teilweise ab. Wir konnten es dulden, weil wir der
durch den Friedensvertrag auferlegten wirtschaftlichen
Aufgabe nicht gewachsen waren. Unsere
Regierung zögerte sogar nicht, dieser Erkenntnis
einen offiziellen Charakter zu verleihen, denn sie
setzte sich im Jahre 1925 schon mit Deutschland
an den Verhandiungstisch, um durch Abschluß eines
Saarzollabkommens die wirtschaftlichen Beziehungen
zwischen Deutschland und dem Saargebiete zu
regeln. Wenn auch dieses Abkommen ohne prak-:ische
Bedeutung blieb, so muß es doch moralisch
zewertet werden. Und diese Wertung führt zu dem
Urteil, daß Paris schon lediglich durch seine Verhandlungswirtschaft
erklärt, daß der 10. Januar eine
Dummheit ersten Ranges gewesen ist.
Bei diesem Eingeständnis hatte es jedoch nicht
sein Bewenden. Im Jahre 1926 erblickten zwei Saarzollabkommen
das Licht der Welt. In ihrer weitgehenden
Wirkung besagen diese nichts anderes,
als daß für die saarländische Industrie eine Auszliederung
aus dem französischen Zollsystem hinsichtlich
des Exportes faktisch vollzogen ist und
daß das Saargebiet in wirtschaftlicher Beziehung
in enger Verbundenheit mit Deutschland steht. Inolge
dieser Rückgliederung an das deutsche Wirtschaftsleben
und infolge des wohltuenden Einflusses
des internationalen Eisenpaktes konnte die Saarindustrie
die Fesseln, die ihr der 10. Januar 1925
angelegt hatte, im Jahre 1926 vollends abstreifen;
sie erlebte, wie wir in unseren letzten Artikeln
über das Saargebiet gesehen haben, einen beachtenswerten
Aufstieg. Im Jahre 1927 wird jedoch
an Stelle dieses Aufstiegs aller Voraussicht nach ein
Abstieg treten. Die Konkurrenzfähigkeit auf dem
deutschen Markt bindet die Saarindustrie bei der
Preisbildung an den Devisenstand. Unsere Währung
steht zur Zeit günstiger als zu Anfang des Jahres
1926. Infolge der auf die Sprünge unseres Franken
gefolgten Teuerung sind aber die Gestehungskosten
der Industrie enorm in die Höhe geschnellt.
Die saarländische Kohle ist zur Zeit ungefähr 30
Prozent teurer als die Ruhrkohle; das lothringische
Erz ist ebenalls um zirka 30 Prozent im Preise
gestiegen; die Frachten sind bedenklich erhöht worden;
die steuerliche Belastung hat zugenommen;
wie soll angesichts dieser Verhältnisse die saarländische
Industrie ihre Erzeugnisse unter Anpassung
an den Devisenstand auf dem deutschen Markte
absetzen können? Wenn es unserer Regierung in
Verbindung mit der Saarregierung in absehbarer
Zeit nicht gelingen sollte, die eingerissene Teuerung
wirksam zu bekämpfen, dann dürfte wohl eine
scharfe Krisis in der saarländischen Eisen- und
Stahlindustrie unvermeidlich sein. —
Den Hemmschuh des saarländischen Exportes
wußte sich Frankreich vom Halse zu schaffen, es
wischte mit Recht die Spuren des 10. Januar 1925
auf diesem Gebiete aus; denn die saarländische
Produktion hätte unseren Markt nur belastet. Zu
Gunsten einer Versorgung des saarländischen Mark-