Full text : 32.1927 (0032)

rheinisch-westfälische Index 31% über dem Lebenshaltungsindex
 des Saargebietes, so daß also die Reallohnhöhe dis
Stundenlohnes im Saargebiet mindestens ebenso hoch ist wie
m rheinisch-westfälischen Industriegebiet.
Veber die Lohnentwicklung im Saargebiet finden Sie statistisches
 Material in dem Ihnen ‘heute vorliegenden Statistischen
 Heft, das von dem Saar-Wirtschafts-Archiv heratuszegeben
 worden ist. Die dort mitgeteilten Zahlen beziehen
sich zwar nur auf die Hüttenindustrie, da die Entwicklung
hier aber ziemlich richtunggebend für die anderen Industrien
unseres Verbandes ist, macht man keinen Fehler, wenn
man allgemeine Schlüsse daraus zieht. Sie finden unter den
Schaubildern ein Bild, das Ihnen die Entwicklung des Reallohnes
 zeigt, wobei es ganz besonders auffällt, wie ungeheuer
gleichmäßig sich der Reallohn lange Jahre ‘hindurch nun
schon trotz aller Schwierigkeiten auf der gleichen Höhe
hält.
Die Arbeitgeberverbände sind ebenso wie die Industrie
nicht dazu da, die Löhne möglichst niedrig zu halten, denn
je stehen ja nicht im Dienste eigener egozentrischer Inter-»sen,
 sondern sie stehen vornehmlich im Dienste der Kultur
and des menschlichen Fortschrittes, Dazu gehört natürlich
ın erster Linie die Sorge für die Aufrechterhaltung der Betriebe
 und für einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag,
Jenn ohne das ist auch Kultur und Fortschritt nicht denkbar.
im Rahmen dieser Sorge, aber gehört es weiter zu den
‚ornehmsten Aufgaben der Industrie und ihrer Verbände,
:hren Angestellten und Arbeitern nicht nur eine menschenwürdige
 Existenz zu sichern, sandern ihnen auch eine Teik
ı1ahme an der Fortentwicklung der Kultur zu gewährleisten.
Das wird aber nicht erreicht durch eine Politik der harten
Zaust, durch eine möglichst starke Herabdrückung der Löhne,
sondern kann nur erreicht werden durch eine Politik gegenseitigen
 Verstehens, denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind
schicksalsverbunden aufeinander angewiesen, Das Machtprinzip
 ist unfruchtbar, und ein sogenannter Sieg nützt nichts,
wenn unter der Decke der Unfrieden weiterglimmt. Dicse
Worte, die Herr Kommerzienrat Dr. Hermann Röchling noch
vor einigen Tagen einem Vertreter der Kölnmischen Zeitung
zegenüber geäußert hat, sind geeignet, schlechtweg als Motto
Hr die Arbeit der Arbeitgeberverbände zu dienen.
In Verbindung mit dem Lohnabbau Ende des vergangenen
Geschäftsjahres ist natürlich eine schr lebhafte Diskussion
iber grundsätzliche Fragen entstanden. Die Arbeiterschaft
verlangt seit dieser Zeit bei jeder sich bietenden Golegenheit
den Ausbau des Schlichtungswesens nach deutschem Muster,
namentlich die Einführung einer Verbindlichkeitserklärung.
