die Nahentfernungen aller Tarifklassen und die Rohstoffe,
namentlich Kohlen, deren Frachten nur unwesentlich geändert
wordem sind, bedarf es dringend baldiger frachtlicher
Verbesserungen, Bekanntlich hat die deutsche Wirtschaft in
ihrer Stellungnahme zur Gütertarifreform anläßlich der gemeinschaftlichen
Sitzung des Verkehrsausschusses des Reichsverbandes
der Deutschen Industrie und des Deutschen Industrie-
und Handelstages in Leipzig vom 31. Mai 1927 zu
der eisembahnseitig geplanten Tarifreform ihre Zustimmung
gegeben in der Voraussetzung, daß einer Ermäßigung der
Frachthöhe in den Tarifklassen A—D «ebenfalls eine Ermäßigung
der Frachten auf Nahentfernungen angeschlossen
würde. Die Tarifreform vom 1, August ist der Forderung auf
Ermäßigung der Tarifklassen A—D durch eine Senkung
der Abfertigungsgebühren und durch Senkung des Spannungsverhältnisses
zwischen den einzelnen Tarifklassen gerecht geworden.
Bei den Nahfrachten — besonders dem Kohlenausnahmetarif
6 —, die durch die neue Staffelung der Abferügungsgebühren
nur ganz unzureichende Ermäßigungen
erreichten, sollte nach dem Antrag der Wirtschaft die Tarifreform
cine Herabsetzung der Abfertigungsgebühren auf Entfernungen
bis zu 50 bzw. 60 km um 50% und auf Entfernungen
von 51 bzw. 61 bis 100 bzw. 110 km um 25%
bringen, Dicsem Antrage glaubte die Reichsbahnverwaltung
nicht ‚entsprechen zu können, da sie ein teilweises Herabgehen
der Abfertigungsgebühren unter die Vorkriegssätze als
wirtschaftlich unbegründet und aus finanziellen Gründen nicht
für tragbar hielt, Inzwischen haben die Kohlensyndikate in
einer einzehend hegründeten Eingabe an die Reichsbahnhauptverwaltung
die Erfüllung der Leipziger Beschlüsse bezüglich
der Senkung der Nahfrachten nachdrücklichst gefordert.
Ixieser Forderunz hat sich auch der Reichsverband der
Deutschen Industrie angeschlossen. Nach der gesamten, allgemein
als günstig beurteilten Wirtschaftslage der Deutschen
Reichsbahn darf wohl erwartet werdem, daß die Reichsbahnverwaltung
den Wünschen auf Senkung der Nahfrachten
namentlich für Kohlen, in absehbarer Zeit entsprechen
werde, Die Tarifreform vom 1. August berühr{
naturgemäß den Wechselverkehr zwischen dem. Saargebiel
und dem übrigen Deutschen Reiche. Auch hier sind die bei
der Deutschen Reichsbahn im Binnenverkehr am 1. Augusi
und die weiter im Laufe des Septembers eingetretenen Rejormen
für dem Durchlauf der Sendungen bis zur deutsch.
saarländischen Grenze wirksam geworden. Darüber hinaus
sind auch in dem seit 15. Mai dieses Jahres eingeführten
direkten Tarifen im Verkehr zwischen Saarbahn- und Reichsbahnstationen
die gleichen Reformen mit bedeutenden Fracht:
ermäßigungen der Wirtschaft zugute gekommen.
Zu diesem bedeutungsvollen Ereignis tritt mit dem 1. Oktober
eine weitere wichtige Tarifmaßnahme der am Wechsel:
verkehr Saargebiet — Deutsche Reichsbahn beteiligten. Ver:
waltungen. Am 1. Oktober dieses Jahres werden nämlich die
von der Handelskammer und dem Wirtschaftlichen Verein
seit längerer Zeit nachdrücklichst geforderten und am 15. Mai
dieses Jahres für einzelne Güterarten eingeführten direkten
Tarife eine erhebliche Erweiterung erfahren. Es sind fol.
gende Güter neu aufgenommen:
Sondertarif Nr. la:
für bestimmte Eisen- und Stahlwaren und bestimmie
Hüttenstationen nach den Rheinumschlagplätzen: Ludwigshafen
(Rhein) — Speyer und. Worms;
Sondertarif Nr. 1b:
für bestimmte Eisen- und Stahlwaren von verschiedenen
Saarbahrstationen nach etwa 300 süddeutschen Reichsbahnstationen;
.
Sondertarif Nr, 8:
für Steirkohlen, Steinkohlenmbriketts, Steinkohlenkoks,
Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks‘ und
Gaskoks:
Sondertarif Nr. 9:
a) Feld- und Gartenfrüchte,
b) Getreide und Mühlenerzeugnisse,
€) Glas,
d) Kalk,
e) Metalle,
f) Metalt in chemischen Verbindungen enthaltende Abfälle
und Zwischenmerzeuznisse,
g) Metallabfälle und abgängige Altwaren von Metallen,
th) Steinkohlenteeröle umd Steinkohlenteerheizöle,
i) Papier,
k) Schlacken und sonstige Abfälle zur Eisen- und Stahlgewinnung
oder aus der Eisen- und Stahlgewinnung,
1) Steinschlag (Schotter), Steingrus, Steinsplitt und
Schlacken mit Asphalt oder Teer überzogen (Essener
Asphalt),
m) Zement;
Sondertarif Nr. 10:
für - gerösteten (gebrannten) Schieferton von Neuroadie,
Königswalde (Kreis Neurode) und Mittelsteine nach allen
Stationen der Saarbahnen.
Unser besonderes Interesse wendet sich dem Ausnahmeati
8 für Steinkohlen usw. zu, Dieser Auslahmetarif
ist mach dem Grundsätzen des Kohlenausnahmearifs
der Deutschen Reichsbahn (Ausnahmetarif 6) mit‘ durchzerechneten.
Frachtsätzen ausgerüstet, Der Kohlenausnahme-'arif
8 gilt für den Versand von saarländischen Gruben nach
allen Reichsbahmstationen, jedoch nicht für Sendumgen nach
iber Deutschland hinausgelegenen Stationen. Zu beachtem ist
jerner, daß er nur für saarländische Kohlenerzeugnisse gilt,
ılso für Sendungen aus dem benachbarten lothringischen und
Tranzösischem Grubengebiet im Durchgang durch das Saarsebiet
keine Anwendung findet, Damit ist der saarländischen
Come im bezetzteir Gebiet ein wesent!icher Vorsprung gegeniber
der mit ihr konkurrierenden lothringischen und franösischen
Kohle geboten.
In umgekehrter Richtung gilt der neue Ausnahmetarif 8
on allen Kohlengewinnungsstätten Deutschlands auch im
Zheinumschlagverkehr nach allen Saarbahnstationen, jedoch
ıcht für Sendungem, die über das Saargebiet hinaus nach
lem Ausland weitergehen sollen, Die neuen durchgerechneten
Frachtsätze ergeben gegenüber der bisherigen gebrochenen
*rachtberechnung außerordentliche Frachtverbillizungen. Die
Auswirkung derselben auf die gesamte Kohlenwirtschaft des
jaargebites läßt sich im Rahmen der heutigen Besprechung
ın einzelnen nicht darstellen. Wir hoffen jedoch, auf Grund
ter uns von der hiesigen Eisenhahndirektion freundkichst zuzesagten
Ueberlassung der Statistik über die Güterbewezung
aus den Jahren 1925 und 1926 in Kürze eine eingehende
Darstellung veröffentlichen zu können
An einigen Beispielen soll die Frachtverbilligung dargestelit
verden:
Es kosten 15 t Kohle pro Tonne:
Bisheriger Tarif:
jaarbrücken—Homburg Gr. 34 km == 14,10 Fr. = 2,40 RM.
Aomburg Gr. — Nürnberg 374 km = 11,90 RM.
14,30 RM.
Sondertarif 8: .
3aarbrücken—Nürnberg 408 km = 12,20 RM.
Differenz: 2.10 RM.
Bisheriger Tarif:
Seksenkirchen—Taben Gr. 330 km = 11,— RM.
Taben Gr. — Saarbrücken 53 km = 16,80 Fr. = 2,90 RM.
13,90 RM.
Sondertarif 8:
Gelsenkirchen—Saarbrücken 383 km = 12,— RM.
Differenz: 1,90 RM.
Bisheriger Tarif:
Mannheim Industriehaf, — Homburg Gr. 113 km = 3,60 RM.
(Ausnahmetarif 6 U)
Homburg Gr. — Saarbrücken 34 km = 14,10 Fr. = 2,40 RM.
6,— RM.
Sondertarif 8:
Mannheim Industriehaf. — Saarbrücken 147 km = 5,50 RM.
Differenz: 0,50 RM.
(Die Frankenbeträge sind zum Kurse vom 1 Fr. = 17,1 Pfg.
mgerechnet.)
Bei letzterem Beispiel ist die geringere Frachtverbilligung
tarauf zurückzuführen, daß. bei der bisherigen Frachtberechaung
für den Durchlauf Mannheim Industriehafen — Homburg
Grenze die gegenüber dem allgemeinen Kohlenausnahmetarif
5 verbilligten Frachtsätze des Ausmahmetarifs 6U (Kohlenumschlagverkehr
in den Rheinhäfen) Anwendung fanden,
vährend im neuen Sondertarif 8 für den Wasserumschlagserkehr
diese. ermäßigten Sätze keine Berücksichtigung geunden
haben. Es bleibt darum die Einbeziehung des Ausıahmetarifs
6U im den Ausnahmetarif 8 anzustreben.
Der Sandertarif Nr. 1a für Eisen- und Stahlwaren
on bestimmten Saarbahnstationen nach den Rheinumschlag-‚lätzen
Ludwigshafen usw. ist auf der Grundlage des
Durchfuhrausnahmetarifs D200 mit durchgerechıeten
Frachtsätzen von der Versand- bis zur Bestimmungsstation
ausgerüstet, Er ist als Wettbewerbstarif gegenüber
jen ausländischen Beförderumgswegen zu betrachten, ohne
ıllerdings die diesem Zweck entsprechende Frachtverbillisung,
wie sie allgemein erwartet wurde, ‘herzustellen. Bei
Sestsetzung der einzelnen Stationsfrachtsätze sind offenbar
lie ersparte Rheinfracht zwischen den Rheinumschlagplätzen
ınd den aberhalb gelegenen Umschlagplätzen zu hoch angesetzt
und auch die besonders hohen Zollabfertigungsgebühren
beim‘ direkten Uebergang über die saarländisch-deutschen
Grenzübergänge unberücksichtigt geblieben. Darum ist auch
kr Stab- und Formeisen beispielsweise die heutige Verfrachtung
über die Kankurrenzwege im Durchschnitt 260 Fr.
bis 3 Fr. pro Tonne billiger, Pro Tarifkilometer stellen