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Bei den bisher abgehaltenen Leistungsprüfungen
haben sich folgende Auswirkungen gezeigt: ;
Zunächst wirkt der Gedanke, eine Prüfung ablegen zu
wollen, anspornend auf die Lehrlinge. Weiter fördert die
Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der
Lehrerschaft in den Prüfungskommissionen das gegenseitige
Verständnis für die Denkweise des anderen Teiles und vor
altem die Erkenntnis der von der Kaufmannschaft als erforderlich
;erachteten Eigenschaften, Kenntnisse und Leistungen
Auch die Neigung der Arbeitgeberschaft, sich um die Ausbildungstätigkeit
zu bemühen, wird durch die Prüfungen einen
Ansporn erfahren. In diesen Auswirkungen liegen wertvolle
Möglichkeiten, die für sich allein die Neigung zur Einrichtung
von Prüfungen verständlich erscheinen lassen.
6.
Die vorhandenen Ansätze des Prüfungswesens rechtfertigen
den Versuch, für seine Entwicklung wegweisend zu
wirken,
Da die bisherige Entwicklung ein abschließendes Urteil über
alle mit dem Prüfungswesen im Zusammenhang stehenden
Fragen noch nicht zuläßt, ist sich der Deutsche Verband für
das kaufmännische Bildungswesen bewußt, daß es sich hier
vorläufig um Versuche auf einem neuen Gebiet handelt. Aus
diesem Grunde sind die nachfolgenden Richtlinien mit Vorsicht
und unter Beschränkung auf die wichtigsten Grundzüge
aufgestellt worden.
4. Zulassung zu den Prüfungen.
Zu den Prüfungen ist grundsätzlich nur zuzulassen, weı
ne ordnungsgemäße Lehre nachweist. Der Prüfungsausschuß
ist berechtigt, ausnahmsweise auch in anderen Fällen Prüfümge
zur Prüfung zuzulassen,
Es ist zweckmäßig, nähere Bestimmungen über die Zulassuıng
zur Prüfung in einer Prüfungsordnung zu treffen.
Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist ihre Wiederhohung
zu ermöglichen,
5. Zeitpunkt der Prüfungen.
Die Prüfungen sollen grundsätzlich am Ende der Lehrzeit
;tattfinden. Wenn die Lehrzeit mehr als drei Jahre beträgt,
ist die Ablegung der Prüfung am Schlusse des dritten Lehrjahres
zweckmäßig. Bei Bestehen der Prüfung empfiehlt
sich in solchem Falle der Erlaß des Restes der Lehrzeit
6. Prüfungsfächer,
Gegenstand der Prüfung sollen die in der Lehre erworbenen
praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sein, Es können auch
die in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse geprüft
verden, Bei denjenigen Prüflingen, die das Abgangszeugnis
mer Berufsschule vorlegen, soll von einer ausführlichen
‘heoretischen Prüfung abgesehen werden. Nähere Bestimnungen
über die Prüfungsfächer sind in der Prüfungsardnmung
miederzulegen.
7. Bewertung der Prüfungsleistungen.
Auf einheitliche Bewertung der Prüfungsleistungen, und
zwar tunlichst in der Form „Bestanden“ ist hinzuwirken.
Wenn Prüflinge eines Betriebes wiederholt die Prüfung
richt bestanden haben, so ist die Industrie- und Handelskammer
zu ersuchen, die Ursache festzustellen. Liegt der
Grund für das mangelhafte Prüfungsergebnis in der Person
les Lehrherrn, so erscheint es geboten, daß die zuständige
ndustrie- und Handelskammer mit allen ihr zu Gebote
;tehenden Mitteln für Abstellung der Ursachen Sorge trägt
8. Schlußbestimmung,
Bei Aufstellung der Prüfungsordnungen ist auf möglichste
Einheitlichkeit hinzuwirken.
