Full text : 32.1927 (0032)

auf 200 Fr. erwähnt. Ferner sind in Zukunft befreit Miet:
verträge in nicht bezuschußten Kieinwohnungsbauten im
Sinne der Verordnung vom 27. Juni 1923 (Amtsbi. 1923 Nr. 16
Seite 143).

Infolge der vielfachen Veränderungen der ursprünglichen
Sätze sowohl als auch ‚des Textes ist es kaum möglich,
die Tarife übersichtlich zu halten. Das gilt vor allen Dingen
vom Landesstempel- und’ Reichsstempei:tarif. Es besteht deshalb
 das dringliche Bedürfnis, wenigstens diese beidan Tarife
in ihrer jetzigen Fassung zu veröffentlichen. In Wirtschaftskreisen
 würde jedenfalls eine solche Beksrrtmachung mif
Freuden begrüßt werden.

3. Andere indirekte Steuern.

Aendere indirekte Steuern haben im Berichtsjahr keine
Aenderung erfahren. Zwar hat die Regierungskommissiaun
dem Landesrat einen Entwurf betr. die Versteuerung aus-Amtlicher

 Teil.
Niederschrift über die erste Vollsitzung der Handelskammer
 am 25. Januar 1927.

(Schluß.)
Zu Punkt 5der Tagesordnung : „Besprechung der
zur Erleichterung der Deflationskrise erforderlichen Maßnahmen
 auf dem Gebiete der Kohlenpreispo’itik der Gru"enverwaltung,
 des Frachten-, Stcuer- und Kreditwesens‘, knüpft
Herr Assessor Lütke an die allgemeinen Ausführungen an
die der Präsident der Handeiskammer zu Beginn der Vollversammlung
 machte. Bei den Vorverhand!'ungen, die bereits
zu dem Zwecke stattgefunden haben, Herrn Morize über
den Ernst der Situation zu unterrichten, sei den Vertretern
der saarländıschen Industrie entgegengehalten worden, daß
die Beurteiiung der Lage nicht von heute auf morgen,
sondern für einen längeren Zeitpunkt notwendig sei. In
längerem Zeitraum, beispielsweise für das Gesamtjahr 1926
gesehen, müsse doch zugegeben werden, daß die Gewinne
aus dem ersten Teil des Jahres die etwaigen Verluste im
zweiten Teil des Jahres ausgleichen könnten. Außerdem
berge jede Stabilisierungskrise mehr oder minder große
Gefahren in sich. Die sich hıeraus ergebenden Opfer müßten
getragen werden. Dieser Auffassung des Herrn Morize sei
von den Vertretern der Industrie mit allem Nachdruck entgegengetreten
 worden. Die bisherige Dauer der Deflation
von 4 bis 5 Monaten reiche vollkommen aus, um die bittere
Erfahrung zu machen, daß es ohne besondere Maßnahmen
einfach nicht mehr weiter gehe. Der unnatür'ich hohe
Kohienpreis der Saargruben stehe einer vernunitmäßigen
Anpassung der gesamten . Wirtschaft an die gehobene
Währungs!age im Wege. Mit vollem Recht lege der Präsident
der Kammer die Bestimmungen des Saarstatu‘s, wonach
die Grubenverwaltung der Saarwirtschaft dıe erforderlichen
Kohlen zur Verfügung stellen müsse, dahın ‚aus, daß nicht
nur der Menge, sondern auch dem Preis nach der Kohlenbedarf
 der Saarwirtschaft befriedigt werde. Gerade der
Ausdruck „befriedigen“ oder „satisfaire“ im französischen
Text zwinge mit aller Deutlichkeit zu dieser Auslegung,
 denn die Bestimmung hätte absolut keinen Sinn,
wenn es der Grubenverwaltung überlassen bliebe, zwar die
gleiche Menge anzubieten, aber den doppelten oder dreiiachen
Preis zu fordern und es durch diese Preissteigerung der Saarwirtschaft
 unmöglich zu machen, ihren Kohlenbedarf im Saargebiet
 selbst zır decken. Soweit die Verwaltung der französischen
 Saargruben nicht von sich aus dieser Bestimmung
nachkomme, sei es Aufgabe der Regierungskommission, für
diese verbrieften Rechte der Saarwirtschaft sich mit ihrem
ganzen Einfluß einzusetzen.
Es sei zweckmäßig, die im Ansch'uß an die Vollversammlung
 stattfindende Besprechung der Vertreter der Saarindustrie
 mit der gesamten Regierungskommission auf die
Kohlenfrage zu ‘beschränken und die notwendigen Maßnahmen,
 die im Steuer- und Kreditwesen, insbesondere für
die Belebung des Saarhandels notwendig wären, einer zweiten
Besprechung von Vertretern des Handels mit der Regierungskommission
 vorzubeha'ten. Lediglich die Frachtenfrage
wäre zweckmäßig wegen ihres innigen Zusammenhanges mit
der Kohlenfrage bereits bei der heutigen De preln ing zu
erwähnen, Die Kammer habe hinsicht'ich der Frachten rage
in ausführlichen schriftlichen Darlegungen den Nachweis ge.

