Full text : 32.1927 (0032)

Z6R

Kaiserslautern
ab 1. Oktober
ab Reden (Grube) 59 km =
bisher
Reden Gr. — Eichelscheid Gr.
22 km = 1,86 RM
Eichelscheid Gr. — Kaiserslautern
37 km = 2,20 » 4,06 »
ab 1. Oktober billiger um 1,16 RM.

2,90 RM.

Trier
ab 1. Oktober
ab Griesbornm 72 km ==bisher

Griesborn—Taben Gr. 6 km = 2,38 RM.
Taben GOr.— Trier 6 km = 2,220 4,58
ab 1. Oktober billiger um 1,28 RM.

Herne
ab 1. Oktober
Herne—Neunkirchen 263 km =
bisher
Herne—Namborn. Gr. 3388 km = 11,20 RM
Namborn Or. — Neunkirchen
2 km = 12,20

11,70 RM.

203 _
. 13,23 RM.
Frachtersparnis 1,53 RM.
Der dem Wasserumschlagverkehr über die Rheinhäfen
bisher in der gebrochenen Frachtberechnung für die Reichsbahnstrecken
 gewährte besonders ermäßigte Kohlenausnahmearif
 6U ist im neuen Sondertarif 8 nicht aufgenommen. Die
Einbeziehung dieses Ausnahmetarifs ist von der Handelskammer
 beantragt.

Sondertarif Nr. 9
für verschiedene Güterarten,
Wie bereits eingangs ausgeführt, gilt der Sondertarif Nr. 9
für eine Reihe verkehrswichn ge Güter, für die durchgerechnete
 Frachtsätze der Normalklassen, entsprechend der Gütereinteilung
 des Reichsbahn-Gütertarifs und des Frachtsatzzeigers,
 Heft C Ia, zur Anwendung kommen. Für frische
Feld- und Gartenfrüchte, Getreide und Mühlenerzeugnisse,
die im Nottarif der Deutschen Reichsbahn aufgenommen sind,
werden diese Ermäßigungen auch bei der Durchrechnung der
Fracht zwischen Reichsbahn- und Saarbahnstationen bei Erfüllung
 der Anwendungsbedingungen des Nottarifs gewährt.
Der Frachtsatzzeiger des Nottarifs im Nachtrag 7 zum Reichsbahn-Saarbahn-G’ütertarif,
 Teil II, Heft 1, Seite 44—52, findet
Anwendung, Es set noch darauf aufmerksam gemacht, daß
am 1. Oktober der Nottarif in besonderer Ausgabe von der
Reichsbahnverwaltung herausgegeben wird, der eine erleichberte
 Frachtermittlung namentlich für die Nebenklassen gegenüber
 dem bisherigen Verfahren ermöglicht, Ferner fallen
Kartoffeln unter den neuen Sondertarif 9 und zwar mit
den gleichen Ermäßigungen, wie in den bisher gültigen Ausnaähmetarifen
 16a und 101. Die Fracht für Kartoffeln wird
ako künftig zwischen Reichsbahn- und Saarbahnstationen zu
den Frachtsätzen der Klasse F und der Nebenklassen unter
Kürzung von 10% berechnet, Die Frachtermäßigung ergibt
sich aus folgenden Beispielen:
15tFensterglas-Flaschen nro Tonne:
St. Ingbert — Berlin Potzd. Gbf. = 37. "M.
St. Ingbert — Homburg Gr. = 16. , = 264 RM.
Homburg Or. — Berlin Potzd. Gbf. = 37 u. = 3740
40,04 RM.
— 37,90
Frachtersparnis: 2,14 RM.
Sulzbach - Berlin Potzd. Gbf. = 38,10 RM.
Sulzbach—Homburg = 19,20 Fr. = 3,17 RM.
Homburg — Berlin Potzd. Gbf, = 37,40 RM. = 37,40 ,
40,57 RM,
— 38,10
Frachtersparnis: 2,47 RM.
15 t Weißmetall pro Tonne:
Berlin Potzd., Gbf. — Saarbr. Hgbf. =-38,20 RM.
Berlin Potzd, Gbf. — Homburg Gr. = 37,40 „ = 37,40 RM.
Homburg Gr. — Saarbr. Hgbh. = 27,10 Fı. = 447 ,
41,87 RM.
- 38,20 »
Frachtersnarnis: 3,67 RM.
„A Getreide
„ae.
14,60 RM.

