Full text : 32.1927 (0032)

Sprache — beizugeben. Die Eintragungen im Frachtbrief
sind vom Absender in der Sprache des Versandlandes vorzunehmen.
 Die Fracht and sonstige Gebühren werden auf
dem vom Absender vorgeschriebenen Beförderungsweg auf
Grund der bestehenden Tarife — Binnentarıfe oder internationale
 Verbandstarife — berechnet. Die Frachtanteile der
beteiligten Bahnen werden in U.S.A.- Dollar wmgerechnet
 und in dieser Währung im Frachtbrief eingesetzt
Die Fracht und sonstige Gebühren können zur Einziehung
aut den Empfänger überwiesen oder vom Absender für die
Gesamtstrecke auf der Abgangsstation bezahlt werden. Ferner
sind Teilfrankaturen bis zur Grenze des Versandlandes oder
bis zu einer weitergeiegenen Landesgrenze zugelassen. Dagegen
 sind Teilfrankaturen in einer bestimmten Summe nıcht
zulässig. Nachnahmen sind in der Währung des Versandlandes
 ‚gestattet, während Barvorschüsse, nachträgliche Auf:
lage, Erhöhung, Minderung oder Zurückziehung von Nach:
rahmen nicht zugelassen sind. Ebenso ist eıne Deklaratiopr
des Interesses an der Lieferung und aie Aufgabe als Eilgut
und beschleunigtes Eilgut ausgeschlossen. Als Lieferfristen
gelten die Maximalfristen des Internationalen Uebereinkommens.
 Hierzu wird für die Umladung beim Spurwechsel eine
Zuschlagsfrist von 1 Tag = 2} Stunden hinzugerechnet,
Zur Zeit erfolgt eine Umladung der Güter an der polnischrussischen
 Grenze. Hierfür wird eine Gebühr von 5 Dollarcents
 für je 100 kg durch die Bahnen der U.d.S.S.R. und
von den polnischen Staatsbahnen eine solche von 18 Gr
für ie 100 kg erhoben.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes beabsichtigt, die
unbestreitbaren Vorteile, die der Verkehr mit Rußland über
Poien gegenüber der bisherigen Beförderung über Litauen
und Neuaufgabz der Sendungen in einer ostpreußischen Grenzstation.
 bietet, auf den Verkehr zwischen den Saarbahnen
und Ruß:and auszudehnen, falls genügendes Intzresse an
einem Verkehr mit Rußland besteht. Aus diesem Grunde
wäre uns baldige Stellungnahme der Verkehrsinteressenten
zu dieser Frage erwünscht.
Der Deutsch-Polnisch-Sowjetische Güter- und Tiertarit
steht den Interessenten zur Einsichtnahme bei unserem Verkehrs-
 und Tarifbüro zur Verfügung.

Neuausgabe des Deutschen Reichsbahn-Gütertarifs,
Teil I, Abt. B.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1927 ist das’ vorgenannte
Tarifheft in Neudruck erschienen. Die gleichnamige Ausgabe
vom 1. August 1925 mit den Nachträgen I—V ist zum
gleichen Zeitpunkte aufgehoben. Die Neuausgabe enthält
keine wesentlichen Aenderungen. Sıe bringt hauptsächlich
eine Einarbeitung der bisher in den einzelnen Nachträger

und Tarif- und Verkehrsanzeigern erschienenen Aenderunzen
 und Ergänzungen. Die Aenderungen gegenüber den
bisherigen Bestimmungen ‚des Tarifs beziehen sich in der
Hauptsache auf die Bestimmungen über die Beförderung
eerer Privatwagen, Erläuterungen der Gütereinteilung der
ermäßigten Stückgutklasse durch Aufnahme der Bereifung
— und Kraftwagen und Anhängewagen, alt, abgenutzt, Aufı1ahme
 von Sperrholzplatten über 3,5 m Länge in das
Verzeichnis der zur Beförderung in großräumigen, bedeckten
Vagen zugelassenen Güter, ferner eımige nebensächliche
Aenderungen der Güterklassifikation, Die Neuausgabe des
‚orbezeichneten Tarifheftes ist in einseıtigem Druck erschienen
 und bietet dadurch die Möglichkeit zu späteren
handschriftlichen Berichtigungen, wodurch gegenüber der bisherigen
 Ausyabe größere Uebersichtlichkeit svewahrt wird

