Full text : 32.1927 (0032)

Wohnungszwangswirtschaft im faargebiet.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe und
die verwandten Betriebe im Saargebiet stellt uns
folgende Ausführungen zur Verfügung:
In dem neuen Verordnungsentwurf der Regierungskommission
 des Saargebietes betreffs Wohnungswesen
 ist die Beibehaltung der Wohnungszwangswirtschaft
 im Saargebiet bis zum 31. Dez.
1928 vorgesehen. Freigegeben wurden lediglich
die Wohnungen, deren Vorkriegsmietpreis die
Summe von 2000 GM. überstieg. Damit ist die
Regierungskommission wenigstens im Prinzip dem
Vorschlag des Landesrates vom Sommer 1926 nähergekommen,
 der eine Freigabe der Wohnungen mit
einem Vorkriegsmietpreis von über 1500 GM. vorsah.
Sonst ist jedoch im wesentlichen alles beim Alten
geblieben und selbst obiges Zugeständnis ist geringfügig
 angesichts. der Tatsache, daß solche Wohnungen
 nur in verschwindend geringer Anzahl vorhanden
 sind.
Dies ist umso bedauerlicher, als weite Kreise
der Bevölkerung nach. wie vor unter der Wohnungsnot
 zu leiden haben. Insbesondere ist der Bedarf an
kleinen und. mittelgroßen Wohnungen in den Städten
und größeren Gemeinden noch immer ein sehr erheblicher.
 Es ist daher eine der Hauptaufgaben von
Staat und Gemeinden, die Beseitigung des Wohnraummangels
 durch Erstellung neuen Wohnraums
in die Wege zu leiten.
Die Stadt Saarbrücken ist in diesem Jahre in vorbildlicher
 Weise vorangegangen, um eine Milderung
der Wohnungsnot durch Erstellung von neuem
Wohnraum herbeizuführen. Die Gewährung von
Zinszuschüssen und. Baudarlehn zu angemessenem
Zinssatz hat eine erfreuliche Belebung des Wohnungsbaumarktes
 hervorgerufen und zur Erstellung
von zirka 800 Neuwohnungen geführt. Darüber
hinaus hat die Gemeinnützige Siediungsgesellschaft
der Stadt Saarbrücken durch Siedlungsbauten ebenfalls
 zur Behebung des Wohnraummangels beigetragen.
 Die Regierungskommission des Saargebietes
 hat eine größere Anzahl von Wohnungen für
ihre Beamten erstellen lassen, wodurch naturgemäß
eine Entlastung des Wohnungsmarktes erreicht worden
 ist. Desgleichen ist zu erwähnen die Erstellung
von Wohnungen aus Mittein des Beamtenpensionsfonds
 sowie aus Rücklagen der Landesversicherung.
Alle diese künstlichen Maßnahmen seitens der
öffentlichen Hand sind notwendig und unerläßlich,
solange der Staat an der Zwangsbewirtschaftung
des Wohnungswesens festhält. Es ist ein Widerspruch
 in sich, daß der Staat künstliche Mittel zur
Behebung der Wohnungsnot anwenden muß, weil
er selbst an der künstlichen Beschränkung der freien
Wohnungswirtschaft festhält. Auf anderen Gebieten
des Wirtschaftslebens, die während des Krieges
ebenfalls einer Zwangswirtschaft unterworfen waren,
hat der Staat seine künstlichen Eingriffe längst aufgegeben,
 nachdem man eingesehen hatte, daß auf
die Dauer nur die freie Wirtschaft eine Gewähr für
den Ausgleich von Angebot und Nachfrage gibt.
Lediglich auf dem Gebiete des Wohnungswesens
konnte man sich bisher noch nicht entschließen,
den Gesetzen der freien Wirtschaft wieder zur Geltung
 zu verheifen. Von Jahr zu Jahr wird die Freigabe

 der Wohnungswirtschaft — die ja doch einmal
erfolgen muß — hinausgeschoben, während gleichzeitig
 von Jahr zu Jahr die Wohnungsnot weiter
zunimmt und nur durch künstliche Maßnahmen abgeschwächt
 werden kann.

Nachdem diese Fehier nun einmal gemacht worden
 sind, muß für die nächste Zukunft die öffentliche
 Hand weiterhin durch Zinszuschüsse und Baudarlehn
 die Wohnungsbautätigkeit fördern.
Hand in Hand mit diesen künstlichen Maßnahmen,
le nur Vebergangsmaßnahmen sein sollen, muß
jedoch einallmählicher Abbauder Woh-1ungszwangswirtschaft
 gehen, damit der
Wohnungsbedarf wieder organisch aus der Wirtschaft
 heraus gedeckt werden kann. Insbesondere
muß die Mietpreisbiidung wieder in die allgemeine
Preisbildung eingegliedert werden, damit eine angemessene
 Verzinsung des im Wohnungsmarkt angelegten
 Kapitals erzielt wird. Nur so können dem
Wohnungsbaumarkt die Mittel des Privatkapitals zuzeführt
 werden, die dringend erforderlich sind zur
Instandhaltung und Erneuerung des Wohnraumes.
Der Mietpreismultiplikator wäre also so rasch wie
rgend möglich so zu steigern, daß die Mieten die
Vorkriegshöhe erreichen. Alsdann kann eine allmähliche
 Heraufsetzung bis zu der Höhe erfolgen,
die der Verzinsung des Wiederersteilungswertes
entspricht. Diese Angleichung der Mieten von Altınd
 Neuwohnungen kann zweckmäßigerweise dalurch
 beschleunigt werden, daß man Wohnungen
mit höherem Mietwert in kürzerem Zeitraum der
Vorkriegsmiete anpaßt bzw. vollständig frei gibt
als die ausgesprochenen Kleinwohnungen, die besonders
 stark nachgefragt werden. Eine entsprechende
 Staffelung der Mietsätze könnte diesem
Gesichtspunkte Rechnung tragen. Eine Freigabe der
zrößeren Wohnungen könnte sofort erfolgen, jedoch
 ist der Mietwert von 2000 GM., wie es die
Verordnung der Regierungskommission vorsieht, viel
zu hoch gegriffen. Selbst der Vorschlag des Landesrates
 zur Freigabe der Wohnungen von über
1500 GM. Mietwert ist noch reichlich hoch und trifft
nur eine sehr geringe Zahl von Wohnungen.
Es wäre zu begrüßen, wenn die Regierungskommission
 sich endlich zu einer Wohnungspolitik entschließen
 würde, die in absehbarer Zeit den Wohnungsmarkt
 wieder der freien Wirtschaft zuführt.
Die Bekanntgabe eines entsprechenden Programmes,
 das vor allem die Mietsteigerungen auf weitere
Sicht vorsieht, würde genügen, um eine Wohnungsneubautätigkeit
 hervorzurufen, die zu einer wesentlichen
 Behebung der Wohnungsnot beitragen würde.

Im Reich ist man durch derartige Maßnahmen bereits
 ein erhebliches. Stück vorwärts gekommen. Es
st nicht einzusehen, weshalb man im Saargebiet
nicht ähnliche Wege zur Behebung der Wohnungsnot
 gehen sollte. Dabei ist zu betonen, daß eine Be-‚ebung
 des Baumarktes auch insofern volkswirtschaftlich.
 zu begrüßen ist, als dadurch eine nicht
unerhebliche Verminderung der Erwerbslosigkeit
herbeigeführt wird.
            
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