EUNE der Fracht-, sondern der Passageinteressen festgesetzt
werden. Durch den Flei-Verkehr wird diesem Nachteil schon
wesentlich abgeholfen, denn die jetzt nicht auszunutzenden
Abend- und Nachtstunden können, sofern nicht bereits Nachtflugverkehr
eingerichtet ist, durch die Zubringerdienste peı
Bahnexpreß verwertet werden. Zu seiner vollen Entwicklung
aber wird der Luftfrachtverkehr erst danm kommen, wenn
die Möglichkeit besteht, reine Frachtstrecken »einzurichten.
deren Start- und Landezeiten lediglich nach den Bedürfnissen
der Wirtschaft festgesetzt werden, und wenn überall deı
Nachtflugverkehr durchgeführt werden kann, Die technische
Möglichkeit, während der Nacht zu fliegen, ist durch die
täglich planmäßig beflogene Nachtstrecke Berlin—Moskau
bewiesen,
Die idealste Ausnutzung des Flei-Verkehrs wird dann möglich
sein, wenn die geplanten Nachtflüge nach diesem Muster
auch in westlicher Richtung einsetzen. Durch den Flei-Verkehr
kann eine Verbindung ab Berlin 24 Uhr, an London
und Paris 8 Uhr von allen deutschen Städten ausgenutzt
werden, indem Ost- und Mitteldeutschland die Waren per
Expreß nach Berlin, Nord- und. Süddeutschland nach Hannover
und Westdeutschland nach einem Flugplatz im westlichen
Industriegebiet zum Uebergang auf das Flugzeug befördern
um zu erreichen, daß sie am nächsten Morgen um 10 Uhr
in den Händen der Empfänger sind. Die Entwicklungstendenz
zielt natürlich auf derartige Nachtflüge, durch die
der Luftirachtverkehr in ganz bedeutendem Maße zunehmen
und so umwälzend auf dem ganzen Export wirken wird, daß
die starke Inanspruchnahme derartiger Strecken sicherlich
auch bald zu einer Wirtschaftlichkeit führen würde. Nach
der Einrichtung dieser Strecken, die voraussichtlich in absehbarer
Zeit erfolgen wird, wird der Flug-Eisenbahn-Verkehr
noch wesentlich an Bedeutung gewinnen. Aber schon unter
Benutzung der heute bereits bestehenden Flugstrecken wird
der vom Flug-Eisenbahn-Verkehr erwartete Erfolg nicht ausbleiben.
Hauptbedingung für den gemeinsamen Dienst ist, daß
sich die Abfertigung für das Publikum so einfach wie möglich
gestaltet. In dieser Hinsicht ist eine sehr glückliche Lösung
gefunden worden, und zwar die, daß nur ein Formular für alle
Beförderungsmöglichkeiten ausgestellt zu werden braucht
In allen Fällen genügt ein Luftfrachtbrief in dreifacher Ausfertigung,
wie er bisher für die reine Luftfrachtbeförderung
auch vorgeschricben war. Daß für die Beförderung auf dem
Bahnwege von allen Eisenbahn-Güterbeförderungsarten nur
die Beförderung als Expreßgut in Frage kommt, ist selbst.
verständlich, wenn man berücksichtigt, daß auf Schnelligkeit
beim Flug-Eisenbahn-Verkehr das Hauptgewicht gelegt werden
muß, Auf welchen Streckem die Beförderung per Flugzeug
und. auf welchen per Bahnexpreß vorgenommen werden
soll, soll der Absender bestimmen. Es ist selbstverständlich,
daß die Abfertigungsbeamten dem Verlader nötigenfalls mit
Ratschlägen auf Grund der bestehenden Luftverbindungen
behilflich sind. Im Einzelfall wird trotz entgegenstehender
Frachtbriefvorschrift die Sendung auch auf Strecken, für
die Luftbeförderung vom Absender vorgeschrieben ist, als
Expreßgut mit der Bahn befördert, und zwar
infolge von Notlandungen;
bei Ausfall von Flügen;
mangels verfügbaren Frachtraumes der Flugzeuge;
beim Versäumen des vorgeschriebenen Anschlusses,
sofern die nächste Flugzeugverbindung ungünstiger ist als
die nächste Bahnverbindung. Eine solche von der Regel
abweichende Beförderung kann aber nur von den Organen
der Deutschen Luft-Hansa bestimmt werden, da die Grundbedingungen
‘hierfür lediglich an den Eigenarten des Luftverkehrs
liegen können,
Da die Güterannahme für den Flug-Eisenbahn-Verkehr
außer von allen Dienst- und Frachtannahmestellen der Deutschen
Luft-Hansa auch vom allen Gepäckabfertigungsstellen
der deutschem Reichsbahn vorgenommen wird, tritt im Abfert’gungsverkehr
der deutschen Reichsbahndienststellen eine
einschneidende Aenderung ein. Die Beamten müssen sich mit
den Formularen und den Gepflogenheiten des Luftfrachtverkehrs
vollständig vertraut machen, Da es unbedingt erforderlich
war, die Vorteile des Luftfrachtverkehrs, Parteinachnahmen
zu erheben und unfrankierte Sendungen zu expedieren,
auch für dem Flug-Eisenbahn-Verkehr zu übernehmen
müßte die Reichsbahn diese dem Publikum gemachten Konzessioren,
die sie im Expreßgutverkehr nicht kennt, dem
Flug-Fisenbahn-Verkehr zuliebe einführen,
Zur Berechnung gelangen die Sätze der Luftfrachttarife
der Deutschen Luft-Hansa für die Strecken, auf denen die
Luftbeförderung vorgeschrieben ist, und die bahnamtlichen
a HE für die Bahnstrecken. Hierzu kommt das
Roilgeld für die Beförderung vom Flugplatz zur Eisenbahn
und umgekehrt nach dem Sätzen der Deutschen Luft-Hansa,
der diese Befördertag obliegt:
bis 10 kg 0,50 RM,
„ 20 kg 0,75 RM.
