Einfuhr von Kartoffeln.
Nach einer Mitteilung im ‚Jourmal Officiel“ Nr. 2H vom
20. Oktober 1927 wird die im Nr. 41 unserer „Saar-Wirtschaftszeitung‘“
veröffentlichte Liste derjenigen Länder, die
Ländern mit Kartoffelkrebs benachbart sind, um Spanien erweitert,
Aus Spanien: dürfen daher in das französische Zollgebiet
zur Zeit keine Kartoffeln eingeführt werden.
Zur Anbahnung
von Geschäftsverbindungen
(Olme Gewähr.)
Die Adressen der Firmen sind unter Angabe der Nummern
bei der Schriftleitung in Erfahrung zu bringen.
I. Vertretungen.
Handelspolitische Rundschau
Umrechnungssätze
für die Erhebung von Zöllen in Gold.
In der Aufstellung der Umrechnungssätze für die Erhebung
von Zöllen, die wir in Nr, 22 der „Saar-Wirtschaftszeitung‘‘
veröffentlichten, sind nachstehende Aenderunmgen eingetreten:
italien: Das Goldzollaufgeld beträgt vom 17. bis 30, Oktober
253 0,
Jugoslawien: 1 Golddinar = 11 Papierdinar.
Norwegen: 1 Goidkrone = 1,10 Papierkromen.
Rumänien: 1 Goldlei = 40 Papierlei.
Spanien: Der Goldzollzuschlag betrug vom 11.—20. Ok-.
tober 10,61%, vom 21.—31, Oktober 11,88 00.
Ungarn: 1 Goldkrone == 14,500 Papierkromen; 1 Pengö =
12,500 Papierkromen; 1 Goldkrone = 1,16 Papier
kronen.
Ware
(‚and
Bemerkungen
Spedition
‚Schweden (166)
| Frankreich (167)
| Frankreich (168)
Deutschland (169)
Referenzen vorhanden,
übernimmt Vertret,
saarländ, Firmen
sucht Vertretungen
im Saargebiet
sucht Vertreter im
Saurgebiet für
schwedische Erzeugnisse
sucht Verkaufsagent,
im Saargebiet
Wirk- und Strumpfwaren
Pfeifen und Raucherartikel
Fischkonserven
Schnittholz
‚ Deutschland (175)
II. Warennachfragen.
Deutschland (170) | sucht Verbindung mit
: saarländ, Fabriken
Deutschland (171) sucht Verbindung mit
saarländ, Betrieben
| Deutschland (172) sucht Verbindung mit
saarl. Lederfabrik
Einaillewaren
Merkblätter des deutschen Wirtschafisdienstes.
Der Deutsche Wirtschaftscdienst hat unmz die von ihm in
ter letzten Zeit herausgegebenen Merkblätter übersandt:
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit
ltalien 2.0. 0,75 RM
Merkblatt für den deutschen Außenhandel mit
Ungarn .» om 8 2 0,50 RM,
Interessenten können dieselben bei der Handelskainmer einschen,
Der Deutsche Wirtschaftscdienst, Berlin W353, Schöneberger
Ufer 21, ist bereit, Interessenten unter Zusicherung
der vertraulichen Behandlung die Merkblätter zu dem angegbenen
Preis zu übersenden,
Benzol, Toluol und Xylol
Leder
Eier
II. Warenangebote.
| Oesterreich (173)
| sucht Verbindung mit
saarländischenEierimporteuren
wucht Verbindung mit
dem saarländischen
Kartoffelhandel
Kartoffeln
| Deutschland (174)
kr
hm
Fa
u.
Ats- und Sreuerfragen.