ändischer Kraftfahrzeuge vorgelegt, der bereits am 16. De:
zember 1926 verakschiedet worden ist.
Nach diesem Entwurf sollen die Steuersätze, die von ausländischen
 Kraftfahrzeugen erhoben werden, wenn sie VDrübergehend
 im Saargeviet laufen, erhöht werden. Diese
Verordnung ist indes bis jetzt nıch nicht erschienen, wohl
aus dem Grunde, weil die Verhandlungen der Regierungskommission
 des Saargebietes mit der Reichsregierung in Berlin
bezüglich eines vom Landesrat angeregten Alıkommens, nach
weichem die deutschen Kraftfahrzeuge, wıe es bei den
ranzösischen Kraftfahrzeugen bereits der Fall ist, von dieser
Abgabe befreit werden, noch nicht zum Abschluß gekoammer
sind.
Die inländischen Kraftfahrzeuge unterliegen bekanntlich
schon seit 1925 einer Straßenabnutzungsgedühr.
Aus den Dariegungen geht hervor, daß der Fiskus durch
die Erhöhung der Verbrauchs- und Stempeisteuern eine
wesentliche Mehreinnahme gegen früher zu verbuchen hat

Führt, daß die Saarfrachten wesentlich über den deutschen
Frachten ständen und daß eine grundsätziche Besserung der
saarländischen Frachtlage nur dann zu erzielen sei, wenn
die Regierungskommission nicht nur die Herabsetzung der
Saartarife, sondern gleichzeitig die baldige Gesteilung vorn
direkten Tarifen Saarbahn—Reichsbahn durchführe.
In der sich hieraus ergebenden sehr lebhaften Aussprache,
an der sich insbesondere die Herren Levacher, Hausen
und Wahlster beteiigten, unterstreicht Herr Levacher
die unbedingte Notwendigkeit einer Ermäßigung der Umsatzsteuer.
 Man spreche überall von der Notwendigkeit eines Preisabbaues,
 Ein solcher könne aber nur eintreten, wenn auch
die Umsatzsteuer entsprechend gesenkt werde. Für diese
Steuer sei überdies mit der Wiederkehr stabiier Währungsverhältnisse
 jede Berechtigung ent'allen.
Herr Hausen gt großen Wert darauf, daß auch die
Steuer- und Kreditfrage eingehend besprochen werde. Die
Handelskammer müsse auch bei den auf diesen Gebieten
„unmehr zu ergreifenden Maßnahmen ‘führend sein. Wie
notwendig sofortige Maßnahmen auf dem Gebiete der Sieuerzrleichterungen
 seien, müsse jeder erkennen, aer nur einigermaßen
 über die Schwierigkeiten bei der Steuereintreibung
unterrichtet sei. Man höre wiederholt den Vorwurf, daß
die Hande'skammer in erster Linie im Interesse der Industrie
tätig sei. Er habe oft Mühe, die Unrichtigkeit dieser Be-1auptung,
 die naturgemäß im wesentichen von Kreisen .ausginge,
 die über die Geschäftstätigkeit der Handeiskammer
nicht ausreichend unterrichtet seien, zu widerlegen. Es erscheine
 ihm daher zweckmäßig, in den Berichten der Kammer
gerade auch ihre Tätigkeit zugunsten des Handels in die
richtige Beleuchtung zu stellen.
Herr Wahlster unterstreicht die von Herrn Levacher
gemachten Ausführungen.
Herr von Boch hält es für wünschenswert, daß Klagen,
wie sie von Herrn Hausen vorgebracht würden, in oifener
und freier Aussprache gek'ärt werden müßten, da nur auf
diese Weise Mißverständnisse vermieden b’ei"en könnten.
Er richte in diesem Sinne an die Versamm' ung und insıesondere
 an die Herren Vertreter des Hande’'s die Bitte,
alle Schmerzen rechtzeitig vorzubringen, um der Kammer
Gelegenheit zu geben, die nötigen Maßnahmen im Interesse
des Handels zu ergreifen.
Unter Punkt 6 der Tagesordnung: „Wiederauf-1ahme
 der d-utsch-französischen Handeisvertrag:verhand ungen
 und der Saarzollverhand’ungen‘, verweist Syndikus M a rtin
 auf die nach wie vor bestehende hedaueriche Unstabili-:ät
 der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen, die ihren
iußeren Ausdruck in den kurzen Lauffristen des Hande'sprovisoriums
 und der beiden Saarzo!labkommen finde. Durch die
beschränkte Laufzeit aller dieser Abkommen habe man erreichen
vollen, die französische Regierung zur Beschleunigung ihrer
Zolltarifreform zu veran'assen, um endlich zu endgü'tixen Ver-:rägen
 sowohl für die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen
 als auch für das Saargebiet kommen zu können.
Bedatterlicherweise sei aber der neue französische Zolltarifantwurf
 immer noch nicht erschienen, so daß also auch
heute noch jede Grund'age für die abschließenden Verhand!umgen
 fehle. Einschaltend bemerkte der Berichterstater,
 daß die Hande'skammer bei dieser Gelegenheit erneul
die Erwartung ausspreche, daß ihr der Zol!ltarifentwurf
zleichzeitig mit den wirtschaftlichen Körperschaften im
übrigen französischen Zo'lgebiet zur Stel'lunenahme zugeleitet
werde, Die Wirtschaftskreise des Saargebietes hätten auf
Grund der durch den Versailler Vertrag gescha‘fenen Lage
ein Recht darauf. auch ihrerseits den Zolltarifentwurf vor
            
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