Full text : 32.1927 (0032)

kaufen will, ist nun einmal unbestreitbar.
 Wir haben im Westen zwar keine Zollgrenze,
aber dafür eine Absatzgrenze, was vielleicht
noch viel schlimmer ist. Folgert schon hieraus die
Notwendigkeit der Oeffnung des innerdeutschen
Marktes, so wird diese noch wesentlich verstärkt
durch den für unsere gesamte Industrie
nicht länger aufschiebbaren Zwang zur
Rationalisierung. Vereinfachung und Spezialisierung
 der Produktion sind unvermeidlich, wenn die
Wettbewerbsfähigkeit der Saarindustrie nicht verloren
 gehen soll. Selbst im ungünstigsten Falle
gleichbleibender Gesamtleistung ist also in Zukunft
dasjenige Mehr an Serienfabrikaten, auf die sich
die Betriebe spezialisieren, unterzubringen. Da nach
Westen keine Erfolgsaussichten bestehen und die
sonstigen Exportmöglichkeiten des Saargebietes bekanntlich
 sehr gering sind, bleibt immer nur der
Weg nach dem Reichszollgebiet. Zwar leidet sicherlich
 der deutsche Markt an allem anderen als an
Warenmangel. Es sind deshalb auch von verschiedenen
 deutschen Industriezweigen gewisse Befürchtungen
 ausgesprochen worden, ob die zusätzliche
zollfireie Einfuhr aus dem Saargebiet den innerdeutschen
 Markt nicht nachteilig beeinflussen würde.
Wir wollen uns, ohne auf die hiermit zusammenhängenden
 Fragen näher einzugehen, hier lediglich
 auf die Feststellung beschränken, daß, abgesehen
 vielleicht von den Schlüsselindustrien, die
Gesamtmenge der von den mittieren und kleineren
Industriezweigen beantragten Einfuhr zur jeweiligen
 deutschen Gesamtproduktion in einem derartigen
 Verhältnis steht, daß nachteilige Folgen
kaum zu befürchten sind. Eine solche Feststellung

darf aber nun nicht etwa umgekehrt dahingehend
falsch ausgelegt werden, daß die saarländische Einfuhr
 gar keine Rolle spiele und deshalb keine
Gegenleistungen bedinge. Im Gegenteil kann nicht
stark genug unterstrichen werden, daß die deutsche
Wirtschaft ein begründetes Anrecht darauf hat, für
die von ihr übernommene Entlastung des französischen
 Zollgebietes einen billigen Ausgleich in
der Möglichkeit der Belieferung des Saargebietes
in dem eingangs dargelegten Rahmen zu erhalten.
Mehr als drei Jahre sind verflossen, seit die
Handelskammer zu Saarbrücken in ihrer ersten
Denkschrift auf die Notwendigkeit der Rege-'ung
 der Saarzollfrage Regierungen und Oeffenttichkeit
 hinwies. Da das abzuschließende Abkomnen
 kaum vor Anfang nächsten Jahres in Wirksamzeit
 treten wird, werden gleichzeitig drei Jahre versangen
 sein seit der restlosen Eingliederung des
Saargebietes in das französische Zollsystem. Die
_angsamkeit, mit der besonders im Saargebiet die
‚ordringlichsten Probleme ihrer Lösung entgegen-‚eifen,
 steht in seltsamem und bedauerlichem Widerspruch
 zu dem Arbeitstempo und den Gesetzen
ler Wirtschaft. Mögen sich die Vertreter der be-‚eiligten
 Regierungen, zu denen wir nach wie
zor und ohne jede Einschränkung auch
lie Regierungskommission rechnen, bei
len kommenden Verhandlungen stets bewußt bleien,
 daß das Schicksal wertvollster Wirtschaftscräfte
 wie auch die Existenz Tausender von Ar-5eitern
 davon abhängig ist, ob und wie es ihnen
gelingt, die Saarzo!lfrage endlich einer erträglichen
Regeiung entgegenzuführen. R.M.

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——.

