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I. Oesterreich.
Aus Nrn, 343, aus 344, aus 345, aus 346: Figuren,
Statuen, Vasen, Blumentöpfe aus Terrakotta, Fayence odeı
Majolika, — Nr, 359ter: Flaschen mit eingeriebenem Stöpsel
— aus Nr, 440—441 bis: Wollgewebe, nicht bedruckt, stark
gewalkt, sogenannte „Loden‘“. — aus Nr, 459: Wirkwaren aus
Seide, künstlicher Seide und gemischter Seide. — Nr. 496:
Vergoldete und versilberte Waren, — Nr. 512 bis: Pumpen
usw. — Nr, 522: Landwirtschaftliche Maschinen. — Nr, 524:
Dynamoelektrische Maschinen. — Nr. 524 bis: Elektrische und
elektrotechnische Apparate. — Nr, 525: Werkzeugmaschinen.
— aus Nr, 525 bis: Apparate zum Mahlen von Körnern
(calibreurs ä grains); Maschinen zum Reinigen, Enthülsen,
Stumpfmachen der Körner und andere ähnliche. — aus
525 sexies: Apparate, andere als Weston-Zentrifugen, Reisturbinen,
automatische Maschinen zur Herstellung von .Zündhölzern,
Desinfektionsapparate und Regulatoren für hydraulischen
Widerstand, — Nr, 532 und 533: Einzelteile für
Maschinen, — Nr. 536: Induktoren etc. — Nr. 537: Werkzeuge.
— aus Nr, 549: Messer mit Stiel, versilbert oder
micht.. — Nr. 559 quater: Gegenstände für Möbelbeschläge
etc.
IN. Ungarn.
Aus Nr, 512 bis: Pumpen etc, — aus Nr. 522: Dreschmaschinen
im Gewichte von mehr als 500 kg. — aus Nr. 536.
Induktoren. — Nr. 524: Dynamoelektrische Maschinen. —
aus Nr, 524}bis: Regulatoren für elektrischen Widerstanc
und eclektromagmetische Friktionskuppelung. — aus Nr. 536
Die unter diese Nummer fallenden Apparate mit Ausnahme
der Induktoren. — Nr. 536ter: Magnete mit Ausnahme deı
Elektromagmete, magnetisch gemacht oder nicht. — aus
Nr. 537: andere Werkzeuge. — aus Nr. 574: Lampenartikel.
HI. Tschechoslowakel.
Nr. 301 umnd 301 bis: Schreibstifte und Einlagen. — Nr. 345.
Statuen, Figuren etc. — Nr. 347: Porzellan. — Nr. 347 bis:
Einzelteile für Elektrizität etc. — Nr, 359ter: Flaschen mit
cingeriebenem Stöpsel. — Nr. 40—441: Gewebe aus Wolle
nicht bedruckt, stark gewalkt etc. — Nr. 456 bis: Gewebe
aus Mohairhaar, rein oder gemischt etc.: Astrachan, Plüsch
etc. — Nr. 459: Gewebe aus Seide, rein oder mit anderen
Textilien für die Herstellung von Firmen, gemischt etc.; Wirkwaren
aus künstlicher Seide und aus Seide, gemischt mit
anderen Textilien. — Nr, 496 und 496 bis: Vergoldete und
versilberte Arbeiten und unechter Schmuck. — Nr. 512 bis:
Pumpen etc. — Nr, 522: Landwirtschaftliche Maschinen. —
Nr. 524: Dynamoelektrische Maschinen. — Nr, 524 bis: Elektrische
Apparate etc. — Nr, 525: Werkzeugmaschinen. —
Nr, 525 bis: Apparate zum Mahleia von Körnern (calibreurs ä
grains) für Getreide und Gerste etc.; Maschinen zum Reinigen
etc. — Nr. 525 sexies: Apparate, ‚enthalten in der Nr. 525 sexies
außer den Weston-Zentrifugen etc. — Nr. 532 und 533:
Einzelteite für Maschinen. — Nr. 5%: Induktoren. — aus
Nr. 537: Werkzeuge. — aus Nr, 6l4ter: Automobile und
Motorpflüge.
Aufhebung der Ausfuhrverbote
für Kalk und Entphosphorungsschlacke.
{m „Journal Officiel“ Nr, 224 vom 26./27. September 10927
ist ‚ein Dekret veröffentlicht, durch das die bestehenden Ausfuhrverbote
vom 12. Juli umd 28, August 1919 für natürlichen
phosphorsaunen Kalk (aus Z.-T.-Nr. 179) und Entphosphorungsschlacken
(aus Z.-T.-Nr. 220) aufgehoben worden sind.
Behandlung von Reparationslieferungen
für die zerstörten Gebiete nach Inkrafttreten
des deutsch-französischen Handelsabkommens.
