Full text : 32.1927 (0032)

Messen und Ausstellungen.
Termine der Leipziger Messen 1928.
Die Leipziger Mustermesse findet im Frühjahr 1928 vom
$. bis 10. März statt. Dice Große Technische Messe und Baumesse
 dauert vier Tage länger, also bis einschließlich Mittwach,
 den 14. März, Die im Rahmen der Mustermesse abgehaltene
 Textilmesse und die Schuh- und Ledermesse bleiben
wie bisher auf 4 Tage, und zwar vom 4. bis 7. März,
beschränkt, Die Leipziger Herbstmesse 1928 findet vom
25. August bis 1. September statt.

Zimmerpreise .
für die Leipziger Frühjahrsmesse 1928.
(Ermäßigung von der fünften Nacht ab.)
Für die Leipziger Frühjahrsmesse 1928 vom 4. bis 10. März
(Große Technische Messe und Baumesse bis 14. März) sind
die Zimmerpreise für die Messebesucher durch den Wohnungsnachweis
 des Messeamtes, in dem der Rat der Stadt Leipzig,
das Messeamt, der Leipziger Hausfrauenverein und die
Zentralstelle für Interessenten der Leipziger Messe e. V.
vertreten sind, in der gleichen Höhe festgesetzt worden wie
zur letzten Herbstmesse, jedoch wird das Wohnen dadurch
verbilligt, daß von der fünften Nacht ab eine Ermäßigung
des Zimmerpreises um ein Drittel eintritt. Es Kostet einschließlich
 Bedienungsgeld Klasse I (herrschaftlich) 7,50 RM.,
Klasse II (gut bürgerlich) 6 RM., Klasse Ill (bürgerlich)
4,50 RM., Klasse IV (einfach) 3 RM. Bis einschließlich
Meß-Dienstag muß der Mietpreis für mindestens zwei Nächte
entrichtet werden.

SC

<,

Sicherstellung und Auslese
des Berufsnachwuchses.

Die Gewinnung ausreichenden und geeigneten Berufsnachwüchses
 ist eine der wichtigsten Lebensfragen für die Zukunft
 der gesamten deutschen Wirtschaft. Falsche Berufswahl
 und verfehlte Lehrlingseinstellung bedeuten in jedem
Einzelfaile eine privatwirtschaftliche Schädigung, in ihrer Gesamtheit
 aber einen großen volkswirtschaftlichen Verlust.
Die Methoden, die bisher bei der Auswahl und Einstellung
der Lehrlinge vielfach üblich waren, wiesen erhebliche Mängel
auf und dürften für die Gewinnung eines qualifizierten Nachwuchses,
 aus dem allein hochwertige Facharbeiter und Argestellte
 herangebildet werden können, in Zukunft nicht mehr
ausreichen. Diese Mängel zeigten sich vorzugsweise in folgendem:

]. Die oft kritiklose Berücksichtigung der bloßen Berufswünsche
 der Jugendlichen und ihrer Eltern hat heute
schon auf der einen Seite zu einer bedenklichen UVeberfüllung
 gewisser, im Brennpunkte des jugendlichen Inberesses
 stehender „Modeberufe“ geführt, auf der ande
nen Seite aber eine völlige Vernachlässigung zahlreiche:
wenig begehrter, aber volkswirtschaftlich höchst wich
tiyzer und aussichtsreicher anderer Berufe heraufbe
schworen,
Lehrlingseinstellungen auf Grund persönlicher Empfeh:
lungen, geschäftlicher, verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher
 Beziehungen ohne sorgfältige Prüfung der
wirklichen Berufseignung haben sich im Laufe der Ausbildungszeit
 nicht selten als wenig segensreich erwiesen.

Das Schulzeugnis und der bloße äußere Eindruck, auf
die sich vielfach die Lehrherren bisher verlassen mußtem,
 dürften in vielen Fällen als eine durchaus unzulängliche
 Grundlage zur Beurteilung der späteren Berufseignung
 anzusprechen sein,
Die Handelskammer zu Saarbrücken begrüßt es deshalb,
daß die Verwaltung der Stadt Saarbrücken im Städtischen
Berufsamt eine Einrichtung geschaffen hat, die es ermöglicht,
die Prüfung der Berufseignung der jugendlichen Anwärter
auf eine breitere Basis zu stellen. Das Berufsamt prüft nach
bewährten Methoden bei jedem einzelnen Lehrstellenbewerber,
Knaben sowohl wie Mädchen:
a) den äußeren Eindruck und die Anstelligkeit,
5 die körperliche Eignung auf Grund ärztlicher Untersuchung,

