Full text : 32.1927 (0032)

Kaufmännische Eignungs- und 6
Be‘ e7»" «Yelskamr

üufunsen im
a,

Seit Jahren befassen sich Arbeitgeber- und Arveitnehmer-Vereinigungen
 in besonderer Weise mit
dem Problem der kaufmännischen Berufsausbildung.
Seit geraumer Zeit steht die Frage der Einrichtung
kaufmännischer Eignungs- und Gehilfenprüfungen
als Maßnahme zur Sicherung eines tüchtigen kaufmännischen
 Nachwuchses im Vordergrund des Interesses.
 Unter den Kammern war es die Industrie- und
Handelskammer für die Provinz Oberschlesien, Oppeln,
 die führend in dieser Frage tätig war. Daß der
Deutsche Verband für das kaufmännische Bildungs:
wesen sich warm für diesen Gedanken eingesetzt
hat und fördernd in der Frage tätig war, ist selbstverständlich.
 Als nach der Handelskammer Oppeln
atıch andere Handelskammern daran gingen, dem
Gedanken praktisch näher zu treten, hat es der
Deutsche Industrie- und Handelstag für richtig gehalten,
 die Frage von sich aus aufzugreifen, um
eine einheitliche Regelung zu erstreben.
Die Handelskammer zu Saarbrücken hatte sich
gleichfalls vor etwa zwei Jahren diesen Fragen
näher zugewandt und sich für die Bearbeitung und
Behandiung in dem Ausschuß für Lehrlingswesen
ein besonderes Organ geschaffen. Neben den Gehilfenprüfungen
 war es insbesondere auch die Frage
der Eignung für den kaufmännischen Beruf, die
Berufsauslese, der man besonderes Interesse zeigte.
Hier hatte der Ausschuß unserer Kammer nach dem
Vorbild der Handelskammer Oppeln einen sogegenannten
 Aufnahmeausschuß gebildet, der aus Arbeitgehbern,
 Arbeitnehmern und Vertretern der Bemifsschullehrerschaft
 besteht und der über die Eignung
 des Lehrlings auf Grund des Ergebnisses der
Aufnahmeprütung in der Berufsschule entscheidet.
Dem Ausschuß Kegen die Arbeiten vor, außerdem
ist der betreffende Klassenlehrer zur Stelle, um übeı
seine persönkchen Erfahrungen mit dem in Frage
kommenden Lehrling berichten zu können. Hierbei
scheiden die genügenden Prüfungsergebnisse von
der Beurteilung aus. Der Ausschuß entscheidet nuı
in den Fällen, bei denen das Ergebnis fraglich
oder mangelhaft ist. Bei denjenigen Lehrlingen, bei
denen der Ausschuß zu der Ueberzeugung kommt,
daß der Lehrling für den kaufmännischen Beruf
ungeeignet ist, erhalten Eltern wie Lehrherr eine
entsprechende Mitteilung. Es kann gesagt werden,
daß die Ergebnisse als befriedigend bezeichnet werden
 können.
Der Ausschuß hatte sich auch bereits näher mit
der Frage der Einrichtung von freiwilligen Gehilfenprüfungen
 befaßt, es waren bereits Richtlinien aufgestellt
 worden, und man stand unmittelbar vor
der praktischen Durchführung solcher Prüfungen,
Zu dieser Zeit hatte es der Deutsche lndustrieund
 Handelstag, wie oben schon gesagt, für
wünschenswert und notwendig gehalten, daß die
Handelskammern einheitlich in dieser Frage vorgingen.
 Die Arbeiten wurden daher damals durch
den Ausschuß nicht weiter fortgeführt. Tatsache
ist auch, daß die Frage der Zweckmäßigkeit oder
Notwendigkeit solcher Prüfungen durchaus verschieden
 beurteilt wird, in Arbeitgeber- wie auch
in Arbeitnehmerkreisen. In den Kreisen, bei denen
eine solche Regelung gewünscht wird, ist man sich
jedoch gleichfalls darüber klar, daß diese Prüfungen
nur freiwillige sein sollen, und daß unter keinen

Umständen ein’ Zwang ausgeübt werden soll. Der
>ben schon erwähnte Deutsche Verband für das
kaufmännische Bildungswesen hat in einer Sonder-<ommission
 das ganze Problem nochmals erörtert
ınd das Ergebnis der eingehenden Erörterungen
mn den nachstehenden Leitsätzen und Richtlinien
iestgelegt:
A. Leitsätze
betreffend Eignungs- und Leistungsprüf”ngen
für kaufmännische Lehrlinge und Gehilien.

L.
Der unglückliche Ausgang des Krieges und seine Folgen,
ler Verlust großer und bedeutsamer Landestefe, der Verlust
jer Kolonien, der Wegfall der alten Armee und Marine, wie
ler starke Rückfiuß von Deutschen aus den abgetretenen
Zebieten und den außerdeutschen Ländern in Europa und
Jebersee haben in Verbindung mit der Gestaltung der wirt-;chaftlichen
 Verhältnisse in Deutschland in der Nachkriegszeit
zu eier bedenklchen Erschütterung der Existenzmöglickkuhien
ür die heranwachsende Generation beigetragen. Um so
wrgfältiger und vorsichtiger müssen daher alle Maßnahmen
ind Vorschläge geprüft werden, die auf eine Einschränkung
les Zustroms an kaufmännischen A:beitskräften in Hardel und
ndustrie hinauslaufen.

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Von dem Gedanken ausgehend, die Erstarkung der wirt-;chaftlichen
 Entwicklung Deutschlands mit allen Mitteln zu
‘ördern, wird eine gründlichere Ausbildung des kaufnännischen
 Nachwuchses in den genannten Wirtschaftszruppen,
 wie eine sorgfältige Auslese aller in diesen Gruppen
intretenden Jugenulchen gefordert, Zw den in diesem Zujammernhanz
 erörterten Maßnahmen zählen auch die Prüfunzen
 von Lehrlingen und Gehilfen.
Lehrlingsprüfungen werden als Mittel zur Auslese am
Schlusse der Schulzeit oder zu Beginn der Lehre (Eigı1ungsprüfung)
 gefordert, Gehilfenprüfungen am
Schlusse. der Lehre (Leistungsprüfung).
Versuchsweise sind vereinzelt bereits freiwillige Prüfunzen,
 umd zwar teils als Auslese zu Beginn der Lehre, teils
als Leistungsprüfungen am Schlusse derselben, teils beide
Arten von Prüfungen nebeneinander eingerichtet worden.

Soweit bei den geringen bizherigen Erfahrungen überhaupt
ein Urteil möglich ist, erscheint der Versuch der mit der
Eignungsprüfung angestrebten Auslese nur durch eire
auf wissenschaftlicher Grund'age beruhende Ausgestaltung der
Berufsberatung unter Hinzuziehung von Vertretern der Wirtschaft
 und der Schule erfolgversprechend.
Träger der Leistungsprüfungen sind bisher entweder
 Industrie- und Handelskammern oder Fachvereine.
Diese von der Schule unabhänzigen Prüfungen diemen der
reststelilung der in der Praxis erworbenen Kenntnisse und
mertigkeiten. Abweichend hiervon wird von einer Seite gevünscht,
 die Prüfung als Abschlußprüfung der Berufsschule
‚orzumehmen!). Diese Verschiedenheit der Auffassungen geährdet
 die einheitliche Entwicklung des Prüfungswesens.
In den betefligten Kreisen herrscht Uebereinstimmung dariber,
 daß die Ergebnisse der Prüfungen unter den gegebenen
Vierhältnissen aus den verschiedensten Gründen nur außerordentlich
 vorsichtig bewertet werden können.

Ein gesetzlicher Zwang zur Einführung von Prü-‘ungen
 jeder Art wird vom der gesamten Wirtschaft (Arbeityeber-
 wie Arbeitnehmerseite) abgelehnt.
Ueber die Zweckmäßigkeit der freiwilligen Ein-"richtung
 sind die Meirungen geteilt. Vom Großhandel
ınd von einem erheblichen Teil des Einzelhandels werden
aus grundsätzlichen Bedenken beide Arten von Prüfungen
abgielehnt, zum Teil verhält man sich abwartend, um zumächst
 auf Grund der praktischen Erfahrungen zu einem Urteil
zu kommen,
1) Diese Ansicht wird vom dem Gewerkschaftsbund der
Angestellten (Berlin) vertreten, der grundsätzlich die Berufsschule
 als Träger der Kenntnis- und Leistungsprufung in
Form einer Schulabschlußprüfung wünscht. Der G,d. A. hat
laher auch erklärt, ihm fehlten die Voraussetzunren, zu den
anderen Punkten offiziell! Stellung zu nehmen bzw. sich auf
lie gewählte Formulierung festzulegen
            
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