Full text : 32.1927 (0032)

Auf den Landkreis Saarbrücken entfallen auf
Grund ‚einer getroffenen Vereinbarung nach
dem Verhältnis der vorgenommenen Vermittelungen

Vom Arbeitgeberverband für das Baugewerbe
sind als Zuschuß eingegangen
Desgleichen von der Handwerkskammer Saarbrücken


Der Arbeitsnachweis wurde im Monat September wie folgt
in Anspruch genommen,
Die Gesamtlage des Arbeitsmarktes zeigte im Berichtsmonat
 ein günstiges Bild, Die guten Beschäftigungsmöglichkeiten
 im Baugewerbe griffen auch stark auf die Nebenberufe
 über,, so daß es nicht immer möglich war, den
geforderten Bedarf restlos zu stellen. In der Landwirtschaft
 hielt die starke Nachfrage nach Arbeitskräften unvermindert
 an, cbenso gut war die Lage in der Schwerindustrie,
die im Berichtsmonat 140 Neueinstellungen vornahm. Im
Metallgewerbe herrschte besonders starke Nachfrage nach
Bauschlossermn, Klempnern und Elektro-Installateuren. Auch
m Holzgewerbe entwickelte sich die Lage ebenfalls weiter
zünstig, Im Nahrungsmittelgewerbe war die Lage verhältnisnäßig
 ruhig und im Bekleidungsgewerbe erstreckte sich die
Nachfrage lediglich auf Schuhmacher, während Schneider
nur selten verlangt wurden.
Der große Bedarf am Hilfsarbeitern, Tagelöhnern und
sonstigen Ungelernten konnte nicht immer rechtzeitig ge:
ieckt werden,
Im Gastwirtsgewerbe ist die Lage weiter schlecht.
Trotz der allgemein günstigen Arbeitsmarktlage waren die
Unterbringungsmöglichkeiten für kaufmännische und Büroangestellte
 unbefriedigend,
In der weiblichen Abteilung besteht sehr großer Mangel an
awsgebildetem Hauspersonal. Der Bedarf an Hausangestellten
konnte bei weitem nicht gedeckt werden. Für Hausschneiderinnen
 boten sich ebenfalls gute Beschäftigungsmöglichkeiten,

Stenotypistinnen konnten leicht untergebracht werden.

3760 Fr
Any

Saarbrücken, den 1. Jum 1927.
Dr. Kuhring,
Beigeordneter,

Insgesamt:

Fromm,
Stadtamtmann.

Bericht des Arbeitsnachweises der Stadt
Saarbrücken im Monat September 1927.

Rest des
Vormonats

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September
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August
725
mehr
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weniger

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Eisenbahn.
Saarbahnen.

Hbf. ab 16,38, Forbach 153,49 16,00, Beningen an 16,08,
St. Avold an 16,22, Metz an 17,4 und weiter wie bisher,
Pz. 1041 nach Metz verkehrt später: Saarbrücken Hbf.
ıb 16,50, Stieringen-Wendel an 15,57, Forbach 16,03/12, Be-1aingen
 an 16,23, Oberhomburg an 16,33, St. Avold an 16,42,
Metz an 17,55, Vom gleichen Zeitpunkt an erreicht D 144
n Metz den Anschluß an einen neuen Schnellzug Basel—
Dünkirchen: Metz ab 17,16, Diedenhofen 17,40, Dünkirchen
23,56 (London an 8,09). Sein Gegenzug verkehrt: (London
ab 22,30) Dünkirchen ab 610, Dicdenhofen 12,51, Metz an
13,15 Uhr,
Im Interesse der Arbeiterbeförderung wartet Pz. 561. ab
sofort Samstags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen
n Mettlach den Anschluß von Pz. 761 ab. Ersterer verkehrt
laher an solchen Tagen: Mettlach ab 17,18, Saarhölzbach
7,23.24, Taben 17,32, Serrig 17,39 50 und weiter wie bisher.
Da an den genannten Tagen «ter Schnellzug D 167 hiernach
schon im Mettlach den Personenzug 561 überholt, müssen
lie in diesem Zuge fahrenden Reisenden, die auf den Schnellzug
 D 167 übergehen wollen, schon in Mettlach umsteigen
vorauf besonders hingewiesen wird

Sonderzüge zur Frühjahrsmesse in Leipzig 1928.
Anfang Dezember dieses Jahres findet die übliche Konferenz
mit den deutschen Reichsbahndirektionen zur Festlegung des
Sonderzugverkehrs z, B. hinsichtlich Zahl, Verkehrszeiten,
Zugführung, Zusteigestationen, Wagenmaterial, Fahrkarten und
Verpflegeaufenthalte statt. Wir bitten, diese dem Verkehrsund
 Tarifbüro der Handelskammer bis spätestens
1. November mitzuteilen.

Fahrplanänderungen.
Am 3, November dieses Jahres treten folgende Fahrplanänderungen
 in Kraft: Schnellzug D 141 nach Paris verkehrt
 zwischen Saarbrücken und Metz früher: Saarbrücken

Wirtschaft, Zeil, Außenhandel! un;

” ‚derung.

3 dingungen und unter den in vorliegendem Dekret erlassenen
Frankreich. 5onderbedingungen zugestanden werden:
X ; ii 3 nn Blei, roh, in Blöckem, Mulden, Barren oder Platten, ohne
Änderungen der Vorschriften über die zeit Rücksicht darauf, ob das Blier silberhaltig ist oder nicht,
weilige Zulassung von Blei, Zinn und Zink. las heißt, ob es Blei ist, das 25 g oder mehr S'lber auf
. . en . . 100 kg enthält; Späne und Bruchstücke alter Waren aus
Nach cinem im ‚Journal Offiotel‘“ Nr. 230 vom 3.4. Ok- Blei; Zink im rohen Blöcken oder Mulden; Zinn in Müulden.
tober 1927 veröffentlichten Dekret sind in den Vorschriften Die Vergünstigung der zeitweligen Zulassung gilt nur für
für die zeitweilige Zulassung von Blei, Zinn und Zink fol- Blei, das nicht mehr als 10% Antimon enthält.
gende Aenderungen eingetreten: Es kanm nur denjenigen Industriellen gestattet werden,
Art, 1. — Das Verfahren der zeitweiligen Zulassung kann rohes Blei und Späne und Bruchstücke alter Bleiwaren
für nachstehende Metalle unter den allgemeinen, durch Ar- zeitweilig zollfrei einzuführen, die über das für die Hertikel
 5 des Gesetzes vom 5. Juli 1836 festgelegten Be-stellung oder Zurichtung von wiederauszulührenden oder in
            
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