seiner Inkraftsetzung daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit
er mit den Erfordernissen der Saarwirtschaft in Einklang
stehe. Die Handeskammer sei in diesem Sinne an die Regierungskommission
erneut herangetreten und erwarte eine
Berücksichtigung ihres Antrages.
Man könne die derzeitige Lage, wie sie sich aus der
Verzögerung der Veröffentiichung des Zol!ltarifentwurfs ergeben
habe, dahin übersehen, daß mit einem Ergebnis der
absch!ießenden Handelsvertragsverhand'ungen wohl kaum vor
Beginn des Sommers zu rechnen sei. Da nun die beiden
Augustabkommen bereits am 20. Februar, das November-Saarabkommen
am 31. März abliefen, erhebe ‘sich die
dringende Frage, in weicher Weise die dazwischen liegende
Zeit überbrückt werden so!le, mıt anderen Worten, ob, in
welcher Form umd bis zu welchem Zeitpunkte die in Kraft
befind'ichen Alkommen verlängert würden. Trotzdem der
Zeitpunkt des Ab’au’s der beiden August-Abkommen bereits
überaus nahe gerückt sei, könne bedauerlicherweise heute
noch keine der vorstehenden Fragen beantwortet werden.
In Anbetracht der a''gemeinen politischen und wirtschaftlicher
Lage sei allerdings damit zu rechnen, daß beide
beteiligten Regierungen ein starkes Interesse daran haben,
die in unend’ich mühsamen und langwierigen Verhandkungen
angeknüp:ten Wirtschaftsbeziehungen keines’a’ls wieder
zu unterbrechen. Um so hedauerläicher sei es, daß bis zur
Stunde noch nicht das Geringste über Verl!ängerungsverhand'ungen
‘bekannt sei, weil mit jedem weiteren Hinausschieben
die Befürchtung wachse, daß man sich darauf beschränken
müsse, die bestehenden Abkommen lediglich in
ihrer gegenwärtigen Form zu verlängern. Schon heute seien
daher in Anbetracht der Kürze der noch verfügharen Zeil
die Ho‘fnungen auf Vornahme wenigstens der a'lerdringend:
sten Verbesserungen au’ ein Mindestmaß zusammengeschrumpft
Dies sei um so bedauer'icher, als der Handelskammer un.
abhängig von den selbstverständlichen Erweiterungswünschen
bereits eine Reihe von Abänderungs- und Verbesserungsanträgen
zugegangen seien, deren Berücksichtigung höchst
wünschenswert sel.
In grundsätz'icher Hinsicht müsse jedenfalls anläß'ich der
heutigen Vao'lsitzung zum Ausdruck gebracht werden, daß
die in den beiden Saarzo'larkommen mühsam erkämpfte Rege'ung
der Saarzoilfrage bei aller ihrer Unvollkommenheit
eine Lebensnotwendigkeit darste'le, die unter keinen
Umständen gefährdet werden dürfe. Auch das deutschfranzösische
Provisorium habe sich zum mindesten für das
Saargebiet a's ein erfreu'icher Fortschritt erwiesen, dessen
Aufrechterha'tung höchst wünschenswert seı. Die Kammer
werde daher, sofern sıch bei der weiteren Entwick'ung der
Dinge An’aß zu irgendwelchen Befürchtungen ergeben sollte.
pflichtgemäß die betei'igten Regierungen mit allem Nachdruck
auf die Notwendigkeit einer Ver'ängerung der bestehenden
Abkommen aufmerksam zu machen haben.
Herr Martin berichtet ferner kurz über einige Erfahrungen,
die bei der Durchführung des zweiten Saarzo'lahkommens
vom 6. November gemacht worden seien, Außerordent'iche
Schwierigkeiten seien bei der Vertei'ung der Kontingente
der Liste C2 entstanden. eine natür‘iche Folge der teilweise
geradezu lächerlichen Kleinheit dieser Kontingente, dıe nur etwa
den fünften bis zehnten Teil des Gesamtbedarfs befriediger
könnten. Der Kampf um Kontingentsanteile habe dazu geführt
daß gegen den Verteilungsvorschlag der Regierungskommission
der Liste C2 über 40 Einsprüche eingereicht wurden. Bei der
Er'edigung dieser Einsprüche seien weitere Schwierigkeiter
dadurch entstanden, daß sowoh! bei der Regierungskommission
a's ‚auch der Einspruchskommission über den Begriff
„Wiederverkäufer“ Zweife' entstanden seien, die zu
Differenzen geführt hätten. Bedauwuerlich sei ferner die
Feststellung, daß der Sachverständigenausschuß, der die
Listen der zollvergünstigt einzuführenden Werkzeuge und
Messer aufzustellen habe, trotz aller Bemühungen der
Kammer immer noch nicht 7zusammengetreten sei, obwohl
hereits zwei Monate seit Inkrafttreten des Novemher-Ahkommens
verstrichen seien. —
In der ansch'ießenden Aussprache gibt Herr Simon,
Sulzbach, dem Wursche Avsdruck, daß die Wirtschaft über die
Ergebnisse von Zollverhandlungen jeweils baldigst unterrichtet
würde, um Ver'uste zu vermeiden. Bei Inkrafttreten des
letzten Abkommens sei dem saar'ändischen Eisenwarenhandel
ein Ver'ust von rund 3000090 Fr. dadurch entstanden, daß
er ohne Kenntnis der kommenden Zowergünstigungen für
Stockgri’fe und Schraubsto'len sich vorher eingedeckt habe
und die Genera'tari’sätze entrichten mußte. Herr Lampert
betont die Notwendigkeit, hei den Ver'ängerungsverhandlungen
a'le in der Praxis au’getretenen Meinungsverschiedenheiten
über die Aus'egung der Ahkommen zu klären und verweist
in diesem Zusammenhang auf das Beispie! der bei der
Verzo'lung von Bratsche'lfischen .aufgetretenen Schwierigkeiten.
— Herr Seibert regt an, im Hinh'ick auf die
lebhaften Auseinandersetzungen, die bei der Verteilung der
Ausfuhrkontingente vie'fach entstanden seien, rechtzeitig Erhebungen
über die Ausnutzung dieser Kontinzente anzuste!len,
ım auf diese Weise Unter!agen für die Neuverteilung zu
gewinnen. Der Delegierte des Reichswirtschaitsministeriums,
Herr Dr. Dietrich, erwidert, daß diese Erhebungen von
seiner Dienststelle auf Grund der von ihm verausgabten Kontinzentsscheine
regelmäßig vorgenommen würden. Ueber die
Ausnutzung der Kontingente des November-Abkommens J#ieße
sich jedoch bei der Kürze der Zeit, die es in Kraft sei
zin klarer Ueberblick noch nicht gewinnen.
Punkt 7 der Tagesordnung: „Einführung einzr
Teen Gehilfenprüiung für Handelslehrlinge‘*‘ wird vertagt.
Punkt 8 der Tagesordnung: „Stellungnahme zu
den Beschlüssen des Einzelhandelsausschusses‘‘.
1. Ausverkaufswesen. Ueber diese Frage hat sich der Einze‘-handeisausschuß
bei seiner Sitzung vom 17. 1. 1927 eingehend
ıusgesprochen, nachdem festgestellt worden war, daß die Unsitten
bei Ausverkäu’en immer mehr Plaiz greifen. Instesondere
wurde hierbei die Frage der Ueberwachung der Ausverkäufe
durch die Vertrauensieute besprochen und beschlossen, die
Veberprüfung durch die Vertrauensieute noch schärfer zu Oryanisieren.
Hierüber erstattet der steilvertreiende Vorsitzende
les Einzelhandelsausschusses, Herr H. Levacher, Saarouis,
Bericht. Im übrigen stimmt die Volkitzung dem
Besch'uß des Einzelhandelsausschusses zu, insbesondere bekennt
sie sich auch zu den schon bisher festgelegten allzemeinen
Richtänien, die nachstehend wiedergegeben sind:
a) Wert muß vor allem auf eine fristgemäße Erstattung der
Anzeige gelegt werden, da nur dann die erforderliche Zeit
für eine sachgemäße Prüfung ‚der Zulässigkeit des Aus:
verkauıcs gewährleistet ist.
b) Es muß angestrebt werden, daß sowohl! der Zeitpunkt
des Beginns wie auch der voraussichtliche Zeitpunkt des
Endes der Veranstaltungen angegeben wird.
c) Der Grund der Veranstaltung muß angegeben werden,
und es sollen gleichzeitig die Tatsachen mitgeteilt und die
Unterlagen beigebracht werden, aus denen hervorgeht, daß
lieser Grund wahr und ernsthaft gemeint ist und nach der Auf:
iassung .der beteiligten Verkehrskreise den Ausverkauf recht:
fertigt.
d) Das Verzeichnis muß in strenger Befolgung der gezetzlichen
Vorschriften angefertigt werden, d. h. die Uceber-3instimmung
seiner Angaben mit den tatsäch!ich zum Verkauf
zestellten Waren muß ohne weiteres nachgeprüft werden
können. Genaue Angaben über Stückzahl, Menge, Maß odeı
Gewicht und über Art (Material) sind erforderlich.
e) Desgleichen sind entsprechend den im Saargebiet gültigen
Bestimmungen in dem Verzeichnis die in Auftrag
gegebenen, aber zu dem Zeitpunkt der Anmeldung noch
nicht eingetroffenen Waren unter genauer Angabe des Auftragsdatums
und * der Auftragsbestätigung gesondert anzu.
führen. Kommissionsware ist vom Ausverkauf ausgeschlossen
f) Die vorstehenden Richtlinien finden auch auf die im
3 0, Abs. I, des Gesetzes bezeichneten Veranstaltungen
sowie auf die in Form der Versteigerung stattfindenden
Ausverkäufe Anwendung,
g) In Fällen, in denen die Voraussetzungen für den Aus:
verkauf nicht gegeben sind oder der Anzeigende einen ernstnaften
Grund für den Ausverkauf vorgetäuscht hat, ist mit
allen Mitteln dahin zu wirken, daß die zuständige Polizeiverwaltung
den Ausverkauf verhindert oder bereits eröffnete
Ausverkäuf wieder einstellen läßt.
h) In gleichem Sinne ist zu verfahren, wenn der Tatjestand
des 8 8, Vor- oder Nachschub von Waren, gegeben
ist.
2. Ladensch'ußfrage. Es wird von einem Antrag in der Arbeitskammer
Kenntnis gegehen, wonach von 7 Uhr abends bis
7 Uhr morgens offene Verkaufsstellen, mıt Ausnahme der
Apotheken für den Geschäftsverkehr gesch'ossen sein sollen
Nach 7 Uhr abends, jedoch bis spätestens 9 Uhr, dürfen Verzaufsste!len
.a%ljährlich höchstens an 29 von der Ortspolizei bestimmten
Tagen für den Geschäftsverkehr geöffnet sein. Außerlem
so%en ausnahmsweise vor 7 Uhr morgens, jedoch nicht
‚or 5 Uhr, Lebensmitte’geschäfte nach näherer Bestimmung
ler Ortspo'izeibehörde geöffnet sein können. Das ist der
wesentliche Teil des Antrages, Im Saargebiet ist bekanntlich
lie dama's von dem Volksbeauftragten erlassene Verordı1ung
über die Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März
1919, die auch den 7-Uhr-Ladensch'uß enthält, nicht einzeführt.
Für das Saargehiet ist maßgebend der durch die Rerierungskommission
ahgeänderte 8 139f (17. 8. 1925), wonach
der Ladenschluß durch ört'iche Po'izeirege'ung in die Zeit von
7 Uhr bis 9 Uhr ge'egt werden kann. Soll daher die
Ladensch'ußzeit irgendwie festgelegt oder geändert werden,
so muß das bekannte Abstimmungsverfahren durchgeführt
werden. (Zwei Drittel der beteiligten Geschäfte bringen den