Unzweifelhaft steht fest, daß diesen Fragen in
den beteiligten Kreisen z. Zt. lebhaftes Interesse
entgegengebracht wird, wobei es gleichgültig ist,
ob sich das Interesse zustimmend oder ablehnend
äußert. Es wäre erwünscht, wenn der
Handelskammer aus ihren Kreisen zu
den vorstehenden Leitsätzen und Richtlinien
Aeußerungen zugingen. Für die
Handelskammer kommt eine weitere Verfolgung
lieser Angelegenheit nur dann in Frage, wenn der
übergroße Teil der davon beiroffenen Kreise einer
solchen Neuerung ihre Zustimmung nicht versagt.
Dr. A.Z.
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In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen,
daß alle Versuche, durch Prüfungen eine gründlichere Ausbildung
des kaufmännischen Nachwuchses herbeizuführen,
in Frage gestellt sind, wenn nicht folgende Vorbedingungen
erfüllt werden:
Steigerung der Leistung in den Elementarfächern durch die
Schule, sorgfältige Auslese bei der Annahme von Lehrlingen
und deren gründliche Ausbildung durch den Lehrherrn,
vor allem aber Erziehunz zur Ordnung, Pünktlichkeit
und Pflichtbewußtseim durch Eltern, Schule und Lehrherrn.
B. Richtlinien für Leistungs-(Gehilfen-)Prüfungen.
1. Voraussetzung für die Prüfungen.
Die Leistungsprüfungen können nur freiwillig sein.
2. Träger der Prüfungen,
Als Träger der Prüfungen werden die Industrie- und
Handekkkammern in ihrer Eizenschaft als öffentlich-rechtliche
Berufsvertretungen empfohlen, zumal ihnen nach den meisten
Lanaesgesetzen diese Aufgabe bereits jetzt zugewiesen ist.
Bei Einrichtung und Durchführung der Prüfungen ist auf
enges Zusammenarbeiten von Wirtschaft und Schule Bedacht
zu nehmen.
3. Prüfungsausschüsse,
Die Prüfungsausschüsse sollen aus Vertretern der Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und der Lehrerschaft bestehen. Allzu
kleine Ausschüsse empfehlen sich nicht.
Pı.
‚cher Teil.
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Eine Abordnung der Handelskammer Verschiebung
zu Saarbrücken in Paris. der Handelskammervollsitzung.
Eine Abordnung der Handelskammer zu Saar- Die Saarzollverhandlungen sind am 18. November
brücken, bestehend aus den Herren Leo Wentzel, in Paris wieder aufgenommen worden; die eigent-Saarbrücken,
Richard Becker, Saarbrücken, Dr. „lichen sachlichen Verhandlungen haben am 21. Nov.
Gemmingen, Völklingen, dem Syndikus und Avember begonnen. Die eingetretene Verzögerung
dem 2. Syndikus, wurde am Montag und Dienstag des Verhandlungstermins, der ursprünglich für den
in Paris von den beiden Führern der deutschen (810 No ember vorgesehen war, Heß e8 rallam. Er:
VO . N . ‚scheinen, die für den 24. November in Aussicht geund
französischen Delegation für die Saarzoll- ['nommene Handelskammersitzung nicht abzuhalten,
verhandlungen, den Herren Ministerialrat Wev- . sondern mit einer öffentlichen Stellungnahme abzırmann
und Ministerialdirektor Serruys, emp- & Warten, bis sich die Entwickelung der Verhandfangen
Die Abordnung hatte Gelegenheit, in ein-“* !ungen einigermaßen übersehen läßt. Im übrigen
hender Aussprache die Wünsche der Saarwirt- ! hat ja die Handelskammer innerhalb der letzten drei
BENEHE B ASSPESE ; Jahre durch zahllose Kundgebungen ihre grundsätzschaft
für die beginnenden Verhandlungen vorzu-| iche Einstellung zum Saarzollproblem und ihre
tragen. * €% Wünsche eingehend formuliert. Ferner hat gemäß
einem Beschluß des Arbeitsausschusses eine Abordnung
der Handelskammer den beiden Handels-