Es ist ja bekannt, daß das Schlichtungswesen im Saargebiet
noch auf den durchaus primitiven Bestimmungen des Vaterjändischen
 Hilfsdienstgesetzes beruht. Diese Bestimmungen
zestatten noch nicht einmal den Organisationen der Arbeitnehmer
 und Arbeitgeber, den Schlichtungsausschuß anzurufen,
 sondern nur dem Arbeiterausschüssen und einzelnen
Arbeitnehmern. Wenn trotzdem der Schlichtungsausschuß
auch in Streitfällen vom Organisation zu Organisation in
Tätigkeit tritt, und wenn das sogar die Regel bildet, so
geschieht es deshalb, weil der Schlichtungsausschuß als von
dem Parteien anerkanntes Einigungsamt fungiert. Er hat
hierbei aber lediglich eine Vermittlerrolle, ein entscheidender
Einfluß aber, etwa mit Hilfe des Instruments der Verbindächkeitserklärung,
 fehlt vollkommen. Trotzdem ist es zu
Arbeitskämpfen relativ selten gekommen. In der Regel hat
lie Verantwortlichkeit beider Parteien zu einer Lösung gejührt,
 die den Interessen beider Seiten hinreichend gerecht
wurde, Die Notwendigkeit der Einführung einer Verbindlichxeitserklärung,
 so sehr sie von Arbeitnehmerseite verlangt
wird, wird deshalb sehr stark‘ von uns bestritten. Wir
stützen uns dabei nicht nur darauf, daß wir auch ohne Verbindlichkeitserklärung
 bisher im großen und ganzen der
Arbeiterschaft ausreichende Löhne gezahlt haben, sondern es
sind auch tiefergehende Erwägungen, die uns zum grundsätzlichen
 Gegner der Verbindiichkeitserklärung machem und
auf die ich kurz eingehen wilı.
Bei der Entwickelung unseres Gesellschaftslebens zeigt
sch im zunehmendem Maße das Zurücktreten der Eimzelpersönlichkeiten
 hinter der Organisation, den Begriff der
Irganisation dabei in weitestem Sinne genommen, mag sich
liese Organisation beziehen auf staatliche, berufliche, rechtiche.
 oder industrielle Körperschaften. Diese Entwicklung vom
‚ndividtralismus fort zum Kollektivismus hin birgt aber die
große Gefahr im sich, daß das einzelne Mitglied der Orzanisation
 sich zır sehr der Autorität der sogenannten Führer
ınterwirft, selbsthandelnd nicht mehr auftritt und sich mit
dem Gefühl des Geborgenseins und mit dem Gefühl der
Verantwortlichkeit anderer begnügt. Von einem meiner Besannten
 ist diese Entwicklung einmal treffend mit dem Wort
yekennzeichnet worden, die Organisationen werden in zu-1ehmendem
 Maße von dem Sekuritätsprinzip beherrscht. }e
nehr dieses Prinzip aber zunimmt, desto mehr stirbt das Verantwortungsgefihl
 des einzelnen Organisationsmitgliedes ab;

ınd damit hört die Organisation auf zu sein, was sie sein
‚;oll. Sie soll nämlich sein Vertretung der Interessen der
Jrganisationsangehörigen im Rahmen des Gesamtinteresses;
je wird aber schließlich unter Außerachtlassung des Ge-‚amtinteresses
 zw einem Instrument, das nicht einmal mehr
lie Interessen der Mitglieder zu wahren in der Lage ist,
ondern lediglich von dem Gedanken und Streben zur Aufiechterhaltung
 der eigenen Existenz beherrscht wird. An
le Stelle des Zweckhaften, d. h. Wirtschaftlichen, tritt dalurch
 der ‚Selbstzweck. Die ungeheuere Gefahr, die damit
‚erbunden ist, kann nur dadurch gebannt werden, daß man die
Jrganisationen und ihre Angehörigen im einzelnen im Geiste
ter Selbstverantwortung erzieht. Es ist aber durchaus eineuchtend,
 daß dieser Geist ıder Selbstverantwortung der
\rbeitnehmer- und Arbeitgeber-Organisationen beträchtlichen
schaden erleiden muß, wenn die Verbindlichkeitserklärung
‚on Schiedssprüchen ihnen die Gelegenheit gibt, sich hinter
liese Verbindlichkeitserklärung zu verstecken und ihre eigene
/erantwortlichkeit abzulehnen. Das wäre in Wahrheit eine
>olitik der alten Damen, wenn die Verbände nicht einmal
mehr soviel Verantwortungsgefühl haben, ihre Angelegenteiten
 selbst zu bestimmen, sondern sich bei jeder Gelegenheit
unter den schützenden Rücken des dicken Vaters Staat zu
Yüchten trachten.
Es mag in manchen Fällen bequem sein und im Sinne
les Sekuritätsprinzips angenehm, sich vor Angriffen aus den
'igenen Reihen zw schützen mit dem Hinweis auf die Verıntwortlichkeit
 anderer, aber schließlich muß doch dieses
ystem zu einer Aufgabe jeder Selbständigkeit und dazu
ühren, daß man sich das Gesetz des Handelns durch andere,
ich zwar verantwortlich fühlende, aber tatsächlich nicht
‚erantwortliche. Personen vorschreiben läßt.
