zu umgehen sein, bei den kommenden Verhandlungen
diesen eigenartigen Verhältnissen Rechnung zu
tragen.
Ein weiterer, vielleicht noch wichtigerer Zusammenhang
zwischen Aus- und Einfuhr besteht auf
dem Gebiete der Produktionsmittel. Es war
einer der bedeutsamsten und erfreulichsten Fortschritte
auf dem Wege zur Lösung des Saarzollprobiems,
daß dieser Frage durch das mit dem Begriff
„Maschinenformel“ gekennzeichnete Verfahren
bereits im Vorjahre in gewissem Umfange Rechnung
getragen worden ist. Man darf heute, nachdem
dieses Verfahren etwa ein Jahr praktisch erprobt
wurde, sagen, daß es.sich in seinen Grundzügen
bewährt hat. Wenn die erste Fassung noch
manche berechtigte Wünsche unerfüllt ließ, so wird
es jetzt Sache der Verhandiungen sein, Abhilfe zu
schaffen und die Maschinenformel sowohl textlich
als auch hinsichtlich der in Betracht kommenden
Positionen auszugstalten und zu ergänzen. Dazu
tritt als neues und vom Standpunkt der Saarindustrie
wenig erfreuliches Moment die Tatsache, daß der
im Vorjahre für die wichtigsten Maschinenpositionen
gewährte Minima’'tarif durch die Liste B des deutschfranzösischen
Abkommens zumeist eine fühibare Erhöhung
erfahren hat, die für die Saarindustrie um
so unerträglicher ist, als schon der Minimaltarif
eine sehr unerwünschte Verteuerung der Gestehungskosten
bedeutet. Eine wirklich befriedigende
Lösung würde daher nur in völliger Zollbefreiung
aller Maschinen zu erblicken sein. Soweit
dies nicht erreichbar ist, wird’ man von der
Französischen Regierung erwarten dürfen, daß sie
der schwierigen Lage der Saarindustrie wenigstens
durch Wiederherstellung des Zollniveaus vor Inkrafttreten
des deutsch-französischen Vertrages
Rechnung trägt. Wenn man sich vor Augen hält,
welchen Bedarf an Maschinen die Saarindustrie,
die größtenteils jetzt erst in das Stadium der Rationalisierung
eintritt, in der nächsten Zukunft haben
wird, so braucht über die Bedeutung dieser Frage
kein Wort mehr verloren zw werden.
Die dritte Gruppe der Einfuhranträge betriffi
schließlich Wünsche der Verbraucherschaft, deren
Befriedigung durch den Handel erfolgt. Soweit es
sich hierbei um Erzeugnisse handelt, für die im
Hauptvertrag der Minimaltarif noch nicht erreicht
wurde, die also entweder immer noch dem Generaltarif
oder einem Zwischentarif (Liste C des Hauptvertrages)
unterliegen, erübrigt sich eine weitere
Begründung dieser Anträge. Besondere Widerstände
werden dagegen bei denjenigen Wünschen zu erwarten
sein, die auf Zollfreiheit oder Ermäßigung
des Minimaltarifs abzielen, zumal es oft nicht leicht
ist, dem Außenstehenden und mit den hiesigen
Verhältnissen nicht Vertrauten ihre Berechtigung
überzeugend nachzuweisen. Französischerseits glaubt
man, bei Gewährung dieser Anträge eine Beeinträchtigung
der eigenen‘ Absatzmöglichkeiten befürchten
zu müssen. Demgegenüber muß betont
werden, daß es sich bei der überwiegenden Mehrzahl
der Fälle um Waren handelt, die entweder
vom übrigen Deutschland oder, wenn dies durch
prohibitive Zölle unmöglich gemacht wird, überhauptnicht
eingeführt werden. Eine Beeinträchtigung
der französischen Absatzmöglichkeiten tritt
also nicht ein, höchstens ein Minderverbrauch an
Waren im Saargebiet. Bei dieser Sachlage, deren
Richtigkeit jeder Kenner der Verhältnisse bestätigen
kann, wird dem französischen Widerstand jede
tatsächliche Berechtigung entzogen. Es kommt hinzu,
daß man von der deutschen Wirtschaft bei
ihrem Produktionsüberschuß nicht gut verlangen
kann, daß sie viele Tausende von Tonnen Saarändischer
Waren aufnehmen und den französischen
Markt damit wesentiäch entlasten soll, während sie
zeibst so gut wie nichts nach dem Saargebiet ver-<aufen
kann. Im übrigen weiß man in Frankreich
vie auch insbesondere im benachbarten Elsaß-Lothingen
ganz genau, daß für den Absatz nach dem
Saargebiet seibst nach Gewährung aller gestellten
Anträge noch genug übrig bleibt. Die Erfahrungen,
die die saarländische Kaufmannschaft mit der französischen
Zollgesetzgebung gemacht hat, bürgen
dafür, daß bei gleichem Preis und gleicher Qualität
in jedem Falle nach denjenigen Waren gezriffen
wird, die aus dem Zollinland bezogen werjen
können.
