idealen Lösung das, was heute geschieht: Unwirtschaftlicher
Betrieb der Saargruben und den Versuch, diese Unwirtschaftlichkeit
von dem augenblicklichen Besitzer in Gestalt von
Feierschichten auf die Arbeiterschaft, im Gestalt von Kohlenpreisen
auf die Saarwirtschaft nach Möglichkeit abzuwälzen,
was natürlich auch seine Grenze findet, Äuf der anderen Seite
angesichts der Not des Saargebietes Maßnahmen der Reichsregierung,
bei denen der gute Wille wohl anzuerkennen, ja
sogar zır begrüßen ist, aber die doch zweifellos, wirtschaftlich
gesehen, sicher als nicht ganz glücklich bezeichnet
werden müssen.
Ich deutete schon an, daß eine großzügige Lösung des
Saarkohlenproblems auch die Frage der Kohlenpreise für
die Saarwirtschaft günstig beeinflussen muß. Der heutige
Stand der Saarkohlenpreise, die über 20% die Ruhrkohlenpreise
ab Zeche übersteigen, bedroht die Lebensfähigkeit der
auf dem örtlichen Kohlenvorkommen aufgebauten saarländischen
Industriewirtschaft und damit die wirtschaftliche Existenz
des gesamten Saargebietes. Wir wenden uns gegen
die Ausnutzung des Monopols, das die Grubenverwaltung
nach Lage der Dinge hat. Im Saarstatut ist der Monopolstellung
der Grubenverwaltung Rechnung getragen, indem
diese verpflichtet ist, die Saarwirtschaft im Rahmen der
Vorkriegsabnahme zu beliefern, Wir haben keinen Zweifel
daran, daß diese Bestimmung eine Belieferung zu angemessenen
Preisen bedeuten muß, wenn das auch nicht ausdrücklich
gesagt ist. Selbstverständlich ist eine Lieferungspflicht
ohne Bedeutung, wenn sie durch beliebige Preisstellung
in Ausnutzung eines Monopols illusorisch gemacht
werden kann. Es ist aber nicht daran zw denken, daß das
Saarstatut nur eine Verpflichtung, der sich Frankreich nach
Belieben entzichen kann, statuieren wollte. Ganz unabhängig
davon, ob die Lage der Saargruben besoanders rosig ist
oder nicht, wenden wir uns also gegen die Ausnutzung des
Monopoals und wenden uns vor allem auch dagegen, daß
auf Grund des hochgehaltenen innersaarländischen Preises versırcht
wird, Märkte zu erobern, die der Saarkohle, wirtschaftlich
gesehen, verschlossen bleiben müßten. Wir würden
es aber selbstverständlich begrüßen, wenn durch Oeffnung
des natürlichen Marktes für die Saarkohle, nämlich durch
Oeffnung des Marktes nach Osten, eine Verbesserung der
Lage der Saargruben einträte,
Zum Saarkohlenproblem gehören endlich noch, und nicht
in letzter Linie, die Fragen der Elektro-Wirtschaft
und der Ferngasversorgung. Ich möchte hier nicht
näher auf den Streit eingehen, der sich augenblicklich über
die Elektro-Wirtschaft des Saargebietes erhoben hat. Eines
ist sicher, und ich hofe immer noch, daß sich darauf beide
Parteien zusammenfinden: Es muß ‚erreicht werden, daß für
die Elektrizitätsversorgung des Saargebietes und, was ebenso
wichtig ist, auch der angrenzenden Gebiete in dem durch
die geographische Lage gegebenen Rahmen dem aus saarländischer
Kohle erzeugten Strom seine gebührende Stellung
gesichert wird, Das kann man im Streit, aber besser sicher
schiedlich-friediich erreichen, und notwendig dafür ist vor
allem die Einigung im Saargebiet selbst. Ich glaube, bei
gutem Willen, den ich auf beiden Seiten als gegeben ansehe,
ist die Einigung aiuch heute noch möglich. Was die Gasversorgung
angeht, so hoffe ich, daß man bei ihr von vornherein
Wege der Einigkeit geht, nachdem man aus dem
Elektro-Streit gelernt hat. Ich darf noch anfügen, daß auch
alle anderen Verwendungsformen von Kohle durch neuere
technische Verfahren unsere gebührende Beachtung finden
müssen, weil auch sie für den Absatz der Saarkohle von
größter Bedeutung werden können.
Ich erwähnte eben schon hinsichtlich der Verkehrslage,
daß wir über die durch die direkten Tarife endlich
erzielte Frachtlage hinaus weitere Verbesserungen unbedingt
notwendig haben. Sie wissen, daß wir dieserhalb nach eingehender
Prüfung der Lage die Forderung erhoben haben,
man möge uns eine Wasserverbindung an den Oberrhein
schaffen, wobei wir allerdings immer betonten, daß
uns auch evtl vollwertiger Ersatz durch die Reichsbahn
durch Tarifverbiligung usw. genügen werde, unter der Voraussetzung,
daß dieser Ersatz uns für die Dauer gesichert
wäre. Wir hatten bei der Forderung unseres Kanals
nur die wirtschaftlichen Gesichtspunkte hervorheben können,
weil eine technische Bearbeitung des Projektes noch nicht
vorlag. Inzwischen hat auf unseren Antrag hin die technische
Prüfung stattgefunden, die, soviel können wir heute schon
sagen, den Kanal als technisch nicht nur durchaus möglich,
sondern auch als durchaus nicht so schwierig ergeben hat, wie
man es für eine Gebirgswasserstraße hie und da befürchtet
hat. Dieses Ergebnis ist für unsere wirtschaftliche Zukunft
von größter Bedeutung, denn nunmehr sind wir sicher, daß
unseren wirtschaftlichen Gründen, die für eine Verkehrsverbesserung
nach Süddeutschland sprechen, keine aus technischen
Schwierigkeiten hergeleiteten Gegengründe entgegengehalten
werden können. Unsere Sache steht also in dieser
Beziehung denkbar gut. Voraussetzung dafür allerdings. daß
vir bakl weiter kommen, wäre die ideale Lösung des. Kohlen-»roblems,
die ich vorher kennzeichnete, eine Lösung, die
voriges Jahr auf anderem Wege nahe schien, aber zu
unserem schmerzlichen Bedauern nachher nicht zustande kam.
Nun noch ein kurzes Wort, meine Herren, über ein Gebiet,
das ums allen sehr am Herzen liegt, über die Stewern.
Ich darf mich aus einem besanderen Grunde hier kurz
lassen. Der wichtigste Kernpunkt unseres Steuerproblems’ und
lie Voraussetzungen für die von der Wirtschaft geforderte
Revision der Steuergesetze und die Ausmerzung aller Inlationserscheinungen,
die wir noch reichlich haben, ist unter
allen Umständen die Regelung der Frage, welchen Beitrag
die französischen Gruben zum Haushalt der Staatszruben
zu leisten haben. In der Vorstandssitzung vom
%. September dieses Jahres ist die Geschäftsführung beıuftragt
worden, über die ganze Frage der Steuerreform
ne Denkschrıft auszuarbeiten. Der erste Teil dieser
Denkschrift, der sich mit dem Grubensteuerproblem be-‚chäftigt,
liegt nach Abschluß der umfangreichen Vorarbeiten
ıunnvehr fertig vor und kann in wenigen Tagen den zu-;tändigen
Stellen und alsdann der Oeffentläichkeit übergeben
verden. Wir glauben darin den Nachweis geführt zu haben,
{aß das Steuerabkommen zwischen der Regierungskommission
ınd der französischen Regierung vom März 1924 nicht nur
ınsichtlich der ganzen Berechnungsart völlig umgestaltet
verden muß, und daß es, soweit es bei der Berechnung
lie kapitalisierte Arbeitskrait der Bevölkerung zum. steuerjaren
Vermögen des Saargebietes rechnet, dessen Verhältnis
um Vermögen der Gruben die Basis der Steuerpflicht
;ein soll, den Bestimmungen des Saarstatuts zuwiderläuft.
