Full text : 32.1927 (0032)

iemen bildet, entsteht der Rechtsanspruch mit _ der Feststellung
 des Gewinnes; an die Stelle dieses Zeitpunktes
;ritt bei den Körperschaften, bei denen die Feststellung dies
Geschäftsabschlusses an die Genehmigung der Gesellschaftsörgane
 gebunden ist, der Zeitpunkt dieser Genehmigung.
Mit dieser Auslegung steht die Bestimmung in Artikel 8
Absatz I Unterabsatz 3 der Einkommensteuerverordnung,
vonach Einnahmen, die dem: Steuerabzug vom Arbeitslıhn
ınterliegen, Einkommen des Zeitraumes bilden, für den sie
sezogen worden sind, nicht in Widerspruch. Daraus, daß der
Zeschättsgewinnm oder die Betriebsvorfälle eines Jahres den
Maßstab für die Berechnung der Zuwendungen bilden, kann
nicht gefolgert werden, daß diese Beträge die Eigenschaft
ziner fortlaufenden, seit dem Beginn des Geschäftsjahres
zeschuldeten Vergütung haben. Einer derartigen Auffassung
würde schon der Umstand entgegenstehen, daß das Geschäftsahr
 eines Unternehmens vielfach Teile von zwei Kalenderahren
 umfaßt und in derartigen Fällen entsprechend dem
3rundsatze der Einkommensteuerverordnung, wonach für die
Finkommensbesteuerung der matürlichen Personen das Ein-<ommen
 eines Kalenderjahres maßgebend ist, die Einkünfte
 aus Tantiemen zum Zwecke der Veranlagung auf zwei
Kalenderjahre verteilt werden müßten. Dieses Ergebnis würde
andessen nicht befriedigen, weil einmalige Zuwendungen,
wirtschaftlich betrachtet, nur Einkünfte eines Kalenderiahres
Jarstellen können.
Es wird deshalb davon auszugehen sein, daß das Anvendungsgebiet
 des Artikels 8 Absatz I Unterabsatz 3 a.a.O.
auf jene Fälle beschränkt ist, in denen die Fälligkeit der
Zuwendungen und die Zahlung zeitlich auseinander fallen,
sei es, daß die Zuwendungen bereits bezahlt wurden, bevor
sie fällig waren, oder daß die Zahlung in einem auf die
Fälligkeit folgenden Kalenderjahre erfolgt ist. Durch die
‚orstehende Auslegung soll einer etwaigen anderweitigen
Entscheidung der Rechtsmittelbehörden nicht vorgegriffen
werden.‘
Die Finanzverwaltung steht alsa auf dem Standpunkt, daß
lie ohne rechtlichen Anspruch gewährten Bezüge ohne
weiteres in das Jahr gehören, in dem sie bezogen worden
;ind, weil eine „Fälligkeit“ nicht in Frage kommt. Bei
Angestellten, denen eine Tantieme vertraglich zugesichert
st, entsteht der Anspruch mit der Feststellung des Gewinnes
ozw. am Tage der Genehmigung der Bilanz durch die
Gesellschaftsorgane. Da die Tantiemen regelmäßig ohne Aufschub
 zur Auszahlung gelangen, werden sie also für das Jahr
zur Veranlagung zu deklarieren sein, in welchem sie bezogen
worden sind und in welchem auch die Lohnsteuer für diese
Bezüge entrichtet worden ist. Eine Ausnahme würden nur
Jie Bezüge erfahren, die am Schlusse eines Kalenderjahres
zwar festgestellt werden, aber erst im nächsten Jahre zur
Auszahlung gelangen.

Steuererklärungsformulare
in doppelter Ausfertigung.

Die Steuerdirektion hat die Finanzämter angewiesen, in
allen Fällen, in denen Steuerpflichtige einen Antrag auf
Zusendung der Vordrucke zur Einkommen-, Vermögens- und
Jmsatzsteuererklärung ‘ in doppelter Ausfertigung stellen,
liesem Antrag zu entsprechen.
Die Handelskammer empfiehlt den Firmen ihres Bezirks,
‚wecks Vormerkung in den Steuerlisten etwaige Antrage
ımgehend zu stellen, damit die Finanzämter rechtzeitig die
»rforderliche Anzahl von Vordrucken anfordern können.

.

a.