+) die Schulleistungen, die geistigen Fähigkeiten und
Charaktereigenschaften auf Grund pädagogischer Dauer-„.
 beobachtung.
Es liegt deshalb im eigensten‘ Interesse aller Arbeitgeber,

die Bestrehungen des Berufsamtes zu fördern und seine Arbeit
in weitestem Umfange zu unterstützen.
Diese Unterstützung dürfte am besten in folgender Weise
zxeschehen: :
1. Frühzeitige Anmeldung der offen werdenden Lehrstellen,
Die fachliche Einzelberatung beginnt auf dem
Berufsamt schon Ende jeden Jahres. Ihr Erfolg
wird aber leicht dann in Frage gestellt, wenn nicht im
ınmittelbaren Anschluß an die Berufsberatung den jugendichen
 Berufssuchern und deren Eltern sofort nachgewiesen
verden kann, wo der Knabe oder das Mädchen zu Ostern
nächsten Jahres tatsächlich unterkommen kann.
Die zu Ostern zu besetzenden Lehrstellen müssen darum
ır möglichst großer Zahl dem Berufsamt schon bekannt sein,
»e vor die Eltern mit ihren Kindern zur Beratung kommen,
4. h. möglichst schon im Monat November.
Nur dann, wenn das Berufsamt einen Gesamtitberblick über
ien Lehrlingsbedarf der Wirtschaft hat, kann es richtig
lisponieren, zu- oder abraten, eine wirkliche Auslese vorvehmen
 und eine zweckmäßige Verteilung des gesamten
Nachwuchses auf die verschiedemen Berufsgruppen unter Berücksichtigung
 der wirklichen Neigung, der festgestellten
<örperlichen, geistigen und sittlichen Eignung, der Wohnung
ler Eltern etc. anbahnren, — Nur dann wird das Berufsamt
such in der Lage sein, besonderen Wünschen der Lehrherren
ın bezug auf Schulbildung, spezielle Fähigkeiten usw. in
veitest möglichem Umftange Rechnung zu tragen.
2. Auch bei unmittelbarer Annahme auf Grund geschäfticher,
 verwandtschaftlicher oder freundschaitlicher Beziehungen
 erscheint es angezeigt, vor der endgültigen Einstellung
die mulimaßliche Eignung der Bewerber durch das Berufsamt
 prüfen zu lassen.
3. Soweit eine Anmeldung der offen werdenden Lehrstellen
arfolgt ist, wolle dem Berufsamt jede vollzogene Einstellung
ınverzüglich mitgeteilt werden. Angabe des Namens
ind der Schule des Anwärters genügt. Diese
kleine Mühewaltung würden den Lehrstellenbewerbern und
hren Eltern unnütze Wege ersparen, dem Berufsamt aber
vürde sie einen dauernden und zuverlässizen Ueberblick über
Angebot und Nachfrage ermöglichen und es in die Lage
‚etzen, nötigenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Versorgung
lerjenigen Berufssuchenden zu treffen, die in der freien
Virtschalt voraussichtlich nicht untergebracht werden könmren,
4. Auswärtige Lehrstellenbewerber sollen in der Regel erst
lann zur Einstellung in Aussicht genommen werden, wenn
las Berufsamt nicht mehr in der Lage sein Sollte, voll gegnete
 Söhne und Töchter lüesiger Bürger nachzuweisen.
Durch die Anmeldung der freiwerdenden und besetzten
„ehrstellen beim Berufsamt wird naturgemäß die Wahl- und
Zntischiußfreiheit der Lehrherren in keiner Weise beeinträchägt.
 Das Berufsamt nimmt lediglich auf breitester Grund-‚age
 und unter ausschlaggebender Voranstellung des Eigıungsprinzips
 eine Vorauslese vor, indem es die Gesamtheit
ler Berufssuchenden nach Eiznung oder Nichteignung sichtet.
Den Lehrherren werden dann aus der Zahl der voraussichtlich
Jeecigneten Vorschläge gemacht, die in keiner Weise bindend
ind,
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Besutzung
 der Einrichtung des Berufsamtes für die Lehrherren
‚öllig kostenlos ist

= »{oet.


Rechtswissenschaft und Esperanto.
Am 11. November hatte der „Deutsche internationale An:
wvaltsverband‘ in Berlin zu einem Vortragsabend über „Rechtsvissenschaft
 und Esperanto‘ eingeladen. Die Vorträge wurden
on esperantokundigen Juristen gehalten. Dr. Kliemke sprach
iber die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer intermationalen
dilfssprache im allgemeinen und über Esperanto im beonderen.
 Dr. Liebeck bewies die Notwendigkeit und den
Nutzen des Esperanto für Juristen und insbesondere für
Zechtsanwälte, Gleichzeitig regte er die Herausgabe einer
nternationalen Juristenzeitung in Esperanto an. Ueber
‚Esperanto und‘ der Völkerbund“ sprach Dr. Tichauer,
yährend Patentanwalt Schiff die großen Vorteile erörterte,
Jie im internationalen Patentrecht und Patentwesen durch
Verwendung von Esperanto erzielt werden könnten. Endlich
zab Ministerialrat Dr. Ellerbeck eimen kurzen Veberblick
iber den Aufbau der Welthilfssprache Esperanto.
Ganz besonders überzeugend und eindrucksvoll für alle Anyvesenden
 war eine auf Wunsch in Esperanto geführte Dis-<ussion
 zwischen drei Esperantisten. aus drei recht weit voninander
 entfernten und im Sprachen, Sitten und Gewohnheiten
‚öllig- verschiedenen Ländern, nämlich zwischen dem deutschen
 Patentanwalt Schiff, dem Russen Dr. Fulda und dem
            
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