Das Streben wird dahin gehen müssen, eine gerechte Lösung
"u finden, die natürlich nicht bis in letzte Einzelheiten
nit dem Rechenstiift ausgerechnet werden, sondern einen
ıngemessenen, auch die Belanze der Grubenverwaltung in
eder Richtung berücksichtigenden Ausgleich darstellen soll.
Vir haben es für richtig gehalten, um die Unterlagen dafür
'u4 gewinnen, einmal die Steuerleistung der Gruben aufzu-;tellen,
die sie nach saarländischen Gesetzen als Privat-‚etriebe
aufzubringen hätten, Dabei sind natürlich nicht nur
lie auszuschüttenden Gewinne und die ausgewiesenen offcnen
deserven zu berücksichtigen, die Sie in dem. Ihnen vorgelegten
;tatistischen Heft dargestellt finden, sondern es sind auch die
Zeserven heranzuziehen, die jeder saarländische Betricb als
Ausgleich der Frankenentwertung versteuern muß, trotzdem
je nur einen Ausgleich der Geldentwertung bilden, die aber
je: der Grubenverwaltung nıcht erscheinen, weil diese seit
Anfang eine Goldbilanz aufstelit. Solange im Saargebiet
regen den überwiegenden Willen der Wirtschaft eine Gold-»ılanz
nicht eingeführt ist, muß auch die Grubenverwaltung
ne Umrechnung der Goldbilanz gegen sich gelten lassen,
venn dabei ach Scheingewinne zur Versteuerung kommen.
Die Frage der Revision des saarländischen
Steuerrechts darf natürlich trotz der. primären Bedeuung,
die dep Steuerpflicht der Grubenverwaltung zukommt,
licht außeracht gelassen werden, Hier gipfeln die Wünsche
veiter Wirtschaftskreise in dem Verlangen nach Abbau der
Jmsatzsteuer. Ferner wird auf die Härten der hilfsveisen
Besteuerung des Gewerbes durch die Bosteuerung
ı1ach Maßgabe des Umsatzes für diejenigen Betriebe, die mit
reringer Gewinnmarge arbeiten, hingewiesen. Bezüglich des
etzteren Wunsches, dem auch noch ein Wunsch nach einer
;taffelung der Gewerbesteuer für die ganz kleinen Gewerbereibenden
hinzugefügt wird, wird man grundsätzlich keinen
;‚ehr großen Widerstand finden, wenn auch der Weg der
„ösung bei Beibehaltung des jetzigen Svstems der Umsatz-;:teuer
schwierig erscheint. Ist das der Fall, dann muß man,
venn es auch wiederum eine völlige Umstellung bedeuten
vürde, das System der Hilfsbesteuerung ändern. Ich will
ıicht auf alle Einzelheiten hier eingehen. Auch bezüglich der
Jmsatzsteuer darf ich nur das Wichtigste hervorheben. Hier
jegt ein großer Widerstand vor. Die Regierungskommission
vehrt sich gegen eine Herabsetzung der Umsatzsteuer, soange
in Frankreich eine solche erhoben wird, wnd solange
ne Aufhebung der Umsatzsteuer im Saargebiet mit Rückächt
ayıf die französische Einfuhrumsatzsteuer eine besondere
Jmsatzsteuergrenze gegenüber dem Saargebiet notwendig
nachen würde, die heute infolge des saarländisch-franzöjischen
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
vegfällt. Ich darf daran erinnern, daß auf Grund des letzteren
\bkommens bei der gegenseitigen Einfuhr keine Umsatzsteuer
»rhoben wird unter der Voraussetzung, daß das. Ausfuhrand
von der Ausfuhr die Umsatzsteuer erhebt. Es ist num
ın sich der Regierungskommission zuzustimmen, wenn sie
2s für unproduktiv hält, allein wegen der Umsatzsteuer eine
‚ollmäßige Behandlung der Waren beim Verkehr Saargebiet-=-Frankreich
vorzunehmen, Die Regierungskommission hat nun
in einer kürzlichen Veröffentlichung, in der sie Wünsche auf
Ermäßigung der Umsatzsteuer ablehnte,‘ weiter darauf hinzewiesen,
daß die Umsatzsteuerbelastung im Saargebiet auf
den Kopf der Bevölkerung nur wenig höher ist als im Reich.