Reichsbahngütertarif Heft C II (Ausnahmetarife)
Ausnahmetarif 35 d (Stab- und Formeisen).
Der Ausnahmetarif 35d (Stab- und Formeisen usw.) wird
mit Gültigkeit vom 28. November 1927 wie folgt geändert
und ergänzt:
1, Die Anwendungsbedingungen erhalten folgende Fassung:
Die Sendungen müssen mit direkten Frachtbriefen nach
den im nachstehenden Stationstarif genannten Stationen
über den Uebergangspunkt Zweibrücken—Einöd (Saar)
Grenze aufgegeben werden,
2. Unter den Stationsfrachtsätzen sind nachzutragen:
für Sendungen:
Von
nach
Bühl (Baden)
a) Brebach .%
b) Dillingen (Saar)
c) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen .
Gottmadingen
für Sendungen von:
a) Brebach $ &
b) Dillingen (Saar)
c) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen ..
Hausach
für Sendungen von:
a) Brebach E wi
b) Dillingen (Saar)
c) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen .
Ottersweiler
für Sendungen von:
a) Brebach £ ® 4
b) Dillingen (Saar)
c) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen W
Petershausen (Baden)
für Sendungen von:
a) Brebach = ©
b) Dillingen (Saar)
c}) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen u
Radolfzell
für Sendungen von:
a) Brebach WR
b) Dillingen (Saar)
c) Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen We
Triberg
für Sendungen von:
a) Brebach 2
b} Dillingen (Saar)
cy Saarbrücken-Burbach
d) Saarbrücken-Malstatt
e) Völklingen
Zweibrücken Grenze
10 t Hauptklasse
2
52
3
4
4
53
133
*2
55
135
„33
128
128
130
130
128
AR
68
69
70
70
69
70
39
4
55
39
56
35
|
146
176
$
148
146
43
>
136
36
138
138
136
45
133
5
7
87
RA
83
81
85
85
1
Ausnahmetarif 20 für Schiffsbaueisen.
Der Verein Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und
andere wirtschaftliche Verbände haben seit längerer Zeit
wiederholt die Aufnahme weiterer zum Bau, zur Ausbesserung
oder zur Ausrüstung von See- und Flußschiffen dienender
Maschinen und Eisenerzeugnisse der Kiassen A und B in
den Ausnahmetarif 20 beantragt. Auf neue Vorstellungen
bei der Reichsbahndirektion Altona wegen Aufnahme von
Drahtseilen in den Ausnahmetarif 20 erteilt die Reichsbahndirektion
Altona unter dem 22. November folgenden
Bescheid:
„Wir werden der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
in allernächster Zeit Bericht erstatten über
die in der Frage der Neugestaltung des Ausnahmetarifs 20
bisher geführten Verhandlungen und dabei empfehlen, das
Warenverzeichnis des Ausnahmetarifs 20 der am 1. Oktober
1926 im Teil I Abt. B des Reichsbahn-Gütertarifs durchgeführten
Abtarifierung‘ von Gütern der Tarifstelle Eisen
und Stahl anzupassen, Weil aber lediglich solche Güter
aufgenommen werden dürfen. die nach der Schiffbauzolloard-1ung
zollfrei eingeführt werden können, wird das Warenverzeichnis
der Klasse B des Ausnahmetarifs 20 durch die
1amentliche Aufzählung der noch in Betracht kommenden
Güter zu ergänzen sein. Nach den im Jahre 1926 zuletzt
behandelten Anträgen kommen in Frage:
i. Ketten von weniger als 30 mm Gliedstärke;
* Maschinen und Maschinenteile (dazu rechnen auch
Benzin- und Oelmotoren);
Guß- und Schmiedestücke unter 30 kg Einzelgewicht,
bearbeitet;
Dynamomaschinen und Elektromotoren usw., wie im
Ausnahmetarif 35, Klasse B, unter II 1 genannt;
Drahtseile;
Bolzen, Schrauben und Muttern, blanke;
Gußwaren;
Federn;
Bleche und Platten, soweit nicht in den Klassen C
und D genannt.