Weit klarer und weniger verwickelt liegen die
Dinge hinsichtlich der Ausfuhr nach dem
Reichszollgebiet. Die Verknüpfung der Saaradustrie
mit dem deutschen Absatzmarkt im Zuzsammenhang
mit der französischerseits dringend
zewünschten Entiastung des eigenen Wirtschaftsiystems
waren ja gerade die Triebfeder für das
Zustandekommen der beiden Teilabkommen des
Vorjahres, durch die für die vier Hauptindustrien
der Weg zu den altgewohnten Absatzgebieten frei
ınd damit ihre Rückgederung in das deutsche
Wirtschaftssystem praktisch vollzogen wurde. Was
ıun noch zu tun übrig bleibt, ist die Ausdehnung
ler für die Schlüsselindustrien gefundenen Regelung
auf die übrigen mittleren und kleineren Industrie-‚weige,
die, von Ausnahmen abgesehen, bis jetzt
ınberücksichtigt geblieben sind und zum Teil seit
iber zwei Jahren notgedrungen von der Zollstuniung
Gebrauch machen mußten, um sich ihre Exi-;tenzfähigkeit
zu bewahren. Es ist allerhöchste Zeit,
laß diesem Schwebezustand, der für die betemig-‚en
Unternehmungen schmerzliche Belastungen und
Jnzuträglichkeiten mit sich brachte, baldigst abzehoifen
wird. Daneben gibt es eine Reihe in-Justrieiler
und auch handwerklicher Betriebe, die
angesichts der Höhe der deutschen Zollsätze sogar
‚on der Möglichkeit der Zollstundung sich ausge-‚schaltet
sahen und für die daher eine endliche
3eseitigung der Zollschranken besonders dringlich
st. Im übrigen zeigt der beträchtiiche Umfang,
len die Liste der Ausfuhrwünsche gerade im Laufe
les letzten Jahres angenommen hat, daß an die
Stelle der früher vielfach beklagten Einseitigkeit
ler industriellen Struktur des Saargebietes eine erfreuliche
Vielseitigkeit getreten ist, die aus mehr
ıls einem Grunde begrüßt werden muß. Sind doch
lurch die Entstehung einer Textil-, Tabak- und
Dapierindustrie, um nur einige Beispiele zu nennen,
wertvolle neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die
n unserem Revier zahlreich vorhandenen weiblichen
Arbeitskräfte geschaffen worden. Einen unverkennaren
Aufschwung hat ferner, wie die große Zahl
der antragstellenden Betriebe beweist, zweifellos
ldieecisen-und metallverarbeitenden Inidustrie
zu verzeichnen. Denken wir ferner an
die in den letzten Jahren erstarkte Möbel- und
YHolzverarbeitungsindustrie, an Seifen- und Lederwerke,
an die zahlreichen Unternehmungen der Lebensmittelbranche.
Sie alle sind heute in der
zleichen Lage wie ihre größeren Brüder. Für alle
st das Saargebiet zu klein, um ihre Produktion
ıufnehmen zu können; alle haben in den letzten
Jahren die gleichen bitteren Enttäuschungen mit
den Absatzmöglichkeiten in Frankreich machen müssen.
Die Tatsache, daß Frankreich im
Saargebiet wohl verkaufen, aber nicht