In Artikel 3 des Erlasses vom 30. August 10927, durch
den in Anpassung an den deutsch-französischen Handelsvertrag
vom 17. August 1927 Aenderungen des französischen
Zolltarifs vorgenommen worden sind, war bestimmt worden,
daß für die Behandlung deutscher Reparationslieferungen für
die zerstörten Gebiete ein neues Dekret erlassen werden
sollte. Dieses Dekret ist im „Journal Officiel‘‘ vom 4. September
1927 veröffentlicht. Es bestimmt, daß derartige Lieferungen
den durch die Dekrete vom 28. Jul? und 30. Dezember
1922 sowie den durch Absatz 7 des einzigen Artikels
des Gesetzes vom 6. April 1926 und dem vorletzten Absatz
‚on Artikel 1 des Dekretes vom 14. August 1926 festgelegten
Zollsätzen unterworfen sind.
Infolgedessen hat sich in der bisher übichen
Verzollungsart dieser Lieferungen
l®€ichts geändert. Sie genießen weiter den Mininaltarif,
ohne Anrechnung der beiden 30prozentigen
Zollerhöhungen, wenn es sich um solche Waren handelt,
lie in den den Dekreten vom 28. Juli und 30. Dezember 1922
eigefügten Tabellen enthalten sind, ohne dabei zu wunterscheiden,
ob die betreffenden Artikel dem neuen Minimaltarif
ınterliegen oder nicht. Waren, die in den Dekreten von
922 nicht genannt sind, unterliegen weiterhin den Zöllen,
lie sie bis jetzt entrichten, unter Befreiung von den beiden
\Oprozentigen Zollerhöhungen, sofern ihnen das neue deutschranzösische
Handelsabkommen nicht eine günstigere Ver-’ollung
sichert. Diese letzteren Zollsätze müssen ohne die
Irhöhungen angewandt werden (außer, wenn es sich um den
ı1euen Minimaltarif handelt, der keine Erhöhung mehr ent-1ält;
dieser Tarif wäre also unverändert im Vergleich zu
len alten und neuen Zolltarifsätzen anzuwenden).
Dieses Dekret ist gleichzeitig mit dem deutsch-französischen
landelsabkommen am 6. September 1927 in Kraft getreten.
(B. D. Nr. 493 von 1927.)
Der französische Außenhandel in den ersten
8 Monaten des Jahres 1927.
Mengenstatistik in Tonnen:
Unterschied
erste 8 Monate erste 8 Monate gegenüber
1927 1926 1926
4.576.678 3.210.995 +1.365.683
28.541.087 26.714.251 +1,826.836
808.136 953 610 145.474
32 075 004 Wa 13.047.045
Sinfuhr
‚ebensmittel
ndustrielle
Rohstoffe
Jertigfabrik
Insgesamt
Ausfuhr
„ebensmittel
'ndustrielle
Rohstoffe
*ertigfabrik
[Insgesamt
837.484
5 U4B
7” "3181
41
132,859
20.339.880
3.514.270
24.694 F
+2,706,990
+ 436118
+3.009.958
Wertstatistik iu Franken:
erste 8 Monate erste 8 Monate
Sinfuhr 1927 1926
‚ebensmittel 9.499,967,.000 7.431 106.000
ndustrielle
Rohstoffe 21.653.725,000 27.005.864.000
7ertigfabrik. 3 803 847.000 5.202.285.0 *
34.957.539.000 230,639"
3.234.531.000
10.947 437.060
21,556.574,0YV
35.738.549 00
Unterschied
gegenüber
1926
- 2.068,861.000
5.352.139.000
1,398,438.000
4681 716 000
183,937,000
320.838.000
2.366.651.000
- 1,861 876.000
Bei der Einfuhr von Januar bis August von 33925001 t
m Werte von 34957539000 Fr. und einer Ausfuhr von
21694643 t im Werte von 35738542000 Fr. beträgt der
Ausfuhrüberschuß 771 Millionen Franken. Auffallend bei der
\Außenhandelsstatistik für diesen Zeitraum ist, daß einem
vertmäßigen Ausfuhrüberschuß von 771 Milkonen Franken
:inm mengenmäßiger Einfuhrüberschuß von über 9 Millionen
"onnen gegenübersteht. In den ersten 8 Monaten des Vorahres
stand jedoch einem mengenmäßigen Einfuhrüberschuß
‚uch ein wertmäßiger Einfuhrüberschuß von 2 Millionen
'ranken gegenüber, Die Besserung in dem Güteraustausch ist
Iso darauf zurückzuführen, daß die Preise für die mach
rankreich eingeführten Waren sich in höherem Maße gesenkt
enkt haben als die Preise für die Ausfuhr, die allerdings
‚uch zurückgegangen sind.
In Prozenten ausgedrückt sind die Preise für die Einfuhr
1ach Frankreich 120% niedriger als im Vorjahr, während
; ich diejenigem für die Ausfuhr nur um 5% verringert
1aben. Vom dieser Preisermäßizung werden bei der Einfuhr
ıauptsächlich industrielle Rohstoffe undı bei der Ausfuhr die
Tertigfabrikate berührt, An der mengenmäßigen Steigerung
ter Einfuhr von Rohstoffen sind hauptsächlich Stein-<ohlen
beteiligt. In den ersten 8 Monaten des Jahres
1926 ‚entfielen bei einer Gesamtrohstoffeinfuhr von rund