Pi

»

Die Eisenbahndirektion des Saargebietes hat folgende
Ausschreibung betr. Verkauf von Lokomotiven erlassen:
Der Verkauf von 7 größtenteils nach Instandsetzung noch
»etriebsfähigen Lokomotiven mit Schlepptender wird hiermit
öffentlich bekanntgegeben.
Angebotsbogen und Bedingungen liegen bei der Drucksachenverwaltung,
 Zimmer 14 im Eisenbahndirektionsgebäude,
zur Einsicht aus und sind dort gegen postfreie Einsendung
von 5,50 Fr. in kursfähiger französischer Währung in bar
erhältlich (soweit Vorrat reicht). Freimarken und Notgeld
verden nicht in Zahlung genommen. Eröffnungstermin: 30,
Dezember 1927, vormittags 10 Uhr. Ende der Zuschlagsfrist:
|. Februar 1928. Vertragserfüllung: 4 Wochen nach Zuschlagserteilung,


Bulgarien,
21. Dezember: Generaldirektion der Eisen-5ahnen
 und Häfen, Sofia: 140 komplette ge wOhnICNG
Weichen und Reserveteile, 100 Stück Schienen, 31 kg, und
IQ Stück Schienen, 41 kg. Es werden nur solche Firmen
‚ugelassen, welche für die bulgarischen Eisenbahnen oder
ür eine andere Eisenbahnverwaltung bereits Lieferungen
1usgeführt haben. Dies muß von den betreffenden Verwalungen
 durch eine Bescheinigung bestätigt werden. Kaution
;% vor der Submission zu hinterlegen. — 750 t Kreosot zum
mprägnieren von Eisenbahnschwellen. Voranschlag 5 Millia-_ewa,
 Kaution 5%. — 1 Drehbank, 1 Spingmaschine,
| Schnellbohrmaschine. Kaution 2500 Lewa.
22. Dezember: Generaldirektion der Eisen-»ahnen
 und Häfen, Sofia: Türen und Lokomotiv-'auchkammern.
 Voranschlag 204000 Lewa, Kaution 5%. —
50 Weichenverschlüsse mit Schlüsseln. Voranschlag 170 250
Lewa, Kaution 8,5 Mill, Lewa.
2. Dezember: Direktionder Straßenbahnen
ınd Stadtbeleuchtung, Sofia: Verschiedene elek-'rische
 Installationsmaterialien. Voranschlag 200000 Lewa.,
<aution 5%.
Lieferungsunterlagen bei der Deutsch-Bulgarischen
Handelskammer, Berlin NW 7, Dorotheenstraße 54.

Hiebatkrene en mr

ar Praduktenmb



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ken,

Notierungen der Saarbrücker Produktenbörse.
Offizielle Preise der Produktenbörse zu Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für dem Großhandel

a Way,

6. Dezbr,
Fr.

ur

Mühlenfabrikate:
Tendenz: fest,

Neizenma*l, Basis fl,
Veizenr . , Super.
Veizenmehl, innerfr, een ner
koggenmehl 0, . vw
toggenmehl 01 .
NVeizenkleie, fein. .
Veizenkleie, grob .
loggenkleie ... ..
Veizenfuttermeh! . B
ioggenfuttermehl.. .. ... ..
Gatreide:
-danz: fest.
Veizen, “mischer ‚.........
Neizen, Ir Scheer. ...000000
Roggen, eir_ :imischer ..........
zoggen, französischer... vs
loggen, deutscher .. gi
Zraugerst8 ........ +. Pe
*uttergerst@ ........0..000000050
Lafer, ohren Hrn HH
\uslandshafer .... va
susländsweizeN...... 2.100.000
>Matamais ..... CHR ELWNEHS
Yfälzer Roggen .. ...... 000004

245
233
219
199
BK
89
AR
117
122

248
236
222
02
27

m. Sack

152
160
130
138 ,
143—155 (45157 *
125 -135 ‚25—135 m Sack
122-—129 125—130
170—185 | 182-—190 m, Sack
128 132

Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz: unverändert.

Viesenheu, lose....
Niesenheu, gepresst
„uzernheu, gepresst.
® fose Ki
jetreidepresstroh.
jetreidelangstroh
Cartoffeln 1926
<artoffeln weisse
Zartoffeln, rote .
Zartoffeln Industrie .
Zwiebeln, grosse .... ...
Zwiebeln. kleine und mittel...

52 |
51
70 |
a2
32

52
61
70
62
32

42 42
42 42
+8 48
00 100
(20 120

Redaktionsechluß: Mittwoch, den 7. Dezember 1927
            
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