„ 30 kg i,— RM,
„ 50 kg 1,25 RM,
„ 100 kg 1.50 RM.,
»” 200 kg Z,— RM,.,
darüber 0,50 RM. für jede
angefangenen 50 kg.
Sie wird im allgemeinen durch den Zubringerdienst ausgeführt
werden. Ferner wird eine Behandlungsgebühr be-’echnet,
und zwar in folgender Höhe:
0,50 RM. für Sendungen bis 5 kg,
1,— RM. für Sendungen bis 10 kg,
1,50 RM. für Sendungen über 10 kg.
Außerdem kommen die Nebenspesen im Anrechnung, die
m Luftfrachtverkehr und Expreßgutverkehr auch üblich sind:
Preis eines Frachtbriefes , .. . .. 0,05 RM.,
Zollamtliche Abfertigung für jedes Kolli . 0,20 RM.,
mindestens . 5 or w ww k 1,— RM.,
Nachnahme-Provision bis 100 RM. . 2%
mindestens Un ww 0,20 RM.,
Nachnahme-Provision über 100 RM. . 1%,
mindestens WR 8 eb How an 2.— RM,
Zollvorlage nur bei Beträgen über 50 RM.. . . 1%.
Lagergeld für das Stück und je auch nur angefangene
24 Stunden + X om x * = 4 . 0,40 RM.
Leicht verderbliche Güter können mur im Freibetragserfahren
abgefertigt werden, sonst ist die Fracht nach der
/orschrift des Absenders entweder im Freibetragsverfahren
xier im Ueberweisungsverfahren zu erheben, Flei-Sendungen
<önnen nicht franko Haus oder franko Haus exklusive Zoll
ıbgerichtet werden, d. 'h. im Flei-Verkehr müssen die nach
Ankunft im Bestimmungsort entstandenen Spesen, wie Rollgelder,
Zoll, Zollabfertigung, stets vom Empfänger erhoben
werden. Es gibt daher nur franko Ankunft oder unfranko
(Fortsetzung folgt.)
Vebersicht über die am 5. Oktober 1927 gültigen
Verkehrssperren,
Dieses Sperrverzeichnis tritt an Stelle der bisher bekanntgegebenen
Sperren. Alle in diesem Sperrverzeichnis nicht
mehr aufgeführten Sperren -gelten als aufgehoben.
Italien,
Senpert ist die Annahme von Sammelgutsendungen, die
lem Zollamt Turin, Porta Susa zuzuführen sind. Angeordnet
am 10. 1. 25.
Gesperrt: Tarvis für die Neuaufgabe von Sendungen nach
talien und für Sendungen mit Leitung über Tarvis nach
Jugoslawien. Angeordnet am 4. 4. 25.
Gesperrt: Como-Lago (Nord-Milan-Eisenbahn) für die Anaahme
von Alteisensendungen, weiche dazu bestimmt sind,
nach den anderen Stationen des Comer-Sees weiterversandt
zu werden. Angeordnet am 9. 3. 27.
Verboten ist die Neuaufgabe von Sendungen aller Art
ıach Postumia Grotte, Angeordnet am 13. 6. 27.
Gesperrt ist wegen Unterbrechung der Brenner Strecke
»ei Le Cavo (Grasstein) und Ponte all’ Isare (Waidbruck)
turch Hochwasser die Annahme von sämtlichen Gütern für
;tationen südlich Brenner, Rollende Sendungen anhalten
ınd Absender zur Verfügung steilen, Angeordnet am 28. 9. 27.
Gesperrt ist wegen Unterbrechung der Strecke Leccojondrio
zwischen Morbegno und Sondrio durch Hochwasser
lie Annahme aller Eil- und Frachtgutsendungen für die
Stationen von Morbegno — San Pietro Berbenno und im
Durchlauf über diese Statiomen, Rollende Sendungen anhalten
ınd' Leichtverderbliches Absender zur Verfügung stellen. Anyeordnet
am 1. 10. 27.
Jugoslawien.
Gesperrt ist die Annahme von Gütern aller Art nach dem
der Station Fiume S. H. S. angeschlossenen Hafenbassin „Thaon
di Revel“, Angeordnet am 22. 12. 25.
Oesterreich.
Gesperrt ist die Neuaufgabe von Sendungen aller Art
ı1ach Tarvis. Angeordnet am 2. 6. 1927.
Gesperrt ist die Annahme von sämtlichen Gütern für die
Ziltertalbahnstrecke Aschau-Mayrhofen, Rollende Sendungen
ınhalten und Absender zur Verfügung stellen. Angeordnet
ım 28. 9. 27.
Tschechoslowakei
Gesperrt ist die Annahme von Umschlagkohlensendungen
1ach Station Komarno. Rollendes anhalten und Absender
zur Verfügung stellen, Angeordnet am 9. 9. 27.
Gesperrt ist die Annahme von Gütern aller Art nach
Stationen Kevele, Jasina, Zemir der Strecke Barnabas— Zemirt.