Beginn der Saarzoliverhandlungen.
Nach den neuesten Mitteilungen ist der Beginn
der Saarzo!lverhandlungen auf den 18. November
1927 festgesetzt worden. Die unvermutet lange
Dauer der Genfer Konferenz über die Freiheit des
Handels hat diese an sich bedauerliche Verzögerung
zur Folge gehabt. Es ist zu hoffen, daß der so
entstandene Zeitverlust durch eine möglichst glatte
Abwickelung der Verhandlungen wieder ausgeglichen
 wird

seien jedoch falsche Auffassungen über die gesetzlichen Mögüichkeiten,
 solche Ausverkäufe zu verhindern oder einzuschränken,
 verbreitet, Der Berichterstatter gibt dann einen Ueber-»°lick
 über die heute gültige Rechtsgrundlage und ferner
iber die Art und Weise, in der die Prüfung und Uebervachung
 der Ausverkäufe durch die Handelskammer organiwert
 ist, Gerade in der letzteren Frage sei die Handelscammer
 unbedingt auf die Mitwirkung ihrer Vertrauensleute
ıngewiesen, da es als Unding bezeichnet werden müsse, diese
Drüfungen etwa von Saarbrücken aus vornehmen zu wollen.
im zweiten Teil seiner Ausführungen ging Herr Dr. Zirkler
lann auf spezielle Fälle ein und bat den Einzelhandelszausschuß
 um seine Stellungnahme im einzelnen, damit diese
Beschlüsse der Geschäftsführung der Handelskammer in Zuzunft
 als Richtlinien dienen könnten, Er bittet, insbesondere
die Voraussetzungen festlegen zu wollen, unter denen einem
Ausverkauf wegen Umbau oder Umzug zugestimmt werden
könne, und ferner auch für diese Fälle von Ausverkäufen eine
riet zu bestimmen, Schließlich bat er noch, zu der Frage
der Versteigerung von neuen Sachen Stellung zu nehmen.
Den Ausführungen folgte eine sehr eingehende Aussprache,
ın der insbesondere die Herren Simon, Süßkind, A.
Müller, Kammer, Middeldorff, Klein, Post,
F. J. Müller und Dr. Keuth teilnehmen. In den ein-1elnen
 Ausführungen wurde sowohl zu der grundsätzlichen
Frage. wie auch zu den Einzelfragen gesprochen und Anregungen
 gegeben, Das Ergebnis der Aussprache wurde
in folgenden Richtlinien festgehalten, die von dem Einzelnandeısausschuß
 einstimmig gebilligt wurden:
1. Mit Rücksicht auf die außerordentlichen Schädigungen,
dic jeder Ausverkauf für die Creschäfte der gleichen
Branche mit sich bringt, ist es dringendes Erfordernis, die
Ausvurkäufe in Art, Dauer und Umfang nach Möglichkeit
zu beschränken, Es ist daher in erster Linie gewissenhaft
zu prüfen, ob der Grund für den Ausverkauf den Tatsachen
 entspricht und der Grund ernsthaft gemeint ist.
Daneben ist das Warenverzeichnis und vor allen Dingen
jas Verzeichnis der noch rückständigen Waren genau
larayfhin zu prüfen. ob nicht durch den betreffenden

Bericht über die Sitzung
des Einzeilhandelsausschusses der Handelskammer
zu Saarbrücken am 25, Oktober 1927,
Der Vorsitzende des Einzelhandelsausschusses der Handelskammer
 zu Saarbrücken, Herr Heinrich Simon,
Sulzbach, wies in der überaus stark besuchten Versammlung
einleitend darauf hin, die Entwicklung der Dinge habe es
unumgänglich notwendig gemacht, daß sich der Einzelhandelsausschuß
 wicder einmal mit den bestehenden Mißständen
 im Ausverkaufswesen befassen müsse. Es handle
sich heute darum, zu der vom der Handelskammer bisher
geübten Praxis bei der Ueberwachung der Ausverkäufe
Stellung zu nehmen und ferner Aenderungsmöglichkeiten
der bisherigen Handhabung zu erörtern.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung: „Mißstände im
Ausverkaufswesen und deren Bekämpfung‘ machte Herr
Dr. Zirkler längere Ausführungen, indem er davon alusging,
 daß über die wirtschaftlich schwerwiegenden Folgen
der Ausverkäufe in der heutigen Zeit sich wohl jeder, der
die Verhältnisse überblicken könne, im klaren sei, und daß
es ‚deshalb auch das Bestreben aller derjenigen Stellen,
die an einem ordnungsgemäßen | Verlauf der Ausverkäufe
mitwirken können, sein müsse, Ziel, Dauer und Umfang der
Ausverkäufe auf das Mindestmaß einzuschränken. Vielfach
            
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