Mannheim Industriehafen — Homburg
 Gr. = 9550 „ = 09,50 RM.
Homburg Gr, — Saarbr, Hgbf. = 20,10 Fr. = 3,30 ,
12,80 RM.
— 11,60 ,,
Frachtersparmis: 1,20 RM.
15 t Kartoffeln pro Tonne:
Neubentschen—Saarbrücken Hgbf. = 13,90 RM.
Neubentschen—Homburg Gr. = 13,70 „ = 13,70 RM.
Homburg—Saarbrücken Hgbf. = 8,20 Fr. = 1,355 ,
15,05 RM.
— 13,90 ,
Frachtenersparnis: 1,15 RM.
15t Zement zum Wohnungsbar = -rgzebiet
pro Tonn
Heidelberg — Kirchheim — Saarbrücken
 Hauptgüterbahn". £ =
Heidelberg — Kirchheim — Hom
burg Gr. =
Homburg Gr. — Saarbr, Hgbf. .

ww

= 5,70 RM.
1,65
7,35 RM.
a 6,80 »„
Frachtersparnis: 0,55 RM.
Sämtliche Frachtsätze verstehen sich pro Tonne.
Die Frachtsätze des Ausnahmetarifs 46b für Zement zum
Vohrnhausbau von Kleinkemms bis Einöd Grenze mit anschliessender
 Saarbahnfracht bleiben auch weiterhin billiger als die
Durchrechnung der Fracht nach dem Sondertarif.
Sondertarif Nr. 10.
Der vorgenanınte Ausnahmetarif gilt für gerösteten Schieferron
 von Neurode, Königswalde (Kreis Neurode) und Mittelsteine
 mach allen Stationen der Saarbahnen unter Frachtberech-1ung
 über den kürzesten Beförderungsweg zu den Frachtsätzen
 der Klasse F des Frachtsatzzeigers, Heft C la.
In dem vorerwähnten Nachtrage 2 zum Teil II, Heft 4
Sondertarife), ist der Sondertarif Nr. 4 für Düngemittel
zum Düngen im Deutschen Reich einschließlich des Saargebietes
 mit neuer Gütereinteilung entsprechend der neuer-‘ichen
 Aenderungen des Ausnahmetarifs 11 der Deutschen
Zeichsbahn new aufgenommen worden. Für die Durchrechung
 der Fracht gekten die bisherigen Bestimmungen.
Auskunft über weitere Einzelheiten erteilt das Verkehrsund
 Tarifbüro der Handelskammer.

An

Auswirkung der Frachtermäßigungen
und Preisänderungen für Saarkohlen
auf dem süddeutschen Kohlenmarkt.
In der Tagespresse ist verschiedentlich darauf
ıingewiesen worden, daß zugleich mitder Fracht->rmäßigung
 für die Saarkohlen, die am 1. Oktoper
 dieses Jahres mit der Einführung des direkten
Kohlentarifs im Verkehr zwischen Saarbahn- und
Reichsbahnstationen in Kraft trat, auch eine Preisinderung
 für die Saarkohlen verbunden sein
wird. In den Zonen I, II und III sollte nach den
Pressemeldungen die Ermäßigung 2—2,50 RM. pro
Tonne betragen. Bei genauer Nachprüfung der
Preis- und Frachtenlage muß aber festgestellt wer-Jen,
 daß eine Preisermäßigung der Kohle überhaupt
 nicht, vielmehr eine Preiserhöhung zwischen
16 und 80 Pfg. die Tonne eingetreten ist. Bis zum
1. Oktober haben nämlich die Saargruben nach dem
übrigen Deutschland franko Saargrenze geliefert.
 In dem Kohlenverkaufspreis war also die
Fracht bis zur Saargrenze einschließlich der Zollabfertigungskosten,
 statistischen Gebühr usw. enthalten.
 Ab 1. Oktober versteht sich der Kohlenpreis
der Saargruben ab Grube, d .h. der Abnehmer
hat die gesamte Fracht einschließlich Zollnebengebühren
 von der saarländischen Grubenstation bis
zur Bestimumngsstation zu tragen. Wenn auch ab
1. Oktober die Verwaltung der Saargruben die Kohlen
 in den Zonen I, IT und HI um etwa 2—2,50 RM.
ab Grube billiger anbietet, so bleibt diese Preisermäßigung
 unter dem Betrage der bisherigen
Frachtauslage der Grube bis zur Saargrenze. Der
            
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