3. Billarde und Zubchörstücke,
+4 Strumpf- und Wäschewaren aus reiner oder
vemischter ‘Seide, ausschließlich Kunstseide.
5. Luxuspferde, -Ponny, -Maulesel und -Maultiere,
(Die Züchter unterliegen nicht der erhöhten Steuer.)
6. Luxushunde und andere Luxustiere,
7. Kuriositäten, Antiquitäten einschl, alter Drucke
und Gegenstände, wie sie aus Liebhaberei von Sammlern
orworben werden, sofern diese Gegenstände nicht von öffent-Kichen
Anstalten zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt
werden,
8. Handwaffen, deren Bestandteile und Zubehörstücke,
9. Ausrüstungen für Reitpferde.
10, Edelsteine, synthetische Edelsteine, Halbedelsteinc
und Gegenstände aus oder in Verbindung mit diesen Stoffen.
Bei Gegenständen, die aus den in Satz 1 genannten Stoffen
und anderem Stoffen zusammengesetzt sind, ist der wertvollere
Bestandteil für den Stewersatz maßgebend.
N. Erzeugnisse des Buchdrucks auf besonderem
Papier mit beschränkter Auflave. .
12. Livrcen: Uniformen der Privatbedienten,
ı3. Taschenuhren, sofern deren Gehäuse aus Gold
oder Platin besteht oder das Entgelt für die Lieferung nicht
weniger als 400 Fr, beträgt,
14, Gegenstände aus Schildpatt oder Elfenbein,
15. Parfümericn: Extrakte, Essenzen, Parfüme, Man
üelpasten, Schönheitscreme, Reispuder, Schminke, Riechkissen
oder Pırdler im Säckchen, Färbemittel; sämtliche Ar.
‘üikel mit Ausschluß von Seifem und Zahnreinigungsmitteln
16. Werke der Plastik, Malerei und Ggraphik sowie
Kopien und Vervielfältigungem solcher Werke, sofern das
Entgelt für die Lieferung 259 Fr. überschreitet, ferner Bronze-Kunstgegenstände
und Porzellan in künstlerischer Ausführung
CGrabdenkmäler und Kriegerdenkmäler unterliegen nicht der
erhühten Steuer,
Der erhöhten Steuer unterliegen nicht Originahwerke der
Plastik, Malerei und Graphik Iebender oder innerhalb der
letzten fünf Jahre verstorbener Künstler, die von dem Künstler
oder nach seingmn Tode von seinem Ehegatten, seinen Abkönımlingen
oder seinen Eltern oder durch Verkaufs- oder
Aussteillurgsverbände von Künstlern vertrieben werden. Die
Frist von fünf Jahren wird vom Abschluß des Umsatzgeschäftes
üher das Werk ab gerechnet. Die Steuerbefreiung gilt
nicht für Vereinigungen von Künstlern, welche den gewerbsmäßigen
Verkauf sowohl eigener als auch fremder Werke
bezwecken,
17. Unechte Perlen und Gegenstände aus oder in
Verbindung mit diesen. Bei Gegenständen, die aus den in
Satz 1 genannten Stoffen und anderem Stoffen zusammengesetzt
sind, ist der wertvollere Bestandteil für den Steuersatz
maßgebend,
IS, Klavicre und Harmonien, sofern das Entgelt
für die Lieferung nicht weniger als 6000 Fr. beträgt, ferner
Flügel und Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe musikalischer
Stücke (Klavierspielapparate, Phonographen, Orchestrions
usw, sqwie zugehörige Platten, Walzen und dergleichen).
19, Teppiche einschließlich der Wandteppiche, für deren
Lieferung das Entgelt 150 Fr, für das Quadratmeter überschreitet,
20. Photographische Handapparate , sofern das
Entgeit mehr als 275 Fr, beträgt, sowie deren Bestandteile
und Zubehörstücke mit Ausnahme der radiographischen und
der zu ärztlichen Zwecken benützten Apparate und Gegen:
stände cinschließlich der Zubehörstücke.
21. Zugerichtete Felle zur Herstellung von Pelzwerk,
wenn das Entgelt für das Stück mehr als 80 Fr.
beträgt, sowie Bekleidungs- und Einrichtungsgegenstände atıs
ocer unter Verwendung von Pelzwerk mit Ausnahme des
gewöhnlichen Schafpelzes, soweit es sich nicht um bloßen
Aufputz handelt, Pelzkragem und Pelzfutter gelten nicht als
bioßer Aufputz.
Deutschland.
15. Oktober (12 Uhr): Finanmzdceputation in
HMamburg: Eiserne Toren und Türen für den Kaischuppen
55 am Afrikaquai (3 Lose). Ausschreibungsbedingung sn
gegen 10,50 RM. von der Ausschreibungsableilung der
Finanzdeputation, Hamburg 36, Gänsemarkt 356. IV.
ı/., Oktober (12 Uhr): Preußisches WasseryJawamt
(Bauabieilung), Wesermünde: 164000 Stück
Dachziegel (rote holländische Pfannen) für die Eindeckung der
Rischpackhalle X im newen Fischereihafen, Verdinzungsunteragen
gegen gebührenfreiz Einsendung (nicht im Brief)
‚on 2 RM.
Belgien.
156. November: Spezialbolzen für Güter- und Peronenwagen
in 4 Losen. Lastenheft Nr. 50—309—060.
„astenheft zu beziehen durch bureau des adjudications.
Bruxelles, rue des Augustins 15
Irland.
19. Oktoher: Great Southern Raitlways,
Dublin: Etwa 46) t Brückenbaustahl. Unterlagen gegen
2 £ 2 sh vom Chief Engineer, Broadstone Station.
Mitteilungen der ProduktenbEr
x’
apa
7m.
Notierungen der Saarbrücker Produktenb®rse.
Offizielle Preise der Produktenbörse zw Saarbrücken
per 100 kg waggonfrei Saarbrücken für den Großhandel
4. Okt.
Yr.
Mühlenfabrikate:
Tendenz: ruhig.
Veizenmehl, Basis {l.
Veizenmeh), Super,
Veizenmehl, innerfr,
toggenmehl 0, .
toggenmehl 01
Veizenkleie, fein
Veizenkleie, gr. 5
toggenkleie ... ..
NVeizenfutterme’u., A
Zoggenfuttermehl.. . $
Getreide:
Tendenz : ruhig.
Weizen, einheimischer ..........
Veizen, französischer. zw.
Roggen, einheimischer ..
koggen, französischer. .
toggen, deutscher a
3raugerste ‚... .
?uttergersta ... ;
Iafer, neuer . .
\uslandshafer ‚m
‚uslandsweizen. ws
"latamais .... .
Tälzer Roggen ..
256 m.Sack
248
228
208
84
88
88
118
122
155 oo. Sack
160 .
128 s
135 N
135 »
140—145
130 — 138m Sack
122—127 ,
170 —180 m, Sack
122 »
Rauhfutter, Kartoffeln usw.
Tendenz; Kartoffeln fester,
Rauhfutter unverändert.
Niesenhen, los8.......
Niesenheu, gepresst ......
uzernheu, gopresst, südfraL.
# 086 ..
zetreidepresstroh.
Gjetreidelangstroh.
Kartoffeln 1926
Kartoffeln weisse
Kartoffeln, rote
Zunkelrüben ,..
?7arahaln
53
60
70
62
32
43
42
ar
Am Dienstag, den 27, September ist die Börse infolge
sraclitischen Feiertages ausgefallen.
Redaktionsschluß: Mittwoch, den 5. Oktober 1927.