18 Millionen Tonnen 15311477 t auf Kohlen und in demselben
Zeitraum des laufenden Jahres von rund 20 Millionen
Tonnen Rohstoffeinfuhr 17338328 Tonnen auf Kohlen.
Ucber die monatlichen Bewegungen des französischen Außenhandels
gibt machstehende Tabelle Aufschluß (Wert im 1000
Franken):
nänischen Wirtschaftsnachrichten“ zu, die über sämtliche wichijgen
rumänischen Wirtschaftsfragen, wie Finanzlage, Hanjelspolitik,
Zoll- und Steuerwesen, Landwirtschaft, Industrie
ınd Bergbau, Verkehr und Transport, Recht und Börse
berichten. Das allmonatlich erscheinende Heft kann von Injeressenten
bei der Handelskammer eingesehen werden.
1926
Einfuhr
4 4906 834
5 057 615
5 257 527
1945 746
1429 809
3 230 441
4 009 538
5311 745
1625 367
5105 420
4.094 327
5122 880
Ausfuhr
3 8509 200
4 422 376
4976 610
4 347 076
4 460 143
1688 122
3 284 035
5 562 856
5.196 634
6 103 279
5 329 269
5 304 846
Januar
Ficbruar
März
April
Mai
Jund
Juli
August
Scptember
Oktober
November
Dezember
1927
januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
Spanien.
Goldzollzuschlag.
Der spanische Goldzollzuschlag beträgt für die Zeit vom
21. bis 30. September 1927 14,02 %,
Wirtschatftsberichte.,
Belgien: Die Lage der Hauptindustriezweige — Intensivierung
der Landwirtschaft — Die Gestaltung des Außenhandels
— Allgemeiner Koniunkturaufschwung (10).
4 079 092
41779 703
1414 149
4 207 056
4.0809 497
4557813
4 068 183
3771 141
41 708 855
4596 657
1693 801
1 254 839
1280 826
1417 120
4 499 160
4 287 185
Polen: Die Wirtschaftslage im Bezirk Posen — Gute Beschäftigungsverhältnisse
-- Krediteinschränkungen und
Geldmangel — Die Lage der Maschinenindustrie — Die
Ernte — Was wind mit den Kartoffeln? — Der Holzmarkt
(10).
Rumänien: Langsame Erholung der Wirtschaft — Hindernde
Zollpolitik — Nicht ungünstige Etats- und Währungs-‚age
— Die Bedeutung der Landwirtschaft — 7,5 Mill.
Hektar Forsten — Erdölgewinnung und die übrigen Imdustriezweige
— Schlechter Zustand des Eisenbahnwesens
— Aktive Handelsbilanz — Absatzmöglichkeiten — Winke
jür Geschäftsabschlüsse — Die Niederlassungsbedingungen
Für ‚ausländische Gesellschaften — Zur Vergebung von
Staatsaufträgen (10).
Handelilspolitische Rundschau
Italien.
Goldzollaufgeld.
Das italienische Goldzollaufgeld beträgt in der Zeit vom "Transkaukasten: Naphta in Aserbeidshan und Georgien —
19. September bis 2. Oktober 1927 255 %. Manganerz in Georgien — Tuffstein, Granit, Basalt in
Armenien — Baumwollbau, Tee-Ernte, Tabakbau, Seidenzucht
— Handel und Verkehr (10).
Rumänien,
Wirtschaftsnachrichten.
Der Handelskammer gehen seit einiger Zeit die vom
rumänischen Generalkonsulat in Berlin herausgegebenen „Rupn
re
teuerfragen.
-r
Steuerliche Behandlung von Umsätzen nach den
französischen Kolonien usw.