Inhalt von Zeugnissen,
Die Vereinigten Industrieverbände Düren, Euskirchen,
Jitlich, Schleiden e. V. Düren übersenden uns in vorstehender
Angelegenheit das nachstehende Urteil des Arbeitsgerichts
Eschweiler vom 7. September 1927 (AC 45/27):
„Der Kläger wind mit der Klage abgewiesen und verurteilt,
die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Der Wert
des Streitgegenstandes wird auf 600,— RM. festgesetzt “
Tatbestand:
Der Kläger war vom 8, August 1922 bis 31. Dezember
1925 als Vorsteher des kaufmännischen Büros bei der Be-<lagten
tätig,
Die Beklagte stellte folgendes Zeugnis aus:
„Dem Herrn A. F, aus Düren wird hiermit bestätigt,
daß er vom 8, August 1922 bis heute Vorsteher unseres kaufmännischen
Büros war,
Mit der Tätigkeit des Herrn F. sind wir sehr zufrieden
gewesen, Das Verhalten und die Charaktereigenschaften
waren durchaus einwandfrei. Besondere Anerkennung verdienen
sein Fleiß, seine Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue.
Der Austritt des Herrn F., den wir im übrigen. sehr bedauern,
ist nur darauf zurückzuführen, daß ihm die unter
den gegenwärtigen Verhältnissen unerläßliche Organisations-Neueinteilung
nicht zusagte.“
Mit diesem Zeugnis ist der Kläger nicht zufrieden, weil
darin nur erwähnt sei, daß er als Vorsteher des kaufmännischen
Büros tätig gewesen sei, was wohl die Art der
Beschäftigung bezeichne, es sei aber nicht genau angegeben,
was für ein Können ihm, dem Kläger zuzutrauen sei.
Kläger erhebt Klage auf Aenderung des Zeugnäisses.
Er beantragt:
„daß in dem Zeugnis angegeben wird, daß er als Vorsteher
des kaufmännischen Büros bilanzsicher und in allen die Buchführung,
Korrespondenz usw. betreffenden kaufmännischen
Fächern erfahren ist,“
Und daß der letzte Absatz des Zeugnisses gestrichen
werde, da es gesetzlich unzulässig sei, den: Entlassungsgrund
m Zeugnis anzugeben,
Er behält sich einen Antrag vor, dien Beklagten zu einer
Zntschädigung zw verurteilen, für den Fall, daß er das
Zeugnis nicht binnen einer vom Gericht festzusetzenden Frist
ursstellt,
Die Beklagte hat kostenfällige Klageabweisung begehrt.
Einmal sei der Antrag verspätet vorgebracht, zum andern sei
las Klagebegehren auch sachlich gerechtfertigt.
Zu erklären, daß der Kläger bilanzsicher und in der Buchührung
erfahren sei, könne sie sich nicht bereit finden,
ja eine Treuhandgesellschaft seinerzeit die Tätigkeit des
<lägers in dieser Beziehung beanstandet hat.
Bezüglich des Parteivorbringens im einzelnen wird auf
Jen Inhalt der Klageschrift vom 15. August 1927 und des
Schriftsatzes der Beklagten vom 3. September 1927, der zum
Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist,
verwiesen
Entscheidungs gründe ;
Das von der Beklagten dem Kläger ausgestellte Zeugnis
ntspricht in seinen beiden ‚ersten Absätzen der Bestimmung
jes 8 73 HGB.: Die Art und Dauer der Beschäftigung ist anzegeben;
ebenfalls spricht sich das Zeugnis über die Führung
ınd Leistungen aus. Mehr kann der Kläger gesetzlich nicht
verlangen,
Auch das weitere Klagebegehren, den letzten Absatz des
Zeugnisses, der über den Austritt des Klägers handelt, zu
streichen, ist ungerechtfertigt. 8 73 HGB, enthält keine Bestimmung
darüber, ob der Entlassungsgrund in das Zeugnis
aufzunehmen sei oder nicht, Aus dem Schweigen des Gesetzes
zu Schließem, daß es unzulässig sei, den Entlassungszrund
im Zeugnis anzugeben, geht nicht an. Es hat sich