Reichsbahn-Gütertarif, Heft C II (Ausnahmetarife).
Zu vorbezeichnetem Tarifheft ist mit Gültigkeit vom
‘. Februar 1927 der Nachtrag 6 erschienen. Dieser Nachtrag
>nthält nur Aenderungen und Ergänzungen der Ausnahmeiarife
 30, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 38, 49, 52, 53, 58, 61,
77 und 88, und zwar für die zu diesen Ausnahmetarifen
widerruflich und zeitlich begrenzt gewährten, besonders ermäßigien
 Frachtsätze. Alle übrigen Acnderungen und Ergänzungen,
 die seit dem 1. Januar 1927 eingeführt wurden,
gehalten ihre Gültigkeit und sollen in einem späteren besonderen
 Nachtrage zu vorgenanntem Tarifheft zusammengelaßt
 werden. Die besonderen Ermäßigungen der vorbezeichı1eten
 Ausnahmetarife sind zunächst bis einschließlich 28.
Zebruar 1927 gültig. Gegenüber den am 1. Dezember 1926
ingeführten besonders ermäßigten Frachtsätzen ist einc
veitere Erhöhung eingetreten. Den Verkehrsinteressenten
wird deshalb bei Abschluß neuer Kaufverträge empfohlen,
;ich über die Aenderungen der Frachtsätze vorgenannter
Ausnahinetarife für die Ausfuhr über See zu unterrichten.
Ueber die neuen Frachtsätze erteilt das Verkehrs- und
Tarıfbüro der Handelskammer Auskunft

Güterverkehr Deutschland—Belgien.
Die am 1]. Dezember 1926 eingeführten Ausnahmetarife im
Verkehr Deutschland--Belgien sind am 31. Januar 10927
außer Kraft getreten. An ihre Stelle treten am 1. Februar
1927 neue Ausnahmetarife, deren Gültigkeit auf die Dauer
zines Monats beschränkt bleibt, falls sie nicht durch Bekanntmachung
 im Tarif- und Verkehrsanzeiger der deutschen
Reichsbahn verlängert wird.
Ueber die neuen Frachtsätze erteilt das Verkehrs- und
Taritbiüro der Handelskammer Auskunft.

Aenderung der Personen- und Gepäcktarife Elsaß-Lothringen, Saargebiet — Schweiz.
Die französischen Bahnen sowie die Eisenbahnen des Saar- Mit Gültigkeit von dem genannten Tage an sind die bis:
gebietes haben ihre Personen- und Gepäcktarife in oben herigen Tarifsätze durch die nachfolgenden ersetzt worden‘
bezeichnetem Verkehr am 1. Februar dieses Jahres erhöht.

|

Fahrkarten
für einfache Fahrt.

Fahrkarten
fir Hin- u. Rückfahrt

Basel S, B.B,
nach und von

Gepäch

echna
Drpie

mit

Hunde

für
‚Stück

OO

Homburg (Saar) Hbf, .
Merzig (Saar) ..
Mettlach ......
Neunkirchen (Saar)
Saarbrücken-Hbf, . ;
Saarlouis .. 2.......

288 "138.45| 94.50
297 147.35 101.80
304 31a

i)he Franken
29" 10' 150.00 108.607
X 174 “ 112,—
=0' 170,50) 115.401
“10457 501 920
4 187 20’ 18250 8° 60
55] 215,30! 154.90 109.20]

DE ©
a? DR

193

12" 27,95
29.35
30.45
26.45
22,95
| 26.75

u
LE

ne
Je

2...
| 281 ı 134.55]

42
5.12

92

45
1.05 !

Verkehrssperren,
Die angeordnete Sperre nach Anvers Bassin und Entrepöt
(Quais 29—35) ist aufgehoben.
Die angeordnete Sperre nach Stationen der Strecken der
Straßburger Trambahnengesellschaft ist aufgehoben.
Die zuerst angeordnete Sperre ist aufgehoben und durch
olgende Anordnung ersetzt:

Verboten ist bis auf weiteres die Annahme aller Filund
 Frachtgutsendungen nach Stationen, welche über Pont-Charles-Albert
 hinaus nach Roquesteron zu liegen, sowie
nach solchen, die jenseits von La Vesubie und der Richtung
von St. Martin — La Vesubie zu liegen.
Die Sendungen nach diesen Stationen können jedoch anzenommen
 werden, unter der Bedingung, daß sie nach den
Stationen Pont-Charles-Albert und La Vesubie selbst adressiert
 sind.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.