Die Frage der Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen nach
Algier, den französischen Kolonien und. den französischen
Schutzstaaten wird von dem verschiedenen saarländischen
Finanzämtern nicht einheitlich behandelt. Aus vorgebrachten
Beschwerden geht hervor, daß sie manchmal wie Umsätze
nach Frankreich — also als steuerpflichtige Umsätze behandelt
werden, Das ist nicht richtig. Die genannten Umsätze
gelten vielmehr als Auslandsumsätze und sind gemäß 8 2
Ziff, 2 UStV. vom 8. Dezember 1923 steuerfrei, wenn die
in den Ausführungsbestimmungen gegebenen Sicherheitsvorschriften
erfüllt sind, Die Auslandslieferungen müssen in ein
besonderes Buch eingetragen werden, aus dem hervorgeht:
a) Gegenstand nach seiner handelsüblichen Bezeichnung;
b) Name (Firma umd Wohnort), Sitz des ausländischen
Empfängers;
c) Tag der Lieferung ins Ausland; ;
d) Vereinbartes Entgelt;
e) Betrag und Tag der Zahlung.
Daß in Frankreich außer Korsika alle nicht mit ihm zusammenhängenden
Gebietsteile, wie z. B. Algier, ferner
die französischen Kolonien und Schutzstaaten in umsatzsteuerlicher
Hinsicht als Ausland betrachtet werden, geht
einwandfrei ‚aus einer Verfügung des französischen Finanzministers
betr, Erhebung der Umsatz- und Luxussteuer
vom 28. August 1920 hervor, die Vorschriften über die umsatzsteuerliche
Behandlung bei der Einfuhr (Titel 1) und bei
der Ausfuhr (Titel II) von Waren nach und aus Frankreich
enthält. Es heißt dort im ersten Artikel zu Titel I (abgedruckt
im „Zollhandbuch für Frankreich und das Saargebiet“
von Eichhorn, Berlin, herausgegeben im Oktober 1924, S. 336),
der Bestimmungen über die Einfuhr enthält: „Die Vorschriften
über die umsatzsteuerliche Behandlung von Waren bei ihrer
Finfuühr nach Frankreich finden auf alle Einfuhren aus dem
Ausland, aus Algerien, den französischen Kolonien und Beätzungen,
den Protektoratsländern usw., ohne Rücksicht auf
Jie Person des Einführers Anwendung.“ Vor Artikel 12 steht
als Ueberschrift zu Titel II: Ausfuhr unter Abgabenentlastung
nit der Bestimmung nach dem Ausland, den französischen
Colonien und Besitzungen, den Protektoratsländern usw.
Es sei ferner noch auf Artikel 59 des französischen Umaatzsteuergesetzes
hingewiesen, wo €s heißt, daß der Umsatz-‚teuer
die Geschäfte unterworfen sind, die im Frankreich genacht
werden (faites em France). In dem Kommentar von
Maurice Gardes, betitelt „Etude th6orique et pratiqwe de
‘impöt sur le chiffre d’affaires“ werden als zu Frankreich
sehörig die elsaß-lothringischen Departements, Korsika and
Monaco bezeichnet, während Algier, die französischen Koloven
und französischen Schutzstaaten als zum Ausland ge-1örig
zu betrachten sind,
Aus den Darlegungen geht hervor, daß alle Umsätze nach
\lgier — nicht aber nach Korsika —, dem französischen
<olonien, Besitzungen und Schutzstaaten wie Auslandsum-3ätze
zu behandeln sind.
Abänderung der s»--ländischen Luxussteuerliste.
Die Regierungskommission hat im Amtsblatt Nr. 3 unterm
;4. September 1927 eine Verordnung zur Abänderung der
Umsatzsteuerverordnung vom 8. Dezember 1923 sowie eine
Ausführungsverordnung zu dieser Verordnung veröffentlicht,
Jic sich beide mit der Abänderung der Luxussteuerliste be-“assen.
Es handelt sich in der Abänderungsverordnung um
nige Befreiungen und in der Ausführungsverordnung um die
Erhöhung der Freigrenze für Waren, die von einem be-;timmten
Preise ab als Luxusgegenstände gelten,
Befreit vom der erhöhtem Steuer wurden nach der Abänderungsverordnung: