Full text : 32.1927 (0032)

II, Niedriger Wasserstand.
1. Notwendigkeit der Löschung.
Die einfachen Konnossemente für gelöschte umrd auf dem
Rhein nach Straßburg beförderte Waren können unter den
unter 12b genannten Bedingungen in Straßburg vorgelegt
werden, Die Zollbehörden des Löschungshafens oder der
französische Konsul bescheinigen auf dem Manifest des ge
löschten Schiffes X.. (oder atf dem Ric hitiahrispapier)
daß X... ... Tonnen in ...., auf Schiff Y... umgelader
worden sind, Hinsichtlich der Schiffe, wie z. B. Schiff ....
die nach Straßburg gehen, nachdem sie ein oder mehrere
Lots des gelöschten Schiffes X... aufgenommen haben,
bestätigen die Zollbehörden oder der französische Konsul auf
dem im Umschlaghafen ausgestellten Manifest, daß diese
Lots von dem Schiff X... stammen, das aus Antwerpen kam.
Diese Bemerkungen, verglichen mit denen des Konnossements
Antwerpen—Straßburg, erlauben dem Straßburger Zollamt
die Nachprüfung der Transportarten.
2. Notwendigkeit der Zwischenlagerung.
Die einfachen Konnossemente für Waren, die in Erwartung
ihrer Weiterbeförderung auf dem Rhein nach Straßburg
zwischengelagert werden mußten, sind unter den unter 12b
genannten Bedingungen vorzulegen. Die Zollbehörden oder
der französische Konsul haben auf dem Manifest oder auf
den Rheinschiffahrtspapieren zu bescheinigen, daß die von
dem Schiff X... stammenden Waren in .......bis zum .....
infolge niedrigen Wasserstandes zwischengelagert worden sind.
Die vorstehenden Bestimmungen werden auf Havarieschäden
ausgedehnt, die eine ganze oder teilweise Löschung in Mannheim
 oder einem französischen Zollfreilager am Rhein nötig
machen, Die Notwendiykeit der Umladung oder Zwischenlagerung
 ist durch eine Bescheinigung des Zollamts am
Umschlags- oder Zwischenlagerungshafen vom französischen
Konsul oder dem agent general de la Compagnie des entrepöts
 francais rhenans nachzuweisen.

Der französische Außenhandel in den ersten
9 Monaten des Jahres 1927,
Mengenstatistik in Tonnen:
Unterschied
arste 9 Monate erste 9 Monate gegenüber
1927 1926 1926
5.063.348 3.580.051 —+1.483,.297
31.586.538 29 883,818 -+1.702,720
896.456 _ 1.063.257 — 166.801
37 564.342 24 527 126 3.019.216

Einfuhr
Lebensmittel
Industrielle
Rohstoffe
Fertigfabrik.
insgesamt
Ausfuhr
Lebensmittel
Industrielle
Rohstoffe
Fertigfabrik
Insgesamt

943.489 1.075.479
23.065.802 19 747 077
4.024.932 3 500,342
28.034.223 24.322.898
Wertstatistik in Franken:
Unterschied
erste 9 Monate erste 9 Monate gegenüber
Einfuhr 1927 1926 1926
Lebensmittel 10,549.643.000 8.402.400.000 + 2.147.243.000
Industrielle
Rohstoffe 23.735.549 000 29.981.924.000 — 6.246 375.000
Fertigfabrik, 4.243 855.000 5.876.172,000 — 1.632.317.000
Insgesamt 38.529.047 4.260.496 007 5.731 449.000
Ausfuhr
Lebensmittel 3,673.801.000 + 02.000 000 -  141.801.000
Industrielle
Rohstoffe 12282 978.000 ‘40.317.000 + 442.661,000
Fertigfabrik. 24,357,071,000 .1.434.388.0900 - 3.077.317.000
Insgesamt 40.283.850 000 _ 42.776,705.0% _ + 2.492.855.000
Der französische Außenhandel ‚erreicht in den ersten dreiviertel
 Jahren eine Einfuhr von 37546342 t im Werte von
38529 047000 Fr. und eine Ausfuhr von 280341223 t im
Werte von 40283 850 000 Fr, Gegenüber dem gleichen Zeitraum
 des Vorjahres ist sowohl bei der Einfuhr als. auch bei
der Ausfuhr ein wertmäßiger Rückgang und bei Ein- und
Ausfuhr eine mengenmäßige Steigerung festzustellen. Nach
den offiziösen Ausführungen der „Journege Industrielle“ ist
dieser wertmäßige Rückgang auf einen allgemeinen Preisrückgang
 bei der Einfuhr sowohl als auch bei der Ausfuhr
zurückzuführen. Die allmähliche Preisstabilisierung auf dem
Weltmarkt, die sich bei der Wertermäßigung der Einfuhr ausländischer
 Fertigerzeugnisse nach Frankreich besonders bemerkbar
 macht, scheint sich in Frankreich infolge der Inflation

voch nicht so vollständig durchgesetzt zu haben, denn die Preise
ür die ausgeführten Fertigfabrikate sind noch bedeutend
1öher als diejenigen der eingeführten Erzeugnisse. Vor allem
ällt auch im dem letzten Monaten die steigende Einfuhr von
„ebensmitteln auf, die auf die schlechte Ernte von 1926
zurückgeführt wird,

Verkekrsabgaben für Automobile in Frankreich.
Berechnung der Geldstrafe. Gebührentarif,
Da über die Anwendung der Bestimmungen für die Berechung
 von Geldstrafen be: ausländischen Automobilisten, die
nm Frankreich mit abgelaufenen Verkehrserlaubnisscheinen
’ahren, Unklarheit herrscht, hat die CGeneraldirektion der
Verwaltung der indirekten Steuern im „Bulletän Douanier“
Nr, 481 von 1927 eine Klärung dieser Frage ‘herbeigeführt,
Danach beträgt die Geldstrafe das Dreifache des Betrages,
ter für die Anzahl der Vierteljahre fällig ist, während welcher
ter Automobilist sich nicht im Besitz eines gültigen Verxehrerlaubnisscheines
 befunden hatte. Die Mindeststrafe berägt
 125 Fr. für Motorfahrräder, side-cars oder cycle-cars
ınd 500 Fr. für Automobile,
Cileichzeitig hat die Generaldirektion der Verwaltung der
ndirekten Steuern zur Erleichterung für die Gebührenberechnung
 nachstehenden Gebihrentarif bekanntgegeben:
Gebührentarif.

Personen- und
Anzahl 7 astkraftder
 | fahrzeuge
PS  erteljährlich
 | (Shih
ZZ
hs
Q)—
WW, —
112,50
135,50
157,50
180,00
229,50
256,50
283,50
310,50
337,50
364,50
391,50
418,50
15,50
172,50
504,00
535,50
567,00
598,50
530,00
561,50
693,00
124,50
756,00
1787,50
823,50
859.50
895,50
931,50
967.50
1 003.50
1 039 0
1075 50
1111 %0
147,50
182 0
216 50
25
2 0
32 ww
Yo
IE

Automobile
m. besonderen
Vergasern
(guazogenes)
jährlich | YiErer
180 | 45,00
180 145,00
180 4500)
180 4
180 »
225
20
315
360
5
9
M3
17
321
375
22
788

eycle-cars

Motorboote u
Motorfahrräder

jahılih | YET
30. 7,50
60 15,00
90 22,50
120 32,00
150 37,50
180 45,00
210 52,50
240 60,00
270 67,50
300 75,00
330 832,50
360 90,00
300 97,50
420 105,00
0 112,50
180 120,00
10 127,50
540 135,00
70 142,50
300 150,00
530 157,50
60 165.00
3% 172,50
20 180,00
750 187,50
780 195,00
810 202,50
340 210,00
370 217,50
0 225,00
330 232,50
60 240,90
990 247,50
020 255,00
‚050 262,50
080 270,00
110 277,50
140 285,00
170 292,50
200 300,00
230 307,50
60 315,00
"00 322,50
0 330,00
MM 337,50
345,00
360,00
367,50
375.00

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01
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1 026
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566
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1782
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2016
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2394
2520
2616
23772
2898
2024
3150
3304
2438
582
3726
3870
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168,75
182.25
195,75
209.25
222,75
236.25
252.00
267,75
283.50
299.25
315,00
330.75
316.50
362.25
378.00
393,75
111,75
129,75
147,75
165,75
48375
501,75
319.75
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573,75
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