sich die Frachtsätze des Sondertarifs Nr. 1a für Stab- und
Farmeisen auf etwa 3,5 Pfg. Berücksichtigt man, daß die
Deutsche Reichsbahn mit den übrigen Wettbewerbstarifen
sogar bis zur Grenze der Selbstkosten von 1,8 Pfg. pro
Tarifkilometer herabgegangen ist, so darf erwartet werden,
daß auch die neuen Sätze baldmöglichst eine Senkung erfahren,
zumal auch für die Saarbahnen eine weitere Senkung
der Frachten dieses Ausnahmetarifs wohl kaum geringere
Frachtanteile als bei der gegenwärtigen Beförderung über
die Konkurrenzwege abwirft.
Bei dem Sondertarif 1b für bestimmte Eisen- und
Stahlwaren nach süddeutschen Stationen in unmittelbarem
Uebergang über die saarländisch-deutschen Grenzübergänge
stimmen die Frachtsätze mit denen der ausländischen Konkurrenzwege
ungefähr überein, auch hier trifft das bei dem
Sondertarif 1a Gesagte über die Berücksichtigung der Zollabfertigungsgebühren
im Ausgang zu. Der weitere Ausbau
dieses Tarifs durch Aufnahme weiterer süddeutscher Reichsbahnstationen
und die Senkung der vorgesehenen Frachtsätze
muß nachdrücklichst gefordert werden, wenn der frühere
angestammte Beförderungsweg im Interesse der beteiligten
Verwaltungen kürftig benutzt werden soll,
Bei dem Sondertarif Nr. 9, dessen Warenverzeichnis
bereits näher erläutert wurde, ist vor allem zu beachten,
daß in diesem zunächst nur die Frachtsätze der regelrechten
Tarifklassen, und zwar aus technischen Gründen, Aufnahme
fandem, Auch hier wird die Einbeziehung der Ausnahmetarife
im den Sondertarif anzustreben sein. Soweit die
genannten Güterarten die Frachtsätze des Nottarifs der Deutschen
Reichsbahn genießen, sind diese auch in den neuen
Sondertarif 9 aufgenommen, was für den bevorstehenden
Kartoffelbezug mit der 10prozentigen Ermäßigung der Normalfrachten
— gleich dem Ausnahmetarif 16a — der Dewutschen
Reichsbahn wesentliche Bedeutung gewinnt.
Der Sondertarif Nr, 10 für Ton von Neurode usw.
ist nach dem Grundsätzen des deutschen Ausnahmetarifs 5i
unter Gewährung der Frachtsätze der Klasse F — statt der
Frachtsätze Klasse E — gebildet.
Nicht nur im Güterverkehr mit der Deutschen Reichsbahn.
sondern auch im Expreßgutverkehr zwischen Saarbahnstationen
und Reichsbahnstationen tritt mit Wirkung
vom 1, Oktober eine bedeutende Verbilligung der Frachtsätze
cin, indem die Expreßgutfrachtsätze der Deutschen
Reichsbahn von und nach den saarländischen Versand- bzw.
Bestimmungsstationen durchgerechnet werden. Die ganz bedeutende
Herabsetzung der Expreßgutfrachtsätze, namentlich
auf weite Verbindungen — z. B,. beträgt die Fracht für
30 kg bei 700 km Entfernung 8,40 RM. — ermöglicht eine
wesentliche Steigerung des Expreßgutversands, zumal die
Gebühren für Postpakete sich wesentlich höher stellen. Hinzıt
tritt noch, daß voraussichtlich vom 1. Januar nächsten Jahres
ab Nachnahmen im Expreßgutverkehr zugelassen werden.
Hemmend wirken allerdings die zur Zeit noch berechneten
hohen Zollabfertigungskosten, deren Senkung erforderlich ist.
Auch im Verkehr zwischen Saarbahnstationen tritt mit
Wirkung vom 1. Oktober 1927 eine Ermäßigung der Expreßgutfrachtsätze
ein, Die Mindestfracht ist auf 2,40 Fr.
festgesetzt und’ der bisherige Kilometertarif durch einen
Zonentarif ersetzt worden, Eine weitere Erleichterung bringt
die Einführung besonderer Sätze für 15-kg-Sendungen, die
bisher zu den Expreßgutsätzen vom 20 kg befördert wurden.“
In der nachfolgenden Besprechung der bevorstehenden
Tarıfmaßnahmen wird aus Mitglicderkreisen die Notwendigkeit
der baldigen Beseitigung der noch bestehenden Erschwerumgen
nachdrücklichst unterstrichen und die Nachprüfung
der auf den neuen Frachterleichterungen aufgebauten
Kohlenpreise der französischen Bergverwaltung für das übrige
Deutschland angeregt, zu der der Geschäftsführung die erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Fine erste Prüfung der Kohlenpreise für die Belieferung des
Verke
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ibrigen Deutschlands habe schon das Ergebnis gezeigt, daß
lie Grubenverwaltung ihre Preise nicht unerheblich erhöht
1abe, Sie sei bei dem neuen Preisen so vorgegangen, daß
jz an Stelle des früheren Verkaufs ab Saargrenze den Verauf
ab Zeche gesetzt habe. Ziehe man die Fracht bis
zur Saargremze und die Zollspesen ab, sa erkenne man deutich
die eingetretene Preiserhöhung, die sich in den Grenzen
wischen 15 und 89 Pfennig je Tonne bewege. Für den
Abnehmer werde dann die Kohle immer etwas billiger,
veil ja eine erhebliche Frachtverbilligung eingetreten Sei,
‚ber €3 sei so, daß die Grubenverwaltung von der eingetreenen
Frachtverbilizung, die lediglich den Abrehmern zugute
:ommen sollte und damit die Absatzmöglichkeiten hätte keben
‘ollen, ein gutes Teil in die eigene Tasche stecke
Zu Punkt 5 der Tagesordnung: „Kreditfragen‘‘
nacht die Geschäftsführung einige vertrausiche Mitteilungen
ıber die Bestrebungen, für die Saarwirtschaft langfristigen
Zcalkredit hereinzubekommen, Es wird darauf verwiesen,
taß in einem großen Teil des übrigen Deutschlands durch
lie öffentlich-rechtlichen. Kreditanstalten nunmehr die Mög-Gchkeit
langfristigen Wirtschaftskredits geschaffen wird.
Unter Punkt 6 der Tagesordnung: „Verschie-{enes‘‘
teilt Herr Martin mit, daß nach den der Gechäftsführung
zugegangenen Nachrichten seitens der fran-‚Ssischen
Regierung anscheinend eine Erhöhung des becanntlich
sehr beschränkten Saarkontingents für Reparationsjeferungen
geplant sei. Seitens der Saarwirtschaft würde
ire solche Erhöhung naturgemäß aufs lebhafteste hegrüßt,
ia man von vornherein auf die Unzulänglichkeit des jetzigen
Contingents hingewiesen habe. Gleichzeitig solle versucht
verden, durchzusetzen, daß «fe Saarindustrie die ihr bis
etzt verschlossene Möglichkeit erhalte, Reparationslieferunven
auch nach dem „R6gions liberces‘“ auszuführen. —
Veiterhin kann Herr Martim davon Mitteilung machen,
laß nunmehr auch cie für den Saarhandel keineswegs beleutungslose
Frage, ob der saarländische Importeur deutcher
Erzeugrässe bei deren Weiterverkauf nach Frankreich
lie 26prozeniige Reparationsabgabe vom Reichskommissariat
'ür Reparationslieferungen in Berlin gegen Vorlage der erorderlichen
Unterlagen ausgezahlt bekomme, in bejahendem
jnne geklärt worden sei. Die Geschäftsführung werde Verınlassung
nehmen, über diese Frage demnächst nähere Richtiniem
in der „Saar-Wirtschaftszeitung‘“ zu veröffentlichen
Die Lage auf dem saarländischen Holzmarkte.,
Saarbrücken, den 3. Oktober 1927,
Im Schrnittholzhandel besteht weiter große Nachrage
nach Hobeiwanre, besonders ist prima Vogesen-Warce
nit aufrechten Jahrringen gesucht, welche selbst zu erhöhtem
Dreis nur ungenügend beschafft werden kann, Für Bauholz,
Schalbretter usw. besteht weiter Bedarf,” Die Preise hierin
ı1aben keine Veränderung erfahren. Der Abschluß des
tleutsch-französischen Handelsvertrages hat auf das saarlän-Jlische
Schniftholzgeschäft bis jetzt noch keinen Einfluß gezeitigt,
Auf dem Schwellenmarkt &t die Lage zurzeit ruhig;,
lie alte Fabrikation ist in der Hauptsache als beendet anzuschen,
Das Rundholzgeschäft stagniert, die Einkaufsperiode
stelıt vor der Tür,
Im Grubenholzbhandel ist das Geschäft nach wie
‚or schlecht, Die hohen Einkaufspreise stehen in keinem
Verhältnis zu den bewilligten Zechenpreisen, Die neue, jetzt
seginnende Einkaufsperiode müßte, um dem Grubenholzhandel
eine ‘kleine Verdienstspanne zu lassen, wesentliche Preisermäßigungen
erfahren,
Im Brennholzhandel ist die Nachfrage gering, die
Preise simd cedrückt.
;2M.
za
Eiserkb-hn.
Saarbahnen.
Erweiterung der Sondertarife im Verkehr
Deutsche Reichsbahn -Saarbahnen.
Am 1. Oktober d,J. sind in Ergänzung der am 13. Mai
d. J. eingeführten Sondertarife im AU echselverkehr Deutsche
Reichsbahn —Saarbahnen weitere Sondertarife, über die wir
bereits verschiedentlich kurz berichtet haben, in Kraft getreien.
Aus 'diesem Anlaß erscheint zum KEisenbahn-Gütertarif
Deutsche Reichsbahn-Saarbahnen, Teill Il, Heft 4 (Sondertarife)
ein Nachtrag 2. In diesem Nachtrag sind folgende
neue Sondertarife aufgenommen: