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Von den drei oder vier großen Wirtschaftsproblemen
des Saargebietes, die durch die Begriffe
Zollgrenze, Kohle, Steuer und Kredit
gekennzeichnet werden und von deren Lösung oder
Nichtlösung die wirtschaftliche Zukunft des Saargebietes
abhängt, soll durch die in der nächsten
Woche in Paris beginnenden Saarzolverhandlungen
die erstgenannte Frage einer Regelung entgegengeführt
werden, die man nach Lage der
Dinge zwar sicherlich nicht als „endgültig“ bezeichnen
darf, die aber immerhin dazu bestimmt sein
wird, den Anforderungen wenigstens der nächsten
Zukunft Genüge zu leisten. Die Voraussetzungen
hierfür sind erst durch den Abschluß des deutsch-Französischen
Handelsabkommens vom 17. August
1927 geschaffen worden. Die ungewöhnlichen
Schwierigkeiten, die bei dieser Verständigung zu
überwinden waren, haben bekanntlich eine frühere
Bereinigung der Saarzollfrage verhindert. Wenn es
trotzdem gelang, durch die beiden Teilabkommen
vom August und November 1926 bemerkenswerte
Fortschritte auf dem Wege zur Gesamtregelung
zu erzielen, so darf dies als offenkundiger Beweis
dafür gelten, m welch hohem Maße die Lösung der
Saarzollfrage trotz allen Widerständen zwangsläufig
gegeben ist. Diese Teilabkommen
nunmehr zusammenzufassen und das
hiermit gegebene tragfähige Gerüst
weiter auszubauen, sowie die Abkommen
ihres kurzfristigen und provisorischen
Charakters zu entkleiden und damit
den deutsch-saarländischen Güteraustausch
endlich in die ruhigen und
gesunden Bahnen einer langfristigen
Regelung zu lenken, das wird im
wesentlichen die Aufgabe der kommenden
Verhandlungen sein. Diese Feststellung
läßt zugleich die entscheidende Bedeutung,
die dem abzuschließenden Saarzollabkommen
zukommt, in die Erscheinung treten. Auf
eine kurze Formel gebracht, wird man sagen dürfen,
daß das Abkommen dazu berufen ist, den vorläufigen
Schiußstein in das mühsam errichtete Gebäude
der deutsch-französischen Wirtschaftsverständigung
zu setzen, ein Schlußstein, der jedoch für das
gesamte Gefüge dieses Gebäudes von
ausschlaggebender Bedeutung ist. Denn
ohne befriedigende Bereinigung der Saarzollfrage
ist für das Saargebiet eine wirkliche deutsch-französische
Wirtschaftsverständigung schlechthin undenkbar.
Wenn man, wofür der Handelsvertrag ein
deutlicher und erfreulicher Beweis ist, beiderseits
den Willen zu dieser Verständigung hat, so darf
man folgerichtigerweise nicht gewissermaßen unmittelbar
vor Erreichung des Zieles Halt machen
und damit das gesamte Werk gefährden. Dazu
aber ist nötig, daß man unter Ausschaltung aller
politischen Momente objektiv bemüht ist, sich in
die besondere Lage des Saargebietes einzufühlen
und den offen zutage liegenden und von keiner
Seite mehr bestrittenen Schwierigkeiten, die sich
aus der Zollgrenze ergeben haben, soweit als mög:
lich abzuhelfen. Der kürzlich veranstaltete Französisch-Saarländische
Wirtschaftskongreß, auf dem
von saarländischen Interessen freilich bezeichnenderweise
wenig genug die Rede war, hat allerdings
— BREBCM
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JKeses Einfühlungsvermögen in schmerzlichem Ausnaße
vermissen lassen. Wenn man, wie es bei
lieser Gelegenheit insbesondere von elsässischer
Seite in so besonders starkem Maße geschehen ist,
las Saargebiet lediglich als eine Art Kolonialgeet
betrachtet, das keine andere Aufgabe hat, als
nöglichst viele französische Erzeugnisse aufzuıehmen
und ohne jegliche Prüfung die Notwendig-<eit
weiterer Zollvergünstigungen für die Einfuhr
leutscher Waren rundweg bestreitet und abiehnt,
;o zeugt dies nicht nur von geringer Kenntnis der
:aatsächlichen Zusammenhänge, sondern zugleich
auch von einem bedauerlichen Mangel an Verständigungswilten.
Nicht zuletzt diese Widerstände machen es notvendig,
in letzter Stunde nochmals in großen Zügen
darzulegn, was die Saarwirtschaft von den kommenden
Verhandlungen erwarten muß. Wenn wir
dabei mit der Einfuhr deutscher Erzeugı1isse
in das Saargebiet beginnen, so geschieht
dies in der Absicht, auf diese Weise auch äußerlich
zu unterstreichen, daß den auf diesem Gebiete zu
arfüllenden Wünschen eine nicht wesentlich geingere
Bedeutung zukommt wie der Ausfuhr nach
item Reichszollgebiet. Bei einem Vergleich der beilen
Verkehrsrichtungen wird zumeist der eigenırtige,
oder vielleicht besser einzigartige Zusammenhang
übersehen, in dem Aus- und Einfuhr
m Saargebiet zueinander stehen. Man weiß wohl,
daß die Saarindustrie für den größten Teil ihrer
Produktion vom deutschen Absatzmarkt abhängig
st, ohne sich aber gleichzeitig klarzumachen, daß
liese Abhängigkeit von deutschen Kunden auch
zleichzeitig die Anpassung an Wünsche und Aniorderungen
dieses Kundenkreises notwendigerweise
zur Folge hat. Diese Tatsache bedeutet insbesondere
für die Industrien der Verfeinerung, die sich
arfreulicherweise im Saargebiet mehr und mehr auszudehnen
beginnen, in vielen Fällen die Notwendigzeit
ausschließlicher Verwendung deutscher Rohstoffe,
Hilfsstoffe, Halb- und sogar Fertigfabrikate,
weil bei der vielfach versuchten Verwendung
ınderer Erzeugnisse die von den Abnehmern geyvünschte
Qualität nicht erzielt wird und das Ab-;atzgebiet
daher verloren zu gehen droht. Eine nur
'Jüchtige Durchsicht der Antragsliste '/A läßt erc<ennen,
in welch überraschendem Ausmaße derırtige
Zusammenhänge bestehen. Es ist aber weiter
clar, daß die hier in Frage stehenden Unternehmunzen
bemüht sein müssen, diese für den Absatz ihrer
Droduktion notwendige Einfuhr möglichst zollfrei
jeziehen zu können, da jede Zollbelastung zu einer
Vorbelastung und damit Wettbewerbsschwächung
zegenüber der innerdeutschen Konkurrenz führt, die
ım so mehr ins Gewicht fällt, als das Saargebiet
ın seiner frachtlichen Vorbelastung bekanntlich
schon genug zu tragen hat. Eine besondere Rezelung
dieser Wünsche würde sich erübrigen, wenn
lie französischen Zollbestimmungen über den akiven
Veredelungsverkehr, die sogenannte admission
emporaire, die nötige Handhabe hierzu bieten würlien.
Dies ist aber leider nicht der Fall — was,
»bjektiv betrachtet, nicht weiter verwunderlich ist,
la der Gesetzgeber mit derartigen Sonderfällen, wie
sie durch die Existenz des Saargebietes aufgeworfen
wurden, nicht rechnen konnte. Es wird also nicht