Sobald die Entscheidung der Deutschen Reichsbahn-Gesell;-schaft
vorliegen wird, werden Sie weitere Nachricht erhalten,“
Wir werden auf die Angelegenheit, die für den Sondertarif 1
Abteilung II] Saarbahnen — Deutsche Reichsbahn von Bedeutung
wird, später noch eingehender zurückkommen.
Deutscher Eisenbahngütertarif Teil I Abtlg. B.
Tarifentscheidungen des Ständigen Unterausschusses für Tarifauslegung
bei der Ständigen Tarifkommission der Deutschen
Reichsbahnverwaltung.
Frachtberechnung für Formsand: Durch Austrocknung oder
„agerung zu mehr oder minder festen Brocken verbundener
5and fällt auch dann unter die Tarifstelle „Sand, roh“,
wenn die Brocken zum Zwecke der Aufhebung der Ver-»indung
der Sandkörner mechanisch zertrümmert werden.
Frachtberechnung für Baugerätschaften (Abbrucharbeiten):
\ls Bauarbeiten im Sinne der Anmerkung zur Tarifstelle
‚Baugerätschaften, gebrauchte“, gelten auch Arbeiten zum
Abbruch der Bauten.
Frachtberechnung für abgedrehte Flußstahlblöcke: Das Abirehen
von Rohstahlblöcken schließt als nicht zugelassene
Weiterverarbeitung die Anwendung der Tarifstelle „Rohstahl‘“
der Klasse E Ziffer 7b aus.
Frachtberechnung für Globe-Mais-Proteinfutter: Mischungen
von Abfällen und Rückständen der in der Tarifstelle „Maisabfälle
usw.“ der Klasse E genannten Art, die außerhalb
ler eigentlichen Maisverarbeitung besonders hergestellt werden,
fallen bei Verwendung zu Futterzwecken unter die
Tarifstelle „Mischfutter“ der Klasse C.
Frachtberechnung für Kümmelspreuw: Aus der bestehenden
Fassung der Tarifstelle „Spreu“‘, insbesondere aus dem Umstande,
daß neben ‚„Spreu‘ bestimmte weitere Spreuarten,
wie Heuspreu, Kleespreu usw., noch besonders aufgeführt
sind, ergibt sich, daß der Tarifbegriff „Spreu‘“ im engeren
Sinne, d. i. als beim Ausdreschen von Körnerfrüchten ent-;tehender
Abfall aufgefaßt werden muß. Hiernach gehört
‚Kümmelspreu“ als ein im Tarif nicht genanntes Gut zur
<Classe A
Nachtrag 5 zum
Reichsbahngütertarif Heft C II (Ausnahmetarife).
Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1927 ist der Nachtrag 5
ıusgegeben worden. Er enthält neben bereits bekanntgegevenen
Aenderungen und Ergänzungen geänderte Frachtsätze
bei dem Ausnahmetarifen 58 für Reis, 59 für Bleiglätte,
)9 für Bananen und 122 für Kaffee. Die Ausnahmetarife 49
‘ür Flachglas, 53 für Garne und Bänder, 60 für Spulen aus
dolz und 61 für Tonwaren (unter Aufhebung des Ausnahmearifs
33a für Porzellan- usw. waren) werden durch neue
ırsetzt.
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1928 tritt ein neuer Aussahmetarif‘
1a für grobe Holzwaren in Kraft.
Der bisher in Sonderausgabe erschienene Ausnahmetarif 1u
‘ür Stammholz usw. im Rhein-, Main- und Neckar-Wasserumschlagverkehr
wird unter Aufhebung dieser Sonderausgabe
utıter der Nummer 1u in das Heft CIl übernommen.
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1928 erhalten die Aussahmetarife
1, 1b, 1c, 1d, le, 1f, 1h, 1k, 11] und 1
'Holztarife) eine neue Fassung des Warenverzeichnisses