dem allgemeinen Drang zur Rationalisierung und
Zusammenfassung gleichartiger, vorher selbständiger
Werke, soweit Oberschlesien in Frage kommt,
noch schwerwiegende politische Gründe mitgespielt
haben. Der wirtschaftlich widersinnige, Schnitt
durch die Struktur der oberschlesischen Eisenwirtschaft,
der durch die Abtrennung des heutigen pol!-nischen
Oberschlesien durchgeführt wurde, hat die
Lebensfähigkeit der deutsch gebliebenen oberschlesischen
Rest-Werke auf das allerschwerste gefährdet.
Staatliche Kredithilfe allein konnte diese Wunden
nicht vernarben lassen. Die Werke wurden
durch die neue politische Grenze geradezu gezwun
gen, die ihnen verbleibenden Teile zu einem neuer
Gesamtunternehmen zusammenzuschließen.
Auch bei dieser Gründung, die bei dem allgemeinen
Interesse für die Vereinigten Stahlwerke in
Düsseldorf weniger Beachtung fand, als ihr zukommen
müßte, waren bei der Vorbereitung zahlreiche
Schwierigkeiten zu überwinden, um so mehr, als
die hohe Verschuldung an den Staat zu besonders
sorgfältiger Prüfung der einzubringenden Werksanlagen
verpflichtete. Die Gründung erfolgte im Juni
1926 mit Wirkung ab 1. Januar 1927. In der neuen
(jemeinschaftsfirma „Vereinigte ÖOberschlesische
Hüttenwerke A.-G., Gleiwitz‘“ mit einem Gesamt:
kapital von 30000000 RM. schließen sich die ober:
schlesische Eisenbahnbedarfs A.-G., die Donners
markhütte A.-G. und die Linke-Hoffmann-Lauchhammer
A.-G., einschließlich der bereits vorher
von ihr aufgenommenen oberschlesischen Eisenindustrie
A.-G. zusammen. Von dem Aktienkapital
wurden von Linke - Hoffmann - Lauchhammer A.-G.
50%, von der Oberbedarf 25° und von der Donnersmarkhütte
25% übernommen. Im einzelnen
brachten die Gründerwerke in die Vereinigten Oberschlesischen
Hüttenwerke A.-G. in Gleiwitz folgende
Werke ein:
1. Von Oberbedarf: die Gleiwitzer Stahlwerke
(früher Huldechinsky-Werke), Stahlröhrenwerke
Gilleiwitz Stadtwald und Zawadsky-Werke;
2. Von der Donnersmarkhütte: sämtliche Anlagen
mit Ausnahme der Abwehrgrube, welche mit
einem Teil ihrer Felder in dem Besitz der
Donnersmarkhütte A.-G. verbleibt. An Stelle
der letzteren soll die neue Gesellschaft ein
Drittel der bei der Donnersmarkhütte A.-G.
verbleibenden Abwehrgrube erhalten oder, falls
die Abwehrgrube mit allen Gruben vereinigt
wird, ein Drittel desjenigen Besitzes, den die
Donnersmarkhütte für die Abwehrgrube erhal
ten wird;
Von der Oberschlesischen Eisenindustrie A.-G.
die Julienhütte, Gleiwitzer Werke und die Herminelütte
in Laband.
In der Bewertung dieser Anlagen einigten sich
die Gründer auf folgende Ziffern (in Reichsmark):
Linke-Hoffmann Oberbedarf Donners- Ver. Oberschl.
Lauchhammer markhütte Hüttenwerke
Anlazen 24 210 428 10.715.932 9510649 44 437 009
Bestände 8 892 325 16.162 146 162 17 784 649
Hypotheken — 169 625 9 091
Kasse 10 896 A? 0.389 191 827
Wert d. Sachein!, 3?“ 4560 67 17825 62122583
Schuldverpflicht. 37 103 826 29.426 583
8239000 32.906 000
70 000 30 000 00UC
Anteilan Rücklage 7
Restbetrag, der
den Anteil am
neuen Aktienkapital
darstellt 14998 000 7 499 000 7 499 00) 3.000 04
Veber die tatsächliche Produktion des Oberschlesischen
Eisentrustes sind Einzelangaben nicht vorhanden.
Die jährliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft
beträgt nach Angabe von „Stahl und
Eisen‘‘: 720000 t Kohlen, 429000 t Koks, 480000 t
Roheisen, 420000 t Rohstahl, 288000 t Stab- und
Formeisen, 48000 t nahtlose und geschweißte Röhren,
84000 t Drahterzeugnisse, 30000 t Gießerei
Erzeugnisse (Röhren und sonstige Gußwaren)
42000 t Schmiedestücke (Achsen, Drahtreifen usw.)
32400 t Gesenkschmiedeteile (Weichen usw.).
Von den Gründerwerken bleiben Oberbedarf und
Donnersmarkhütte zunächst bestehen. Zwischen den
beiden Werken finden bereits Fusionsverhandlungen
statt.
(Schluß folgt.)
ul
Entwicklung des Steuerrechts im Saargebiet im Jahre 1926,
indirekte Steuern.
Im Bereich der indirekten Steuern sind folgende Aenderüngen
zu verzeichnen:
1. Verbrauchssteuer.
Durch Verordnung vom 28. April 1926 (Amtsbl. 1926
Nr. 14) sind die Tarifsätze für Bier, Branntwein, Tabakerzeugnisse
und Zündwaren erhöht worden. Die neue‘
Sätze werden gemäß Bekanntmachung vom 30. April 1926
‘Amtsbl. 1926 Nr. 14) vom 3. Mai 1926 ab erhoben.
Seit dieser Zeit hat der Tarif für Mineralöle eine weitere
Aenderung erfahren. Während bisher nur leichte, aus Mineral:
öl gewonnene Mineralöle der Versteuerung unterlagen,
wurde die Steuerpflicht durch Verordnung betr. die Erhöhung
indirekter Steuern vom 27. Ju“ 1926 (Amtsbl. 1926
Nr. 27) auch auf schwere Mineralöle ausgedehnt und gleichzeitig
‚der Satz für leichte Mineralöle erhöht. Es wird
seit 1. August 1926 erhoben:
Für leichte Mineralöle, aus Rohöl gewonnen 35 Fr. für 1 hl
für schwere Minera'öle, aus Rohöl gewonnen 33 Fr. tür 1 hl
Der nunmehr gültige Steuertarif bringt in 13 Tarifnummern
rolgende Sätze:
)
Bier:
a) Einfachbier
b) Vollbier
c) Starkbier
für 1 hl
9 Fr.
18 Fr.
27 Fr.
Diese Sätze ermäßigen sich für die in einem Brauerei
betrieb des Saargebietes innerhalb eines Etatsjahres hergestellten
ersten 10000 hl um 40 vom Hundert,
folgenden 15000 h! um 30 vom Hundert,
folgenden 20000 hl um 20 vom Hundert,
folgenden 25000 hl um 10 vom Hundert,
2. Branntwein: 15,50 Fr. für 1 1 Weingeist.
Die Steuer ermäßigt sich für Brenmereien des Sdargebietes:
a) für Brennereien aller Art mit einer Jahreserzeugung
für 1 1
Weingeist
bis zu 500 hl auf 13,50 Fr.
bis zu 400 hl auf 13,— Fr.
bis zu 300 hl auf 12,50 Fr.
für landwirtschaftliche und Obsıbrennereien mit eine:
Jahreserzeugung: