Full text : 32.1927 (0032)

Freigabe
von D-Zügen für Sonntagsrückfahrkarten,
Mit Gültigkeit vom 2. Oktober ab sind für die Dauer des
Winterfahrplans 1927/28 alle D-Züge innerhalb des Saara
 und im Wechselverkehr mit Stationen der Deutschen
eichsbahn für die Benutzung mit Sonntagsrückfahrkarten
2. und 3, Klasse gegem Entrichtung des vollen Schnellzugzuschlags
 freigegeben.

Übersicht über den Betrieb und Verkehr im Bezirk
der Eisenbahndirektion des Saargebietes
im Monat August 1927.
Die Eisenbahndirektion des Saargebietes teilt mit:
Der Personenverkehr hat sowohl im Nah- wie im
Fernverkehr merklich zugenommen. Die Beteiligung an den
Feriensonderzügen nach Breslau, Hamburg/Berlin und Basel/
Konstanz war ziemlich rege; auch die übrigen Sonderzüge
nach Leipzig (Messeausstellung), Frankfurt a. M. (Internationale
 Musikausstellung) und Köln (Sportfest Deutsche
Jugendkraft) waren gut besetzt. Bei der Fahrkartenausgabe
Saarbrücken (Hauptbahnhof) wurden während des Berichtsmonats
 insgesamt 318 130 Fahrkarten (294545 Stück im Vormonat)
 verkauft, was einem täglichen Durchschnitt von
10262 Karten entspricht. Auch die Inanspruchnahme des
Amtlichen Reisebüros in Saarbrücken war sehr lebhaft. Es
wurden im Monat August 1927 insgesamt 150 feste Fahrkarten
 ausgegeben und 2800 Fahrscheine bestellt und ausgefertigt,
 Daneben wurden 95 Bettkarten und 20 Paßvisa
besorgt,
Zur Bewältigung des Verkehrs wurden außer den fahrplanmäßigen
 Zügen 31 Sonderzüge gefahren, während in 192
Fällen Zugverstärkungen erforderlich waren,
Im Gepäck- und Expreßgutverkehr it eine
wesentliche Aenderung gegenüber dem Vormonat nicht eingetreten,
 In Saarbrücken (Hauptbahnhof) wurden 25718
Gepäcksendungen im Versand und Empfang mit einem Gewicht
 von 707 t behandelt, während 27987 Expreßgutsendungen
 mit einem Gewicht von 588 t im Versand und
Empfang abgefertigt wurden. Außerdem wurden 689 t Gepäck-
 und Expreßgüter in Saarbrücken (Hauptbahnhof) umgeladen
 (Durchgangsverkehr) und 14487 Gepäckstücke bei
der dortigen Gepäckaufbewahrungsstelle hinterlegt.
Der Güterverkehr hat sich gegenüber dem Vormonat
zarheblich gesteigert,
Es wurden insgesamt 145471 Wagen (137867 Wagen im
Vormonat) an 27 Arbeitstagen gestellt, was einem arbeitstäglichen
 Durchschnitt von 5387 Wagen entspricht. Von
den gestellten Wagen entfielen auf Kohlen insgesamt 97361,
im arbeitstäglichen Durchschnitt (unter Berücksichtigung der
von der Grubenverwaltung eingelegten 3 Feierschichten)
06 Wagen. Nicht rechtzeitig gestellt wurden insgesamt
271 Wagen,
An Gütern wurden insgesamt 1889887 t (1813081 t im
Vormonat) befördert; ‘hiervon entfallen 12352 t auf Stückgut.
 Die Steigerung um 76806 t ist zu einem Teile auf die
größere Zahl der Arbeitstage im Monat August (27 gegenüber
20 Tagen) zurückzuführen, Die Durchschnittsbeförderung
an Gütern (ausgenommen Kohlen) betrug arbeitstäglich
32241 t gegenüber 31651 t im Vormonat. Im Bergbau
wurden auch in diesem Monat wegen Absatzschwierigkeiten
3 Feierschichten eingelegt, Indessen hat sich die Beförderung
 an Kohlen arbeitstäglich gegenüber dem Vormonat
etwas erhöht. Im arbeitstäglichen Durchschnitt wurden
M321 t Kohlen beföndert, gegenüber 43050 t im Vormonat.
Ausgeführt wurden im Berichtsmonat insgesamt 751 170 t,
davon entfallen auf Kohlen 546535 t, auf sonstige Wagenladımgsgüter
 202457 t und auf Stückgutsendungen 2178 t.
Gegenüber dem Vormonat ist eine Abnahme von insgesamt
47647 t (meist Kohlen) festzustellen. Eingeführt wurden
insgesamt 479059 t, hiervon entfallen auf Kohlen 30265 t,
auf sonstige Wagenladungsgüter 443951 t und auf Stückgutsendungen
 4843 t. In der Einfuhr 'hat die Beförderung
gegenüber dem Vormonat um 35867 t (meist Erze) zu
genommen.
Im Binnenverkehr wurden insgesamt 659658 t bewegt.
Hiervon entfallen auf Kohlen 442573 t, auf sonstige Wagenladungsgüter
 211754 t und auf Stückgüter 5331 t. Im
Binnenverkehr ist gegenüber dem Vormonat eine Steigerung
 vom 88586 t (meist Kohlen) eingetreten.
Die Betriebslage während des Berichtsmonats war
zufriedenstellend, Der Bewältigung des Personenverkehrs
dienten 407978 Zugkilometer und 11912771 Wagenachskilometer;
 der Bewältigung des Güterverkehrs 131 368 Zugkilometer
 und 10856865 Wagenachskilometer.

Deutsche Reichsbahn.
Fiug-Eisenbahnverkehr (Flei Verkehr).
(Schluß.)

Da bei Frankosendungen (Freibetragsverfahren) von der
\nnahmestelle die Spesen (Luftfracht, Expreßgutfracht und
Nebenspesen) nicht errechnet werden Können, wird vom
Absender bei der Auflieferung ein Depot erhoben, und
zwar in ungefährer Höhe der zu erwartenden Spesen,
Auf dem Frachtbnief ist in der Rubrik „besondere Verznbarungen“
 folgender Vermerk einzutragen: „Beförderung
im Flug-Eisenbahn-Verkehr, Die hierfür geltenden Zusatzbestimmungen
 und Tarife sind anerkannt.“ Ferner ist unter
‚Wegevorschrift“ vorzuschreiben, auf welcher Strecke die
sendung per Flugzeug und auf welcher per Eisenbahn be-‘ördert
 werden soll.
Außer dem Frachtbrief sind der Sendung, sofern sie für
las Ausland bestimmt ist, die erforderlichen Zollpapiere beiufügen,
 also jeweils ein statistischer Schein und die son-‘tigen
 im Bestimmungsland vorgeschriebenen Papiere.
Da die Reichsgrenzen nur auf dem Luftwege überschritten
verden können, sind nach dem Auslande nur Sendungen
Zisenbahn—Flugzeug oder Flugzeug— Eisenbahn—Flugzeug
nöglich, Im innerdeutschen Verkehr sind auch Sendungen
Eisenbahn—-Flugzeug—Eisenbahn (also eine Eisenbahnstation
als Endziel) zulässig,
Aus diesen Einzelheiten ist klar ersichtlich, daß die Abertigung
 tatsächlich außerordentlich einfach und daher dazu
angetan ist, den Flug-Eisenbahn-Verkehr, in weitgehendstem
Maße populär zu machen.
Es ist zu erwarten, daß nach Ablauf der ersten Monate
suf Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen einige
Aenderungen in den Ausführungsbestimmungen nötig sein
werden, da erst durch die Praxis der letzte Schliff vorzenommen
 werden kann,
Im Zusammenhang hiermit werden Auszüge aus dem Verrag
 und den Zusatzbestimmungen zu den Beförderungsbedingungen
 im Luftfrachtverkehr von Interesse sein:
Vertrag
:wischen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (hier kurz
Reichsbahn genannt) und der Deutschen Luft-Hansa A.-G.
‚hier kurz Lufthansa genannt) über die Einrichtung und geneinschaftliche
 Bedienung eines Flug-Eisenbahn-Verkehrs
(kurz Fleiverkehr genannt).
Zweck des Vertrages ist die Einrichtung eines der Allzemeinheit
 dienenden Güterverkehrs unter Zusammenwirken
les Schienenweges, der Luftbeförderung und des Kraftwagens.
Die Lufthansa verpflichtet sich, in den in den Beförderungs->)edingungen
 bezeichneten Verkehrsbeziehungen Güter von
ınd ‚an jedermann auf Grund eines von ihr alleim mit dem
Versender für den ganzen Beförderungsweg abzuschließenden
Vertrages zu befördern. Im Verkehr aus dem Auslande be-1ält
 sich die Lufthansa jedoch vor, die Güterbeförderung aus
»egründetem Anlaß zu verweigern.
Für die Verträge gelten neben den allgemeinen Befördeungsbedingungen
 und Tarifen für den Luftfrachtverkehr
lie zwischen den Vertragsteilen für den Flugeisenbahnverkehr
vereinbarten Zusatzbestimmungen und Tarife,
Die Sendungen werden sowohl von den von der Luftyansa
 hierfür besonders vorgesehenen Stellen als auch von
ıllen für die Abfertigung von Expreßgut zuständigen Reichsyahnstellen
 angenommen und ausgeliefert.
Das Abfertigungsverfahren ist in einer Dienstanweisung geagelt,

Inwieweit die Sendungen auf der Eisenbahn oder auf
‚em Luftwege zu befördern sind, bestimmt sich nach der
/orschrift des Absenders im Luftfrachtbrief,
Im Einzelfalle kann jedoch das Gut entgegen der Fracht-»riefvorschrift
 statt im Luftwege auf der Eisenbahn belördert
 werden, wenn dies infolge Notlandung, Ausfall von
Flügen, mangels verfügbaren Frachtraumes in den Flugzeugen
ler nach der Flugplanlage den mutmaßlichen Belangen des
/ersenders entspricht.
Im Verkehr mit dem Auslande wird die Grenze ausschließich
 im Luftweg überschritten, soweit nicht für bestimmte
Verkehrsbeziehungen ‚anders vereinbart ist.
Das Nähere bestimmen die Beförderungsbedingungen sowie
lie Dienstanweisungen, In letzterer sind insbesondere auch
Bestimmungen getroffen, die der Lufthansa ermöglichen, sich
‘ortlaufend über die ausgeführten Transporte zu unterrichten.
Auf den Strecken der Reichsbahn werden die Sendungen
als Expreßgut befördert.
Die Reichsbahn ist berechtigt, sich für ähre
strecken ‚auch des Kraftwagens oder anderer
mittel zu bedienen.

Beförderungs-Beförderunys-

            
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