Ein zweites Problem, das mit dem Lohnabbaw in den
/ordergrund der Diskussion trat, hängt mit der Frage der
Zationalisierung zusammen, Seitens der Arbeitnehmer ist
ljamals die Forderung hervorgetreten, die auch heute nıch
;ehr lebendig ist, durch technische Verbesserungen eine Erıöhung
 der Produktivität der Betriebe herbeizuführen und
lamit einen Abbau der Löhne zu vermeiden.
Ich kann im Rahmen dieses. Berichtes nicht darauf einsehen,
 welche Gesichtspunkte für die Beurteilung dieser
Trage, die im wesentlichen auf das Kaufkraftproblem hinausäuft,
 im Vordergrund stehen. Ich möchte aber auf eines
ınweisen, daß auch in dieser Frage wieder das Saargebiet
ınter dem Einfluß zweier Auffassungen steht, von denen die
ine in Deutschland, die andere in Frankreich vorherrschend
st. Im deutschen Wirtschaftsgebiet hat man sich zu einer
veitgehenden Rationalisierung genötigt gesehen, ein Prozeß,
ler noch lange nicht abgeschlossen ist. In Verbindung damit
ind entbehrliche Arbeiter entlassen worden und der Arbeitsosenversicherung
 anheimgefallen. Dadurch wurden zwei Katerorien
 von Arbeitnehmern geschaffen, solche, die weiter ar-»eiten
 konnten und ihr tägliches Brot in genügender Menge
lurch ihrer Hände Arbeit verdienen, und solche, die nicht
nehr arbeiten konnten und auf eine Unterstützung angewiesen
varen, die ohne Arbeit gegeben wurde und die Höhe der
Ööhne nicht erreichte,
Diese Wirkung der Rationalisierung wird in französischen
Virtschaftskreisen für äußerst bedenklich gehalten. Man hält
ss für richtiger, die Löhme nur in einem solchen Ausmaß
ortzuentwickeln, daß es möglich ist, alle Arbeiter, diese
ıber gleichmäßig zu beschäftigen und damit größere Arbeitsosenziffern
 zu vermeiden, Dabei mag dahingestellt bleiben,
>b dieser Gesichtspunkt vorwiegend wirtschaftlichen oder
olitischen Rücksichten entspricht, Der Hinweis darauf, daß
lie Arbeitslosen zur Radikalisierung neigen und dadurch eine
;tete innerpolitische Gefahr bilden, scheint dafür zu sprechen,
laß mehr politische als wirtschaftliche Gründe hierfür maßzebend
 sind. Wir sehen auch, daß überall da, wo sich ein
Jnternehmer vor eine Zwangslage gestellt sieht, auch in
<reisen der französischen Wirtschaft, die Hebung der Proluktivität
 durch technische Maßnahmen als ultima ratio
ıngestrebt wird.
Ein Beispiel hierfür haben wir im Saargebiet selbst im
ranzösischen Bergbau. Solange der französische Franken zur
;chwäche neigte und damit exportfördernd wirkte, wurde die
7örderung der Saargruben ohne jede Schwierigkeit abgesetzt.
\ls sich aber der französische Franken festigte und sogar
ne sehr fühlbare Deflation einsetzte, ließen sich die Selbst-<osten
 nicht in dem wünschenswerten Maße verringern, so
laß die Kohlenpreise auf einer Höhe gehalten werden mußten,
lie sehr bald dazu führte, daß fast ein Drittel unverkäuflich
var. Maßnahmen zur Senkung der Selbstkosten waren desıalb
 auch‘ im französischen Bergbau nicht zu vermeiden und
Iringend geboten. Neben einem Lohnabbau, der zur gleichen
Zeit wie in der Industrie durchgeführt wurde, war das
Zestreben der Grubenverwaltung hauptsächlich auf eine Steizerung
 der Kopfleistung gerichtet. Während noch Ende 1926
lie Kopfleistung etwa 670 kg pro Tag betrug, beträgt sie
1eute 740 kg. Bei gleichbleibender Belegschaft und gleich-
            
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